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    antwortet
    beside topic
    Seit Sonntag hätt ich dann noch einen Grund, keine Anschrift im Boot zu haben...🙄

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  • atlinblau
    antwortet
    Zitat von mimi1 Beitrag anzeigen
    Las mich mal raten, die Leihboote hatte auch kein Namen drauf, und da wird die ortsansässiger Wapo wohl ein Auge zudrücken.
    Richtige Namen haben die Boote keine. Die Leihboote sind mit Buchstaben und Zahlen vom Verleiher beschriftet, damit er die Übersicht hat, was fehlt. Ist so gesetzeskonform.

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  • mimi1
    antwortet
    Las mich mal raten, die Leihboote hatte auch kein Namen drauf, und da wird die ortsansässiger Wapo wohl ein Auge zudrücken.

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  • Torres
    antwortet
    Bei uns reden Schleusenwärter mit uns VOR der Schleuse - z.B. um zu kassieren. Da hilft dann auch, die Bootsnamen der Gruppe durchzugeben, wenn einer für mehrere Boote bezahlt.

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  • atlinblau
    antwortet
    Hat mal wieder einen Paddler ohne Namen an seinem aufblasbaren Paddel-Boot im Spreewald erwischt.
    Diesmal war die BLÖD-Zeitung war dabei >>>klick!
    War kein Einzelfall:
    "... die Polizisten vor Ort erzählten Jonas, dass sie an diesem sonnigen Samstag schon mehr als zehn Paddler verwarnt hätten."
    Und warum das Ganze?
    "Damit Wasserschutzpolizei oder Schleusenwärter den Bootsführer direkt ansprechen können..."

    Gestern war ich im Spreewald. Hier ein Foto, wie es in der Schleuse aussieht. Die einzige mögliche konkrete Ansprache wäre: "Sie da im Faltboot"

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 08_2024-4574.jpg Ansichten: 0 Größe: 1,27 MB ID: 3277647
    Zuletzt geändert von atlinblau; 02.09.2024, 17:10.

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  • Karlsson
    antwortet
    Zitat von Marxegger Beitrag anzeigen
    Frage, wie ist es bei Ausländern? Bei uns braucht man keinen Namen auf dem Boot. In Punkto Farrad hat man mir gesagt: wenn das Fahrrad im Heimatland in Ordnung ist dann gilt das auch für Deutschland. Das müßte auch für Boote gelten
    Gruß
    Franz
    Es kommt nicht auf die Nationalität des Eigentümners oder Bootsführers an, sondern auf die des Bootes:

    § 2 Nr. 4 KlFzKV-BinSch: Ausländische Kleinfahrzeuge unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach Maßgabe des § 3 Nr. 3. und der lautet:

    Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen: Kleinfahrzeuge, die​ [1-2]
    ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie

    a) das nach dem Recht ihres Heimatstaates vorgeschriebene Kennzeichen, verbunden mit dem Nationalitätenkennzeichen, führen oder

    b) ihren Namen und Heimathafen oder -ort außen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben sowie den Namen und Anschrift des Eigentümers an einer innen gut sichtbaren Stelle fest angebracht führen, soweit ein Kennzeichen nicht vorgeschrieben ist;

    dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist;​

    SCNR!

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  • Karlsson
    antwortet
    Zitat von atlinblau Beitrag anzeigen
    Was ist an meinem Beispiel konstruiert? Es wird hier schon konkret nach "Diebesgut" kontrolliert.​
    Ich finde Dein Beispiel nicht. Die Polizei darf sich aber nicht einfach irgendwo hinstellen und Alle Vorbeikommenden daraufhin überprüfen, ob sie Diebesgut dabei haben.

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  • Martin206
    antwortet
    OT:
    Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
    ...
    Martin206 Zusätzlich zu dem Kennzeichen brauchst Du doch keinen Bootsnamen und auch keine Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers?
    Sagte ich auch nirgends. Es ist von meinem früheren Boot. Damals sagte man mir das müsse so sein, also amtliches Kennzeichen, um auf dem Main u. Rhein fahren zu dürfen. Was falsch ist. Seit ich das weiß, laß ich mir sowas nicht mehr ausstellen, sondern such mir nen schönen Namen und bestell Aufkleber.

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  • Ditschi
    antwortet
    Eine Polizeikraft wird anlaßlos kaum nach Eigentum oder Besitz fragen, da diese zivilrechtlichen Belange nicht von Interesse sind. Sie werden es erst, wenn der Verdacht besteht, das Boot könnte gestohlen sein. Das ist dann aber nicht mehr anlaßlos. Dann könnte eine Sicherstellung oder Beschlagnahme zur weiteren Untersuchung nach den §§ 94, 95 StPO im Raume stehen. Und die könnte man möglicherweise durch Eigentumsnachweise abwenden.
    Ditschi

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  • atlinblau
    antwortet
    Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
    OT: Ich wundere mich über die Tendenz in diesem Forum, Probleme herbeizukonstruieren, die in der Praxis nicht auftauchen...
    Was ist an meinem Beispiel konstruiert? Es wird hier schon konkret nach "Diebesgut" kontrolliert.​

    Zitat von codenascher Beitrag anzeigen
    Wenn ich mit meinem Bötchen im Spreewald unterwegs bin, bräucht ich da ne Kennzeichnung (innen für Besitz, außen zur Ansprache), oder nicht? Hauptspree = Bundeswasserstraße oder nicht? Die Kanäle werden wohl kaum dazu zählen?
    ... kompletter Spreewald - nix mit Unterscheidung Bundes- oder Landeswasserstraßen oder ähnlich

    PS: Die mir bisher angesprochenen Beamten hatten alles was vom "Traumschiff-Kapitän". Hier mal ein Beitrag - da sie gerade medial beschäftigt waren, haben sie mich in Ruhe gelassen. Im Spreewald sind ihre Boote aber kleiner...


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  • Karlsson
    antwortet
    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    Z
    Richtig ist aber von Martin, daß die Polizei nur eine beschränkte Prüfmöglichkeit vor Ort hat und sich wohl mit einer Indizwirkung zufrieden gibt.
    Ditschi
    Ich frag mich ja, ob ich einer Polizeikraft mein Eigentum (oder Recht zum Besitz?) überhaupt anlasslos belegen muss. Aber in der Materie bin ich so gar nicht drin. Der Trick ist wohl einen Namen draußen dran zu haben, damit man gar nicht erst kontrolliert wird.

    Tante Edit sagt: In meinem Bundesland nicht. Ich und Sachen dürfen nur unter bestimmten Vorausetzungen durchsucht werden. §§ 202, 206 LVwG (SH)

    Martin206 Zusätzlich zu dem Kennzeichen brauchst Du doch keinen Bootsnamen und auch keine Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers?
    Zuletzt geändert von Karlsson; 20.08.2024, 13:08.

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  • codenascher
    antwortet
    Konstruiert wurde ja jetzt nur ein möglicher Kausalzusammenhang durch Ditschi

    Wenn ich mit meinem Bötchen im Spreewald unterwegs bin, bräucht ich da ne Kennzeichnung (innen für Besitz, außen zur Ansprache), oder nicht? Hauptspree = Bundeswasserstraße oder nicht? Die Kanäle werden wohl kaum dazu zählen?

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  • Pfad-Finder
    antwortet
    OT: Ich wundere mich über die Tendenz in diesem Forum, Probleme herbeizukonstruieren, die in der Praxis nicht auftauchen...

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  • Torres
    antwortet
    Einer Bekannten ist an der Autobahn der Träger gebrochen. Sie ist weitergefahren, hat Hilfe geholt und als sie nach ca. 30 Minuten ankam, war das 3000 Euro-Boot weg. Da wünscht man sich schon mal den Abgleich, auch wenn das illusorisch ist, Namen kann man ändern oder überschreiben. Aber wenn dann ein Grenzbeamter mal genauer hinschaut, kann das nichts schaden.
    Wieviele Klepper nun geklaut werden, weiß ich nicht, aber bei Festbooten ist das Risiko da.

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  • atlinblau
    antwortet
    Am Samstag den Klepper XXL (vier Packsäcke), Bootswagen und weitere Sachen in den Sharan eingeladen. Da die Stadt direkt an der polnischen Grenze liegt, die 20 Cent je Liter Diesel weniger auf der polnischen Seite mitgenommen. Bei der Rückfahrt an der Grenze angehalten und kontrolliert worden. Neben Kontrolle von Ausweis und Zulassung - Woher? Wohin? Was in Polen gemacht? Wie viel getankt? Was haben Sie im Kofferraum? ...Der BGS darf das - sogar im Innland bis 30 km hinter der Grenze
    Also Heckklappe auf, er schaut auf die umfangreichen teilweise angestaubten Gepäckstücke:
    "Das ist ein Faltboot"
    "Alles auspacken"
    Ich stelle mich bockig und diskutiere, da kommt ein zweiter Beamter. Blickt in den Kofferraum auf die Packsäcke...
    "Faltboot von Klepper?" (... war als Logo auf den Packsäcken zu erkennen)
    "Ja"
    "Kenne ich - angenehme Weiterfahrt"

    Ein Eigentumsnachweis wäre mir in diesem Moment schwer gefallen.
    Auf dem PC zu Hause habe ich aber eine Kopie der Rechnung von 2003. Von den anderen fünf Booten habe ich jedoch nichts dergleichen...

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  • Torres
    antwortet
    Ich habe doch irgendwann berichtet, dass das namenlose, aber ordnungsgemäß erworbene Boot eines Bekannten, am Ufer (illegal) liegend und daher nicht mit Namen versehen, geklaut wurde, von der Polizei sichergestellt wurde, dann der Polizei geklaut wurde, dann von einer Finderin der Polizei übergeben wurde, die es ihr dann geschenkt hat, die es wiederum auf ebay gestellt hat, wo es der Eigentümer sah, zurückkaufen wollte und es dann aber von ihr geschenkt bekommen hat….

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  • Ditschi
    antwortet
    Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
    Ich habe noch nie gehört, dass es bei Kontrollen um Eigentum bzw. um die Suche nach gestohlenen Booten ging.
    Warum nicht ? Das Aufspüren von Diebesgut gehört doch auch zu den Aufgaben der Polizei. Zumindest einen verschärften Blick würde ich auch von ihnen erwarten, sollte mir ein Boot gestohlen werden. Und ein möglicher Treffer würde nicht gleich zur Sicherstellung, sondern wohl erstmal zur weiteren Prüfung führen.
    Ditschi

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  • Waldhexe
    antwortet
    Komische Diskussion. Meines Wissens muss der Eigentümer nur deshalb im Boot stehen, damit man ihn/sie kontaktieren und ggf. suchen kann, falls das Boot herrenlos gefunden wird. Ich habe noch nie gehört, dass es bei Kontrollen um Eigentum bzw. um die Suche nach gestohlenen Booten ging. Sowenig wie bei einer Fahrrad-Verkehrskontrolle.

    Sonst müssten die meisten klassischen Faltboote eingezogen werden, da diese meist per Handschlag verkauft schon durch x Hände gingen…

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  • Ditschi
    antwortet
    Zum Eigentumsnachweis eines Bootes: Die von Martin verlinkte Quelle, die Karlsson zu recht moniert, benennt zu unrecht bestimmte Papiere als Nachweis des Eigentums. Das ist laienhaft formuliert: denn Besitz, Zulassungsbescheinigung II, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Garantieurkunde sind keine Nachweise, sondern ihnen wohnt eine widerlegbare Vermutung bzw. eine lediglich eine Indizwirkung inne. Du bist z.B. in Besitz eines Bootes, hast einen Kaufvertrag, die Garantieurkunden, den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen--- und das alles nützt Dir als Nachweis des Eigentums nichts, wenn eine Bank eine Vetragsurkunde vorlegt, daß Du ihr das Boot mit anderen Wertgegenständen zur Absicherung eines Kredites sicherungsübereignet hast. Nur ein Beispiel. Selbst eine Grundbucheintragung kann unrichtig sein, sonst gäbe es im Gesetz nicht die Normen über die Grundbuchberichtigung. Die findet regelmäßig statt im Erbfall.
    Richtig ist aber von Martin, daß die Polizei nur eine beschränkte Prüfmöglichkeit vor Ort hat und sich wohl mit einer Indizwirkung zufrieden gibt.
    Ditschi

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  • markrü
    antwortet
    Zitat von Pfeife Beitrag anzeigen
    Kurz und gut interessiert mich das Thema also gar nicht. Denn ein benanntes Faltboot, mit persönlichen Maskottchen bemalt ...
    Bleibt nur noch die Pflicht zum Führen eines Bootsnamens (etc.) auf Bundeswasserstraßen.
    Da gilt persönliche Bemalung nicht so wirklich...

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