AW: Pressemeldungen zum Thema Radfahren
Das Urteil liegt jetzt auch im Volltext vor:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal...ramfromHL=true
Es stellt nicht nur auf die bayerische Verfassung ab, sondern nach Ortsbesichtigung explizit auf die Verhältnisse Bannwald des Marktes Ottobeuren.
Was davon auf andere Verhältnisse übertragbar ist, muß sich im Einzelfall ergeben. Jedenfalls kein grundsätzliches Verbot, Wege für Radfahrer zu sperren, wenn die örtlichen Verhältnisse andere sind ( z.B. " Sichtigkeit" nicht gegeben, anders als vom VGH nach Ortsbesichtigung festgestellt) . Und es stellt in dem Fall einer Sperrung wohl höhere Anforderungen an die Begründung. Jedenfalls steckt durch das Abstellen auf die konkreten örtlichen Verhältnisse weit weniger an " Grundsatzurteil" drin, als Presse und Radfahrclub rausgelesen haben.
Gut , daß noch einmal drauf hingewiesen wurde. Ich verweise aber darauf, daß wir schon drüber diskutiert haben post 155-158:
https://www.outdoorseiten.net/forum/...hrverbot/page8
Lest Euch einmal mit Bedacht die Einschränkungen durch, die alleine in den drei Leitsätzen formuliert sind! Grundsatzurteil? Da bleibt für andere örtliche Verhältnisse alles offen.
Ditschi
Das Urteil liegt jetzt auch im Volltext vor:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal...ramfromHL=true
Es stellt nicht nur auf die bayerische Verfassung ab, sondern nach Ortsbesichtigung explizit auf die Verhältnisse Bannwald des Marktes Ottobeuren.
Was davon auf andere Verhältnisse übertragbar ist, muß sich im Einzelfall ergeben. Jedenfalls kein grundsätzliches Verbot, Wege für Radfahrer zu sperren, wenn die örtlichen Verhältnisse andere sind ( z.B. " Sichtigkeit" nicht gegeben, anders als vom VGH nach Ortsbesichtigung festgestellt) . Und es stellt in dem Fall einer Sperrung wohl höhere Anforderungen an die Begründung. Jedenfalls steckt durch das Abstellen auf die konkreten örtlichen Verhältnisse weit weniger an " Grundsatzurteil" drin, als Presse und Radfahrclub rausgelesen haben.
Gut , daß noch einmal drauf hingewiesen wurde. Ich verweise aber darauf, daß wir schon drüber diskutiert haben post 155-158:
https://www.outdoorseiten.net/forum/...hrverbot/page8
Lest Euch einmal mit Bedacht die Einschränkungen durch, die alleine in den drei Leitsätzen formuliert sind! Grundsatzurteil? Da bleibt für andere örtliche Verhältnisse alles offen.
Ditschi
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