Also ich habe jetzt keine Studien darüber betrieben. Aber nach einem Merkblatt des Schweizer Bundesamtes für Polizei, das beim Messerforum verlinkt ist, zählen u. a. als Waffe: Messer, wenn sie einen einhändig bedienbaren Auslösemechanismus aufweisen, geöffnet mehr als 12 cm lang sind und eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist*. Man darf solche Messer anscheinend zwar besitzen, aber verboten ist das "Tragen" und es darf nur so lange von und zu Kursen, Übungen und Veranstaltungen mitgeführt werden, als es für die Tätigkeit, die dazu berechtigt, angemessen erscheint.
*zum Vergleich: wie erwähnt, die Standard Schweizer Taschenmesser haben eine Klingelänge von 6,5 cm.
Christine
*zum Vergleich: wie erwähnt, die Standard Schweizer Taschenmesser haben eine Klingelänge von 6,5 cm.
Christine
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