Hallo allerseits,
Über das leidige Thema Beleuchtung habe ich ja schon viel gelesen - auch in diesem Forum. Zu meiner Frage konnte ich allerdings noch nichts finden, ich hoffe, es gibt sie noch nicht:
Soweit ich informiert bin, ist Deutschland ein Land unter wenigen (oder das Einzige?) in Europa, das die Dynamobeleuchtung vorschreibt - bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre. Mich würde nun mal konkret interessieren, in welchen europäischen Ländern ich mit StVO zugelassenen Batterielampen als alleiniger Beleuchtung "legal" unterwegs wäre, und in welchen sogar mit den hier komplett unzulässigen LED Lampen etc.?
Nun möchte ich mich ja sowieso nicht in Deutschland, sondern nur im europäischen Ausland mit dem Fahrrad bewegen, das heißt, ich würde mit dem Zug(RB) immer mindestens bis zur deutschen Grenze fahren.
Diese Frage ist zwar eher theoretischer Natur, aber - darf ich wegen Benutzung eines MTBs ohne zugelassener Beleuchtung (habe nur Batterielampen) belangt werden, wenn ich dieses garnicht fahre, sondern nur von Haltestelle A zu Haltestelle B schiebe/es für einige Stunden Wartezeit am Bahnhof irgendwo festgekettet lasse/das Rad sonst irgendwo einfach rumsteht?
Ich stelle die Frage eher aus Interesse denn aus der Befürchtung, dass der Fall eintrifft, das halte ich dann doch für sehr unwahrscheinlich.
Wenn es das Thema doch schon gibt, würde ich mich über eine Verlinkung freuen ;)
Danke!
Emma
Über das leidige Thema Beleuchtung habe ich ja schon viel gelesen - auch in diesem Forum. Zu meiner Frage konnte ich allerdings noch nichts finden, ich hoffe, es gibt sie noch nicht:
Soweit ich informiert bin, ist Deutschland ein Land unter wenigen (oder das Einzige?) in Europa, das die Dynamobeleuchtung vorschreibt - bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre. Mich würde nun mal konkret interessieren, in welchen europäischen Ländern ich mit StVO zugelassenen Batterielampen als alleiniger Beleuchtung "legal" unterwegs wäre, und in welchen sogar mit den hier komplett unzulässigen LED Lampen etc.?
Nun möchte ich mich ja sowieso nicht in Deutschland, sondern nur im europäischen Ausland mit dem Fahrrad bewegen, das heißt, ich würde mit dem Zug(RB) immer mindestens bis zur deutschen Grenze fahren.
Diese Frage ist zwar eher theoretischer Natur, aber - darf ich wegen Benutzung eines MTBs ohne zugelassener Beleuchtung (habe nur Batterielampen) belangt werden, wenn ich dieses garnicht fahre, sondern nur von Haltestelle A zu Haltestelle B schiebe/es für einige Stunden Wartezeit am Bahnhof irgendwo festgekettet lasse/das Rad sonst irgendwo einfach rumsteht?
Ich stelle die Frage eher aus Interesse denn aus der Befürchtung, dass der Fall eintrifft, das halte ich dann doch für sehr unwahrscheinlich.
Wenn es das Thema doch schon gibt, würde ich mich über eine Verlinkung freuen ;)
Danke!
Emma
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