Hallo Ihr,
ich habe mir eben mal die neue Frontpage hier angesehen und finde sie sehr ansprechend.
Dabei bin ich mal wieder über einen dieser typischen Zeitschriftenwettbewerbe gestolpert, bzw. über die Teilnahmebedingungen. Beim Islandwettbewerb von GEO (
http://www.geo.de/GEO/fotografie/52891.html) lautet es in diesen:
"Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Fotos für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print und Online), die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Fotowettbewerb(s), Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards sowie ggf. Kataloge und Bücher ein."
Ich frage mich in welchem Verhältnis diese Entrechtung zu den Preisen stehen soll!?
Ich frage mich, was die alles vorhaben mit dem "Wettbewerb"!?
Und ich finde den Text rechtlich nicht eindeutig formuliert. Gerade die letzten Aufzählungen sind nicht eindeutig dem Wettbewerb zugeordnet. Was haben Ausstellungsplakate mit einem Wettbewerb zu tun?
Mir scheint es hier so, dass GEO auf der gleichen Welle reitet, wie der Stern(naja, die kommen ja aus dem selben Haus, was soll man erwarten), der auch ambitionierten Fotografen/innen, die Bilder für ein Appel und nen Ei klauen will.
Allein, dass die erwarten, für die Teilnahme an diesem Wettbewerb, jungfräuliche Fotos einzureichen.
Ich bin da schon mal drüber gestolpert, als ich just for fun an so einem GEO Wettbwerb mitgemacht hatte. Ein Glück hatte das damals keine Folgen, weil ich nicht gewonnen hatte. :-) Die Teilnahmebedingungen las ich nämlich erst später zu Ende.
Ich hoffe, dass mich die Anwälte von GEO nicht gleich abmahnen, wenn ich hier rumnörgel.
ich habe mir eben mal die neue Frontpage hier angesehen und finde sie sehr ansprechend.
Dabei bin ich mal wieder über einen dieser typischen Zeitschriftenwettbewerbe gestolpert, bzw. über die Teilnahmebedingungen. Beim Islandwettbewerb von GEO (
http://www.geo.de/GEO/fotografie/52891.html) lautet es in diesen:
"Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Fotos für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print und Online), die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Fotowettbewerb(s), Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards sowie ggf. Kataloge und Bücher ein."
Ich frage mich in welchem Verhältnis diese Entrechtung zu den Preisen stehen soll!?
Ich frage mich, was die alles vorhaben mit dem "Wettbewerb"!?
Und ich finde den Text rechtlich nicht eindeutig formuliert. Gerade die letzten Aufzählungen sind nicht eindeutig dem Wettbewerb zugeordnet. Was haben Ausstellungsplakate mit einem Wettbewerb zu tun?
Mir scheint es hier so, dass GEO auf der gleichen Welle reitet, wie der Stern(naja, die kommen ja aus dem selben Haus, was soll man erwarten), der auch ambitionierten Fotografen/innen, die Bilder für ein Appel und nen Ei klauen will.
Allein, dass die erwarten, für die Teilnahme an diesem Wettbewerb, jungfräuliche Fotos einzureichen.
Ich bin da schon mal drüber gestolpert, als ich just for fun an so einem GEO Wettbwerb mitgemacht hatte. Ein Glück hatte das damals keine Folgen, weil ich nicht gewonnen hatte. :-) Die Teilnahmebedingungen las ich nämlich erst später zu Ende.
Ich hoffe, dass mich die Anwälte von GEO nicht gleich abmahnen, wenn ich hier rumnörgel.
) gewaltig, der einzige "Lichtblick" ist ja dass sie sich nicht gleich die Exklusivrechte daran sichern.
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