Radwegbenutzungspflicht in F-Bockenheim aufgehoben: klick
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AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor
Also die Aussage von dem Polizisten treibt mir ja fast die Freudentränen ins Gesicht.
Sollte es möglich sein, dass die Rennleitung die Tatsachen erkennt?
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AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor
Zitat von lina Beitrag anzeigenRadwegbenutzungspflicht in F-Bockenheim aufgehoben: klick
Die Rennleitung ist lernfähig. Da habe ich als Mopedfahrer durchaus positive Erfahrungen.
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AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor
Moppedfahrer verstehen das halt sofort
Lopizei
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AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor
Zitat von Ultraheavy Beitrag anzeigenIst die Benutzungspflicht sei 1997 ohnehin nicht mehr Pflicht?
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AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor
Ist die Benutzungspflicht sei 1997 ohnehin nicht mehr Pflicht?
Wenn das die Frage ist: nein. Wo die Zeichen 237,240, 241 StVO stehen, ist die Benutzung von Radwegen nach wie vor Pflicht.
Ob sie zu recht da stehen und beseitigt werden müßten, ist eine ganz andere- verwaltungsrechtliche- Frage. Solange sie nicht beseitigt sind, sind sie zu beachten. Der Verstoß ist bußgeldbewehrt ( Verwarnungsgeld), und man kommt auch im Bußgeldverfahren nicht mit dem Argument durch, sie dürften da nicht stehen.
Gruß Ditschi
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AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor
Nein er meint die Notwendigkeit zur Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg um überhaupt einen Radweg ausweisen zu können.
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AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor
Zitat von Ditschi Beitrag anzeigenWenn das die Frage ist: nein. Wo die Zeichen 237,240, 241 StVO stehen, ist die Benutzung von Radwegen nach wie vor Pflicht.
Edit: Ich suchte eigentlich diesen Link, auch wenn der obige ebenfalls interessant istZuletzt geändert von lina; 20.07.2013, 11:04.
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AW: Radwegebenutzungspflicht
Na ja, es gab immer schon vereinzelt die eigentlich logische Rechtsprechung, daß man einen Radweg trotz entsprechender Beschilderung nicht benutzen muß, wenn man ihn tatsächlich nicht benutzen kann.
Aber auch in den beiden links steht, daß grundsätzlich bei Beschilderung 237, 240, 241 StVO die Benutzungspflicht fortbesteht.
Mir geht es nur darum, daß man unterscheiden muß zwischen dem Straßenverkehrsrecht und dem Verwaltungsrecht. Das geht auch in den Presseberichten oft völlig durcheinander. Immer, wenn es jemandem verwaltungsrechtlich gelungen ist, eine Beschilderung wegzuklagen, steht in der Presse: Radwege müssen nicht mehr benutzt werden. Das ist so natürlich falsch.
Man ist von der Benutzungpflicht eben erst dann entbunden, wenn das Schild weg ist. Vorher nicht. Aber die Leute lesen das und wundern sich, warum sie mit dem Verwaltungsgerichtsurteilen in der Hand im Bußgeldverfahren keinen Erfolg haben.
Gruß Ditschi
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AW: Radwegebenutzungspflicht
Zitat von lina Beitrag anzeigenRadwegbenutzungspflicht in F-Bockenheim aufgehoben: klick
Gruß
Wolfgang
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