Der Tod trägt Schwarz

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  • ijon tichy
    Fuchs
    • 19.12.2008
    • 1283
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Der Tod trägt Schwarz

    es mag sein, daß die Infrastruktur geändert werden muß, das Auto zurückgedrängt gehört, wasweißichalles.
    Bis dahin aber handle ich nach der "normativen Kraft des Faktischen", ich fahre so sichtbar wie möglich, ich habe helle Lampen am Bike uswusf. Vielleicht mag einer, der nicht so sichtbar ist, mal irgendwann als Märtyrer für die Radfahrgesellschaft zählt, ich habe dazu keine Lust, ich setze auf eigene Vorsicht und bestehe auch nicht immer auf meinem Vorfahrtsrecht.



    Übrigens, die Unfälle, die ich im Laufe der letzten Jahre mit Radfahrern erlebt habe im Dienst, waren überwiegend Unfälle beim Rechtsabbiegen, einige gingen letal aus, und meist waren unsicher fahrende Senioren die Opfer. So gesehen ist also die weiter ober gemachte Beobachtung nicht ganz falsch, allerdings ist auch meine Erkenntnis anekdotisch, weil ich keine verifizierbaren Zahlen dazu habe.
    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
    Thomas Mann

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    • Randonneur
      Alter Hase
      • 27.02.2007
      • 3373

      • Meine Reisen

      AW: Der Tod trägt Schwarz

      Hier ist die Information der Regierung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708560.pdf. Darin sind auch die Statistiken über das Alter enthalten. Erstaunlich viele Fahrradunfälle sind Alleinunfälle.

      Nach Anlage 2, haben 2012 bei 32491 Unfällen mit Personenschaden zwischen Radfahrern und Autofahrern, die Autofahrer die Schuld gehabt, in 11447 Fällen die Radfahrer. Also hat in etwa drei von vier Fällen der Autofahrer schuld. Der Personenschaden liegt vermutlich in den allermeisten Fällen beim Radfahrer.
      Je suis Charlie

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      • Torres
        Freak

        Liebt das Forum
        • 16.08.2008
        • 30675
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Der Tod trägt Schwarz

        Wobei zu beachten ist, dass nur Unfälle berücksichtigt sind, die bei der Polizei angezeigt wurden. Unfälle, die versicherungstechnisch nicht relevant sind, werden meist nicht angezeigt. Weiter oben werden immerhin ca. 4300 Zusammenstöße zwischen Fahrradfahrern untereinander aufgeführt, die der Polizei gemeldet wurden. In meinem Radlerleben ist das der häufigste Unfalltyp, meist verursacht durch Geiserradler oder Rotfahrer. Gefolgt von Aggression (Schlag auf den Arm). Die Folge dieser Unfälle sind aber nur sehr leichte Verletzungen.

        Mein schwerer, von einem Fahrrad verursachter Unfall vom letzten Jahr wurde auch nicht der Polizei gemeldet. Inwieweit die Unfallärzte mittlerweile derartige Unfälle melden, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Kliniken sind wohl seit 2014 involviert.

        Die genannten Zahlen beziehen sich laut Tabelle übrigens auf 2010.
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • Schmusebaerchen
          Alter Hase
          • 05.07.2011
          • 3388
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Der Tod trägt Schwarz

          Zitat von buebo Beitrag anzeigen
          Ich will mich jetzt nicht persönlich an dir - Avuton - aufhängen, das ist allerdings ein Punkt der mir ganz persönlich immer wieder sauer aufstößt und der aus meiner Sicht auch viel zu häufig in Vergessenheit gerät.

          Das Grundproblem ist nicht der schlecht zu sehende Radfahrer. Das wäre in etwa die gleicht Logik wie zu behaupten das Grundproblem an der Klimaerwärmung ist der viel zu niedrige Schmelzpunkt der Polkappen oder die Leute, die viel zu nahe an der Küste leben.

          Mit dieser Denke wird die Verantwortung komplett auf das Opfer deligiert, während die Gefahren des Autoverkehrs als naturgegeben aktzeptiert werden. Das Grundproblem liegt in unzureichender Verkehrsplanung, zu schnellem Autoverkehr - vor allem in dicht besiedelten Städten - und einer Kultur die Individualverkehr als persönlichen Leistungsbeweis denkt.
          Ich gehe sehr gern zu Fuß oder fahre mit dem Fahrrad, brauche jedoch das Auto für die Arbeit. Fahre auch nur, wenn nötig. Daher kenne ich beide Situationen. Für dich muss ich ja nur die eine darstellen.

          2 Mustersituationen, die mir wiederfahren sind:
          Absolutes Mistwetter, daher Unfall auf der Autobahn(weil es einige einfach nicht schaffen bei solchem Wetter mal langsamer zu fahren). Als Alternative bin ich durch die Stadt gefahren. 2 spurige Straße mit begrüntem Mittelstreifen inkl. Bäume. Da es relativ früher Abend war, waren noch einige Fußgänger unterwegs. Ein paar davon haben die 2 spurige Straße über den Grünstreifen überquert. Versuch mal bei Dunkelheit und heftigem Regen schwarz gekleidete Fußgänger vor einem dunklen Baum zu sehen. Da ist es dann völlig egal, ob man 10 oder 50km/h fährt. Ich habe sie erst ab ca 5m Entfernung gesehen. Also hätte ich 10km/h fahren dürfen, um die "getarnten" Personen sehen und gerade so rechtzeitig anhalten zu können, sollte vor mir einer auf die Straße rennen. Wieviel ich gefahren bin weiß ich nicht mehr, aber es waren weder 10 noch 50km/h.

          Ich erwarte nicht, dass jeder Fußgänger eine Warnweste anzieht. Mache ich ja selbst nicht. Aber wer komplett in schwarz gekleidet bei absolutem Mistwetter und Dunkelheit an der dunkelsten Stelle eine 2 spurige Straße überquert, statt 50m weiter die beleuchtete Ampel zu benutzen. Der darf sich nicht über Autofahrer aufregen. Bzw so lange so etwas gemacht wird darf man nicht die Autofahrer als Grundproblem hinstellen.
          Persönlich trage ich eine helle Trekkinghose bzw eine helle Alltagsjacke. Das ist weit entfernt von Papagei, aber um etliches besser, als schwarz.

          Situation 2 war sogar bei strahlendem Sonnenschein. Eine leicht kurvige stark befahrene Allee ohne Tempolimit(also 100). 2 Radfahrer haben sich diese Hauptstraße als Freitagsausflugsziel ausgesucht(Anders kann ich mir nicht erklären, wie man auf so einer Straße gemütlich 15km/h fahren kann). Situation war bei weitem noch nicht kritisch. Etwas stärker gebremst und 50m hinterhergetuckert(sonst wüsste ich das Tempo nicht) und dann sicher überholt. Parallel zu dieser Straße verläuft ein Feldweg zwischen den 2 Orten, welcher wesentlich schöner mit dem Fahrrad ist, als die Hauptstraße und nur minimalst länger.

          Auch hier würde ich es eine Frechheit finden auf die Autofahrer zu schimpfen, wenn man selbst nicht ein klein wenig mit spielt. Wie ich schon weiter vorne schrieb: Gegenseitige Rücksicht! Beide können etwas zur Verbesserung der Situation unternehmen.

          Also sowohl die Verkehrsplanung(Radwege oder zumindest alte Straßen als Radwege lassen), als auch die Autofahrer(Bsp oben: Radfahrer erst überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt), aber AUCH Radfahrer und Fußgänger(nicht komplett in schwarz und nicht die dümmsten Routen aussuchen).

          Und ja, einen Helm trage ich freiwillig beim Fahrrad fahren. Pflicht hin oder her.
          Zum Wandern habe ich neuerdings auch eine Warnweste dabei. Und vermutlich wandert demnächst noch eine in meinen Fahrradrucksack. Aus reinem Selbstschutz. Wenn du auf dein Recht bestehen möchtest keine zu tragen, dein Problem. Aber beschwer dich hinterher nicht.
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          • Ultraheavy
            Alter Hase
            • 06.02.2013
            • 3186
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Der Tod trägt Schwarz

            Zitat von puhee Beitrag anzeigen
            Tja was machen wir bzw können wir machen? Alle in den ADFC eintreten?
            Eigentlich keine schlechte Idee. Die machen richtig gute Arbeit.
            So wie hier verschiedene Standpunkte beleuchten und diskutieren ist für die Meinungsbildung ganz wichtig.
            Abgeordnete daraufhin selbst nerven wäre auch nicht schlecht.

            Auf jeden Fall habe ich zuviele inzwischen unschuldig getötete Verkehrsteilnehmer persönlich gekannt.
            Es ist schade um jeden Einzelnen.
            Ich glaub, ich schlaf am Stock

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            • ijon tichy
              Fuchs
              • 19.12.2008
              • 1283
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Der Tod trägt Schwarz

              "....nicht die dümmsten Routen wählen..."

              Das ist auch meine Strategie in dieser Stadt hier. Natürlich vermindere ich da den Leidensdruck der Autofahrer, aber eben nicht nur den, sondern auch meinen.
              Ich fahre auf Nebenstraßen/Radrouten entspannter als auf Hauptstraßen, und auch dann, wenn diese Hauptstraßen einen Radweg oder eine Radspur haben. Alleine die Tatsache, daß auf bestimmten Nebenstraßen wenige Anwohner fahren und sonst nichts, macht das Radeln bequemer.
              Das geht nicht überall, aber zumindest auf größeren Etappen meines täglichen Dienstweges.
              Sonst durch die Stadt ist nicht unbedingt schön, aber auch da geht's eher über Nebenstraßen oder gleich ganz durch Parks usw.
              Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
              Thomas Mann

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              • Gecko
                Erfahren
                • 15.08.2007
                • 453
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Der Tod trägt Schwarz

                Ich habe sie erst ab ca 5m Entfernung gesehen. Also hätte ich 10km/h fahren dürfen, um die "getarnten" Personen sehen und gerade so rechtzeitig anhalten zu können, sollte vor mir einer auf die Straße rennen. Wieviel ich gefahren bin weiß ich nicht mehr, aber es waren weder 10 noch 50km/h.
                Nun ja. Stichwort "Sichtfahrgebot", da findet sich was im §3 StVO. Innerhalb der überschaubaren Strecke (bei schmalen Straßen: Hälfte der Strecke) musst du anhalten können. Und bei den von dir geschilderten Bedingungen kann das uU eine sehr kurze Strecke sein; ein Bekannter hat mal eine ordentliche Teilschuld gekriegt, weil er nachts auf einer Landstraße eine Kuh überfahren hat. Die war auch nicht beleuchtet, und natürlich hätte der Bauer die Weide besser sichern müssen. Trotzdem: Verstoß gegens Sichtfahrgebot. Womit ich beileibe nicht sagen möchte, dass ich mich hinterm Steuer immer daran halte. Aber: Wenn ich mich nicht dran halte, dann gilt wohl:

                Aber beschwer dich hinterher nicht.
                Im Gegensatz zum Radfahrer. Wenn ich als Radfahrer den geltenden Normen und Gesetzen entsprechend illuminiert bin und dann übersehen und auf die Hörner genommen werde (und ich kenne die Klassiker Rechtsabbieger und plötzlich auf dem Radweg sich materialisierende Beifahrertüren), dann darf ich mich sehr wohl beschweren. Nicht ich als Radler habe dann was falsch gemacht. Sondern der Autofahrer.

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                • nimrodxx
                  Fuchs
                  • 10.03.2009
                  • 1662
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Der Tod trägt Schwarz

                  Zitat von Gecko Beitrag anzeigen
                  Nun ja. Stichwort "Sichtfahrgebot", da findet sich was im §3 StVO.[..] Und bei den von dir geschilderten Bedingungen kann das uU eine sehr kurze Strecke sein;
                  Die geschilderte Situation hat nichts mit dem Sichtfahrgebot zu tun, da dir das auf jeder Straße, zu jeder Tageszeit und mit jedem Fahrzeug (sprich auch mit dem Fahrrad oder als Jogger) passieren kann. Sichtfahrgebot heißt, das man vor einem auf der Straße liegenden Hindernis anhalten kann, sobald es in Sicht kommt, aber nicht das man vor Leuten die vor einem plötzlich auf die Straße laufen immer bremsen kann.

                  OT: Zu deinem Beispiel mit der Kuh gibt es ebenfalls ähnliche Urteile, die das ganze relativieren und teilweise sogar bei leichten Verstößen gegen das Sichtfahrgebot die volle Schuld beim Tierhalter sehen (in sofern hat dein Bekannter vermutlich massiv gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, wenn er eine Teilschuld bekommen hat).

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                  • AlfBerlin
                    Lebt im Forum
                    • 16.09.2013
                    • 5073
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Der Tod trägt Schwarz

                    Ich möche nicht nur Recht haben, sondern auch überleben. Deshalb fahre ich eher wie ijon tichy.

                    Als Statistiker nehme ich auch kleine Unfälle und Beinahe-Unfälle ernst. Sagen wir mal so: Wenn es bei einem Flugzeug zu einer Beinahe-Kollision gekommen ist und keiner Konsequenzen zieht, wäre das ok? Unfälle sind meistens keine singulären Ereignisse.

                    Zu Fußgängern am Straßenrand: Kein Autofahrer fährt so, dass er jederzeit anhalten kann, wenn ein Fußgänger auf die Straße springt. Aber manchmal rechnen Fußgänger und Radfahrer damit, dass sie gesehen werden und dass zum Beispiel der Autofahrer beim Abbiegen anhält oder auf der Strecke etwas vom Gas geht. Diese Rechnung geht aber nicht auf, wenn man nicht gesehen wird.

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                    • StepByStep
                      Fuchs
                      • 30.11.2011
                      • 1198
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Der Tod trägt Schwarz

                      Zitat von buebo Beitrag anzeigen
                      Der umgenietete Radfahrer wird dann in nicht all zu ferner Zukunft grundsätzlich eine Mitschuld bekommen, da er ja nicht gut genug gepapageit haben kann.
                      Sonst wäre es ja nie so weit gekommen. Der Kraftfahrzeuführer kann selbstverständlich nichts dafür, er ist ja nur unter voller Ausnutzung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit durch die Stadt gedüst.
                      Also für stelth Radfahrer Mitschuld zu geben ist nicht verkehrt, bei mir wäre es heute beinahe zu einem Zusammenstoß mit einem Stealthradfahrer gekommen, weil ich ihn an einer dunklen Ecke beim Überqueren eines Radwegs (ich war zu Fuß unterwegs) einfach nicht sehen konnte (schwarz gekleidet, kein Licht in der Dämmerung). Wäre was passiert, hätte ich natürlich als Fußgänger ordentlich Schuld gehabt, weil ich den Radler nicht gesehen habe und den Radweg gekreuzt habe, doch konnte ich den sehen???

                      Durch die Hintertür haben wird bald die Warnwestenpflicht und vielleicht die Helmpflicht und Radfahren ist wieder ein Schubladensport für EPO-Prolls in Presswursthosen, während der Rest der Menschheit in Blechkisten durch die Gegend düst.
                      Ganz ehrlich, was wäre daran denn verkehrt?
                      Beschwert sich beim Roller/Mofa(gibts so Dinger eigentlich noch???)/Motorrad wer darüber???

                      auch bei Warnwestenbzw. Reflektorbändern ist es doch eher so, dass diese überwiegend von Leuten genutzt werden, die sich auch um eine gute Beleuchtung an ihrem Fahrrad kümmern.

                      Was soll Helm- und Warnwestenpflicht am Fahrradfahren hindern? Erschließt sich mir weniger...

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                      • Gecko
                        Erfahren
                        • 15.08.2007
                        • 453
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Der Tod trägt Schwarz

                        Zitat von nimrodxx Beitrag anzeigen
                        Die geschilderte Situation hat nichts mit dem Sichtfahrgebot zu tun, da dir das auf jeder Straße, zu jeder Tageszeit und mit jedem Fahrzeug (sprich auch mit dem Fahrrad oder als Jogger) passieren kann. Sichtfahrgebot heißt, das man vor einem auf der Straße liegenden Hindernis anhalten kann, sobald es in Sicht kommt, aber nicht das man vor Leuten die vor einem plötzlich auf die Straße laufen immer bremsen kann.

                        OT: Zu deinem Beispiel mit der Kuh gibt es ebenfalls ähnliche Urteile, die das ganze relativieren und teilweise sogar bei leichten Verstößen gegen das Sichtfahrgebot die volle Schuld beim Tierhalter sehen (in sofern hat dein Bekannter vermutlich massiv gegen das Sichtfahrgebot verstoßen, wenn er eine Teilschuld bekommen hat).
                        Sichtfahrgebot: Doch. Zumindest wenns so war, wie Schmusebaerchen das schreibt, demnach haben die Fußgänger die Straße überquert und er hat sie erst knapp davor (5m) gesehen, weil wegen dunkel, dunkler Kleidung und Regen. Die auf die Straße springenden waren nur eine Möglichkeit ("sollte vor mir einer...").

                        Mag aber an der Beschreibung liegen, ist vielleicht auch nicht ganz so wichtig. Sind die Fußgänger gesprungen, gebe ich dir natürlich Recht. Was ich grundsätzlich problematisch finde, ist die Argumentation "der Radfahrer hat ja selbst (Teil-)Schuld, er hatte ja keine Warnweste!" Nee, Moment, das finde ich nicht problematisch, sondern falsch. Und nicht nur grundsätzlich, sondern immer. Wenn ich als Autofahrer nachts einen beleuchteten Radfahrer oder aber tags einen unbeleuchteten Radfahrer übersehe, dann habe ich mein Fahrverhalten nicht der Situation angepasst. Und das heißt häufig, dass ich zu schnell war. Entweder zu schnell, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen (oft Landstraße) oder zu schnell, um eine komplexe Verkehrssituation im nowendigen Umfang zu erfassen (wohl oft eher in der Stadt).

                        OT: Was die Kuh angeht: Landstraße, Nacht, dunkel, 100km/h bei ebensolcher erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Das hat gereicht, wobei das etliche Jahre her ist und ich bestimmt Details vergessen habe. Entscheidend war wohl das "dunkel".

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                        • Gecko
                          Erfahren
                          • 15.08.2007
                          • 453
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Der Tod trägt Schwarz

                          Zitat von StepByStep Beitrag anzeigen
                          Was soll Helm- und Warnwestenpflicht am Fahrradfahren hindern? Erschließt sich mir weniger...
                          Warnwestenpflicht weiß ich nicht. Es gibt Beispiele dafür (Australien? Neuseeland? Bin grad unsicher, müsste ich suchen.), dass eine Helmpflicht zur Abnahme der Fahrradnutzung geführt hat. Sprich es sind weniger Radler unterwegs. Das führt dann in weiterer Folge übrigens dazu, dass für die verbleibenden Radfahrer das Radeln deutlich gefährlicher wird. Alldieweil die Autofahrer nämlich nicht mehr so gut an Radfahrer im Verkehrsbild gewohnt sind, kommt es (natürlich proportional) öfter dazu, dass Radfahrer übersehen/-rollt werden.

                          Aber hier geht's um Warnwesten. Ob dergleichen auch bei einer Warnwestenpflicht passieren würde - kA.

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                          • Schmusebaerchen
                            Alter Hase
                            • 05.07.2011
                            • 3388
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Der Tod trägt Schwarz

                            Ich tue mein möglichstes mich ans Sichtfahrgebot zu halten. Leute mit normaler Kleidung waren auch kein Problem. Die konnte man aus entsprechender Entfernung sehen. Schwarze Kleidung auf der Straße ist auch kein Problem. Also hätte irgend jemand von Fußweg zu Fußweg, über die Ampel oder mit normal hellen Klamotten die Straße überquert, hätte ich locker noch anhalten können.

                            Die schwarz gekleideten haben zum Glück nicht die Straße überquert, sondern standen am Rand und haben gewartet. Und da habe ich sie eben erst aus ca 5m Entfernung sehen können. Hätte jemand auf der Straße gestanden und ich hätte ihn erst aus 5m Entfernung gesehen, dann wäre selbstverständlich ich Schuld gewesen, weil ich schneller gefahren bin, als ich schauen konnte. Aber das war nicht der Fall, sie standen am Rand.

                            Und deshalb: Wie ist es, wenn jemand schwarz gekleidet ist, nicht die offizielle Fußgängerampel benutzt und zuvor vor einem dunklen Baum stehend vor mir auf die Straße rennt. Weil hier ist die Frage, was "Sichtfahrgebot" ist.
                            Es hätte auch gutes Wetter sein können und die Person steht hinter dem Baum(ist von der Sichtbarkeit her das gleiche) und rennt plötzlich los. Die Bäume waren 2-3m von der Straße entfernt. "Sichtfahrgebot" würde dann auf allen Straßen mit irgendwelchen Objekten am Rand 10 maximal 20km/h bedeuten. Egal welches Wetter. (Nicht falsch verstehen, ich hätte absolut nichts dagegen, wenn man in Städten nur noch 40 fahren dürfte, fahre auch so an vielen Stellen langsamer als erlaubt, weil nicht einsehbar oder Fußgänger/Radfahrer zu nah. Möchte nur für das Problem sensibilisieren.)

                            Ich hab mal kurz recherchiert:
                            -Wer dunkle/schwarze Kleidung in der Dunkelheit trägt, bekommt zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Genauso wie Fahrrad fahren ohne STVO zulässiges Licht(bzw gar kein Licht).
                            -Desweiteren gibt es noch den Fall "Unvorhersehbar", wenn in der Situation absolut nicht damit zu rechnen war, dass ein Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn läuft.
                            -100% Schuld hat der Autofahrer, wenn der Fußgänger sich bereits auf der Fahrbahn(Nähe der Unfallstelle) befunden hat, als das Auto noch entsprechend entfernt war. Wobei auch das nicht immer ist.

                            Ich hoffe ich hab das so richtig wiedergegeben. Gebe aber keine Garantie auf die Richtigkeit. Ditschi, weißt du genaueres?

                            Wäre ja auch schlimm wenn nicht. Sonst hätte man als Autofahrer immer automatisch Schuld, wenn sich ein Fußgänger vor einem auf die Straße schmeißt. Ampeln wären sinnlos, weil der Autofahrer hat ja zu halten, sonst ist er Schuld.

                            @StepbyStep: Mofas gibt es sehr wohl. Viele haben sogar welche ohne es zu wissen.
                            E-Bikes sind Mofas.
                            Gesetzlich ist das nicht so ganz eindeutig, ob es Fahrräder, Mofas oder Kleinkrafträder sind. Da finden sich verschiedene Angaben.
                            Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
                            UGP-Mitglied Index 860

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                            • Flachlandtiroler
                              Freak
                              Moderator
                              Liebt das Forum
                              • 14.03.2003
                              • 28998
                              • Privat

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                              AW: Der Tod trägt Schwarz

                              Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
                              Ich möche nicht nur Recht haben, sondern auch überleben.
                              +1

                              Grau ist die Theorie (oder sollte man hier "dunkel" sagen...)

                              Für mich sind +30-50% Fahrzeit ok., wenn ich dafür abgas- und konfliktfrei durch die Natur radeln kann.
                              Manchmal hat man die Zeit, oft nicht... dann heisst es, sichtbar zu bleiben; nicht nur von der Kleidung her: Sicher auch nicht schlecht, rettet einen aber nicht zwangsläufig, zumal man ja schon häufig bei guten Sichtbedingungen vom Kraftverkehr "über"sehen wird. Sondern auch vom Fahrverhalten, Spurwahl usw. -- deutlich verhalten. Dazu gehört sicher auch mal, Ellenbogen zu zeigen, oder eben auf eine Vorfahrt mit miesen Erfolgsaussichten zu verzichten...

                              Gruß, Martin
                              Meine Reisen (Karte)

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                              • DerNeueHeiko
                                Alter Hase
                                • 07.03.2014
                                • 3136
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                                AW: Der Tod trägt Schwarz

                                Oft weiß man vorher nicht, was besser ist, sondern erst, wenn es zu spät ist.

                                Beispielsweise mein vorletzter Unfall - insgesamt ca. 5-6km vierspurige Straße mit Verkehr für zwei Spuren, roter Streifen, geschätzt 60cm breit, auf dem Fußweg, keine blauen Schilder. Ich war auf dem Hinweg trotzdem auf dem "Radweg" unterwegs, bis zu der zweiten Notbremsung wegen Rechtsabbiegern, die mich übersehen oder ignoriert haben. Also auf den Rückweg auf die Fahrbahn gewechselt (zumal der "Radweg"-Belag auch immer schlechter wurde und immer mehr im Zickzack um Parkbuchten herum geführt wurde) mit dem normalen ca. 1m Abstand zum Rand. Folge: Jeder fünfte Autofahrer hupt und überholt mit <1m Seitenabstand (übrigens eine dämliche Kombination, denn wenn es hinter mir hupt, drehe ich mich um und schaue, was da los ist - und dabei fahre ich nicht so geradeaus weiter wie wenn ich nach vorne schaue). Also irgendwann wieder zähneknirschend auf den "Radweg" gewechselt, und 1km später prompt an Pflastersteinen so einer Parkbucht hängen geblieben, um die der "Radweg" herum geführt wurde, und auf der Nase gelandet. Zum Glück nur blaue Flecke und ca. 400 Euro Sachschaden (Jacke, Hose, Fahrrad).

                                Meine eigene Schuld, weil zu schnell für dieses Geschlängel (20km/h...). Wenn ich jetzt einen der Rechtsabbieger übersehen hätte, die mir die Vorfahrt genommen hatten, oder eines der überholenden, hupenden Autos mich vom Rad geholt hätte, hätte ich mich auch gefragt, wie ich das hätte vermeiden können.

                                Eine sinnvolle Alternative zu dieser Straße ist btw. nicht vernünftig zu finden, denn dank diverser Flüsse, Kanäle und Bahnlinien in der Gegend führt keine Straße parallel. In der Richtung aus der Stadt hinaus (und umgekehrt) könnte mich irgendwann motivieren, mir ein Fahrrad-Navi anzuschaffen...

                                MfG, Heiko

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                                • Avuton
                                  Gerne im Forum
                                  • 11.02.2012
                                  • 93
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Der Tod trägt Schwarz

                                  @buebo und co

                                  Ich gebe dir recht..wichtig wäre auch eine Infrastruktur wo alle...ja alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt wären.
                                  Aber da ist sehr schwierig und durch Loppy tum auch nicht gewollt.
                                  Und die vielerorts mal wir legen Radwege an das sie da sind Radwege sind ja auch gar nicht für Radfahrer oft geeignet, Parkbuchten wo man bremsen muss um die Kurve zu bekommen, Ausfahrten wo man aufpassen muss weil der wo an die Straße fährt nicht mir Radlern rechnet sondern mit Fußgängern., Parkende Autos wo die Türe ohne zu sehen aufgemacht wird...macht keiner auf der Straßen Seite so und und und daher auch ein Grund warum der Radler da ja in der Egeln auch nicht sooo langsam unterwegs ist auch auf die Straße wo es passt gehört.

                                  Und ja in vielen Bereichen würden es auch 30 innerort auch reichen..dann wäre mit dem Radfahrern ect der Verkehrsfluss stimmiger.



                                  Was aber wirklich die Hauptursachen sind für Radfahrer und Fußgänger vor allem in dieser Jahreszeit um gefahren zu werden ist und bleibt die Sichtbarkeit.
                                  Und ja hier ist oft der auf dem Gehweg geführte Radweg der gefährlichere Ort weil ein LKW Fahrer aber auch PKW fahrer einen nicht wahrnimmt, vor allem optisch und nicht mal auch als vorfahrt berechtigtes Verkehrsmitglied.
                                  Gibt sehr interessante Studien wo eigentlich ein Radler sicher radlen kann...und das ist eher auf der Straße (ja Radweg dort)

                                  Den dann wirst du wahrgenommen.

                                  Aber um auf das Grundthema zurückzukommen. Hätten auto auch kein licht bzw kein richtiges und ihre Reflektoren...was denkt ihr wäre dann los auf den Straßen....es würde da auch scheppern ohne ende. Der Vorteil aber des Autos ist....bei geringen Geschwindigkeiten sind in der Regel keine Personenschäden zu beklagen.
                                  Mann muss sich auch nur mal ansehen wie die Unfall raten sich verändert haben seit Motorrad immer licht anhaben..und auch die harten Jungs der Szenne tragen immer mehr und gerne was mit Signalwirkung.

                                  Und ja ein jeder ist für sich in vielen Bereichen selbst verantwortlich. und auch ich bin kein Musterbürger...will auch auch nicht sein .
                                  Aber erst diese Woche war ich Abends unterwegs...dunkle Hose, schwarze Dauenjacke und bin außerorts gekommen...kein licht ect.
                                  Mal sind paar Jogger mit ihren Stirnlampen oder auch welche mit den Licht hinten (Blauton blinkend) vorbei.
                                  Waren sie sichtbar ja...weiter weg teils teils...denn die ganzen so lichtquellen wie Häuser usw lassen so was auch verschwinden.
                                  Ich aber persönlich habe mich absolut unsicher gefühlt..den auf der absoluten Nebenstraße war ok um 18 Uhr doch Verkehr und nicht immer angepasst. Ergo bin ich stehengeblieben und an den rand gegangen...weil ich mir nicht sicher war sieht der Autofahrer mich überhaupt. War daran der Autofahrer schuld..neee eher ich weil ich in dem Moment in meinen Augen nicht zur Verkehrssicherheit beigetragen habe.

                                  Und das ist auch ein Punkt de mir wichtig ist...wir alle sind Trottel im Verkehr und können oft genug froh sein das andere für uns mitdenken, aber ich kann auch anderen gewissen Dinge erleichtern. Allein wegen meiner persönlichen Gesundheit willen.

                                  @Schmusebaerchen
                                  Das auf eine Landstraße als Radler zu kommen wo ja 100 erlaubt sind passiert dir aber extrem leicht bzw schnell..den du wirst bei manchen Touren / Strecken einfach drauf geführt.
                                  Sei es durch die Klassische Tour...oder durch dein GPS gerät.
                                  Ja auch Wanderer...mir letztens passiert beim Jakobs weg...echt toll da steht in der Pampa und hast keine alternativen zur hand bzw kennst sie nicht ob der Feldweg an der Straße da auch bleibt.

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                                  • AlfBerlin
                                    Lebt im Forum
                                    • 16.09.2013
                                    • 5073
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                                    AW: Der Tod trägt Schwarz

                                    Ich habe mal eine zum Thema passende Signatur kreiert.

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                                    • blue0711
                                      Alter Hase
                                      • 13.07.2009
                                      • 3621
                                      • Privat

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                                      AW: Der Tod trägt Schwarz

                                      Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                                      Bewegte oder sich ändernde Dinge werden leichter vom Menschen erfasst. Somit hat der Nachfolgende mehr Möglichkeiten die vor sich liegende Gefahr wahr zu nehmen.
                                      Die Wahrnehmungsschwelle für alles um dieses Blinklicht herum sinkt aber beträchtlich.

                                      Ich hab auch schon einen Fußgänger beinahe auf die Schippe genommen, weil er vor so einem blendenden Blinkebäumchen auf die Straße gelaufen ist.

                                      Blendung ist auch ein großes Problem seit der flächendeckenden Nutzung von LED-Scheinwerfern.
                                      Musste letztens beim linksabbiegen tatsächlich stehen bleiben, weil durch den Mondscheinwerfer eines Fahrrades, das sich schon halb an mir vorbeigedrängelt hat (bei rechtzeitigem Blinken meinerseits!) kein Zurückschauen mehr möglich war.
                                      Dummdreister Kommentar der Radfahrerin: "Das ist doch gar nicht mein Fahrrad"
                                      Ich hab mir dann die Antwort erspart, dass ich auch einfach abbiegen hätte können und sie dabei dann umnieten, weil das ja nicht mein Scheinwerfer ist, der da blendet.
                                      Und sowas passiert öfter.
                                      Als Fußgänger musste ich auch jetzt schon öfter stehenbleiben, weil ich gegen den Vollstrahl ins Gesicht einfach nichts mehr gesehen hab.

                                      Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                                      Korrekt, beim Abbiegen "übersehene" Radfahrer oder Fußgänger sind mittlerweile insgesamt bei den Verkehrstoten ganz weit vorn
                                      Und wo ist dieser Abbiegeunfall am häufigsten? Genau: An Radwegführungen. Für den KFZ-Führer kommen die Radler da nämlich aus dem Nichts.
                                      Deshalb fahr ich auch auf der Straße, wo ich kann.

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                                      • Ditschi
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                                        Liebt das Forum
                                        • 20.07.2009
                                        • 12360
                                        • Privat

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                                        AW: Der Tod trägt Schwarz

                                        Zitat Schmusi: Ich hoffe ich hab das so richtig wiedergegeben. Gebe aber keine Garantie auf die Richtigkeit. Ditschi, weißt du genaueres?
                                        Nicht ganz richtig wiedergegeben, weil Du beim Autofahrer immer vom Verschulden sprichst.

                                        Das Prüfungsschema bei Verkehrsunfällen mit KfZ- Beteiligung ist kompliziert.

                                        Auto gegen Fußgänger / Radfahrer: der Autofahrer haftet dem Fußgänger / Radfahrer aus Gefährdungshaftung ohne jegliches eigenes Verschulden aus § 7 Abs. 1 StVG:

                                        (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
                                        Diese Ersatzpflicht aus Betriebsgefahr ist nach § 7 Abs. 2 StVG dann ausgeschlossen, wenn der Unfall aus Sicht des Autofahrers auf höherer Gewalt beruht.

                                        (2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
                                        Früher nannte man das mal " unabwendbares Ereignis". Ich fand den Begriff aussagekräftiger. " Höhere Gewalt" liegt auch dann vor, wenn ein Autofahrer mit einem extremen Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer beim besten Willen nicht rechnen konnte.

                                        Handelt der Autofahrer auch vorwerfbar, weil er Sorgfaltspflichten und Normen verletzt, haftet darüber hinaus auch aus Verschulden aus § 823 BGB.

                                        Ein Fußgänger / Radfahrer haftet dagegen dem Autofahrer nicht aus Betriebsgefahr, wohl aber kann auf der Seite ein Mitwirkendes eigenes Verschulden vorliegen gem § 9 StVG, § 254 BGB.

                                        § 9
                                        Mitverschulden

                                        Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so finden die Vorschriften des § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit der Maßgabe Anwendung, dass im Fall der Beschädigung einer Sache das Verschulden desjenigen, welcher die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, dem Verschulden des Verletzten gleichsteht.
                                        Etwas kompliziert formuliert.

                                        kurz: Auf der Seite des Autofahrers also Haftung aus Betriebsgefahr, eventuell gar keine Haftung bei höherer Gewalt, eventuell erhöhte Haftung, wenn noch Verschulden hinzukommt.

                                        Auf der Seite des Radfahrers/ Fußgängers mitwirkendes Verschulden, eventuell auch gar kein Verschulden, eventuell auch alleiniges Verschulden bei höherer Gewalt auf der anderen Seite.

                                        Jetzt wird jeder Verkehrsunfall aufgearbeitet, was denn auf wessen Seite vorliegt, und daraus in aller Regel eine Haftungsquote gebildet, die aber auch 100% alleinige Haftung auf jeder Seite bedeuten kann.
                                        Wann welche Quote gerechtfertigt ist, läßt sich unmöglich abstrakt voraussagen. Das ist ein Abwägen jedes Einzelfalles.

                                        Ditschi

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                                        • blue0711
                                          Alter Hase
                                          • 13.07.2009
                                          • 3621
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          AW: Der Tod trägt Schwarz

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Handelt der Autofahrer auch vorwerfbar, weil er Sorgfaltspflichten und Normen verletzt, haftet darüber hinaus auch aus Verschulden aus § 823 BGB.
                                          Genau da kommt doch aber der eigentliche Aufreger auf Autofahrerseite erst zur Geltung:

                                          Dass es eben auch zu den Sorgfaltspflichten gehört, mit erwartbarem Fehlverhalten zu rechnen, insbesondere schwächeren VTs gegenüber.

                                          Für den verantwortlichen KFZ-Führer an sich kein Problem, nur hält sich das Verständnis in Grenzen, dann über die Betriebsgefahr hinaus zu haften.

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