Klettern im Naturschutzgebiet

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  • Waidmann
    Erfahren
    • 31.05.2006
    • 355
    • Privat

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    Klettern im Naturschutzgebiet

    Hallo,

    darf man im naturschutzgebiet klettern?
    Es grüßt der Waidi

  • Euphorbia milli
    Dauerbesucher
    • 14.02.2005
    • 718

    • Meine Reisen

    #2
    Auszug aus deb Bundesnaturschutzgesetz, Abschnitt 4, § 23 "Naturschutzgebiete, Absatz 2:
    Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
    Somit sehe ich im Klettern in Naturschutzgebieten, wenn nicht expliziet gestattet einen Verbotstatbestand, wenn die augeführten Punkte erfüllt sind. Aber wie schnell stört man Vögel oder Feledermäuse in der Wand, beschädigt seltene Felskopfpflanzen - daher würde ich eher davon abraten, oder genauer nachfragen beim zuständigen Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde).
    "Alles hier kann man essen, sogar mich. Aber das nennt man Kannibalismus und wird in den meisten Gesellschaften nicht gerne gesehen.“ - Willy Wonka

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    • cd
      Alter Hase
      • 18.01.2005
      • 2983
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      • Meine Reisen

      #3
      Hast du nen konkreten Fall?
      Vielleicht den Felsen in der nähe deines potenziellen Forumstreffensplatz?
      Wenn da ohnehin schon Haken drin sind und halbwegs regelmäßig geklettert wird, kann es natürlich sein (muss aber nicht), dass da eine Ausnahme, ein Abkommen, vielleicht sogar eine echte Kletterkonzeption besteht.

      Das DAV-Felsinfo ist in Nordhessen leider noch ziemlich lückenhaft.
      Darin steht auch bzgl Kletterregelung: "Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Felsen deren Status ungeklärt ist."

      Vielleicht bringts was, wenn du dich an eine nahegelegene DAV-Sektion wendest.
      Evtl sogar an die zuständige Naturschutzbehörde (Landratsamt...). Aber das kann natürlich auch kontraproduktiv sein

      chris

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      • Waidmann
        Erfahren
        • 31.05.2006
        • 355
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        • Meine Reisen

        #4
        genau chris,

        direkt hinter der jagdhütte bzw. der großen wiese sind zwei dieser kletterwände. dort sind früher regelmäßig kletterleute gewesen. als der eigentümer (ein freiherr von und zu) sich darüber geärgert hat, hat man überlegt wie man dies unterbinden könnte. kurzum wurde das gebiet zum naturschutzgebiet erklärt und unter dem schild steht der freundliche hinweis, dass das klettern nun nicht mehr gestattet sei.

        nunja...ich werde beim nächsten gespräch mal anfragen wie es sich damit verhält und ob eine ausnahme genehmigt wird.
        Es grüßt der Waidi

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        • EDI
          Dauerbesucher
          • 18.05.2006
          • 524

          • Meine Reisen

          #5
          kurzum wurde das gebiet zum naturschutzgebiet erklärt und unter dem schild steht der freundliche hinweis, dass das klettern nun nicht mehr gestattet sei.
          Steht doch Naturschutzgebiet : Klettern verboten.
          Ich denke als Kletterer sollte man sich unbedingt an solche Verbote halten!
          Eine Ausnahme extra für ein Forumstreffen find ich auch nicht so dolle... Wenn dann für alle!

          Es gibt aber auch Naturschutzgebiete in denen Kletter erlaubt/gestatett ist (z.B. Morgenbachtal, Martinswand (FR), uvm.)
          - No Footsteps!

          You know you’re a trad climber when...
          ...there is scar tissue on the back of your hands

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          • Waidmann
            Erfahren
            • 31.05.2006
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            • Meine Reisen

            #6
            der hinweis, dass das klettern verboten ist stammt vom eigentümer. steht auf einem kleinen schild unter dem eigentlichen naturschutzschild.
            ich war mir jetzt nicht sicher ob es verboten ist weil der gute man es möchte (ihn hat das geklicke der karabiner und gequatsche der leute gestört, mehr nicht!) oder ob es aufgrund des naturschutzgebietes so ist.
            Es grüßt der Waidi

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            • Euphorbia milli
              Dauerbesucher
              • 14.02.2005
              • 718

              • Meine Reisen

              #7
              Frag einfach am besten bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde nach, die müssten es wissen. So bist du auf der sicheren Seite.
              "Alles hier kann man essen, sogar mich. Aber das nennt man Kannibalismus und wird in den meisten Gesellschaften nicht gerne gesehen.“ - Willy Wonka

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              • cd
                Alter Hase
                • 18.01.2005
                • 2983
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Zitat von Waidmann Beitrag anzeigen
                der hinweis, dass das klettern verboten ist stammt vom eigentümer. steht auf einem kleinen schild unter dem eigentlichen naturschutzschild.
                Das mit dem Eigentümer ist immer so ne Sache.
                Grundsätzlich sollte man ja annehmen können, dass jemand auf dem eigenen Grundstück verbieten kann, was er will. Also auch das klettern. Das ist aber zugegebenermaßen für Kletterer nicht schön

                Tatsächlich gilt aber in einigen Bundesländern (Hessen auch? ich weiß es nicht) ein freies Betretungsrecht für die Landschaft. Das hieße, dass eigentlich jeder überall rumlatschen darf, wobei natürlich Ausnahmen bestehen. Solche wären: Landwirtschaftliche Flächen, Hausgarten und so; und eben auch Naturschutzauflagen. Auch ein Zaun darf nicht so einfach in die Landschaft gestellt werden. Wenn also ein Waldbesitzer keine Lust hat, dass ihm Leute durch seinen Wald latschen, darf er AFAIK nicht so einfach da nen Zaun rumbauen. Alles etwas kompliziert...

                Ein "freies Betretungsrecht" impliziert eigentlich auch, dass es erlaubt wäre, auch "senkrechte Landschaftsteile" (eigene Wortschöpfung ) zu betreten, sprich zu klettern. In manchen Bundesländern ist das auch so, grundsätzlich dürfen dort Felsen beklettert werden. Es ist aber möglich, das per Gesetz "besondere Lebensräume" per se, also auch ohne explizite Nennung, geschützt sind. Da. wären in BW (in anderen Bundesländern gibts ähnliches) die sogenannten §32-Biotope (früher auch mal §24a-Biotope, in anderen Bundesländern andere §§...). In §32 des Naturschutzgesetztes von BW steht, dass unter anderem "offene Felsbildungen" besonders geschützt sind, und: "Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der besonders geschützten Biotope führen können, sind verboten." Und da die Naturschutzbehörden in BW davon ausgehen, dass Klettern dazu führt, ist das Klettern an solchen "offenen Felsbildungen" (und nicht offene - also überwucherte - Felsen machen keinen Spass) verboten.

                Wie gesagt, wenn der Fels aber im Naturschutzgebiet liegt, kann man eigentlich mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass es verboten ist.
                Falls da doch ne Ausnahme bestehen sollte, dann wissen die lokalen DAV-Sektionen und die untere Naturschutzbehörde sicher Bescheid.

                Ganz wichtig ist, EDI hats schon gesagt:
                An solche Verbote und Regelungen muss man sich unbedingt halten!!!
                Denn wenn alle Kletter einsichtig sind und mitmachen, kann denen niemand was vorwerfen. So bestehen Chancen, dass z.B. an Felsen, die schon jahrelang beklettert werden (und daher eh schon stark beeinträchtigt sind) auch Ausnahmeregelungen getroffen werden können, andere Felsen dafür konsequent geschützt, also auch für Kletterer gesperrt, sind.
                => Räume für Kletterer schaffen, aber auch Räume für die Natur.

                Wenn solche Regelungen für ganze Gegenden getroffen werden, nennt man das ne "Kletterkonzeption", an der meist Kletterverbände, Naturschutzverbände und Naturschutzbehörden zusammen gearbeitet haben. Schöne Beispiele dafür gibts z.B. auf der Fränkischen Alb, aber auch in Baden-Württemberg (mit der sehr schwierigen rechtlichen Lage) gibts interessante Beispiele (z.B. Projekt Schaufels im Donautal).

                So, es bringt dir wahrscheinlich nicht viel für den konkreten Fall, aber vielleicht konnte ich damit die Komplexität von der ganzen Sache etwas erläutern

                chris

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