Neues Waffengesetz und die Auswirkungen: Bergsteigen

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  • Shuya
    Fuchs
    • 26.12.2006
    • 1336

    • Meine Reisen

    Neues Waffengesetz und die Auswirkungen: Bergsteigen

    Hallo,
    bin nur durch Zufall drüber gestolpert.
    Das neue Waffengesetz beeinhaltet jetzt auch gefährliche Gegenstände, unter anderem werden Steigeisen und Pickel aufgeführt.
    DIese durften nicht mehr an einigen Bahnhöfen wie zb München mitgeführt werden.
    Eine Anreise in die Alpen mit dem Zug könnte lustig werden, wenn das weitere Kreise zieht, hinaus über den genannten Zeitraum.

    Pickel namentlich verboten, es sei denn sie sind ein Sportgerät.
    Ja was denn nun?

    Da haben unsere Politiker wahrlich grosses vollbracht.

    https://www.bundespolizei.de/Web/DE/...old_m_file.pdf

    https://www.br.de/nachrichten/meldun...en%2C3006d9327

    Grüsse Micha
    Zuletzt geändert von Shuya; 06.12.2024, 19:23.
    EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

  • Waldhexe
    Alter Hase
    • 16.11.2009
    • 3289
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Es steht doch in der Verordnung und im Interview. Sportgerät = erlaubt, nicht griffbereit in den Rucksack packen.
    Trotzdem versteh ich Deinen Unmut. Es bedeutet, dass man streng genommen auch nicht mehr zum Bogenschießen mit Öffis fahren kann. Wahrscheinlich ist es kein Problem, wenn man Vereinsmitglied mit Ausweis ist, den Bogen abgebaut oder entspannt in der Tasche transportiert, die Pfeile im Schraubköcher.

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    • Shuya
      Fuchs
      • 26.12.2006
      • 1336

      • Meine Reisen

      #3
      Warum ich mir vor den Kopf haue ist, dass Pickel als verbotene, gefährliche Gegenstände aufgeführt werden.
      Um dann wieder als Sportgerät erlaubt zu sein.
      Im Rucksack dürfte dünn werden, das gilt erstmal nicht als "nicht zugriffsbereit" und damit kannst den auch draussen dran hängen, von den Handgriffen zum In die Hand nehmen nimmt sich das nichts.
      Wenn die Weisung, das neue WaffG möglichst restriktiv umzusetzen, auf die Praxis trifft, dann ist dein Kram erstmal weg und du hast dann noch ein Nachspiel.
      Das ist doch lächerlich. Rechtssicher ist anders.

      OT:
      Ich warte drauf, dass sich Leute ne Alibi Angel in den Rucksack stecken und dann ein feststehendes Messer dazu um dann so durch die Innenstädte laufen.
      Weil, solange ich mich nicht am Gewässer befinde darf ich auch ohne jegliche Fischereierlaubnis mit ner Angel spazieren gehen.
      EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

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      • Waldhexe
        Alter Hase
        • 16.11.2009
        • 3289
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Ich denke mal, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, „dubiosen Personen“ (welche auch immer) einen Pickel etc. abzunehmen und man mit Rucksack, Outdoorkleidung und Wanderstiefeln keine Probleme bekommt, selbst wenn der Pickel gut befestigt außen am Rucksack hängt, die Spitzen ja normalerweise abgedeckt. Aber man weiß es halt nicht. Ich würde mir keinen Kopf machen und vielleicht die Hüttenbuchung ausdrucken oder so, als Nachweis.

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        • mariusgnoedel
          Dauerbesucher
          • 11.05.2017
          • 916
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Für beide Regelungen:
          • gelten nur für kurze Zeit (Oktoberfest, Adventszeit/Weihnachtsmarkt)
          • Es gibt Ausnahmen für folgende Personen: (...) Gegenstände die Sportgeräte sind
          Zusätzlich wird "mitführen" hier so interpretiert, dass man jederzeitigen unmittelbaren Zugriff darauf hat.

          Um an Steigeisen zu gelangen müsste ich üblicherweise: erst den Rucksack abnehmen (evtl. 2 Gurte vorher öffnen), Transportgurte öffnen und Steigeisentasche rausnehmen, Steigeisen aus der Steigeisentasche nehmen, Steigeisen auswickeln, ...

          Beim Eispickel ist es ähnlich und ich habe an meinem auch so einen Plastikschutz beim Transport dran.

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          • Shuya
            Fuchs
            • 26.12.2006
            • 1336

            • Meine Reisen

            #6
            Ich versteh schon dein Anliegen.
            Mir ist auch klar, wen man da im Auge hat.
            Aber Gesetze gelten nunmal für alle, und hier ist nur der Anfang dessen,was das neue Waffg hergibt.
            So will man also Verfehlungen auf anderen Gebieten mit der Brechstange einfach und Publikumswirksam aufholen.
            zum Kotzen. Genug Politik.


            Aber wenn ich auf die Theorie und dann die Praxis schaue, habe ich da wenig Hoffnung auf Rechtssicherheit.
            Darfst da gern zur Einführung des damaligen 42a und den vorgesehenen allgemein anerkannten Zweck schauen, wie das in der Praxis ausschaute. Nix mit Augenmass und Verständnis.
            Meine Erwartungen sind da zugegeben nicht die besten.
            EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

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            • recurveman
              Erfahren
              • 17.08.2011
              • 425
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Der für mich bedeutsamste Teil bei dem neuen Waffengesetz ist die Tatsache, dass in Wafenverbotszonen oder auch Bahnhöfen jeder ohne richterliche Anordnung oder besondere Verdachtsmomente körperlich durchsucht werden kann.

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              • Waldhexe
                Alter Hase
                • 16.11.2009
                • 3289
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Zitat von Shuya Beitrag anzeigen
                Ich versteh schon dein Anliegen.
                Mir ist auch klar, wen man da im Auge hat.
                Aber Gesetze gelten nunmal für alle, und hier ist nur der Anfang dessen,was das neue Waffg hergibt.
                So will man also Verfehlungen auf anderen Gebieten mit der Brechstange einfach und Publikumswirksam aufholen.
                zum Kotzen. Genug Politik.


                Aber wenn ich auf die Theorie und dann die Praxis schaue, habe ich da wenig Hoffnung auf Rechtssicherheit.
                Darfst da gern zur Einführung des damaligen 42a und den vorgesehenen allgemein anerkannten Zweck schauen, wie das in der Praxis ausschaute. Nix mit Augenmass und Verständnis.
                Meine Erwartungen sind da zugegeben nicht die besten.
                Wie schaute das denn aus in der Praxis? Es gibt hier irgendwo einen Thread, wo nach Erfahrungen gefragt wurde. Meines Wissens nach wurde nirgendwo einem Outdoorer das Messer abgenommen.

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                • Waldhexe
                  Alter Hase
                  • 16.11.2009
                  • 3289
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
                  Der für mich bedeutsamste Teil bei dem neuen Waffengesetz ist die Tatsache, dass in Wafenverbotszonen oder auch Bahnhöfen jeder ohne richterliche Anordnung oder besondere Verdachtsmomente körperlich durchsucht werden kann.
                  Ich gehe doch schwer davon aus, dass damit allenfalls eine Taschenkontrolle möglich ist, mit der Aufforderung, die Hosentaschen zu leeren. Eine körperliche Durchsuchung wird es in der Öffentlichkeit nicht geben.

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                  • Schattenschläfer
                    Fuchs
                    • 13.07.2010
                    • 1692
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                    Ich denke mal, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, „dubiosen Personen“ (welche auch immer) einen Pickel etc. abzunehmen und man mit Rucksack, Outdoorkleidung und Wanderstiefeln keine Probleme bekommt, selbst wenn der Pickel gut befestigt außen am Rucksack hängt
                    Du und ich bekommen wohl keine Probleme, da hätte ich auch keine Angst. Allerdings finde ich ja genau das politisch problematisch, denn "dubiose Personen" oder - wie es der aussichtsreichste Kanzlerkandidat ausdrückte "so komische Gestalten" ist halt doch recht unscharf und potentiell einfach total diskriminierend. Und es kann dann halt im Einzelfall stark darauf ankommen, wie sozial kompetent und freundlich ich so eine Situation lösen kann.

                    Man will wohl irgendwie den Ordnungshütern eine Chance geben, im Einzelfall handeln zu dürfen, wenn ihnen zur Wiesen-oder-Glühweinsaison etwas oder jemand komisch vorkommt - dass diese Einzelentscheidung durchaus fehlerhaft sein kann (oder man das theoretisch ja auch einfach mal benutzen könnte, wenn einer nervt) ist m. E. ein Nachteil.

                    Ich persönlich vermute also stark, dass keiner der Mitschreibenden betroffen sein wird, aber beobachte das sozusagen mit Sorge..

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                    • recurveman
                      Erfahren
                      • 17.08.2011
                      • 425
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Ich bin in sofern betroffen dass ich nicht mehr mit dem ÖPNV auf den Parcours zum Bogenschießen fahre.
                      Ich schieße einteilige Bögen, da kann ich zwar die Sehne abmachen, das war es aber auch schon. Der Bogen ist halt auch in der Tasche auffällig.
                      Dazu die übliche Ausrüstung, unter anderem Stecheisen und Multitool.
                      Ich habe keine Lust zu probieren ob ich damit Probleme bekomme, den Streit mit den Ordnungshüter spare ich mir und fahre wieder mit dem Auto...

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                      • Waldhexe
                        Alter Hase
                        • 16.11.2009
                        • 3289
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Was ich am meisten mit Sorge beobachte ist die Zahl der Angriffe mit Messern, willkürlich, quasi als Terroranschlag oder durch Durchgeknallte. Im Frühjahr in einer Kleinstadt im Allgäu auf ein vierjähriges Kind. Klick
                        Ich weiß auch nicht, wie wir damit umgehen sollen, ich möchte weder eine hysterische Gesellschaft noch einen Polizeistaat. Für mich war Sorglosigkeit immer ein großer Teil der Lebensqualität und die sollten wir uns auch nicht ganz nehmen lassen. Dennoch lasse ich mir gerne am Bahnhof oder auf dem Weihnachtsmarkt mal in den Rucksack gucken, wenn das irgendwas verhindern kann.

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                        • lina
                          Freak

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                          Liebt das Forum
                          • 12.07.2008
                          • 44441
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                          • Meine Reisen

                          #13
                          Zitat von mariusgnoedel Beitrag anzeigen
                          Um an Steigeisen zu gelangen müsste ich üblicherweise: erst den Rucksack abnehmen (evtl. 2 Gurte vorher öffnen), Transportgurte öffnen und Steigeisentasche rausnehmen, Steigeisen aus der Steigeisentasche nehmen, Steigeisen auswickeln, ...
                          Hm, ich las mal wo, dass nicht nur man selbst nicht rankommen sollte, sondern auch jemand anderes. Diese/r andere müsste also z.B. den Rucksack nicht erst abnehmen.

                          Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                          Im Frühjahr in einer Kleinstadt im Allgäu auf ein vierjähriges Kind.
                          In Supermärkten (wo, laut Link, der Angriff stattgefunden hat) kann man i.d.R. Messer kaufen (z.B. Tomatenmesser, Gemüsemesser, Käsemesser, …) und beim Bäcker oft auch (Brötchenmesser). Werden die durch die neuen Regelungen nun aus dem Sortiment entfernt?

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                          • Marxegger
                            Gerne im Forum
                            • 05.10.2010
                            • 57
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Hallo zusammen,
                            vor Jahren am Flughafen München, wir wollten in den Kaukasus. Sicherheitscheck "Sie haben da so spitze Dinger im Rucksack" Also auspacken und die Steigeisen herzeigen. "was ist das?" Es folgte eine lange Erklärung wofür man Steigeisen braucht. Auf Grund dieser Erfahrung frage ich mich ob sich jedem Ordnungshüter Eisgeräte als Sportgeräte erschliessen.
                            Gruß
                            Franz

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                            • Waldhexe
                              Alter Hase
                              • 16.11.2009
                              • 3289
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              Nach meiner persönlichen Erfahrung ist zwischen Flughafensicherheitspersonal und Polizei ein großer Unterschied. In der Ausbildung, Professionalität und sagen wir mal, der Ausstattung, was Intelligenz anbelangt. Zumindest ist mir da Flughafensicherheit schon negativ aufgefallen. Ich bekam schon die Aussage, nachdem ich den Kocher mit nagelneuem Brenner erklärt hatte, ich solle doch sowas beim Fliegen zu Hause lassen. Ja nehm ich das aus Langeweile mit?
                              Ich nehme schwer an, dass Bundespolizisten am Münchner Bahnhof wissen, was Steigeisen sind. Die Bundespolizei hat Ausbildungshütten in den Alpen.

                              Wir haben nur zwei Möglichkeiten: Mit verpackten Sachen Zug fahren und keine Sorgen machen oder das Auto nehmen.

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                              • Blahake

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                                Fuchs
                                • 18.06.2014
                                • 1912
                                • Privat

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                                #16
                                Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                                Wir haben nur zwei Möglichkeiten: Mit verpackten Sachen Zug fahren und keine Sorgen machen oder das Auto nehmen.
                                Was spricht dagegen, Steigeisen und ähnlich spitze Sachen aufzugeben, statt sie im Handgepäck zu transportieren?

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                                • Moltebaer
                                  Freak

                                  Vorstand
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                                  • 21.06.2006
                                  • 13764
                                  • Privat

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                                  #17
                                  Es geht nicht ums Fliegen alleine, sondern um den Transport in der Öffentlichkeit an sich.
                                  Wandern auf Ísland?
                                  ICE-SAR: Ekki týnast!

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                                  • atlinblau
                                    Lebt im Forum
                                    • 10.06.2007
                                    • 5155
                                    • Privat

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                                    #18
                                    Zitat von Shuya Beitrag anzeigen
                                    Hallo,
                                    bin nur durch Zufall drüber gestolpert.
                                    Das neue Waffengesetz beeinhaltet jetzt auch gefährliche Gegenstände, unter anderem werden Steigeisen und Pickel aufgeführt.

                                    Es gibt kein neues "Waffenverbot" - lediglich eine befristete Verordnung.


                                    Die erste oben erwähnte Einschränkung gilt für Bayern () und ist für die Oktoberfestzeit 21. September bis zum 6. Oktober 2024 befristet. Wegen der Alkoholisierung während der Fest-Zeit geht man erfahrungsgemäß von zusätzlichen Problemen aus.
                                    Die zweite Meldung ebenfalls Bayern und ebenfalls zeitlich und örtlich auf die Vorweihnachtszeit beschränkt.
                                    Steigeisen und Pickel sind keine Waffen, sondern "gefährliche Gegenstände"
                                    "Die Kontrollen erlauben es den Beamten, gefährliche Gegenstände, die normalerweise nicht unter das Waffengesetz fallen, gezielt zu überprüfen, und dies wurde bereits erfolgreich während der Fußball-EM getestet.".>>> klick!

                                    Ich bin kein Jurist, aber grundsätzlich geht die Justiz von einer "Unschuldsvermutung" aus. Ich habe eine Faust, aber erst wenn ich sie jemanden ins Gesicht schlage, wird es strafbar. Dann kamen die Sportgeräte - die Baseballschläger. Ich hatte damals viele Diskussionen mit den Jugendlichen:
                                    "Wer mit einem Baseballschläger im Kofferraum durch die Gegend fährt, riskiert den Bürgerkrieg" war eine meiner Argumentationen.
                                    Was sagt die Polizei:
                                    "Beim Baseballschläger handelt es sich, sofern er im Originalzustand ist, um ein Sportgerät und ist somit nicht vom Waffengesetz erfasst. Ist allerdings erkennbar, dass ein Baseballschläger als Waffe verwendet werden soll, können die Bestimmungen für Hiebwaffen gelten." (... diese darf man besitzen, aber nicht führen) >>> klick!

                                    Ich führe das an, weil die Erkennbarkeit ob etwas "als Waffe verwendet werden soll" einen gewissen Ermessensspielraum hat. In den Baseballschlägerjahren lieferten Aussehen und Auftreten der Personen schon hinreichende Kriterien. Um solchen Diskussionen aus dem Wege zu gehen, können gewisse Verordnungen erlassen werden.

                                    Zitat von Moltebaer Beitrag anzeigen
                                    Es geht nicht ums Fliegen alleine, sondern um den Transport in der Öffentlichkeit an sich.
                                    "Bei Kontrollen können die temporär verbotenen Gegenstände sichergestellt werden, und es können Geldstrafen verhängt werden.
                                    Ausnahmen gelten jedoch für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können""

                                    Die Bayern sind ja bei den Verordnungen und deren Durchsetzungen gerne sehr restriktiv und schießen gerne über das Ziel hinaus. Da kann es durchaus schwer fallen, für sich eine Ausnahme nachzuweisen.

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                                      #19
                                      Zitat von atlinblau Beitrag anzeigen
                                      ​"Bei Kontrollen können die temporär verbotenen Gegenstände sichergestellt werden, und es können Geldstrafen verhängt werden.[/I]
                                      Ausnahmen gelten jedoch für Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können"​[I]"
                                      Den Fettdruck würde ich mal so lesen, daß auch ein bärtiger Schläfer mit Pakol und dunkler Hautfarbe Pickel und Steigeisen in/von den Alpen transportieren dürfte, solange die Eisen in ner Tasche im Rucksack und der Pickel (mit Schutzkappen?) am Rucksack festgeklemmt ist.
                                      Eben bergfahrttypischer Transport mit berechtigtem Interesse.

                                      Ich mag erstmal nicht einsehen, daß ein Ordnungshüter einem offensichtlichen Berggänger dieses berechtigte Interesse absprechen könnte - oder täusche ich mich da bereits?
                                      Wandern auf Ísland?
                                      ICE-SAR: Ekki týnast!

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                                        #20
                                        Zitat von atlinblau Beitrag anzeigen
                                        In den Baseballschlägerjahren lieferten Aussehen und Auftreten der Personen schon hinreichende Kriterien. Um solchen Diskussionen aus dem Wege zu gehen, können gewisse Verordnungen erlassen werden.
                                        (Hervorhebung von mir)
                                        Das ist nachvollziehbar und IMHO richtig, fällt heutzutage aber oft unter 'Diskriminierung' oder noch böseres - zumindest, wenn es in die eine und nicht die andere Richtung geht.
                                        Polizisten an Kriminalitätsschwerpunkten wie Fern-Bahnhöfen traue ich allerdings eine gute Erfahrung hinsichtlich ihrer Klientel zu.

                                        Man könnte z.B. Steigeisen vielleicht auch mittels eines (Seil-) Schlosses dem direkten Zugriff entziehen?
                                        Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                        Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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