Bootsunglück auf dem Hochrhein bei Büsingen
Eine nächtliche Bootsfahrt auf dem Hochrhein hat für die zehn Insassen abrupt im Wasser geendet: Ihr Boot kollidierte vor Büsingen (D) mit einem Schifffahrtszeichen. Die vier Erwachsenen und sechs Kinder wurden ins Wasser geschleudert.
Immer wieder kommt es auf dem Hochrhein zu solchen Unfällen: Bei Rheinklingen kam es am 15.9.2007 zu einer Kollision zwischen einem Floss und einer Wiffe. Alle Schiffbrüchigen, darunter ein zweijähriges Kind, konnten nach Angaben der Schaffhauser Polizei unverletzt von Flussanwohnern geborgen werden. Die zwei Familien mit Kindern im Alter zwischen zwei und zwölf Jahren hatten sich nach 22 Uhr mit ihrem Fährboot den Rhein hinuntertreiben lassen.
Mit Booten gerettet
Auf der Höhe der Rheinmühle vor der deutschen Enklave Büsingen bemerkte der Bootsführer, dass das Boot geradewegs auf eine Wiffe, ein Schifffahrtszeichen, zutrieb. Er wollte den Motor starten, um auszuweichen, was ihm jedoch nicht gelang.
Das vollbesetzte Schiff blieb hängen. Die Insassen wurden durch die Wucht des Aufpralls ins Wasser geschleudert. Flussanwohner, die den Unfall sahen, nahmen sofort ihre Boote und retteten die Schiffbrüchigen.
Keine Schwimmwesten
Die alarmierten Rettungskräfte und Polizisten betreuten die Verunglückten an Land. Verletzt wurde niemand. Das Wasser des Rheins ist zudem derzeit knapp 21 Grad warm. Das Boot erlitt Totalschaden.
Die Bootspassagiere trugen keine Schwimmwesten. Nur das zweijährige Kind habe Schwimmflügeli getragen, sagte am Mittwoch Ravi Landolt, Chef der Schaffhauser Sicherheitspolizei. Die genügten aber für den Rhein nicht.
Bootsführer aus Schaffhausen
Der Schaffhauser Bootsführer wurde von der Polizei angezeigt. Landolt zeigte sich erstaunt darüber, dass ein einheimischer Bootsbesitzer sich der Gefahren des Rheins nicht stärker bewusst war. Dies obwohl die Polizei jedes Jahr davor warnt, die Strömung im Rhein - besonders um die Schifffahrtszeichen - zu unterschätzen.
Das Tragen von Sicherheitswesten ist aber nicht vorgeschrieben. Bootsführer sind nur verpflichtet genügend Rettungsmaterial an Bord zu haben. Bei der Kollision mit einer Wiffe bleibe aber einfach keine Zeit, sich noch ein Rettungskissen zu greifen, so Landolt.
Quelle: http://www.bluewin.ch/de/index.php/2...bei_Buesingen/
Eine nächtliche Bootsfahrt auf dem Hochrhein hat für die zehn Insassen abrupt im Wasser geendet: Ihr Boot kollidierte vor Büsingen (D) mit einem Schifffahrtszeichen. Die vier Erwachsenen und sechs Kinder wurden ins Wasser geschleudert.
Immer wieder kommt es auf dem Hochrhein zu solchen Unfällen: Bei Rheinklingen kam es am 15.9.2007 zu einer Kollision zwischen einem Floss und einer Wiffe. Alle Schiffbrüchigen, darunter ein zweijähriges Kind, konnten nach Angaben der Schaffhauser Polizei unverletzt von Flussanwohnern geborgen werden. Die zwei Familien mit Kindern im Alter zwischen zwei und zwölf Jahren hatten sich nach 22 Uhr mit ihrem Fährboot den Rhein hinuntertreiben lassen.
Mit Booten gerettet
Auf der Höhe der Rheinmühle vor der deutschen Enklave Büsingen bemerkte der Bootsführer, dass das Boot geradewegs auf eine Wiffe, ein Schifffahrtszeichen, zutrieb. Er wollte den Motor starten, um auszuweichen, was ihm jedoch nicht gelang.
Das vollbesetzte Schiff blieb hängen. Die Insassen wurden durch die Wucht des Aufpralls ins Wasser geschleudert. Flussanwohner, die den Unfall sahen, nahmen sofort ihre Boote und retteten die Schiffbrüchigen.
Keine Schwimmwesten
Die alarmierten Rettungskräfte und Polizisten betreuten die Verunglückten an Land. Verletzt wurde niemand. Das Wasser des Rheins ist zudem derzeit knapp 21 Grad warm. Das Boot erlitt Totalschaden.
Die Bootspassagiere trugen keine Schwimmwesten. Nur das zweijährige Kind habe Schwimmflügeli getragen, sagte am Mittwoch Ravi Landolt, Chef der Schaffhauser Sicherheitspolizei. Die genügten aber für den Rhein nicht.
Bootsführer aus Schaffhausen
Der Schaffhauser Bootsführer wurde von der Polizei angezeigt. Landolt zeigte sich erstaunt darüber, dass ein einheimischer Bootsbesitzer sich der Gefahren des Rheins nicht stärker bewusst war. Dies obwohl die Polizei jedes Jahr davor warnt, die Strömung im Rhein - besonders um die Schifffahrtszeichen - zu unterschätzen.
Das Tragen von Sicherheitswesten ist aber nicht vorgeschrieben. Bootsführer sind nur verpflichtet genügend Rettungsmaterial an Bord zu haben. Bei der Kollision mit einer Wiffe bleibe aber einfach keine Zeit, sich noch ein Rettungskissen zu greifen, so Landolt.
Quelle: http://www.bluewin.ch/de/index.php/2...bei_Buesingen/
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