Der Tod trägt Schwarz
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Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen@Lina, blackteah: Dort ist ein Fahrradweg, und zwar einer, der für beide Fahrtrichtungen gilt. Dieser Fahrradweg ist gänzlich .... das volle Programm
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Zitat von Fritsche Beitrag anzeigenVerkehrszeichen 241
mfg
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Zitat von Fritsche Beitrag anzeigenIm Problemkreuzungsbereich gibt es Schilder die darauf hinweisen, dass Radler kreuzen und diese Vorfahrt haben. Dieser Kreuzungsbereich ist farblich derart gestaltet, dass man auch ohne Schilder sehen würde, um was es da geht (dicker, roter Farbbelag, weiße gestrichelte Umrandung, das volle Programm).
Das kann man nicht übersehen. Wenn man es nicht darauf anlegt.Zitat von blackteah Beitrag anzeigenDann ist es ja ausreichend gekennzeichnet und die Autofahrer sind wirklich, wie von die eingangs beschrieben, ignorante deppen
Der gemeine Autofahrer (und auch der gemeine Fußgänger) ist darauf sozialisiert, dass Fahrzeuge(!) (= unterwegs in schnellerem Tempo) nicht plötzlich auf der falschen Straßenseite auftauchen.
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Zitat von derray Beitrag anzeigenMit Nutzungspflicht?
Du kannst beliebig viele Schilder da hin stellen, der statistische Autofahrer bekommt das in seiner großen Zahl nicht geregelt, sich nach einem "Geisterfahrer" umzuschauen. Ist natürlich ein Kniefall vor der ignoranten Realität.
Btw., wie schildert man denn einen Zweirichtungradweg ohne Nutzungspflicht korrekt aus?
Bei uns in einem konkreten Beispiel haben sie einfach den blauen Lollipop (Z. 237) weggemacht, es bleibt das Zweirichtungs-Zusatzschild (Zusatzzeichen 1000.31).
Was gilt ein Zusatzschild ohne Schild?!
edit: Kommentar dazuZuletzt geändert von Flachlandtiroler; 25.10.2019, 10:51.Meine Reisen (Karte)
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Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigenOb mit oder ohne, für mich gehören straßenbegleitende Zweirichtungsradwege innerstädtisch einfach gänzlich abgeschafft, es sei denn sie verlaufen kreuzungsfrei.
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Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigenOb mit oder ohne, für mich gehören straßenbegleitende Zweirichtungsradwege innerstädtisch einfach gänzlich abgeschafft, es sei denn sie verlaufen kreuzungsfrei.
Genau wie viele andere solcher Wegführungen.
Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigenBtw., wie schildert man denn einen Zweirichtungradweg ohne Nutzungspflicht korrekt aus?
Für zweiteres gibt es noch mehr Möglichkeiten.
OT: So, muss jetzt Radfahren!
mfg
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Also "Radfahrer frei" (1022-10) anstatt "Radfahrer Zweirichtung" (1000-31) -- wieder was gelernt.Meine Reisen (Karte)
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"Radfahrer frei" gibt ja nur einen Gehweg für Radfahrer frei. Dann gibt es keine Nutzungspflicht. Steht das Schild in beide Richtungen, ist der Weg in beide Richtungen frei gegeben.
OT: Jetzt aber los, muss bis zum nächsten Wochenende noch einen Schlafsack fertig kriegen!
mfg
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Verpflichtungen generieren meines Wissens nur Schilder vom Typ "blauer Lolli".
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Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigenIn dem BGH-Urteil wird aber auch deutlich gemacht, dass die Soldaten eine Mitschuld trifft wegen der ungenügenden Sicherung des liegengebliebenen Panzers. Gleiches wird auch für einen Radfahrer ohne Beleuchtung in ähnlicher Situation gelten.
Mitschuld, weil sie mit defektem Rücklicht gefahren (und dann liegengeblieben) sind, für die fehlende Sicherung wurden ihnen die Karenzzeit zum Verlassen und Absichern anerkannt.
Und Mitschuld heisst halt auch, dass es eben nicht alleinige Aufgabe des Hindernisses ist, sich kenntlich zu machen.
Und ja, ich finde auch, Licht und bunte Kleidung sinnvoll, aber der Tenor einiger Aussagen, das es alleinige Aufgabe des Radfahrers sei, für das Erkanntwerden zu sorgen macht mir Sorgen. Gerade wenn so Argumente kommen, dass ein Radfahrer bei Regen ja schon hinter einem Wischerblatt verschwinde dann kaschiert die Forderung nach Warnwesten für Radfahrer doch nur die fehlende Bereitschaft der Autofahrer sich zu konzentrieren.
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Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigenMitschuld, weil sie mit defektem Rücklicht gefahren (und dann liegengeblieben) sind, für die fehlende Sicherung wurden ihnen die Karenzzeit zum Verlassen und Absichern anerkannt.
Und Mitschuld heisst halt auch, dass es eben nicht alleinige Aufgabe des Hindernisses ist, sich kenntlich zu machen.
Und ja, ich finde auch, Licht und bunte Kleidung sinnvoll, aber der Tenor einiger Aussagen, das es alleinige Aufgabe des Radfahrers sei, für das Erkanntwerden zu sorgen macht mir Sorgen. Gerade wenn so Argumente kommen, dass ein Radfahrer bei Regen ja schon hinter einem Wischerblatt verschwinde dann kaschiert die Forderung nach Warnwesten für Radfahrer doch nur die fehlende Bereitschaft der Autofahrer sich zu konzentrieren.
Ich glaube du wiedelholst dich und ich glaube du liest zu viel zwischen den Zeilen. Ich habe noch nicht einen Kommentar gelesen wo ausschließlich dem Radafahrer die Verantwortung auferlegt wird."Freiheit bedeutet, dass man nicht alles so machen muss wie andere"
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Zitat von Pfiffie Beitrag anzeigenIch glaube du wiedelholst dich und ich glaube du liest zu viel zwischen den Zeilen. Ich habe noch nicht einen Kommentar gelesen wo ausschließlich dem Radafahrer die Verantwortung auferlegt wird.
Nun, bei Forderung nach Warnwestenpflicht und Tagfahrpflicht lese ich da schon so etwas raus. Vor allem, weil man damit ja einem normal gekleideten und normal beleuchteten Radfahrer schon einen Teil der Verantwortung und Schuld zuschiebt.
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Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigenUnd ja, ich finde auch, Licht und bunte Kleidung sinnvoll, aber der Tenor einiger Aussagen, das es alleinige Aufgabe des Radfahrers sei, für das Erkanntwerden zu sorgen macht mir Sorgen. Gerade wenn so Argumente kommen, dass ein Radfahrer bei Regen ja schon hinter einem Wischerblatt verschwinde dann kaschiert die Forderung nach Warnwesten für Radfahrer doch nur die fehlende Bereitschaft der Autofahrer sich zu konzentrieren.
Der Ausgangspunkt ist, dass kein Verkehrsteilnehmer Interesse an einem Unfall haben kann. Gegen natürliche Gegebenheiten wie die Unmöglichkeit, den Kopf um 180 Grad zu drehen oder die zusätzliche Sichtbehinderung durch Wischerblätter und Regen auf Windschutzscheiben kann man manchmal nichts machen. Ich bin auch schon einfach stehengeblieben beim (selten erforderlichen) Rückwärts-Ausparken oder an der Ampel (wo man eh schon steht), bis der Bienenschwarm (hübsche Bezeichnung dafür auch in GB: "a flock of cyclists"– kombiniert bei seiner Erwähnung durch den Zusatz "Luckily I wasn’t run over by …") durch war, aber das kann man auch nicht immer tun, weil man dann ggf. zu noch einem weiteren unberechenbaren Verkehrshindernis wird. 100% pausenlose Aufmerksamkeit schafft nur eine Maschine, etwas weniger davon vielleicht ein Mensch, der alleine fährt, aber beobachte mal jemanden mit einer Schar munterer Mitfahrer, wieviel Prozent dann noch plausibel sind.
Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigenIch sehe meine Neonbekleidung und mein Tagfahrlicht ganz pragmatisch-nüchtern: Die anderen Verkehrsteilnehmer, die gucken, sollen eine Chance haben, mich rechtzeitig zu sehen; diejenigen, die nicht gucken und dadurch kritische Situationen erzeugen, haben wenigstens nicht die Ausrede, ich sei zu unauffällig gekleidet gewesen. Punkt.Zuletzt geändert von lina; 25.10.2019, 12:21.
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Eben nicht, das behauptest du einfach so. Ich seh das ganz und garnich so und ein paar hier haben es eigentlich ganz gut formuliert. Das ist etwas was man für sich selbst tun kann um gesehen zu werden in X Situationen. Und ja weil eben alle nicht so ein Sicherheitssinn haben (Radfahrer wie Autofahrer) kann der Gesetzgeber da was tun. Das sind aber kein Schuldzuweisungen.
Wenns danach geht müsste man den Titel des Threads schon in frage stellen weil er unterschwellig behauptet das die radfahrer verunfallen weil sich sich dunkel kleiden."Freiheit bedeutet, dass man nicht alles so machen muss wie andere"
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Zitat von lina Beitrag anzeigenVon "alleiniger Aufgabe" kann keine Rede sein.
Der Ausgangspunkt ist, dass kein Verkehrsteilnehmer Interesse an einem Unfall haben kann. Gegen natürliche Gegebenheiten wie die Unmöglichkeit, den Kopf um 180 Grad zu drehen oder die zusätzliche Sichtbehinderung durch Wischerblätter und Regen auf Windschutzscheiben kann man manchmal nichts machen. Ich bin auch schon einfach stehengeblieben beim (selten erforderlichen) Rückwärts-Ausparken oder an der Ampel (wo man eh schon steht), bis der Bienenschwarm (hübsche Bezeichnung dafür auch: "a flock of cyclists") durch war, aber das kann man auch nicht immer tun, weil man dann ggf. zu noch einem weiteren unberechenbaren Verkehrshindernis wird.
Nett, dass Du beim Ausparken stehenbleibst. Bei einem passierenden LKW hättest Du es jetzt nicht besonders erwähnt, oder?
Und an der roten Ampel: 15 Fahrradfahrer aufwärts sind ein geschlossener Verband, dürfen in 2-er Reihe fahren und müssen [sic!] wenn die ersten Fahrzeuge die Ampel bei grün passieren auch durchfahren, gilt auch bei vorfahrtsunberechtigten Strassen. Sprich auch da musstest Du anhalten ($27STVO, "(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen."; fett von mir). Wegen einer Prozession, einem Leichenzug, einer Panzerkolonne hättest Du es wahrscheinlich auch nicht gesondert erwähnt.
Und darum geht es mir, das Bewusstsein für KFZ Führer zu wecken, dass sie eben nicht (mehr) die Krone der Schöpfung sind, sondern ihren gleichberechtigten aber nicht dominanten Platz in der Verkehrsordnung einnehmen, auch wenn sie stärker, schneller und geschützter sind.
Und immerhin sind wir hier ein Outdoorfohrum und kein Kraftfahrerforum. Wenn dann hier ein Verbot ohne Warnweste Rad zu fahren, oder ohne Beleuchtungseinrichtung am Tag unterwegs zu sein (wo sind die MTBler, Rennradler???) dann finde ich das schon komisch. Vor allem, wenn man sieht, was an anderer Stelle für Wellen geschlagen werden, wenn es um Taschenmeser geht.
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Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigen, aber der Tenor einiger Aussagen, das es alleinige Aufgabe des Radfahrers sei, für das Erkanntwerden zu sorgen macht mir Sorgen. Gerade wenn so Argumente kommen, dass ein Radfahrer bei Regen ja schon hinter einem Wischerblatt verschwinde dann kaschiert die Forderung nach Warnwesten für Radfahrer doch nur die fehlende Bereitschaft der Autofahrer sich zu konzentrieren.
Nur es gibt halt mehrer Möglichkeiten zu reagieren:
Ich kann sagen: "der Autofahrer muss ordentlich gucken und langsam fahren und basta!" oder halt ganz pragmatisch:
"Der Autofahrer müsste eigentlich ordentlich gucken und langsam fahren aber ich weiß, dass er das oft nicht tut und ich das nicht so schnell ändern werde und darum schaue ich, was ich mal noch für meine eigen Sicherheit tun kann."
Und sich im Straßenverkehr sichtbarer zu machen, ist eine der (vielen) Dinge, die man für die eigene Sicherheit tun kann.
Und als sozial veranlagter Mensch sorgt man sich dann auch um seine Mitradler.
Wenn man außerdem gelegentlich auch Autofahrer ist, dann weiß u.U. noch mal besser, was Radfahrer besser und früher erkennbar macht.
Außerdem: Du fährst doch auch mit Neonjacke. Möchtest du die den anderen nicht gönnen?
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@Dirk: Ok, ich hätte vielleicht noch schreiben müssen, dass ich sehr lange stehen geblieben bin (genau genommen bin ich ausgestiegen und Kaffeetrinken gegangen, weil auch keine Möglichkeit zum Rauskommen ersichtlich war ohne Beifahrer, der das Manko behob, den Kopf nicht um 180 Grad drehen zu können), es war auch weder eine Prozession noch ein Verbund, einfach viele einzelne Fahrer im Spätnachmittagsverkehr, aber gegen Dein ausführlich beschriebenes Weltbild bzgl. böse Autofahrer komme ich eh nicht an, stimmt’s? Da ist es auch egal, dass ich im Jahr eine vierstellige Anzahl an Kilometern mit dem Rad unterwegs bin.
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Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigenMitschuld, weil sie mit defektem Rücklicht gefahren (und dann liegengeblieben) sind, für die fehlende Sicherung wurden ihnen die Karenzzeit zum Verlassen und Absichern anerkannt.
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts [das war hier das OLG Celle] trat die Verpflichtung zur ausreichenden Absicherung des liegengebliebenen Kraftfahrzeuges daher nach § 15 StVO sofort ein, d.h. nach Einschalten des Warnblinklichts war sofort gut sichtbar in entsprechender Entfernung das Warndreieck aufzustellen (vgl.BGHSt 16, 89 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht,29. Auflage, § 15 StVO Rn. 4). Der Fahrer des britischen Panzers hat, indem er solche Sicherungsmaßnahmen nicht sogleich in ausreichender Weise veranlaßt hat, nicht nur gegen das Gebot der ausreichenden Beleuchtung des Kraftfahrzeugs nach § 17 StVO verstoßen, sondern den Verkehrsunfall auch durch Unterlassen einer Absicherung des liegengebliebenenPanzers - unter Verstoß gegen § 15 StVO - mitverschuldetZitat von LihofDirk Beitrag anzeigenUnd Mitschuld heisst halt auch, dass es eben nicht alleinige Aufgabe des Hindernisses ist, sich kenntlich zu machen.
Und ja, ich finde auch, Licht und bunte Kleidung sinnvoll, aber der Tenor einiger Aussagen, das es alleinige Aufgabe des Radfahrers sei, für das Erkanntwerden zu sorgen macht mir Sorgen. Gerade wenn so Argumente kommen, dass ein Radfahrer bei Regen ja schon hinter einem Wischerblatt verschwinde dann kaschiert die Forderung nach Warnwesten für Radfahrer doch nur die fehlende Bereitschaft der Autofahrer sich zu konzentrieren.
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Da ich selber in der Stadt die meiste Zeit als Radfahrer unterwegs bin, achte ich beim Autofahren immer sehr darauf, welche Radfahrer man nicht oder kaum sieht und welche man gut wahrnimmt.
Am besten nehme ich einen Radfahrer wahr, der für mein Gehirn eine "sinnvolle Botschaft" sendet. Also ein Radfahrer, der auf der rechten Straßenseite mit einer Beleuchtung, vorne weiß, hinten rot in Fahrtrichtung fährt, wird von mir egal, was er anhat, im lateralen Blickfeld wahrgenommen und ohne weitere Denkprozesse als Radfahrer eingespeichert. Nur anhand der beiden Lichter weiß ich, mit welcher ungefähren Geschwindigkeit sich das wahrgenommene Objekt in welche Richtung bewegt. Wenn im lateralen Blick irgend etwas bunt leuchtet, reflektiert und blinkt, dann sendet es keine klare einfache Botschaft, sondern ein "schau-her- und-denke-darüber-nach-wie-du-mich-einordnest" Signal. Nachts auf einsamen, dunklen Straßen sicher sinnvoll, als regulärer Verkehrsteilnehmer in einer Großstadt meiner Ansicht nach nicht sinnvoll.
Das eine oder andere Reflektorteil am Rucksack oder nach hinten an der Kleidung ist aber nützlich, weil man eventuell nicht sofort merkt, wenn das Rücklicht ausfällt.
Für mich ist eine starke, zuverlässige Beleuchtung, die auch bei Regen und an der roten Ampel funktioniert viel wichtiger als irgendwelche Papageien Outfits.
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