Hallo zusammen,
die Frage passt vielleicht nicht exakt ins Forum, möchte es aber trotzdem gern wissen
Meine Tochter (8) wünscht sich ein neues Fahrrad. Es soll (muss) ein 20-Zoll-Rad werden. Ausgesucht wurde ein sog. Cruiser-Rad. Ja, sieht schick aus. Mit dicken Reifen, in lila mit Körbchen und Bändchen am Lenker. Was die junge Dame halt so bevorzugt...
Nun ist lt. Verkäufer das Fahrrad nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Durch nachlesen habe festgestellt, dass gesetzlich vorgeschriebene Dinge wie Reflektoren u.ä. ggf. schnell und günstig nachgekauft und angebaut werden können. Zwei "voneinander unabhängige Bremsen" müsste das Teil auch haben, es gibt 1x Rücktritt, 1x eine Handbremse am Lenker.
Es fehlt jedoch das Licht, glaube ich. So, wie ich das sehe, sind nur Reflektoren (die auf den ersten Blick aussehen wie Leuchten) angeschraubt.
Kann man also gescheites Licht nachrüsten? Mal abgesehen von den batteriebetriebenen Teilen? Und gibt es da auch etwas, was Fahrradtechnik-Unkundige wie wir nachrüsten können?
Und wohlgemerkt: Es ist ein "Cruiser" mit solch dicken Reifen und Felgen im selben Lack wie das Fahrrad (Vorderrad kann/soll also nicht einfach ausgetauscht werden).
???
Nachtrag:
Ich lese gerade Folgendes:
"Batterie- bzw. akkubetriebene Lichtanlagen, die lange nur an Rennrädern unter 11 kg erlaubt waren, dürfen inzwischen an allen Fahrrädern verwendet werden – vorausgesetzt sie tragen das amtliche Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge. Nicht erlaubt sind blinkende Beleuchtungen; bei Akku- und Batterieleuchten muss außerdem eine Anzeige Auskunft über den Batteriezustand geben."
Quelle ADFC
Also könnte doch so ein Klick-Dingens mit Batterie montiert werden? Ich dachte, die wären nicht (allein) zulässig. Außerdem: Seit wann haben die Dinger eine Ladestandsanzeige? Bzw. wo gibt es SOWAS?
die Frage passt vielleicht nicht exakt ins Forum, möchte es aber trotzdem gern wissen
Meine Tochter (8) wünscht sich ein neues Fahrrad. Es soll (muss) ein 20-Zoll-Rad werden. Ausgesucht wurde ein sog. Cruiser-Rad. Ja, sieht schick aus. Mit dicken Reifen, in lila mit Körbchen und Bändchen am Lenker. Was die junge Dame halt so bevorzugt...
Nun ist lt. Verkäufer das Fahrrad nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Durch nachlesen habe festgestellt, dass gesetzlich vorgeschriebene Dinge wie Reflektoren u.ä. ggf. schnell und günstig nachgekauft und angebaut werden können. Zwei "voneinander unabhängige Bremsen" müsste das Teil auch haben, es gibt 1x Rücktritt, 1x eine Handbremse am Lenker.
Es fehlt jedoch das Licht, glaube ich. So, wie ich das sehe, sind nur Reflektoren (die auf den ersten Blick aussehen wie Leuchten) angeschraubt.
Kann man also gescheites Licht nachrüsten? Mal abgesehen von den batteriebetriebenen Teilen? Und gibt es da auch etwas, was Fahrradtechnik-Unkundige wie wir nachrüsten können?
Und wohlgemerkt: Es ist ein "Cruiser" mit solch dicken Reifen und Felgen im selben Lack wie das Fahrrad (Vorderrad kann/soll also nicht einfach ausgetauscht werden).
???
Nachtrag:
Ich lese gerade Folgendes:
"Batterie- bzw. akkubetriebene Lichtanlagen, die lange nur an Rennrädern unter 11 kg erlaubt waren, dürfen inzwischen an allen Fahrrädern verwendet werden – vorausgesetzt sie tragen das amtliche Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge. Nicht erlaubt sind blinkende Beleuchtungen; bei Akku- und Batterieleuchten muss außerdem eine Anzeige Auskunft über den Batteriezustand geben."
Quelle ADFC
Also könnte doch so ein Klick-Dingens mit Batterie montiert werden? Ich dachte, die wären nicht (allein) zulässig. Außerdem: Seit wann haben die Dinger eine Ladestandsanzeige? Bzw. wo gibt es SOWAS?
Kommentar