AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?
Hallo Ditschi,
warum sollte bitte nicht die EU-Verordnung hier zum Tragen kommen? Der Flug wird von innerhalb der EU angetreten.
Warum waeren die ABGs der Airline bitte relevant? Die EU-Verordnung behandelt auch Flüge, die mit mehr als 14 Tagen Vorlaufzeit geändert werden. Dann kommt es darauf an, wie gross die Flugzeitenverschiebung ist.
Danke schön fuer die Diskussion.
Hallo Ditschi,
warum sollte bitte nicht die EU-Verordnung hier zum Tragen kommen? Der Flug wird von innerhalb der EU angetreten.
Warum waeren die ABGs der Airline bitte relevant? Die EU-Verordnung behandelt auch Flüge, die mit mehr als 14 Tagen Vorlaufzeit geändert werden. Dann kommt es darauf an, wie gross die Flugzeitenverschiebung ist.
Danke schön fuer die Diskussion.
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