Ist dieses Messer ausreichend?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Isildur
    Dauerbesucher
    • 04.01.2006
    • 883
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Ist dieses Messer ausreichend?

    Nicht die Einhanddiskussion schon wieder

    Ich sehe es so:Wir sind hier in einem Outdoorforum und daher sind die meisten von uns wohl auch oft im Ausland unterwegs. Die wenigsten von uns werden sich jedes mal detailliert über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen informieren und selbst wenn sind die in jedem Land anders. Aber Gesetz ist ja nicht gleich Gesetzesauslegung.
    Wenn ich nun also irgendwo mit einem Opinel,Victorinox oder skandinavischen Messer(z.B. Eka H8) in eine Kontrolle komme wird 99% der Leute einleuchten, dass ich das nicht für böse Zwecke mitschleppe sondern es zu meiner Ausrüstung gehört wie die restlichen 25kg auf meinem Rücken. Wenn ich jetzt ein Kampfmesser oder irgendwas anderes martialisch anmutenderes bei mir trage könnte es(insbesondere wenn man vll gleich noch ein Flecktarnzelt hat) eher mal Probleme geben.
    Deswegen würde ich als Outdoormesser immer ein unauffälliges, am besten sogar traditionelles Messer nehmen und dazu zählen ja auch die meisten hier genannten Messer.

    Kommentar


    • Testo
      Erfahren
      • 08.11.2009
      • 255
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Ist dieses Messer ausreichend?

      Gut und günstig sind die Becker BK modelle. Sauschwer sind die jedoch

      Kommentar


      • DocBrown
        Dauerbesucher
        • 08.05.2009
        • 814
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Ist dieses Messer ausreichend?

        ohhh, ein rebell...

        ich finds müssig hier über "das kann man schon machen, des stört eh keinen..."
        zu diskuttieren, weils blödsinn is. wenns dich mal wegen irgendwas kontrollieren
        und sie findens nicht... heissa hast glück ghabt,
        ansonsten heissts verstoss gegen das waffengesetz....

        ich finds halt nicht gut jemandem was zu empfehlen, was ohne genauere
        erklärung zu ungewollten problemen führen kann.

        ich selbst hab mitlerweile ein fkmd nero als edc dabei, feststehende
        klinge, klingenlänge 10,5 cm.... nachdem ich mein benchmade 921
        nicht riskieren will, das halt n einhandmesser is...
        Zuletzt geändert von DocBrown; 14.01.2011, 22:35.

        Kommentar


        • Seeadler
          Anfänger im Forum
          • 29.12.2010
          • 30
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Ist dieses Messer ausreichend?

          Zitat von DocBrown Beitrag anzeigen
          ich selbst hab mitlerweile ein fkmd nero als edc dabei, feststehende
          klinge, klingenlänge 10,5 cm.... nachdem ich mein benchmade 921
          nicht riskieren will, das halt n einhandmesser is...
          Moin,


          ich will ja nicht klugsch... aber mit einer Klingenlänge über 8,5 cm mußt du das Führen auch von diesem (feststehenden) Messer begründen. Kannst du das, hast also ein Bedürfnis, ist alles ok und du könntest auch ohne Probs das Einhandmesser führen.

          Ich verklauf die Dinger selber auch und habe mich expliziet bei der Kripo darüber erkundigt.

          Falls Interesse besteht kann ich mal eine Liste aller verbotenen oder mit Altersbeschränkung versehen Dinge einstellen.

          Kommentar


          • smeagolvomloh
            Fuchs
            • 07.06.2008
            • 1929
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Ist dieses Messer ausreichend?

            Zitat von Seeadler Beitrag anzeigen
            ich will ja nicht klugsch... aber mit einer Klingenlänge über 8,5 cm mußt du das Führen auch von diesem (feststehenden) Messer begründen.
            FALSCHMELDUNG!

            Bitte ins aktuelle Waffengesetz schauen, bevor man hier rechtliche Fehlauskünfte gibt!

            Und wenn dir irgendein Kripo-Mann das gesagt hat, spricht das für seine Unkenntnis in diesem Rechtsgebiet.

            Hier mal ein Link zum aktuellen deutschen WaffG:
            WaffG
            Dort bitte zum §42a scrollen.
            Zuletzt geändert von smeagolvomloh; 15.01.2011, 12:39. Grund: Ergänung
            "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
            Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

            Kommentar


            • Seeadler
              Anfänger im Forum
              • 29.12.2010
              • 30
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Ist dieses Messer ausreichend?

              Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
              FALSCHMELDUNG!

              Bitte ins aktuelle Waffengesetz schauen, bevor man hier rechtliche Fehlauskünfte gibt!

              Und wenn dir irgendein Kripo-Mann das gesagt hat, spricht das für seine Unkenntnis in diesem Rechtsgebiet.

              Hier mal ein Link zum aktuellen deutschen WaffG:
              WaffG
              Dort bitte zum §42a scrollen.

              Hallo!

              Nun das Waffengesetz mit seinen vielen Gesetzen und VORALLEM Verordnungen ist ja kaum mehr zu durchblicken und ich will mir nicht amnaßen alles zu wissen oder richtig zu machen. Ganze Abordnungen von Rechtsanwälten müssen sich im Streitfall damit befassen und sind oft selbst verzweifelt. Könnte also durchaus sein das ich einer Fehlinfo aufsitze ( was ich aber trotzallem nicht recht glaube, vielleicht habe ich es missverständlich geschrieben aber die Quelle war mit Sicherheit nicht irgendein Kripo- Mann und ehrlich gesagt sind für mich diese Auskünfte mehr wert als alles geschriebene im Netz).

              Einfach das Gesetz herzunehmen reicht oft nicht. Macht euch halt selbst kundig. Wir Waffenbesitzer müssen es ja auch tun...



              Kommentar


              • DocBrown
                Dauerbesucher
                • 08.05.2009
                • 814
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Ist dieses Messer ausreichend?

                auszug aus dem obigen link:

                § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

                2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
                3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

                zu führen.

                Punkt 3, der ja hier mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit greift, recht verständlich, eigentlich... ohne verweise auf zusatzklauseln etc. pp. ...

                Nichtsdestotrotz wurde hier jemandem "kumpelhaft" etwas empfohlen, was diese person in ernsthafte schwierigkeiten bringen könnte/wird... und dann auch noch abgewiegelt

                und das finde ich NICHT ok

                später edit:
                ich will hier keine diskussion übers waffg entfachen, es geht mir nur um den obig genannten "tatbestand"... ;_)
                Zuletzt geändert von DocBrown; 17.01.2011, 11:46.

                Kommentar


                • markrü
                  Alter Hase
                  • 22.10.2007
                  • 3348
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Ist dieses Messer ausreichend?

                  Eine gute Zusammenfassung zum Thema gibt es z.B. hier: '
                  Initiative: Messer sind Werkzeuge'

                  Man muss das Thema 'Rechtslage: Messer' vielleicht auch nicht in jedem Messer-Thread seitenweise auswalzen...

                  Markus
                  Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                  Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                  Kommentar


                  • Seeadler
                    Anfänger im Forum
                    • 29.12.2010
                    • 30
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Ist dieses Messer ausreichend?

                    Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
                    FALSCHMELDUNG!

                    Bitte ins aktuelle Waffengesetz schauen, bevor man hier rechtliche Fehlauskünfte gibt!

                    Und wenn dir irgendein Kripo-Mann das gesagt hat, spricht das für seine Unkenntnis in diesem Rechtsgebiet.

                    Hier mal ein Link zum aktuellen deutschen WaffG:
                    WaffG
                    Dort bitte zum §42a scrollen.
                    Hallo!


                    Ich habe das nun nochmal mit dem Herrn der Kripo besprochen und ihn mit der Internetseite des Messerforums konfrontiert. Er mußte nun doch zugeben das er mir nicht zeigen kann wo das genau mit den 8,5cm steht (Kommentar: war früher so und ihm sei nichts anderes bekannt).


                    Ich bitte daher alle um Entschuldigung. Ich bin wohl tatsächlich einer Falschmeldung aus erster Hand aufgesessen.


                    Allerdings bin ich da nicht der Erste und es zeigt das es ein sehr heikles Thema ist bei dem Vorsicht geboten ist.

                    Kommentar


                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3348
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Ist dieses Messer ausreichend?

                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                      Kommentar


                      • Testo
                        Erfahren
                        • 08.11.2009
                        • 255
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Ist dieses Messer ausreichend?

                        Um nochmal zurück zum Thema zu kommen Ich habe vor kurzem das BK2 bekommen und bin Glücklich damit. Beim Grillen wurden wir auch von der Polizei kontrolliert.
                        Haben zwar erstmal komisch draufgeschaut, aber als ich erklärte wofür es da ist waren die Augen groß nach einer Vorführung das Verständniss jedoch vorhanden.
                        Das Becker Bk2 Hackt fast so gut wie eine kleine Axt. Ist ja auch eine Brechstange im Handtaschen format .

                        Bitte jedoch bedenken das es nicht Pflegeleicht ist, jedoch wird es nicht Stumpf nach ein paar Hackeinsätzen.

                        Kommentar


                        • renntier
                          Erfahren
                          • 23.10.2008
                          • 265
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Ist dieses Messer ausreichend?

                          Zitat von Testo Beitrag anzeigen
                          Um nochmal zurück zum Thema zu kommen Ich habe vor kurzem das BK2 bekommen und bin Glücklich damit.
                          Das Thema war ja eigentlich ein Damast Backlock Klappmesser von Pearl für 20€. Ich hoffe dem Threadsteller ist mittlerweile klar geworden, daß die 20 Euronen in einem Schweizer Taschenmesser deutlich besser investiert sind, als in diesem China Messer, daß nach einem halben Jahr auseinander fällt.

                          Das BK2 halte ich aber ebenfalls nicht für die richtige Wahl. Wie du selbst schon sagst, erregt das martialisch, scharze Äußere eher negative Aufmerksamkeit. Darüber hinaus fällt es mit seiner Klingenlänge von 13cm irgendwas unter dem oben genannten §42a des WaffenG und man benötigt einen (zumindest theoretisch) einen legal reason um das Messer draußen mit rumzuschleppen. Darüber hinaus ist das Messer für die alltäglichen Aufgaben im Outdoorbereich (nein, dazu gehört nicht Bäume fällen) zu groß, zu massiv und hat eine zu dicke Klinge.
                          liebe Grüße,
                          das Renntier ^^

                          Kommentar


                          • Shuya
                            Fuchs
                            • 26.12.2006
                            • 1267

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Ist dieses Messer ausreichend?

                            Wenn hier schon fleißig irgendwelche Paragraphen zitiert werden, dann bitte auch vollständig. Hier mal Absatz 2 und 3 von §42a WaffG: (Hervorhebungen von mir)

                            (2) Absatz 1 gilt nicht
                            1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
                            2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
                            3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

                            Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

                            (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
                            Ausserdem ist ein Verstoß keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das ist ein Unterschied.
                            Demnach nix mit Pauschalverbot. Über die Unwissenheit und &"§&%"! mancher Polizisten brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich trag meine Einhänder trotzdem.

                            Grüße
                            Micha
                            EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X