Rechtliche Aspekte bei Touren

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  • Becks
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    • 11.10.2001
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    Rechtliche Aspekte bei Touren

    Es ist gar nicht so einfach, die Gesetzgebungen / Regelungen bezüglich kommerzieller Anbieter zu finden, aber ich habe einmal ein paar herausgepickt.

    Schweiz: http://www.news.admin.ch/NSBSubscrib...ents/28858.pdf
    Kommerzielle Anbieter benötigen für die Durchführung von Risikoaktivitäten in der Schweiz eine Genehmigung (seit 2013 auf nationaler Ebene geregelt, vorher kantonal). Dies gilt auch für Ausländer, sofern sie mehr als 30 Tage pro Jahr in der Schweiz aktiv sind. Anerkannt werden bei EU-Bürgern ein Diplom des staatlichen Bergführerverbands oder eine Ausbildung zum geprüften Wanderleiter.


    Tirol: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000261
    Kommerzielle Anbieter müssen entweder eine Ausbildung in Österreich besitzen oder im Falle von EU-Bürgern eine im Heimatland erworbene gleichwertige Ausbildung vorweisen (ist etwas verschwurbelt als "Art. 3 Abs. 1 lit. a bzw. e der Richtlinie 2005/36/EG" aufgeführt).

    Bayern: http://www.bergfuehrer-verband.de/?A...&Kennummer=182
    Den Gesetzestext kann man http://www.gesetze-bayern.de/jportal...ml?st=lr&sm=fs unter dem Stichwort Bergschulsport finden. Hier ist eine kleine Grauzone möglich, wenn man nachweist dass man keine Ausbildung im Bergsport durchführt (das versuchen einige Anbieter zumindest auf ihren Seiten), aber wenn ich die Seite vom Bergführerverband durchlese gilt es auch für geführte Touren.


    Alex
    After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

  • Raphsen
    Dauerbesucher
    • 29.05.2005
    • 617

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    #2
    AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

    Hallo

    Mich würde vorallem die rechtliche Situation bei privaten Touren interessieren. Kann da die erfahrenste Person der Gruppe verantwortlich gemacht werden bei einem Unfall? Kennst du da die Gesetzeslage?

    Liebe Grüsse
    Raphael
    Gipfelsammlung

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    • beerlao
      Erfahren
      • 07.06.2010
      • 480
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

      Zitat von Raphsen Beitrag anzeigen
      Mich würde vorallem die rechtliche Situation bei privaten Touren interessieren. Kann da die erfahrenste Person der Gruppe verantwortlich gemacht werden bei einem Unfall? Kennst du da die Gesetzeslage?
      Meinst du bei Touren unter Freunden ohne einen "Veranstalter" ?

      Ich kenne die Problematik vom Tauchsport. Es gibt dort Urteile bei denen Taucher mit Freunden ohne Tauchschein in den Baggersee sind und es Unfälle gab.
      Uns wurde beigebracht das der der Inhaber eines Tauchscheins ist in so einem Fall verantwortlich ist und möglicherweise vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen werden kann. Man steht quasi mit einem Bein im Knast, von finanziellen Risiken durch Schadensansprüche gar nicht erst zu reden. Das dürfte dann Straf- und Zivilrechtlich ganz eng werden.

      Denke das lässt sich auch ein wenig auf andere Bereiche übertragen bei denen eine Ausbildung besteht. (Fachübungsleiter oder Bergführer auf privater Tour, etc.). Bei entsprechend fachkundigen Personen greift der Vorwurf (grobe) Fahrlässigkeit nun mal viel schneller. Von ausgebildete Personen wird erwartet das Sie sich verantwortungsbewusster verhalten und die Konsequenzen Ihres Handelns besser abschätzen können.
      Zuletzt geändert von beerlao; 19.02.2013, 21:40.

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      • Becks
        Freak

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        • 11.10.2001
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        #4
        AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

        Hoi,
        ich kann mich mal dahinter klemmen, interessiert mich selbst. Das oben gilt nur für kommerzielle Anbieter und die Fragestellung hat sich aus dem E5-Winterthread ergeben. Außerdem ist ein Freund von mir (Olli Schneider, da sind ein paar Texte von seiner Seite eingeflochten) geprüfter Bergwanderführer und hat mir über Silvester erklärt, was rechtlich alles drin ist.
        OT: http://www.bergsinn.de/19.html -> Bild Savoy 28, ratet mal wem das EV3 da gehört und wer da auf Savoy 36 auf dem Bild posiert

        Alex
        Zuletzt geändert von Becks; 19.02.2013, 21:50.
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        • Gast-Avatar

          #5
          AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

          Beispiel 1 (professionelle Führer): Verteilung des DAV Summit Club -- http://www.roeckrath.de/Jamtal.htm

          Beispiel 2 (u.a. Gefälligkeitsführer): http://www.alpenverein-zorneding.de/...he_Aspekte.pdf

          Im Einzelfall ist die Sache immer schwierig. Ist z.B. bei einer privaten Gruppe, die in einer Lawine verunglückt, jemand dabei, der viel Erfahrung in den Alpen hat und sogar 7 oder 8 Tausender bestiegen hat, wird ein Richter von ihm vermutlich grds. erwarten, dass er unerfahrene Gruppenmitglieder vor einer Lawinengefahr warnt, die er aufgrund seiner Erfahrung erkennen kann. Wenn die Unerfahrenen aber auf eine (nicht besonders eindringlich geäußerte) Warnung nicht richtig hören, sondern trotzdem weitermachen wollen, befindet man sich schon gleich im Graubereich (und zumindest strafrechtlich dürfte der Gefälligkeitsführer nicht zu belangen sein). Aus dem Jamtal-Unfall lässt sich ersehen, dass man selbst als professioneller Bergführer zumindest im Strafprozess trotz grobem Fehlverhaltens auch mal Glück haben kann. Dementsprechend dürften die Anforderungen an einen privaten Gefälligkeitsführer (noch) geringer ausfallen. Zumindest bei dem österreichischen Gericht in Innsbruck.
          Zuletzt geändert von ; 19.02.2013, 22:10.

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          • Becks
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            #6
            AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

            Morsche,
            soweit ich weiss greift bei privaten Touren die sog. Garantenstellung:
            Am Berg hat der Erfahrenere von zwei oder mehr Partnern immer die Garantenstellung. Er garantiert, dass den weniger Erfahrenen nichts Ernstes als den unausweichlichen Umständen Entsprechendes zustösst. [...] Bei Ehepartnern hat der Ehemann (sofern er der Erfahrenere ist) die Garantenstellung. Bei einem Unfall, der der Ehefrau zustösst wird der Staatsanwalt immer die Rolle des Ehemanns beim Unfall durchleuchten. Es hat schon tödliche "Unfälle" gegeben, bei denen der Verdacht eines leicht zu durchschauenden Motivs nicht von der Hand zu weisen war. Interessant ist in dem Zusammenhang der tödliche "Unfall" einer Kletterin im Gesäuse, bei dem das Verfahren gegen den Partner trotz dringendem Motiv- und Tatverdachts eingestellt werden musste, da sie eindeutig Bessere und Erfahrenere am Berg war und somit die Garantenstellung inne hatte.
            (Pit Schubert, Sicherheit und Risiko in Fels und Eis, Band I - sehr lesenswertes Buch)

            Fazit: Wenn der geliebte Freund/Ehemann einem das Bergsteigen beibringt und Ausbildungskurse schenkt muss das nicht positiv gemeint sein

            Randanmerkung: Auch bei geführten Touren greift so etwas Ähnliches. Je mehr Wissen der Geführte besitzt, desto mehr Eigenverantwortung besitzt er und kann sich nicht mehr auf die Sorgfaltspflicht des Bergführers berufen.

            Alex
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              #7
              AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

              Anscheinend hat sich da wohl etwas in der Rechtsprechung geändert:

              Aus : http://www.bergundsteigen.at/file.ph...ligkeit%29.pdf

              Zur haftungsverschärfenden Qualifikation eines Bergsportlers als TfaG führt nur eine Kombination von
              folgenden Verhaltensweisen:
              - Willentlich die Führung übernehmen,
              - zu einer Tour überreden,
              - Schwierigkeiten oder Gefahren verharmlosen oder verheimlichen,
              - Ausrüstung versprechen und dann nicht zur Verfügung stellen,
              - gerechtfertigtes Vertrauen erwecken und
              - das Unterlassen einer notwendigen Aufklärung.

              (Anm.: TfaG = Tourführer aus Gefälligkeit = Erfahrenste Person in einer privaten nichtkommerziellen Gruppe)
              After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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              • Raphsen
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                • 29.05.2005
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                #8
                AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

                ok danke.. im Bergundsteigen ist ab und zu mal sowas drin, nur weiss ich dann jeweils nicht ob das laenderspezifisch ist, d.h. ob es in der Schweiz aenhlich ist.

                Ich war vor 4 Wochen auf einer privaten Skitour in der Schweiz bei der ein Teilnehmer unserer Gruppe durch eine Lawine gestorben ist. Auf dem Polizeiposten wurden wir recht ausgequetscht ueber die jeweilige Erfahrung der Gruppenteilnehmer bzw wer die Tour geplant hat und wie die Planung ausgesehen hat. Bei uns gabs (bzw gibts) wohl keine rechtliche Konsequenzen da alle 4 Teilnehmer ungefaeher gleich erfahren waren. Aber es gab mir trotzdem zu denken was passiert wenn die Gruppe bezueglich der Erfahrung der heterogen ist. Der Lawinenbericht ist in so einem Fall wohl auch sehr wichtig zum beurteilen ob die "fuehrende" Person fahrlaessig gehandelt hat oder nicht....

                Gruesse
                Raphael
                Gipfelsammlung

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                  #9
                  AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

                  Diese Fragen (Erfahrung, Tourenart, Ausbildung, LLB) kam bei uns damals im Safiental (ebenfalls Lawine) auch auf den Tisch. Allerdings war der einzige mit echter Ausbildung unter den Toten.
                  Und ja, der Lawinenlagebericht spielt eine Rolle im Winter, denn auch ohne Bergführerausbildung kann man die Gefährdung in einem solchen Hang zumindest weitgehend einschätzen. Dazu gibt es die anerkannten Methoden, die man problemlos auch unterwegs durchspielen/durchrechnen kann. Dank der neuen Handys (Reduktionsmethode, App: "AviRisk" für Android, dazu die Apps "WhiteRisk" -> SLF und "SnowSafe" -> LLB Bayern und Österreich) und der besseren Netzabdeckung kann man meistens unterwegs den LLB abrufen.

                  Wer also bei Warnstufe 3 oder 4 in einen extrem steilen Hang einsteigt, wo alle anerkannten Methoden von vorneweg sagen "Mach es nicht" dem stehen sicher ein paar unangenehme Fragen ins Haus.
                  After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                    #10
                    AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

                    Es gibt ein wichtiges Update.

                    Ich habe einmal den Bergführerverband angeschrieben und bekam Antwort:



                    Die mögliche Grauzone (Führung ohne Ausbildungscharakter) ist erledigt:
                    "Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung über die Ausübung des Unterrichts als Berg- und Skiführer in Bayern ist Art. 128 BayEUG. Aus diesem Grund stellt § 1 Abs. 2 der Verordnung auf die Erteilung von Unterricht in Techniken des Bergsteigens und Skibergsteigens sowie auf die dazugehörigen Führungen ab. Führungen sind von der Verordnung grundsätzlich erfasst, weil Führungen in der Regel gerade im alpinen Bereich kaum vorstellbar sind, ohne dass auch unterrichtliche Elemente wie Unterweisungen z.B. in konkrete bergsteigerische Techniken oder in situationsangepasste Verhaltensweisen erfolgen."

                    Damit ist jede Führung in den Bergen automatisch auch Ausbildung und das Gesetz greift. Finde ich aufschlussreich, das war mir nicht klar.

                    Alex
                    Zuletzt geändert von Becks; 21.02.2013, 16:17.
                    After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                      #11
                      AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

                      Zitat von bergmichel Beitrag anzeigen
                      dabei spielt für mich z.b. auch das vermitteln von technischen hilfsmitteln beim klettern/abseilen, das ja im rahmen des survival-trainings auch angeboten wird, eine rolle.
                      Meine Einschätzung:

                      Soweit ich weiss existieren nur in den alpennahen Regionen Gesetze darüber, wer eine Befugnis zur Ausbildung im kommerziellen Rahmen besitzt. Im Netz habe ich bis jetzt nichts ausser zu Bayern gefunden.
                      Wenn Du also den Kurs in einem Bundesland ohne entsprechende Regelung durchführst benötigst Du möglicherweise keine Qualifikationen in Form einer speziellen Ausbildung. Ausbildungsangebote vom DAV nehme ich da einmal aus (da gibt es sicher eigene Richtlinien), wie es in Kletterhallen aussieht weiss ich nicht. In der Schweiz benötigst da eine Ausbildung, in Österreich müsste man die einzelnen Bundesländerregelungen mal durchstöbern.
                      After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                      • chbla
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                        #12
                        AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

                        Kurze Zwischenfrage - wo findet man die Android App AviRisk? Finde da nichts...

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                        • Becks
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                          #13
                          AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

                          https://play.google.com/store/apps/d...valanche&hl=en

                          https://play.google.com/store/apps/d...skmobile&hl=en

                          Alex
                          After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                          • chbla
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                            #14
                            AW: Rechtliche Aspekte bei Touren

                            Ah alles klar, die hab ich eh.. dachte das sei noch ein drittes!

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