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  • Waldhexe
    antwortet
    Zitat von mimi1 Beitrag anzeigen
    Bei dem Roten kann man Dagger besser erkennen als Magellan
    Sowohl das Dagger als das Magellan sind allerdings werkseitig angebracht.

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  • mimi1
    antwortet
    Bei dem Roten kann man Dagger besser erkennen als Magellan

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  • Waldhexe
    antwortet
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ID: 3281886

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  • Martin206
    antwortet
    Hier noch wie die 9cm-Schrift in Aktion wirkt, wo diese bzgl. Wasserlinie landet.
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Name: 459850924_1320943562201734_3661951266902368610_n.jpg
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ID: 3281884
    weiter rauf geht nicht, wegen dem schwarzen Verbindungsstreifen (ist gummiartig, leicht erhöht, sprich mit Kante im Übergang).
    Mit 6 Buchsteaben sollte das erst recht irgendwie kappen.

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  • Torres
    antwortet
    Zitat von PascalausB Beitrag anzeigen
    Ich werde es nochmal etwas kleiner Plotten so das es auf 6cm glattes PE am Bug passt. Alles andere hält nicht.

    Der DKV sagt nur von Außen sichtbar.
    Anflämmen. Also die Stelle, wo der Aufkleber hin soll, anwärmen. Entweder mit einem Fön oder einem Brenner. Nicht schmelzen, nur anwärmen. Dann den ersten Buchstaben 10 cm, die anderen kleiner, wie es passt. Notfalls den Namen kürzen. Oder eine enge Schrift wählen.

    Ich nutze Bootsaufkleber.de, da kannst Du genau die Maße bestimmen und mit der Schrift spielen. Und auch die Farbe bestimmen, bei blau bietet sich weiß an.

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  • PascalausB
    antwortet
    Das Problem ist das das Boot weiter unten nicht mehr glatt ist, sondern rau(keine Ahnung warum) und darauf hält nicht mal das ganz gute Gaffa.
    Ja farblich kann man was machen evtl. Aber alles besser als nix wobei noch bewege ich mich nicht auf Bundeswasserstraßen.

    Das Boot könnte ja Meridian heißen und was ist wenn ein blinder Polizist kommt dann wären hubbel aber mindestens 2cm hoch sinnvoll


    Für mich ist ein Amtliches Kennzeichen nicht erforderlich und mit einem Namen auf dem Boot und im Boot die Daten schon ganz gut. Es kommt eben drauf an das man das Boot klar identifizieren kann, auch anhand des Aussehens und der Aufbauten.
    Zuletzt geändert von PascalausB; 22.09.2024, 17:49.

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  • Martin206
    antwortet
    Das geht schon in etwa zu machen, hab es mit 9cm Buchstaben am Seekajak vorne beidseitig, 11 Buchstaben.
    Kontrastreich zum Untergrund sollte es sein, also dann eher gelb, weiß bei so dunklem Boot.

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  • PascalausB
    antwortet
    Ich werde es nochmal etwas kleiner Plotten so das es auf 6cm glattes PE am Bug passt. Alles andere hält nicht.

    Der DKV sagt nur von Außen sichtbar.

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  • atlinblau
    antwortet
    Zitat von PascalausB Beitrag anzeigen
    Ich hab’s jetzt so gemacht. Das ist die einzig Stelle wo es passt und hält.
    Tut mir leid, aber deine Kennzeichnung ist nicht normgerecht.
    "Der Name des Fahrzeugs ist dabei in gut lesbaren, mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen auf beiden Außenseiten anzubringen..".

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  • PascalausB
    antwortet
    Ich hab’s jetzt so gemacht. Das ist die einzig Stelle wo es passt und hält.
    Angehängte Dateien

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  • zilka
    antwortet
    „ PS... eigentlich gehört das Thema eher zum Thema "Bootsname"​“

    Richtig. Falls jemand der Moderatoren es abtrennen und in den anderen Faden integrieren (oder als neuen Faden) aufmachen kann, wäre das cool. Wenn so etwas technisch überhaupt geht.


    Post als Moderator
    Erledigt. :-)

    Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
    Zuletzt geändert von ronaldo; 13.09.2024, 16:51.

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  • zilka
    antwortet
    @altinblau
    … zur dauerhaften Kennzeichnung im Boot (aus dem anderen Faden): Das habe ich hier ebenfalls mit demselben Klebeband gemacht. Innen im Boot ein Stück Klebeband und mit einem wasserfesten Fineliner Name und Adresse. Ist immer noch gut lesbar, mehrfach nass geworden und noch nicht verwischt. Kontrolliert worden bin ich „innen“ allerdings noch nicht, nur auf den Namen außen (vorne und hinten) wurde aus dem Boot der WP geschaut. Wie es allerdings wäre, wenn dieses selbstgemachte Etikett dauerhaft mehrere Tage unter Wasser läge, kann ich nicht sagen, hoffe aber, dass man mich und das Boot eher findet
    Viel Erfolg!
    zilka

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  • Martin206
    antwortet
    Zitat von Shad0k Beitrag anzeigen
    ... Als Eigentumsnachweis ist das also nur so mäßig geeignet, aber wenigstens hat man was zum Kontrollieren.
    ​​
    Es geht nicht vorrangig um den Eigentumsnachweis, sondern um die Erreichbarkeit des Besitzers um z.B. zu klären, ob dieser gesund und munter ist, oder man doch besser mit großer Mannschaft nach ihm (oder dem er das Boot geliehen hat) sucht.

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  • *Flussfahrer*
    antwortet
    Zitat von Shad0k Beitrag anzeigen
    Der Interpretation kann ich nicht folgen. Der erste Halbsatz macht doch klar, dass sich alles, was danach kommt, auf Kleinfahrzeuge bezieht, die eben keine amtlichen *Kennzeichen* führen müssen. Die als dauerhaft geforderte "Kennzeichnung" (und nicht *Kennzeichen*) besteht dann eben nur aus Name des Boots und Name/Anschrift des Eigentümers.
    Und ich kann dir jetzt nicht folgen 😂 Ich habe doch gar nichts von Kennzeichen, sondern nur von Kennzeichnung geschrieben?

    Mir ging es jedenfalls um das Wort dauerhaft. Es wird eben keine dauerhafte Anbringung der Kennzeichnung gefordert (die meiner Meinung nach auch ein Kennzeichen, oder eben eine bedruckte Plane sein kann, aber nicht muss). Gefordert wird ein dauerhaft gekennzeichnetes Boot (wenn es auf einem Gewässer unterwegs ist, auf dem die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt).

    Zitat von Shad0k Beitrag anzeigen
    Das ist natürlich alles arg akademisch - Verzeihung, juristisch - und spielt im wahren Leben keine Rolle. Die 10cm Buchstabenhöhe dürften auch die wenigsten Kajaks schaffen und die kriegen trotzdem keine OWis aufgedrückt. Oder ich hatte bisher einfach Glück.
    In der Tat, es ist schon juristische Wortklauberei, die in der Praxis keine Rolle spielt. Irgendwie ein Name dran, dann ist alles gut.
    Immerhin weiß ich jetzt, wie ich argumentieren werde, sollte doch mal ein eifriger Beamter meine Art der Kennzeichnung bemängeln. 😉

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  • Torres
    antwortet
    Talsperre Kriebstein mit dem 20€-Schlauchboot aus dem Aldi rumtreiben, ganz ohne dauerhaften Namen...​
    Wenn die Talsperre keine Bundeswasserstraße ist, ist das kein Problem.
    Es geht doch nur um Bundeswasserstraßen, und ja, wenn der Name auf Seekajaks kleiner ist, wird nichts gesagt, sofern er gut lesbar ist.

    Ich weiß nicht, warum man wegen so einem pipifax so ein Faß aufmachen muss. Ich finde Namen generell schön, ist auch netter für Mitpaddler (Du da, mit dem roten Gummiboot …. ah, nein, Du nicht…., Du mit den schwarzen Haaren… Hallo!!!.)

    Mein Bootsname steht übrigens auch auf den Paddeln, so habe ich meine Ersatzpaddel wiederbekommen, die der Vereinskollege am Start auf die Wiese geworfen hat, obwohl sie im Wagen bleiben sollten. Hab ich dann über fünf Ecken bei einem anderen Verein abgeholt.

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  • Shad0k
    antwortet
    Zitat von *Flussfahrer* Beitrag anzeigen
    Das Wörtchen dauerhaft bezieht sich ganz klar auf die Kennzeichnung:
    Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
    Der Interpretation kann ich nicht folgen. Der erste Halbsatz macht doch klar, dass sich alles, was danach kommt, auf Kleinfahrzeuge bezieht, die eben keine amtlichen *Kennzeichen* führen müssen. Die als dauerhaft geforderte "Kennzeichnung" (und nicht *Kennzeichen*) besteht dann eben nur aus Name des Boots und Name/Anschrift des Eigentümers.

    Das ist natürlich alles arg akademisch - Verzeihung, juristisch - und spielt im wahren Leben keine Rolle. Die 10cm Buchstabenhöhe dürften auch die wenigsten Kajaks schaffen und die kriegen trotzdem keine OWis aufgedrückt. Oder ich hatte bisher einfach Glück.

    Ich würd sagen, wenn irgendwie irgendein nicht allzu blöder Name auf dem Boot zu sehen ist, wird man auch in Ruhe gelassen. Die Leute haben ja auch Besseres zu tun - es gibt bestimmt noch irgendwelche 14-jährigen, die auf der Talsperre Kriebstein mit dem 20€-Schlauchboot aus dem Aldi rumtreiben, ganz ohne dauerhaften Namen...

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  • atlinblau
    antwortet
    Zitat von *Flussfahrer* Beitrag anzeigen
    🥱

    ...
    Und nu?
    Die Häute meiner Boote sind zwischen 40 und 65 Jahre. Eigentlich wollte ich mir Nummernschilder prägen lassen und diese dann bei den Fahrten magnetisch befestigen. Wäre, so wie auch deine Variante, eine auf die Tour beschränkte Kennzeichnung. In BB ist die Kennzeichnung auf Landeswasserstraßen vorgeschrieben.

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  • *Flussfahrer*
    antwortet
    🥱

    Wenn mein Boot mit meinem Kennzeichen während der Befahrung eines anderen gekennzeichnet ist, macht das nun mal genauso wenig Sinn, wie ein anderes Boot mit meinem Kennzeichen während meiner Befahrung zu kennzeichnen. (Ich kann offensichtlich sogar vier mal "mein" in einem Satz. 🤷‍♂️)

    Aber wenn es dich beruhigt:
    Solange die Kennzeichnung über den kompletten Zeitraum der Befahrung der Bundesschiffahrtsstraße angebracht ist, ist das entsprechende Boot dort dauerhaft gekennzeichnet.

    Und nu?

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  • atlinblau
    antwortet
    Zitat von *Flussfahrer* Beitrag anzeigen
    ... Solange ich meine Kennzeichnung über den kompletten Zeitraum meiner Befahrung der Bundesschiffahrtsstraße angebracht habe, ist mein Boot dort dauerhaft gekennzeichnet. ...
    Drei mal "mein" in einem Satz...so spricht der mündige Bürger

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  • *Flussfahrer*
    antwortet
    Jetzt habe ich auch nochmal ganz genau gelesen und bin sogar der Meinung, dass meine Methode mit den bedruckten Planen zulässig und zu 100 % korrekt ist. Es steht tatsächlich nirgendwo, dass die Kennzeichnung dauerhaft (also nicht abnehmbar) am Boot angebracht sein muss. Das einzige, was in § 2.02 BinSchStrO über die Art der Anbringung steht, ist für den Bootsnamen:
    Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen
    ​Für die Halterkennzeichnung:
    Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.

    Das Wörtchen dauerhaft bezieht sich ganz klar auf die Kennzeichnung:
    Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

    Solange ich meine Kennzeichnung über den kompletten Zeitraum meiner Befahrung der Bundesschiffahrtsstraße angebracht habe, ist mein Boot dort dauerhaft gekennzeichnet. Vollkommen egal, ob mit Edding, einer Plane, einem angeschraubtem Holzbrett oder sonstwie.

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