Lawinenausrüstung gesetzlich vorgeschrieben [IT]

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  • C_Spargel
    Gerne im Forum
    • 15.03.2006
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Lawinenausrüstung gesetztlich vorgeschrieben [IT]

    Zitat von hoizwurm Beitrag anzeigen
    Es wird soviel Geld für soviel sch.... ausgegeben und bei 250.- Euro für ein Gerät das man einige Jahre hat und das ohne Frage
    eine wichtige Sicherheitsausrüstung ist, da wird herumlamentiert und
    gejammert.
    Ich habe mich auch lange geweigert, ein neues zu kaufen - habs erst jetzt getan, weil ich eh das Gefühl habe, daß bei meinem F1 langsam die Frequenz etwas abzuliegen beginnt, und außerdem bald die Hälfte meiner Skitourenkameraden auch das für ihre aktive Sicherheit getan haben, was ich als sinnvoller erachte: bevor man sich für 300 Euro ein etwas besseres Suchgerät zulegt, sollte man lieber 50% drauflegen und fürs "eher-nicht-verschüttet-werden" sorgen und sich einen ABS-Rucksack zulegen! Erst mal tun, was man selber tun kann für seine Sicherheit und dann erst von den anderen was fordern. Aber das Abschieben eigener Verantwortung scheint ja eine allgemeine Tendenz zu sein heutzutage...

    ciao Christian

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    • Flachlandtiroler
      Freak
      Moderator
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      • 14.03.2003
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      • Meine Reisen

      #42
      *grab aus*
      Mittlerweile (seit Anfang diesen Jahres) ist das Mitführen von LVS Ausrüstung in Italien gesetzliche Pflicht.

      Schwammig bzw. nicht definiert ist nur, wobei... "alle Wintersportlerinnen und Wintersportler abseits der präparierten Pisten (...) und bei Lawinengefahr" (Fundstelle).

      Ich kann mir nicht vorstellen dass es sowas wie eine "Verkehrskontrolle" geben wird. Eher eine Schuldzuweisung im Falle eines Unglücks.

      Einordnung eine italienischen Kanzlei
      Original-Gesetzestext [it]
      Meine Reisen (Karte)

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      • rumpelstil
        Alter Hase
        • 12.05.2013
        • 2707
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        • Meine Reisen

        #43
        "bei Lawinengefahr" - was das wohl genau bedeutet?

        Der Satz auf der oben verlinkten Seite heisst vollständig: "LVS-Gerät, Schaufel und Sonde sind auf Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- oder Winterwanderungen in Gebieten mit Lawinengefahr zwingend mitzuführen"

        Schätzungsweise geht es da tatsächlich am ehestem um Haftungsfragen. Ist ein Lawinenunglück passiert, so ist klar, dass Lawinengefahr bestand. Wie soll man das aber im Voraus immer komplett ausschliessen können?
        Während ich auf Skitour immer das Geraffel dabei habe ist es mE bei einer Winterwanderung nicht so klar abgegrenzt (Spatziergang hinter dem Dorf?).

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        • Simon
          Fuchs
          • 21.10.2003
          • 2069
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          Ich bin leider nicht sehr bewandert in juristischen Angelegenheiten, aber soweit ich das italienische Recht kenne gibt es da ein paar für uns aus dem deutschsprachigen Raum unverständlich erscheinende Besonderheiten. Genau der Punkt, wenn Lawine dann war es Lawinengefährlich ist für uns unlogisch, aber nach italienischem Recht richtig.

          Erinnere mich dunkel an das Verbot die Pisten bei Lawinengefahr zu verlassen. Wurde dann aber meines Wissens zumindest irgendwann um den Punkt "ab Warnstufe 3" erweitert. Trotzdem gilt, Lawinengefahr war dann, wenn eine Lawine abging.
          Mein Blog: www.steilwaende.at

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          • Lampi
            Fuchs
            • 13.05.2003
            • 1905
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            Zitat von Jocki Beitrag anzeigen
            Als mündiger Mensch sollte man, vor allem heute, durchaus in der Lage sein sich über die Gefahren einer Sportart zu informieren und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen um sich entsprechend zu Schulen, bzw die notwendige Ausrüstung zu besorgen und auch einzusetzen.
            Die Einschränkung habe ich mal ein wenig herausgehoben.
            Und inwiefern die Menschen heute noch mündig sind, sieht man bei den städtischen "Spaziergängen"

            Liebe Grüße von Lam?[tm]-Nur echt mit dem Pi und cw-Wert > 0,3
            Auf Tour
            "Exclusiv Klettern mit der Sektion Breslau" bei Facebook. Mit Stuttgarts kleinster Sektion, kein Lärm, kein Anstehen, familiäres Umfeld!

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            • opa
              Lebt im Forum
              • 21.07.2004
              • 6820
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              • Meine Reisen

              #46
              Zitat von rumpelstil Beitrag anzeigen
              Ist ein Lawinenunglück passiert, so ist klar, dass Lawinengefahr bestand.
              puuh, keine ahnung von der juristerei, aber ich meine fast, ganz so einfach denken die juristen auch nicht, sonst wäre es ja auch kein so anspruchsvolles studium. IMHO sollte da im vorfeld schon absehbar gewesen sein, dass lawinengefahr bestand, nicht erst im nachgang, wenn die lawine schon abgegangen ist. hellseherische fähigkeiten sollten IMHO nicht notwendig sein, um sich gesetzteskonform zu verhalten, zumindest in einem rechtsstaat.

              wobei italien da IMHO tatsächlich schon ganz schön seltsame gesetzt hat. ist es da nicht sogar strafbar, im freien gelände eine lawine auzulösen, ohne dass etwas passiert?

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              • qwertzui
                Alter Hase
                • 17.07.2013
                • 3130
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                • Meine Reisen

                #47
                Ja, die juristische Denkweise in Italien unterscheidet sich sehr von der deutschen Gesetzeslogik (wobei wir uns mit Coronaverordnungen schon annähern).
                Seit 1.1.2022 ist in Italien eine Haftpflichtversicherung beim Wintersport vorgeschrieben. Angeblich muss ein Nachweis mitgeführt werden (gut dass man auf dem Handy so viele Dokumente speichern kann und nicht mit Leitzordner im Rucksack skifahren muss)

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                • eames68
                  Erfahren
                  • 15.05.2017
                  • 177
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                  #48
                  Zitat von qwertzui Beitrag anzeigen
                  Ja, die juristische Denkweise in Italien unterscheidet sich sehr von der deutschen Gesetzeslogik (wobei wir uns mit Coronaverordnungen schon annähern).
                  Seit 1.1.2022 ist in Italien eine Haftpflichtversicherung beim Wintersport vorgeschrieben. Angeblich muss ein Nachweis mitgeführt werden (gut dass man auf dem Handy so viele Dokumente speichern kann und nicht mit Leitzordner im Rucksack skifahren muss)
                  DAV: Neue Pflichten auf und neben den Pisten in Italien

                  Dort im Downloadbereich der Nachweis für AV-Mitglieder zum Ausdrucken

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