Es ist gar nicht so einfach, die Gesetzgebungen / Regelungen bezüglich kommerzieller Anbieter zu finden, aber ich habe einmal ein paar herausgepickt.
Schweiz: http://www.news.admin.ch/NSBSubscrib...ents/28858.pdf
Kommerzielle Anbieter benötigen für die Durchführung von Risikoaktivitäten in der Schweiz eine Genehmigung (seit 2013 auf nationaler Ebene geregelt, vorher kantonal). Dies gilt auch für Ausländer, sofern sie mehr als 30 Tage pro Jahr in der Schweiz aktiv sind. Anerkannt werden bei EU-Bürgern ein Diplom des staatlichen Bergführerverbands oder eine Ausbildung zum geprüften Wanderleiter.
Tirol: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000261
Kommerzielle Anbieter müssen entweder eine Ausbildung in Österreich besitzen oder im Falle von EU-Bürgern eine im Heimatland erworbene gleichwertige Ausbildung vorweisen (ist etwas verschwurbelt als "Art. 3 Abs. 1 lit. a bzw. e der Richtlinie 2005/36/EG" aufgeführt).
Bayern: http://www.bergfuehrer-verband.de/?A...&Kennummer=182
Den Gesetzestext kann man http://www.gesetze-bayern.de/jportal...ml?st=lr&sm=fs unter dem Stichwort Bergschulsport finden. Hier ist eine kleine Grauzone möglich, wenn man nachweist dass man keine Ausbildung im Bergsport durchführt (das versuchen einige Anbieter zumindest auf ihren Seiten), aber wenn ich die Seite vom Bergführerverband durchlese gilt es auch für geführte Touren.
Alex
Schweiz: http://www.news.admin.ch/NSBSubscrib...ents/28858.pdf
Kommerzielle Anbieter benötigen für die Durchführung von Risikoaktivitäten in der Schweiz eine Genehmigung (seit 2013 auf nationaler Ebene geregelt, vorher kantonal). Dies gilt auch für Ausländer, sofern sie mehr als 30 Tage pro Jahr in der Schweiz aktiv sind. Anerkannt werden bei EU-Bürgern ein Diplom des staatlichen Bergführerverbands oder eine Ausbildung zum geprüften Wanderleiter.
Tirol: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000261
Kommerzielle Anbieter müssen entweder eine Ausbildung in Österreich besitzen oder im Falle von EU-Bürgern eine im Heimatland erworbene gleichwertige Ausbildung vorweisen (ist etwas verschwurbelt als "Art. 3 Abs. 1 lit. a bzw. e der Richtlinie 2005/36/EG" aufgeführt).
Bayern: http://www.bergfuehrer-verband.de/?A...&Kennummer=182
Den Gesetzestext kann man http://www.gesetze-bayern.de/jportal...ml?st=lr&sm=fs unter dem Stichwort Bergschulsport finden. Hier ist eine kleine Grauzone möglich, wenn man nachweist dass man keine Ausbildung im Bergsport durchführt (das versuchen einige Anbieter zumindest auf ihren Seiten), aber wenn ich die Seite vom Bergführerverband durchlese gilt es auch für geführte Touren.
Alex
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