Radwege - wie und wie nicht

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    • 20.07.2007
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    • Meine Reisen

    AW: Kinder und Eltern mit Rad auf dem Gehweg

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    Zitat Mac:

    Gut, daß Du das "fast" noch eingefügt hast. Nö! Wenn von meinem Steuergeld teure Radwege gebaut werden, ärgere ich mich als Autofahrer über jeden Radfahrer, der mich unnötig auf der Staße behindert.
    ... "Deine" Straßen werden auch von dem Steuergeld von Fußgängern bezahlt.

    Gruß
    Wolfgang

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    • Ditschi
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      • 20.07.2009
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      • Meine Reisen

      AW: Radwege - wie und wie nicht

      Ja, Fußgänger bin ich auch. In der Stadt Fußgänger, auf dem Land Autofahrer.
      Kurvenreiche Landstraße; eine lange Autoschlange, die nicht überholen kann, weil da ein Radfahrer strampelt; neben der Straße ein neuer Radfahrweg: neu, breit, völlig leer, absolut gefahrlos befahrbar, mit Zeichen 240. Nein, der Herr ist eigen So sieht es hier aus. Machen aber nur Auswärtige.
      Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 16.03.2016, 21:49.

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      • derMac
        Freak
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        • 08.12.2004
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        AW: Radwege - wie und wie nicht

        OT:
        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        Kurvenreiche Landstraße; eine lange Autoschlange, die nicht überholen kann, weil da ein Radfahrer strampelt
        Der Kreis Dithmarschen liegt mit 94 EW/km2 weit under dem deutschen Durchschnitt, eine Durchreisegegend seid ihr auch nicht gerade, wirklich kurvenreiche Straßen kennt ihr höchstens aus dem Urlaub und eigentlich fährt (nach deiner Aussage) bei euch außer Schulkindern niemand Rad. Ich glaube du übertreibst oder bauschst einen sehr seltenen Einzelfall auf.

        Mac

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        • Ditschi
          Freak

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          • 20.07.2009
          • 12392
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          AW: Radwege - wie und wie nicht

          @ Mac, na, Kurven gibt es hier auch, aber im Grunde hast du recht. Um so mehr mehr fällt aber jemand auf, der völlig unnötig unbedingt auf der Straße fahren will. Einfach grob egoistisch und ungehörig. Die beschriebene Situation ist nicht häufig, aber ärgerlich. Ich kenne sie jedenfalls. Nun bin ich kein Freund von unbedachten Rachegelüsten. Die Situation ist in der Tat zu selten, um sich zu ereifern.
          Ich ergänze heute morgen noch mal:
          Ungehörig ist es aus Sicht des Autofahrers, wenn ein Radler trotz schönem neuem Radweg die Straße benutzt und der Autofahrer nicht vorbeikommt. Aus Sicht des Radfahrers ist es dumm, denn er gefährdet sich selbst. Wenn die Autofahrer ungeduldig werden, drängen sie sich trotz Gegenverkehr zu dicht vorbei. Kommt es da zum Unfall, bekommt der Radfahrer nur eine Quote seines Schadens wegen Mitverschuldens. Genau so muß er eine Quote zahlen am Schaden des Autofahrers. Da kann man für den Radler nur hoffen, daß er eine private HaftPflichtVers hat.
          Übrigens haben wir den § 5 Abs 2 Satz 2 StVO noch nicht erwähnt:

          Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;
          Gilt auf gewundenen Landstraßen nicht nur für Traktoren, sondern auch für Radfahrer. Macht das jemand, wenn sich hinter ihm die Autos stauen?

          Leute, kommt ihr nach Dithmarschen, nutzt unsere schönen neuen Radwege. Dafür sind sie da. Es gibt gibt es keinen Grund, hier noch auf der Straße zu fahren.

          @ Schmusi, wenn Du vorsätzlich mit dem Rad auf dem Fußweg fährst, geht es nicht nur um das Bußgeld, daß Du bereit bist zu zahlen. Bei einem Unfall dort mit einem Fußgänger haftest Du. Bei vorsätzlichem Verkehrsverstoß wird Deine private HaftpflichtVers von der Leistung frei. Das zahlst Du aus eigener Tasche.

          Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 17.03.2016, 08:28.

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          • DerNeueHeiko
            Alter Hase
            • 07.03.2014
            • 3144
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            AW: Radwege - wie und wie nicht

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            @ Mac, na, Kurven gibt es hier auch, aber im Grunde hast du recht. Um so mehr mehr fällt aber jemand auf, der völlig unnötig unbedingt auf der Straße fahren will. Einfach grob egoistisch und ungehörig. Die beschriebene Situation ist nicht häufig, aber ärgerlich. Ich kenne sie jedenfalls. Nun bin ich kein Freund von unbedachten Rachegelüsten. Die Situation ist in der Tat zu selten, um sich zu ereifern.

            Ich ergänze heute morgen noch mal:
            Ungehörig ist es aus Sicht des Autofahrers, wenn ein Radler trotz schönem neuem Radweg die Straße benutzt und der Autofahrer nicht vorbeikommt.
            Es haben glaube ich alle verstanden, dass du das so siehst. In mindestens 90% der Fälle werden aufgeregte Autofahrer nicht erkennen, warum der Radfahrer die Fahrbahn nutzt, aber trotzdem hupen, drängeln etc.

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            Aus Sicht des Radfahrers ist es dumm, denn er gefährdet sich selbst. Wenn die Autofahrer ungeduldig werden, drängen sie sich trotz Gegenverkehr zu dicht vorbei.
            Dass der Radfahrer auf dem Radweg weniger gefährdet ist als auf der Fahrbahn wird alleine durch Wiederholung nicht richtiger.

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            Kommt es da zum Unfall, bekommt der Radfahrer nur eine Quote seines Schadens wegen Mitverschuldens. Genau so muß er eine Quote zahlen am Schaden des Autofahrers. Da kann man für den Radler nur hoffen, daß er eine private HaftPflichtVers hat.
            Und für den Autofahrer, dass dem Radfahrer nichts Schlimmeres passiert - sonst geht es ganz schnell nicht nur um Sachschaden und Haftung, sondern auch um strafrechtlich relevante Tatbestände.

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            Übrigens haben wir den § 5 Abs 2 Satz 2 StVO noch nicht erwähnt:

            Gilt auf gewundenen Landstraßen nicht nur für Traktoren, sondern auch für Radfahrer. Macht das jemand, wenn sich hinter ihm die Autos stauen?
            Klar. Es fallen nur die auf, die das nicht tun... und ich habe auch schon LKW-Fahrer erlebt und überholt, die das getan haben.

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            Leute, kommt ihr nach Dithmarschen, nutzt unsere schönen neuen Radwege. Dafür sind sie da. Es gibt gibt es keinen Grund, hier noch auf der Straße zu fahren.
            Und ich wette mir dir: Auf 100km Dithmarscher Radweg gibt es mindestens 10 Stellen mit guten Gründen, als Radfahrer auf der Fahrbahn zu fahren. Typisch sind (nach meiner Erfahrung zwischen Bremen und dem Ruhrgebiet, also in ähnlicher Landschaft) "Abbiegen vom einseitigen Radweg in die Querstraße gegenüber nicht vorgesehen und nur durch Matsch möglich", "Blockiert durch parkende KFZ", "verschmutzt durch landwirtschaftlichen Verkehr (nämlich durch dicke, hartgetrockenete Brocken Matsch quer über den ganzen Weg)", "nicht durchgängig geführt (sprich: Alle 2km anhalten und warten, bis eine Lücke im KFZ-Verkehr das Einfädeln auf die Fahrbahn ermöglicht)", "Kurvenradien und Wegbreite für Fußgänger angelegt", "Hofeinfahrten ohne Einsicht" und "schlechter Belag (Wurzeln, Querfugen an Brücken etc.)".

            MfG, Heiko

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            • Ditschi
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              • 20.07.2009
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              AW: Radwege - wie und wie nicht

              @ DerneueHeiko, wenn Du schon alles besser weißt: hast Du denn wenigstens eine private Haftpflicht, damit der geschädigte Autofahrer auch an sein Geld kommt?

              Und für den Autofahrer, dass dem Radfahrer nichts Schlimmeres passiert - sonst geht es ganz schnell nicht nur um Sachschaden und Haftung, sondern auch um strafrechtlich relevante Tatbestände.
              Ja, natürlich, eine auch strafrechtlich relevante fahrlässigen Körperverletzung kann immer gegeben sein. Übrigens auf beiden Seiten, falls auch der Autofahrer verletzt wird. Ändert im übrigen nichts an der zivilrechtlichen Haftungsquote wegen Mitverschuldens.
              Gab aber einmal einen Fall, da wurde ein Verfahrtsverstoß eines Autofahrers gegenüber einem Radfahrer, der verbotswidrig auf der Straße fuhr, als so kraß angesehen, daß das Gericht einen " Rechtwidrigskeitszusammenhang" verneinte und dem Autofahrer die alleinige Schuld mit 100% Haftung gab. Das Gerichte betonte in der Begründung aber den Ausnahmecharakter. Sonst begründet aber ein deutlicher Verkehrsverstoß des Radfahrers, der verbotswidrig auf der Straße fährt (oder auf kurviger Straße nicht absteigt und Platz macht) , in der Regel auch ein zivilrechtliches Mitverschulden mit Quote. Und wer sich da als Überzeugungstäter outet, liefert seiner Versicherung das Stichwort "Vorsatz". Die freut sich dann und zahlt nicht.

              Ditschi
              Zuletzt geändert von Ditschi; 17.03.2016, 09:59.

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              • Itchy ST
                Fuchs
                • 10.06.2009
                • 1177
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                AW: Radwege - wie und wie nicht

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Genau so muß er eine Quote zahlen am Schaden des Autofahrers. Da kann man für den Radler nur hoffen, daß er eine private HaftPflichtVers hat.

                Ditschi
                Ob Haftpflicht Vers. zahlt oder nicht, interessiert viele nicht, weil sie keine haben. Oft haben die Menschen keine Haftpflicht Vers., bei denen eh nichts zu holen ist. Also passiert soweit gar nichts, außer das der Autofahrer auf seinen Schaden sitzen bleibt.

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                • derMac
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                  • 08.12.2004
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                  AW: Radwege - wie und wie nicht

                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                  Aus Sicht des Radfahrers ist es dumm, denn er gefährdet sich selbst.
                  Der Radfahrer, der in 50% der Fälle erst auf die andere Straßenseite wechseln muss und dabei auf den Gegenverkehr und den Verkehr hinter im achten muss (er ordnet sich natürlich korrekt fürs Linksabbiegen ein, steht also in der Mitte der Straße) und am Ende des Radweges wieder zurück auf die richtige Seite muss, der gefährdet sich auch selbst. Er hat aber natürlich das gute Gefühl, sich korrekt verhalten zu haben.

                  Mac

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                  • Ditschi
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                    • 20.07.2009
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                    AW: Radwege - wie und wie nicht

                    Zitat IchyST:
                    Ob Haftpflicht zahlt oder nicht, interessiert viele nicht, weil sie keine Haftpflicht haben. Oft haben die Menschen keine Haftpflicht, bei denen eh nichts zu holen ist. Also passiert soweit gar nichts, außer das der Autofahrer auf seinen Schaden sitzen bleibt.
                    Da ist viel Wahres dran. Aber ob die Menschen, bei denen eh nichts zu holen ist, grade nun die sind, die als Reiseradler bei uns unbedingt trotz Radweg die Straße benutzen wollen ? Da strampelt ( und argumentiert) eher die Mittelschicht. Notfalls holt man sich im Wege der Austauschpfändung das teure Reiserad.
                    Grundsätzlich würde ich jedem Radler dringend zu einer privaten Haftpflichtversicherung raten. Da können schnell immense Summen auflaufen. Auch wenn sonst nichts zu holen ist: dreißig Jahre einen Titel gegen sich zu haben, kann bedeuten, daß das dann auch so bleibt.
                    Ditschi

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                    • Ditschi
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                      AW: Radwege - wie und wie nicht

                      ZitatderMac:
                      Der Radfahrer, der in 50% der Fälle erst auf die andere Straßenseite wechseln muss und dabei auf den Gegenverkehr und den Verkehr hinter im achten muss (er ordnet sich natürlich korrekt fürs Linksabbiegen ein, steht also in der Mitte der Straße) und am Ende des Radweges wieder zurück auf die richtige Seite muss, der gefährdet sich auch selbst.
                      Er könnte auch absteigen, sein Rad zur Seite nehmen, und dann in Ruhe schauen, bis kein Auto zu sehen ist. Das dauert auf dem Land nie lange. Dann kann er sein Rad rüberschieben. Nein. Will nicht! Mein Gott, was rede ich eigentlich. Es ist doch Euer Leben! Und irgendwie könnte es mir auch egal sein, ob jemand, der hier als Überzeugungstäter queruliert, am Ende auf seinem Schaden aus Mitverschulden und den Kosten sitzenbleibt. Zumindest hält sich mein Mitleid in Grenzen, denn in diesen Fällen bestraft ja nun tatsächlich einmal das Leben die Unbelehrbaren.
                      Ich (!) würde hier tausend mal lieber auf dem Radweg fahren, bevor mich auf der Landstraße ein Auto anfährt. Und alle anderen Argumente überzeugen mich nicht. Wenn`s dann da auf dem Radweg irgenwo unübersichtlich und gefährlich werden sollte, was hier äußerst selten ist, halte ich eben einmal an und steige ab. Besser als eine Inschrift auf dem Grabstein.
                      Ditschi
                      Zuletzt geändert von Ditschi; 17.03.2016, 11:06.

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                      • derMac
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                        • 08.12.2004
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                        AW: Radwege - wie und wie nicht

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        Er könnte auch absteigen, sein Rad zur Seite nehmen, und dann in Ruhe schauen, bis kein Auto zu sehen ist. Das dauert auf dem Land nie lange.
                        Wenn da so wenig Verkehr ist, dass das kein Problem ist, dann stört der Radfahrer auf der Straße auch nicht. Wenn da so viel Verkehr ist, dass es auf der Straße signifikant gefährlich ist, ist auch das Überqueren der Straße gefährlich. Statistisch ist das Überqueren der Fahrbahn viel gefährlicher als das Fahren auf der Fahrbahn.

                        Genauso, wie ich nach deiner Meinung absteigen und schieben kann kann übrigens ein Autofahrer auch mal langsam fahren. Aber ihr könnt natürlich im Dithmarschen an allen Stellen, wo die Radfahrer die Straße überqueren müssen Ampeln aufstellen. Das fände ich dann fair.

                        Dann kann er sein Rad rüberschieben. Nein. Will nicht! Mein Gott, was rede ich eigentlich. Es ist doch Euer Leben!
                        Genau, und deshalb fahr ich so wie ich es am wenigsten gefährlich finde und wie ich gleichzeitig vorankommen kann ohne ständig anzuhalten und abzusteigen. Wenn mir der Radweg passt nahm ich ihn, wenn er nicht passt lass ich es. Wenn ich nicht erkennen kann ob er passt entscheide ich nach Laune. Und im Gegensatz zu dir hab ich da richtig viel praktische Erfahrung mit und weiß wie beschissen das sein kann, wenn man für den Radweg die Straße überqueren muss (und zwar 20 Mal am Tag).

                        Mac

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                        • Ditschi
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                          • 20.07.2009
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                          AW: Radwege - wie und wie nicht

                          ZItatderMac:
                          Wenn mir der Radweg passt nahm ich ihn, wenn er nicht passt lass ich es.
                          Auch, wenn es Dir, wie bei uns hier, nicht freigestellt ist ? Bist Du einverstanden, Dich im Falles eines Unfalles dafür bis an das Ende Deines Lebens dumm und dusselig zu zahlen? Vor allem, wenn Du das genauso Deiner Versicherung erklärst und sie wegen Vorsatzes nicht zahlt?
                          Dann alle Achtung vor soviel Konsequenz.
                          Oder Überzeugungstäter light, der nach Unfall kleinlaut zu Protokoll gibt, er habe das Schild 240 StVO "übersehen", damit das Mitverschulden wenigstens nur fahrlässig ist und die eigene Versicherung zahlt?
                          Rate, was meine Erfahrung sagt?
                          Ditschi

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                          • derMac
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                            • 08.12.2004
                            • 11888
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                            AW: Radwege - wie und wie nicht

                            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                            Auch, wenn es Dir, wie bei uns hier, nicht freigestellt ist ? Bist Du einverstanden, Dich im Falles eines Unfalles dafür bis an das Ende Deines Lebens dumm und dusselig zu zahlen? Vor allem, wenn Du das genauso Deiner Versicherung erklärst und sie wegen Vorsatzes nicht zahlt?
                            Natürlich. Wie viele Fälle gibt es eigentlich, in denen ein Radfahrer sich dumm und dusselig zahlen musste, weil durch sein Verschulden ein Autofahrer schwer verletzt wurde? Andersrum kenn ich einige.

                            Mac

                            PS: Falls es dir immer noch nicht auffällt: Radfahrer werden in D systematisch benachteiligt (ihr könnt ja auch mal schieben oder unter Erhöhung der Gefahr für euch ständig die Straße überqueren) und müssen für diese strukturellen Fehlentscheidungen auch noch zahlen wenn die Autofahrer Probleme mit §1 haben. Ich fahr relativ Regelkonform (egal mit welchem Fahrzeug), aber es gibt (eher selten) schon Situationen wo ich mich gegen die Regeln entschiede.
                            Zuletzt geändert von derMac; 17.03.2016, 11:59. Grund: Falsch Taste

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                            • Freierfall
                              Fuchs
                              • 29.06.2014
                              • 1003
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Radwege - wie und wie nicht

                              Wir sollten hier vielleicht von der Dithmarscher Landidylle als einzigem Brennpunkt in diesem Thread wegkommen. Über 70% der Bevölkerung in Deutschland wohnt in Städten, dort machen auch die meisten ihre grundlegenden Raderfahrungen und lernen, wenn sie bsp. tägliche Radpendler oder auch nur regelmäßige Radbenutzer sind, effektiv voranzukommen.
                              Das einzige Fazit daraus kann sein: Auf Fahrradwegen (in deutschen Städten) kommt man nicht effektiv voran. Ich habe das Glück an der Niederländischen grenze zu wohnen, wo ich immer noch nicht richtig glücklich mit den Radwegen (in den grenznahen Städten inbs.) bin, sie aber dennoch freiwillig benutze. In Deutschland geht das oftmals einfach nicht.
                              Ein Großteil der Radwege hier in Aachen sieht wenn mal sinnvoll angelegt so: https://www.flickr.com/photos/138680...5/25554412420/ aus, oder auch so: https://www.facebook.com/derFriedric...9457766734515/ (letzterer ist nicht benutzungspflichtig, Parkverbot ist auf dieser Busspur mit Fahrradverkehr trotzdem) - das zeigt ganz gut in wiefern die Ordnungsämter in eigentlich allen größeren Städten in denen ich von der Situation weiß mit der Missachtung der Radinfrastruktur umgehen. Es ist ihnen egal.

                              Dazu mal dass die offizielle Radinfrastruktur da auch so aussieht (selbe Straße):
                              https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net...3f&oe=578C3CEE um dann so zu werden: https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net...e7&oe=574BD325

                              Als Ortsunkundiger wenn man sich auf ein Sinvolles Verkehrsleitsystem als Radfahrer verlässt hat man da keine Chance. Aber auch als Ortskundiger, der da täglich langmuss, hat man es total gut, wenn man eine andere Verkehrsspur kreuzen muss um auf einer anderen Abbiegen zu können.

                              Auch beliebt bei mir sind eine andere (große) Ringstraße, bei der der Radschutzstreifen (auf der Fahrbahn) plötzlich vom rechten Fahrbahnrand hinter einer Ampel nach links(!) zwischen die beiden Fahrbahnen gelegt wird, man also links den entgegenkommenden Verkehr hat. etc. etc. Wenn die Ampel zwischenzeitlich rot wird, ist das nur gefärhlich da lang zu fahren, im laufenden verkehr aber dort nur hinzukommen grenzt an Irrsinn.

                              Das sind jetzt keine Benutzungspflichtigen Radwege. Aber gute Beispiele dafür, dass Fahrrad-Verkehrsplanung betrieben wird, die man im besten Falle ignorieren sollte, weil diese zu befolgen lebensgefährlich wäre. Oftmals künstlich geschaffene Probleme, da dort ein "vehicular cycling", also fahren wie's die Autos tun, zu keinen besonderen Problemen führt / führen würde. Es sei denn, die Autofahrer entdecken die Radwege und fangen an einen anzuhupen, zu bedrängen etc. weil man ja den vorhandenen Radschutzstreifen nicht nutzt...

                              Einen einmal so gewonnen Eindruck von der "Gesamtradwegssituation" wird man nur schwer wieder los.

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                              • Ditschi
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                                • 20.07.2009
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                                AW: Radwege - wie und wie nicht

                                Zitat Freierfall:
                                Wir sollten hier vielleicht von der Dithmarscher Landidylle als einzigem Brennpunkt in diesem Thread wegkommen.
                                Ja, gerne, an mir soll´s nicht liegen. Ausgangspunkt des obigen Brennpunktes war, daß Forderungen als allgemeingültig dargestellt und regionale Besonderheiten bestritten wurden. Wenn Bürger an einem Ort dafür demonstrieren, daß Radler weg von den Radwegen auf die Straße dürfen, und an einem anderen Ort Bürger dafür demonstrieren, daß endlich Radwege gebaut werden, damit die Radler von der Straße kommen, können beide Bürgerbegehren damit richtig liegen. Da muß man sich halt die örtliche Situation sehr genau anschauen.
                                Ditschi

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                                • derMac
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                                  AW: Radwege - wie und wie nicht

                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Wenn Bürger an einem Ort dafür demonstrieren, daß Radler weg von den Radwegen auf die Straße dürfen, und an einem anderen Ort Bürger dafür demonstrieren, daß endlich Radwege gebaut werden, damit die Radler von der Straße kommen, können beide Bürgerbegehren damit richtig liegen. Da muß man sich halt die örtliche Situation sehr genau anschauen.
                                  Das Problem ist aber, dass du hier Situationen verteidigst, wo die geforderten Radwege nicht den aktuellen Regeln für den Bau von Radwegen entsprechen. Es werden also Radfahrer regelwiedrig auf Radwege gezwungen und für ihnen entstehenden Nachteile sind sie dann selbst verantwortlich. Du bist hier der, der immer wieder darauf pocht, dass Regeln die Meinung der Mehrheit widergeben würden und man doch einen Lobbyverein gründen sollte, wenn man was ändern will. Und dann sollen sich auch die Dithmarschen daran halten und die Regeln für den Radwegebau berücksichtigen. Die Vorgehensweise "wir bauen was und wie wir wollen und wenn keiner dagegen klagt ist es ok" ist für öffentliche Träger IMO inakzeptabel. Das Problem ist IMO, dass das Prinzip nicht ok ist, um einen einzelnen Radweg geht es gar nicht.

                                  Mac

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                                  • Ditschi
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                                    AW: Radwege - wie und wie nicht

                                    @ mac, immerhin hatten wir hier tödliche Unfälle mit Radfahrern auf den Straßen. Auf den Radfahrwegen nicht. Nicht einen. So ganz an den Haaren herbeigezogen ist die Begründung daher nicht, daß die Radfahrwege mit Benutzungspflicht hier bei uns ! der Verkehrssicherheit dienen. Und mit der Begründung sind Bau und Benutzungspflicht zulässig. Die Rechtsprechung dazu ist auch hier nicht unbekannt. Das ist schon durchdacht. Zumindest so, daß man eine Begründung liefern kann.
                                    Ob die Begründung letztlich in einem Verwaltungsgerichtsverfahren Bestand hätte, kann hier niemand vorhersagen. Und da hier alle die Wege wollen und niemand klagt, wird das wohl auch offen bleiben. Die Klagfrist von einem Monat ist auch für die Bürger hier längst abgelaufen.
                                    Und welche Mehrheit meinst Du? Bei Baumaßnahmen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sitzen die Mehrheiten, die entscheiden, in den Gemeindevertretungen und im Kreistag. Mischen wir uns mit Ratschlägen in die Baumaßnahmen in Hamburg, Berlin und Aachen ein?
                                    Ditschi
                                    Zuletzt geändert von Ditschi; 17.03.2016, 15:17. Grund: Ergänzung

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                                    • derMac
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                                      AW: Radwege - wie und wie nicht

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      Und welche Mehrheit meinst Du? Bei Baumaßnahmen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sitzen die Mehrheiten, die entscheiden, in den Gemeindevertretungen und im Kreistag.
                                      Die Mehrheit, die für die Bundesweit einheitlichen Regeln in Form von Gesetzen und Vorschriften zur Gleichstellund der Radfahrer im Straßenverkehr und zum Bau von Radwegen zuständig ist. Eure lokalen Ansichten sind mir da herzlich egal, meine interessieren Euch ja auch nicht. Ich könnte aber ja mal da langfahren und gegen den Weg klagen, wenn ich mal nichts zu tun habe. Eigentlich mach ich sowas nicht, aber da ja das Recht das wichtigste zu sein scheint...
                                      Mac

                                      PS: Ich würde fast sicher Recht bekommen, da euer Weg für einen in beide Richtungen genutzen, kombinierten Rad-/Fußweg ziemlich sicher zu schmal ist.

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                                      • Ditschi
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                                        AW: Radwege - wie und wie nicht

                                        Da verweise ich Dich auf Deinen eigenen link: Steht da was von " bundesweit einheitlich" oder heißt es nicht vielmehr, daß auf die "besonderen örtlichen Verhältnisse" abzustellen ist? Letzteres ist richtig. Und daher kann in Kreis A richtig sein, was in Stadt B falsch wäre. Nichts weiter als das habe ich hier vertreten. Aber Du kannst ja mal klagen.
                                        Damit sollten wir Dithmarschen nun wirklich abschließen.
                                        Ditschi

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                                          AW: Radwege - wie und wie nicht

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Ich (!) würde hier tausend mal lieber auf dem Radweg fahren, bevor mich auf der Landstraße ein Auto anfährt.
                                          Und ich fahre tausendmal lieber zügig, sicher und durchgehend auf der Fahrbahn, bevor mich an einer Einmündung oder Hofeinfahrt ein Auto anfährt - obwohl oder weil ich abgebremst habe und fast abgestiegen bin. Und trotzdem lasse ich mich von (halbwegs korrekt aufgestellten) Z237/240/241/254 davon abbringen, weil ist ja Gesetz.

                                          Ich nehme aber auch mein Recht wahr, zum Beispiel einer Straße um die Kurve zu folgen, wenn der Radweg geradeaus führt, oder auf der Fahrbahn zu fahren statt das Rad alle 100m eng an parkenden Fahrzeugen vorbei zu schieben. Das erkläre ich dann auch gern meiner PHV.

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Wenn`s dann da auf dem Radweg irgenwo unübersichtlich und gefährlich werden sollte, was hier äußerst selten ist, halte ich eben einmal an und steige ab. Besser als eine Inschrift auf dem Grabstein.
                                          Ditschi
                                          Gut, dann kommen wir uns ja jedenfalls nicht in die Quere - schließlich machst du das ja sicherlich mit dem Auto genauso, wenn es auf der Fahrbahn unübersichtlich wird.

                                          MfG, Heiko

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