Reiserücktrittsversicherungen/Erfahrungen?

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  • woodswitch
    Erfahren
    • 21.06.2006
    • 245
    • Privat

    • Meine Reisen

    Reiserücktrittsversicherungen/Erfahrungen?

    Hallo,

    hat schon mal jemand Erfahrungen mit Reiserücktrittsversicherungen gemacht?
    Eigentlich ist das doch alles Lug und Trug. Man bekommt angeblich die Stornogebühren ersetzt und hat dabei noch einen Selbstbehalt von 20%.

    Die Ereignisse die eine Reise/Flugstornierung rechtfertigen sind streng vorgegeben. Bucht man einen teuren Flug kurzfristig hat man ja automatisch hohe Stornokosten und somit auch einen hohen Selbstbehalt.
    Beim googeln habe ich noch gelesen, dass sogar ärztliche Atteste abgelehnt wurden, die eine Reiseunfähigkeit bescheinigt haben. Wann gilt man dennn bei einer Versicherung als reiseunfähig? Wie es aussieht ja nur mit Kopp unterm Arm...

    Wenn ich vermute, dass ich wegen gesundheitlicher Probleme, eine in kurzer Zeit anstehende Reise nicht antreten kann und zum Arzt gehe, wird
    aber erwartet, dass ich reisefähig gemacht werde. Stornieren aus Vorsicht um die Stornogebühren gering zu halten ist nicht drin. Also bleibt nur die Chance auf Genesung um die Reise auch antreten zu können oder wirklich bis zum fast letzten Tag zu warten und etwas akutes draus zu machen und hohe Gebühren in Kauf zu nehmen.

    Habe mal einen
    Stornokostenrechner
    bemüht, da wird einem ja schlecht....

    Mich würden echt mal Erfahrungswerte interessieren. Habt ihr eine Reise schon mal wegen Krankheit nicht antreten können, welche war das und wurde diese vom Versicherer akzeptiert?

    Gruß Ww

  • Christine M

    Alter Hase
    • 20.12.2004
    • 4084

    • Meine Reisen

    #2
    Eigene Erfahrungen zum Glück keine. Eine Cousine hatte mal eine Reise wegen gesundheitlicher Probleme abgebrochen (> Reiseabbruchversicherung, geht oft mit der Rücktrittsversicherung einher). Es gab da auch ein bißchen Diskussionen, ich meine aber, sie hätte letztendlich was bekommen.

    Ich würde wie bei jeder Versicherung dazu raten, sich die Bedingungen genau anzusehen, zu rechnen und sich zu überlegen, ob es sich im konkreten Fall lohnt oder nicht. Meiner Meinung nach kann es Sinn machen bei einer Pauschalreise, wo im Krankheitsfall kurz vor Reiseantritt in der Regel die gesamten Reisekosten trotzdem gezahlt werden müssen, oder vielleicht bei einem teuren, nicht stornier- und umbuchbaren Flug. Wenn der Fall eintritt, sollte man sich auf jeden Fall ganz genau an die sog. Obliegenheitspflichten halten, also Versicherung benachrichtigen etc. Wenn schon vor Buchung der Reise bzw. Abschluss der Versicherung gesundheitliche Probleme bestehen oder konkret zu erwarten sind, wäre ich vorsichtig; so etwas führt meistens zum Ausschluss.

    Christine

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    • woodswitch
      Erfahren
      • 21.06.2006
      • 245
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Ich habe vor einer ca. Woche einen Flug gebucht. Termin ist in 2 Wochen.
      Jetzt habe ich mir beim Sport irgend was am Rücken getan. Ich kann mich kaum bewegen. Ich habe ja selten was mit dem Rücken, aber wenn dann eben auch richtig und langwierig. Da ich ja nun kein Hotelurlaub gebucht habe, mache ich mir Sorgen wie ich die 35 stündige Reise durchhalten soll und anschließend noch `ne Rucksacktour machen kann.
      Reiserücktrittsversicherung habe ich abgeschlossen, mache ich immer, habe ich aber noch nie gebraucht. Nun habe ich mich zwangsläufig damit beschäftigt und eben o. g. festgestellt.
      Melde ich das nun gleich und halte die Stornokosten "gering" oder warte ich auf Besserung, die dann vielleicht nicht eintritt..... Wie ichs mache ist es vielleicht falsch und bin im Endeffekt die Dumme. Und der Flug war saumäßig teuer, über 2000 Euro.

      Grade bei Versicherungen die eine Leistung erbringen sollen, ist das richtige Verhalten ja wichtig. Aber wem kann man fragen?

      Gruß Ww

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      • Alpenkönig
        Fuchs
        • 27.09.2002
        • 1250

        • Meine Reisen

        #4
        Wenn du mit deiner Rückengeschichte in der Vergangenheit schon mal beim Arzt warst und behandelt wurdest, brauchst du dir keine weiteren Gedanken machen: die Versicherung zahlt nicht. Vorerkrankungen sind von der Deckung ausgeschlossen. Wenn du noch nie deswegen beim Arzt warst und die Reise nicht antreten kannst, muss ein Reiseunfähigkeits-Attest des behandelnden Arztes her, du meldest den Schaden und dann kannst du gespannt warten, auf was die Versicherung kommt, um doch nicht zu zahlen. Z.B. kann sie behaupten, deine Beschwerden waren schon zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlußes vorhanden.
        Solche Versicherungen greifen nur bei unvorhergesehenen Ereignissen bei dir und deinen Verwandten 1. Grades, wie unverschuldete Unfälle, Herzinfakt (aber nur, wenn noch nie was am Herzen war) usw.

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        • berni71
          Musteruser
          Fuchs
          • 27.01.2005
          • 1612
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Hallo WW,

          erfahrungen hab ich noch keine, aber gerade lese ich mir die vers.bedingungen der reiserücktrittsversicherung der "AIG ASSIST" durch, erkundige mich nämlich gerade nach Flügen nach Finnland (Danke übrigens für die Bilder 8) )

          ich vereinfache mal das Zitieren etwas...

          <<und hat dabei noch einen Selbstbehalt von 20%.

          Nun, Selbstbehalte sind ja nix neues im Versicherungsbereich, das kann man akzeptieren oder nicht, dann schließt man halt keine oder eine andere Versicherung ab.

          <<...habe ich noch gelesen, dass sogar ärztliche Atteste abgelehnt
          << wurden, die eine Reiseunfähigkeit bescheinigt haben.
          << Wann gilt man dennn bei einer Versicherung als reiseunfähig?
          << Wie es aussieht ja nur mit Kopp unterm Arm...

          Tja, schwierig zu sagen. Bei der AIG steht z.B.: "unerwartete schwere Erkrankung", das ist ein dehnbarer Begriff. Wenn Du zwar keinen Rucksack tragen kannst, sonst aber recht fit bist, wird das schwierig, könnte ich mir vorstellen...

          Es wurde von meinem Vorredner schon drauf hingewiesen, ein ganz wichtiger Passus:

          Keine Leistungspflicht besteht:

          4.1 für die bei Reisebuchungen bestehenden Krankheiten und deren Folgen, sowie für die in den letzten sechs Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes behandelten Krankheiten einschließlich ihrer Folgen. Dieselben Leistungseinschränkungen gelten für Unfallfolgen.

          Ich wünsch Dir in jedem Fall gute Besserung, und dass es irgendwie klappt, entweder mit der Reise oder mit dem Rücktritt.

          Gruß, Berni

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          • woodswitch
            Erfahren
            • 21.06.2006
            • 245
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Ich habe jetzt bei der Versicherung angerufen (under cover) und mich erkundigt. Um die Stornogebühren so gering wie möglich zu halten, ist eine sofortige Meldung und Stornierung auszuführen, wenn ein Krankheitsfall vorliegt und die Möglichkeit besteht, dadurch die Reise evtl. nicht antreten zu können, da der Heilungsverlauf ungewiß ist. Sollte ich bis zum Reisezeitpunkt wieder reisefähig sein, müßte ich eben neu buchen.
            Soweit die Auskunft der Versicherung. Mal sehen was die Praxis zeigt. Dann "brauche" ich ja nur noch eine akzeptable akute Krankheit für die Versicherung, oder Schwangerschaft.....Aber letzteres bekomme ich auch nicht soooo schnell hin

            Ww

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            • outdoorfeelinggermany
              Erfahren
              • 26.01.2006
              • 425

              • Meine Reisen

              #7
              öhm, also ich habe da mal andere erfahrungen gemacht... es sollte nach neuseeland gehen, für ein halbes jahr (schüleraustausch). ich habe eine reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die so um die 80-100öcken gekostet hat.. drei tage vor abflug habe ich tierisch probleme mit meinem knie bekommen - ab zum arzt. dieser hat dann gesagt, dass ich ganz bestimmt nicht nach neuseeland fliege, sondern bei ihm auf dem op-tisch liege...
              habe den vollen preis zurück bekommen !!!

              viele grüße, tobi
              Leukämie kann jeden betreffen !!! Bitte jetzt helfen unter www.dkms.de !

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              • woodswitch
                Erfahren
                • 21.06.2006
                • 245
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Welche Versicherung war das? Weißt du das evtl. noch?

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                • Alpenkönig
                  Fuchs
                  • 27.09.2002
                  • 1250

                  • Meine Reisen

                  #9
                  "Schwangerschaft"??? Seit wann ist das eine Erkrankung? Keine so tolle Idee.
                  Was Tobi schreibt, widerspricht doch nicht dem vorher gesagten. Eine plötzliche Erkrankung, Operation erforderlich, keine Vorerkrankung: da zahlt die Versicherung natürlich. Glück muß man schon haben.

                  Kommentar


                  • woodswitch
                    Erfahren
                    • 21.06.2006
                    • 245
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Zitat von Alpenkönig
                    "Schwangerschaft"??? Seit wann ist das eine Erkrankung? Keine so tolle Idee.
                    war als Witz gemeint, steht als möglicher Rücktrittsgrund in den Bedingungen.

                    Kommentar


                    • berni71
                      Musteruser
                      Fuchs
                      • 27.01.2005
                      • 1612
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      nur, dass keine missverständnisse entstehen.
                      schwangerschaft alleine ist natürlich kein grund.
                      bei aig assist steht:

                      "Schwangerschaftskomplikationen innerhalb der ersten sechs Monate einer Schwangerschaft"

                      und auch das ist ein dehnbarerbegriff.
                      wobei komplikationen natürlich mehr sind als lediglich beschwerden...

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                      • woodswitch
                        Erfahren
                        • 21.06.2006
                        • 245
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Zitat von berni71
                        ...
                        und auch das ist ein dehnbarer begriff.
                        wobei komplikationen natürlich mehr sind als lediglich beschwerden...
                        Ich finde alles in diesem Zusammenhang und zum Thema Reiseunfähigkeit dehnbar. Im Endeffekt muss wohl ein Arzt entscheiden, was Komplikationen oder nur Beschwerden sind, ob reisefähig oder nicht. Und wenn dieser Arzt sich dazu entscheidet ein Attest, für was jetzt auch immer, auszustellen, muss er das auch ganz klar formulieren, so dass bei dem Versicherer kein Zweifel aufkommt. Wahrscheinlich sind die Verluste wegen Betrug oder sagen wir es mal nicht so hart, wegen Abbruch durch Unpäßlichkeiten einfach zu hoch.
                        Aber man muss IMHO auch unterscheiden, welche Art der Reise gemacht wird. Wenn ich 2 Stunden Reisezeit nach Mallorca habe und dort in ein Hotel gehe um mich Tag für Tag an den Strand zu packen ist das sicher mit vielen "Erkrankungen" oder Schwangerschaftskompl. machbar. Und im Umkehrschluss sind bei einem "hardecore"Urlaub aber auch genau solche Sachen vielleicht zu riskant und könnten somit eine Reiseunfähigkeit vetretbar machen.
                        Ww

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                        • Christine M

                          Alter Hase
                          • 20.12.2004
                          • 4084

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Andererseits: Anders als durch allgemeine Umschreibungen geht es ja nicht. Die Versicherung kann ja schließlichlich nicht jede Krankheit aufführen, die zum Abbruch berechtigt, das würde vermutlich Bücher füllen.

                          Jetzt hoffe ich mal für dich, daß du nicht nur die Flugkosten ersetzt bekommst, sondern auch, daß dein Rücken möglichst bald wieder wird und du die Reise nachholen kannst.

                          Christine

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                          • berni71
                            Musteruser
                            Fuchs
                            • 27.01.2005
                            • 1612
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Zitat von woodswitch
                            Aber man muss IMHO auch unterscheiden, welche Art der Reise gemacht wird. Wenn ich 2 Stunden Reisezeit nach Mallorca habe und dort in ein Hotel gehe um mich Tag für Tag an den Strand zu packen ist das sicher mit vielen "Erkrankungen" oder Schwangerschaftskompl. machbar. Und im Umkehrschluss sind bei einem "hardecore"Urlaub aber auch genau solche Sachen vielleicht zu riskant und könnten somit eine Reiseunfähigkeit vetretbar machen.
                            Ww
                            klar, das muss das interesse des reisenden sein.
                            aber du hast ja "lediglich" einen flug gebucht, wie ich das verstanden habe. und die vers.bedingungen sind halt standard-0815-formulierungen.

                            weiterhin gute genesung!

                            lg berni

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