Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

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  • Karliene
    Feldherrin
    Alter Hase
    • 08.03.2009
    • 3216
    • Privat

    • Meine Reisen

    Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

    Hallo ihr Fotoleute,

    ich hab da mal ne Frage. Wenn jemand Bilder von einem auf seiner Hompage veröffentlicht, und die fotographierte Person das aber mündlich untersagt hat, er es aber trotzdem tut, was kann man da machen? Die Person ist auf den ersten Blick nicht gleich zu idendifizieren, aber dennoch als ganze Person zu erkennen...
    "Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski - Schriftsteller (1929 - 2007)

  • Dekkert
    Fuchs
    • 11.07.2005
    • 2029
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

    Zum (Abmahn-) Anwalt gehen.

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    • Serienchiller
      Fuchs
      • 03.10.2010
      • 1329
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

      Dem Rat schließe ich mich an. Im übrigen muss der abgebildete auch nicht die Veröffentlichung untersagen, das läuft andersrum. Das heißt, dass der Fotograf eine ausdrückliche Erlaubnis braucht. Hat er die nicht, darf er auch das Bild nicht veröffentlichen.

      Ob man damit zum Anwalt geht muss man selber wissen, das hängt wohl vom Fall ab. Wenn der Fotograf es eigentlich besser wissen müsste, oder wenn man es ihm sogar ausdrücklich untersagt hat, dann finde ich das schon ziemlich dreist. Da kann man auch mal eine Lektion erteilen.

      Ansonsten finde ich es aber angemessener, erstmal um eine Entfernung des Bildes zu bitten. Manche kennen die Rechtslage einfach nicht und meinen es nicht böse.

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      • Reichhi
        Dauerbesucher
        • 18.04.2010
        • 719
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

        zu "diesem" Thema gab es erst in diesem Faden ein Diskussion in der ich auch behelligt wurde. Klick

        Geht zwar nicht darum was man in deiner genannten Situation macht, aber dass es nicht mal einer mündichen Ablehnung braucht, denn keine Zusage ist auch eine Ablehnung.

        Was man machen kann: Anschreiben, verlangen, dass das Bild gelöscht wird.
        .........."Do not talk the walk; walk the walk." .............."He who can, does. He who cannot, teaches."

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        • Dekkert
          Fuchs
          • 11.07.2005
          • 2029
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

          Ja warte mal, ich hab's eben nochmal gelesen. Du bist, äh Jemand ist also fotografiert worden. Dann ist das Urheberrecht schon beim veröffentlicher. Sind die Bilder mit Daten verknüpft? Sind die Bilder mit Einwilligung geschossen worden? War die fotografierte Person auf öffentlichen Plätzen oder in ihrer Privetsphäre?
          Da es hier ja nicht um Geld geht, würde ich erstmal selbst schriftlich um Entfernung bitten.

          Wenn man ein Bild vom Brandenburger Tor macht, es auf seiner Homepage veröffentlicht, kann sich jemand, der zufällig auf dem Bild ist nicht beschweren, würde ich sagen.

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          • kajakster
            Erfahren
            • 20.08.2008
            • 181
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

            Zitat von Dekkert Beitrag anzeigen
            Ja warte mal, ich hab's eben nochmal gelesen. Du bist, äh Jemand ist also fotografiert worden. Dann ist das Urheberrecht schon beim veröffentlicher.
            Ja, das Urheberrecht ist beim Fotografen, aber das Recht am eigenen Bild ist immernoch bei Dir! Das heißt solange man mit dem Fotografen keinen Vertrag gemacht hat (Model Release o.Ä.) Darf der Fotograf dieses Bild strenggenommen nicht veröffentlichen. Dabei reicht es auch wenn man sich selber erkennt (oder die Freundin einen erkennen könnte)


            Zitat von Dekkert Beitrag anzeigen
            Da es hier ja nicht um Geld geht, würde ich erstmal selbst schriftlich um Entfernung bitten.
            Würde ich auch machen, wenn eine E-mail nicht hilft, dann rechtssicher zustellen und Frist setzen, danach dann zum Anwalt wenn man das unbedingt gelöscht haben möchte.

            Zitat von Dekkert Beitrag anzeigen
            Wenn man ein Bild vom Brandenburger Tor macht, es auf seiner Homepage veröffentlicht, kann sich jemand, der zufällig auf dem Bild ist nicht beschweren, würde ich sagen.
            Doch! (Wegen Recht am eigenen Bild. Es sei denn er ist eine Person öffentlichen Intresses). Stell Dir mal vor jemand wird mit seiner "Nebenfreundin" fotografiert, oder an einem Ort wo er nicht sein dürfte (eigentlich krank, aber fotografiert im Phantasialand...) Bestes Beispiel ist zum Beispiel Google Streetwiev dort sind alle (hoffentlich) verpixelt. Oder auch die Aktion Stilleben A40, wo man mit Betreten der Fahrbahn den AGB`s und somit auch der Veröffentlichung eventuell gemachter Bilder zugestimmt hat.

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            • Dekkert
              Fuchs
              • 11.07.2005
              • 2029
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

              Zitat von kajakster Beitrag anzeigen
              Doch! (Wegen Recht am eigenen Bild. Es sei denn er ist eine Person öffentlichen Intresses).
              Nein!
              Zitat von § 23 KUG:

              (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

              1.
              Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
              2.
              Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
              3.
              Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

              4.
              Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
              Es sei denn: Abs. 2


              (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
              Hervorhebungen natürlich von mir. Jetzt kann die TE ja mal überlegen, ob da was passt.


              Zitat von kajakster Beitrag anzeigen
              Stell Dir mal vor jemand wird mit seiner "Nebenfreundin" fotografiert, oder an einem Ort wo er nicht sein dürfte (eigentlich krank, aber fotografiert im Phantasialand...)
              Da würde ich mal sagen, allgemeines Lebensrisiko in der Öffentlichkeit.

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              • Moosmann
                Dauerbesucher
                • 21.01.2009
                • 683
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                ...ansonsten ist eine Einwilligung in Aufnahme bzw. Einigung über die konkrete Art der Weiterverwendung des Bildmaterials notwendig. Eine Duldung (ignorieren, freundlich zuwinken etc.) ist dabei rechtlich keine Form Einverständniserklärung.

                Mittlerweile verlagert sich der Straftatbestand bzgl. der Persönlichkeitsrechte übrigens schon hin zur Aufnahmesituation, d.h. unter Umständen kann schon der Akt des ungenehmigten Aufnehmens einer Person strafbar sein ("datenmäßige Fixierung"). Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Schritt vom Foto-Handy zu Facebook nurmehr ein ziemlich kleiner ist.

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                • Moosmann
                  Dauerbesucher
                  • 21.01.2009
                  • 683
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                  PS.: "Bildnis" einer Person kann auch eine Rückenansicht sein, oder ein Foto, das typische Merkmale, Posen, Kleidungsstücke zeigt, die zum Erkennen führen können...

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                  • Karliene
                    Feldherrin
                    Alter Hase
                    • 08.03.2009
                    • 3216
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                    Ich danke schon mal, hat sehr weiter geholfen
                    Da wird die Person mal ne Email schreiben müssen....

                    Nachtrag: Um die Sache mal auf die Spitze zu treiben:

                    Was macht man, wenn der jenige die Bilder auch verkauft, als Printmedium?
                    Zuletzt geändert von Karliene; 17.05.2011, 19:57.
                    "Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski - Schriftsteller (1929 - 2007)

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                    • Serienchiller
                      Fuchs
                      • 03.10.2010
                      • 1329
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                      Dann einigt man sich auf einen Vertrag, in dem die fotografierte Person der Veröffentlichung der Bilder zustimmt und dafür kräftig mitverdient.

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                      • Christian J.
                        Lebt im Forum
                        • 01.06.2002
                        • 9416
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                        Zitat von Karliene Beitrag anzeigen
                        Was macht man, wenn der jenige die Bilder auch verkauft, als Printmedium?
                        Dann erkundige Dich nach den üblichen Sätzen und schreibe ihm 'ne Rechnung.
                        "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
                        Durs Grünbein über den Menschen

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                        • Bodenanker
                          Alter Hase
                          • 22.07.2008
                          • 2568
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                          Und da er es ohne deine schriftliche Genehmigung gemacht hast, kannst du durchaus ans obere Ende der Skala gehen.. und auch mal den ein oder anderen Anwalt konsultieren....

                          Schon um ein Bild einer Person in einen Bilderstock hochzuladen, brauchst du dessen schriftliche Genehmigung. Für Veröffentlichung in Printmedien ebenso...
                          Kann also etwas teuer werden, für denjenigen..
                          Verrückt zu werden geht schneller, als man denkt

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                          • Becks
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 11.10.2001
                            • 19620
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                            Ich würde die Eskalationsmethode betreiben.

                            1) Mündlich (haste erledigt)
                            2) Zweite freundliche Aufforderung, das Bild zu entfernen, da Du hier nicht eingewilligt hast. Dieses Mal schriftlich.
                            3) Erneute schriftliche Aufforderung, diesesmal per Einschreiben und mit einem Ultimatum sowie dem freundlichen Kommentar, dass Du nach Ablauf des Ultimatums rechtliche Schritte einleiten wirst.
                            4) Anwalt.

                            Alex
                            After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

                            Kommentar


                            • Karliene
                              Feldherrin
                              Alter Hase
                              • 08.03.2009
                              • 3216
                              • Privat

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                              #15
                              AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                              Danke :-)
                              ich werde mal abwarten ob es im Falle verkauft wird, dann hab ich ja alle Infos und werde mich dementsprechend verhalten. Auf jeden Fall bin ich echt sauer..
                              "Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski - Schriftsteller (1929 - 2007)

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                              • ryo
                                Dauerbesucher
                                • 10.01.2011
                                • 545
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                                Ich würde an deiner Stelle nicht abwarten, sondern die Person abmahnen. Ich denke nicht das abwarten und Tee trinken im Klagefall vor Gericht positiv gewertet wird.

                                Falls das Bild auf einer Seite steht, die nicht vom Fotographen selbst betrieben wird, den Seitenbetreiber informieren und das Bild dort auf alle Fälle schon mal sperren lassen. Besonders wenn es solche Stock Agentur Seiten sind.

                                Und der Gang zum Anwalt der hier erwähnt wurde ist in den Fall sicher nicht schlecht, da das ganze Recht um Photographie nicht sehr eindeutig ist und für den Laien kaum eine klare Aussage treffbar ist. Sollte aber einer sein der sich auf Foto- und Medienrecht spezialisiert ist. Reicht ja erst mal wenn du eine Rechtsberatung einholst. Kostet natürlich was, aber du bist dann auf der sicheren Seite wie weiterhin zu handeln ist.

                                Tipp noch: http://vimeo.com/10433386 Video über Fotorecht wo auch der Punkt Persönlichkeitsrecht angesprochen wird. Sollte dir erst mal nen guten Überblick geben.

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                                • Titus
                                  Anfänger im Forum
                                  • 22.03.2011
                                  • 11
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #17
                                  AW: Rechte an Veröffentlichung/Persönlichkeitsrecht

                                  Zitat von ryo Beitrag anzeigen

                                  Und der Gang zum Anwalt der hier erwähnt wurde ist in den Fall sicher nicht schlecht, da das ganze Recht um Photographie nicht sehr eindeutig ist und für den Laien kaum eine klare Aussage treffbar ist. Sollte aber einer sein der sich auf Foto- und Medienrecht spezialisiert ist. Reicht ja erst mal wenn du eine Rechtsberatung einholst. Kostet natürlich was, aber du bist dann auf der sicheren Seite wie weiterhin zu handeln ist.
                                  Da sehe ich ganz genauso! Besser einen Medienanwalt zu Rate ziehen, dann bist Du auf der sicheren Seite und weißt genau, was du dagegen unternehmen kannst.

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