AW: Verleih von Spot Messenger
Rein vom Bauchgefühl her würde ich das so sehen:
Natürlich kannst du das vertraglich regeln. Nur schützt dich das nicht davor, dass die Gegenpartei sich plötzlich nicht an den Vertrag halten will (oder kann) und du dann den ganzen Ärger hast bis (eventuell) alles zu deiner Zufriedenheit geregelt ist.
Schon ein alfälliger Widerspruch gegen eine Belastung deiner Kreditkarte könnte mühsam werden, denn es war ja eben dein (!) Gerät von dem aus der Notruf abgesetzt wurde.
Als Privatperson wäre es mir den allfälligen Ärger nicht wert...
Gruss
Henning
Rein vom Bauchgefühl her würde ich das so sehen:
Natürlich kannst du das vertraglich regeln. Nur schützt dich das nicht davor, dass die Gegenpartei sich plötzlich nicht an den Vertrag halten will (oder kann) und du dann den ganzen Ärger hast bis (eventuell) alles zu deiner Zufriedenheit geregelt ist.
Schon ein alfälliger Widerspruch gegen eine Belastung deiner Kreditkarte könnte mühsam werden, denn es war ja eben dein (!) Gerät von dem aus der Notruf abgesetzt wurde.
Als Privatperson wäre es mir den allfälligen Ärger nicht wert...
Gruss
Henning
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