AW: Wiedergabe von Infotafeln
Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, bis auf die amtlichen Werke, einschließlich Bauwerke, Fassaden, Kunst im öffentlichen Raum. Dieser Schutz wird nun teilweise eingeschränkt, damit überhaupt Fotos möglich sind. Sonst wäre es im Prinzip nicht möglich, eine Person in einiger Entferning vor einem Brunnen, einer Haustür, einem Schiff oder einer Fassade zu fotografieren bzw. eine Straße, den Marktplatz oder eine Sehenswürdigkeit zu fotografieren.
Durch diese Einschränkung des Schutzes dürfen auch Details von Kunstwerken fotografiert werden, weil diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Das lässt zwar nicht das Urheberrecht erlöschen, aber durch die Veröffentlichung hat der Urheber zugestimmt, dass das Werk von der Panoramafreiheit erfasst wird. Einfacher wird es, wenn der Künstler lange verstorben ist. Auch bei moderner Kunst sollte man bei Detailaufnahmen vorsichtig sein.
Eine Infotafel erfüllt gegenüber der Öffentlichkeit jedoch einen anderen Zweck, als die o.a. Werke. Ebenso das Sofa. Es ist im Allgemeinen nicht Teil einer Kunst im öffentlichen Raum oder des öffentlichen Raumes an sich (das wäre dann nämlich wieder etwas anderes, zumindest, wenn es dauerhaft angebracht wäre). Steht es also auf einem öffentlichen Platz, weil jemand es dahin gestellt hat (z.B. Außengastronomie), kann es als Teil des öffentlichen Platzes fotografiert werden. Wird es aber aus dem Kontext des öffentlichen Platzes gelöst, indem nur das Sofa gezeigt wird, fällt es nicht mehr unter die Panoramafreiheit, da es ja für sich urheberrechtlich geschützt ist und kein Bestandteil des Panoramas ist. Das gilt auch für die Karte auf der Infotafel, da sie ja jetzt nicht mehr Teil der Umgebung ist, sondern losgelöst davon veröffentlicht wird. Ein Kunstwerk im öffentlichen Raum ist schließlich Teil einer konkreten Umgebung (und wird im Allgemeinen ja auch dafür angefertigt, z.B. eine Skulptur, ein Schloss, eine Fassade). Eine Infotafel, kann sich dagegen in gleicher Form an verschiedenen Stellen befinden oder woanders aufgestellt werden (wie das Sofa auch). Damit ist das Urheberrecht auch nicht durch Panoramafreiheit eingeschränkt.
Ergänzend dazu würde man auch nicht unterscheiden können, ob das Foto der Karte nun von einer Infotafel gemacht wurde, jemand die Karte laminiert hat und auf dem Fußboden eines Zimmers fotografiert hat oder die Aufnahme in einem Gasthof entstanden ist, wo die Karte an der Wand hing. Schon das dürfte zeigen, dass es sich hier um einen anderen Fall handelt, als wenn eine aufgemalte Karte fotografiert würde, die an einer Häuserfassade angebracht ist.
Urheberrechtlich geschützt sind alle Werke, bis auf die amtlichen Werke, einschließlich Bauwerke, Fassaden, Kunst im öffentlichen Raum. Dieser Schutz wird nun teilweise eingeschränkt, damit überhaupt Fotos möglich sind. Sonst wäre es im Prinzip nicht möglich, eine Person in einiger Entferning vor einem Brunnen, einer Haustür, einem Schiff oder einer Fassade zu fotografieren bzw. eine Straße, den Marktplatz oder eine Sehenswürdigkeit zu fotografieren.
Durch diese Einschränkung des Schutzes dürfen auch Details von Kunstwerken fotografiert werden, weil diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Das lässt zwar nicht das Urheberrecht erlöschen, aber durch die Veröffentlichung hat der Urheber zugestimmt, dass das Werk von der Panoramafreiheit erfasst wird. Einfacher wird es, wenn der Künstler lange verstorben ist. Auch bei moderner Kunst sollte man bei Detailaufnahmen vorsichtig sein.
Eine Infotafel erfüllt gegenüber der Öffentlichkeit jedoch einen anderen Zweck, als die o.a. Werke. Ebenso das Sofa. Es ist im Allgemeinen nicht Teil einer Kunst im öffentlichen Raum oder des öffentlichen Raumes an sich (das wäre dann nämlich wieder etwas anderes, zumindest, wenn es dauerhaft angebracht wäre). Steht es also auf einem öffentlichen Platz, weil jemand es dahin gestellt hat (z.B. Außengastronomie), kann es als Teil des öffentlichen Platzes fotografiert werden. Wird es aber aus dem Kontext des öffentlichen Platzes gelöst, indem nur das Sofa gezeigt wird, fällt es nicht mehr unter die Panoramafreiheit, da es ja für sich urheberrechtlich geschützt ist und kein Bestandteil des Panoramas ist. Das gilt auch für die Karte auf der Infotafel, da sie ja jetzt nicht mehr Teil der Umgebung ist, sondern losgelöst davon veröffentlicht wird. Ein Kunstwerk im öffentlichen Raum ist schließlich Teil einer konkreten Umgebung (und wird im Allgemeinen ja auch dafür angefertigt, z.B. eine Skulptur, ein Schloss, eine Fassade). Eine Infotafel, kann sich dagegen in gleicher Form an verschiedenen Stellen befinden oder woanders aufgestellt werden (wie das Sofa auch). Damit ist das Urheberrecht auch nicht durch Panoramafreiheit eingeschränkt.
Ergänzend dazu würde man auch nicht unterscheiden können, ob das Foto der Karte nun von einer Infotafel gemacht wurde, jemand die Karte laminiert hat und auf dem Fußboden eines Zimmers fotografiert hat oder die Aufnahme in einem Gasthof entstanden ist, wo die Karte an der Wand hing. Schon das dürfte zeigen, dass es sich hier um einen anderen Fall handelt, als wenn eine aufgemalte Karte fotografiert würde, die an einer Häuserfassade angebracht ist.
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