Radwegebenutzungspflicht

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  • lina
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    Radwegebenutzungspflicht

    Radwegbenutzungspflicht in F-Bockenheim aufgehoben: klick

  • blue0711
    Alter Hase
    • 13.07.2009
    • 3621
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    #2
    AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

    Also die Aussage von dem Polizisten treibt mir ja fast die Freudentränen ins Gesicht.
    Sollte es möglich sein, dass die Rennleitung die Tatsachen erkennt?

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    • Ultraheavy
      Alter Hase
      • 06.02.2013
      • 3186
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

      Zitat von lina Beitrag anzeigen
      Radwegbenutzungspflicht in F-Bockenheim aufgehoben: klick
      Ist die Benutzungspflicht sei 1997 ohnehin nicht mehr Pflicht?

      Die Rennleitung ist lernfähig. Da habe ich als Mopedfahrer durchaus positive Erfahrungen.
      Ich glaub, ich schlaf am Stock

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      • lina
        Freak

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        • 12.07.2008
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        #4
        AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

        Rennleitung?

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        • blue0711
          Alter Hase
          • 13.07.2009
          • 3621
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          #5
          AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

          Moppedfahrer verstehen das halt sofort

          Lopizei

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          • blue0711
            Alter Hase
            • 13.07.2009
            • 3621
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            #6
            AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

            Zitat von Ultraheavy Beitrag anzeigen
            Ist die Benutzungspflicht sei 1997 ohnehin nicht mehr Pflicht?
            Schon, aber viele Behörden schreiben immer noch lieber vor. Radfahren ist ja sooo gefährlich.

            Kommentar


            • Ditschi
              Freak

              Liebt das Forum
              • 20.07.2009
              • 12414
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

              Ist die Benutzungspflicht sei 1997 ohnehin nicht mehr Pflicht?
              Wenn ich den verquer formulierten Satz richtig deute, möchtest Du wissen, ob die Pflicht zur Benutzung von Radwegen ohnehin 1997 abgeschafft wurde?

              Wenn das die Frage ist: nein. Wo die Zeichen 237,240, 241 StVO stehen, ist die Benutzung von Radwegen nach wie vor Pflicht.

              Ob sie zu recht da stehen und beseitigt werden müßten, ist eine ganz andere- verwaltungsrechtliche- Frage. Solange sie nicht beseitigt sind, sind sie zu beachten. Der Verstoß ist bußgeldbewehrt ( Verwarnungsgeld), und man kommt auch im Bußgeldverfahren nicht mit dem Argument durch, sie dürften da nicht stehen.

              Gruß Ditschi

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              • blue0711
                Alter Hase
                • 13.07.2009
                • 3621
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

                Nein er meint die Notwendigkeit zur Ausweisung als benutzungspflichtiger Radweg um überhaupt einen Radweg ausweisen zu können.

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                • lina
                  Freak

                  Vorstand
                  Liebt das Forum
                  • 12.07.2008
                  • 43145
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                  Wenn das die Frage ist: nein. Wo die Zeichen 237,240, 241 StVO stehen, ist die Benutzung von Radwegen nach wie vor Pflicht.
                  Mit Einschränkungen, oder?

                  Edit: Ich suchte eigentlich diesen Link, auch wenn der obige ebenfalls interessant ist
                  Zuletzt geändert von lina; 20.07.2013, 11:04.

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12414
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Radwegebenutzungspflicht

                    Na ja, es gab immer schon vereinzelt die eigentlich logische Rechtsprechung, daß man einen Radweg trotz entsprechender Beschilderung nicht benutzen muß, wenn man ihn tatsächlich nicht benutzen kann.

                    Aber auch in den beiden links steht, daß grundsätzlich bei Beschilderung 237, 240, 241 StVO die Benutzungspflicht fortbesteht.

                    Mir geht es nur darum, daß man unterscheiden muß zwischen dem Straßenverkehrsrecht und dem Verwaltungsrecht. Das geht auch in den Presseberichten oft völlig durcheinander. Immer, wenn es jemandem verwaltungsrechtlich gelungen ist, eine Beschilderung wegzuklagen, steht in der Presse: Radwege müssen nicht mehr benutzt werden. Das ist so natürlich falsch.
                    Man ist von der Benutzungpflicht eben erst dann entbunden, wenn das Schild weg ist. Vorher nicht. Aber die Leute lesen das und wundern sich, warum sie mit dem Verwaltungsgerichtsurteilen in der Hand im Bußgeldverfahren keinen Erfolg haben.
                    Gruß Ditschi

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                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Radwegebenutzungspflicht

                      Zitat von lina Beitrag anzeigen
                      Radwegbenutzungspflicht in F-Bockenheim aufgehoben: klick
                      ... in Frankfurt halten sich 95% aller Radfahrer ohnehin nicht an Regeln und Pflichten (90% der Autofahrer auch nicht). Da parkt auch die Pozilei oder das Ordnungsamt schon mal 'nen Radweg zu, um Parksünder aufzuschreiben.

                      Gruß
                      Wolfgang

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                        Alter Hase
                        • 13.07.2005
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                        #12
                        AW: Radwegebenutzungspflicht


                        Post als Moderator
                        Ich denke zu dem Thema wurde bereits Fachlich alles gesagt.
                        Schreibt lieber über Eure Touren oder Tourenplanungen...

                        Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
                        Wo war ich bloß?

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