Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • krupp
    Fuchs
    • 11.05.2010
    • 1466
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    naja mitunter gibts schon lustige geschichten.
    das ist zwar schon ziemlich lange her so etwa 10 jahre,
    aber ich wurde mal im rahmen einer verkehrskontrolle nach waffen und drogen gefragt
    undzwar nachdem man im kofferaum den kleinen weinballon zur metherstellung
    als bong (wasserpfeife) "idendifiziert" hatte.
    ich hab dann gesagt das sich im abgeschlossenem handschuhfach
    (war immer abgeschlossen weil cabrio) eine CO-pistole nebst diabolos und
    kartuschen befindet.

    die walther cp88 sieht auf dem ersten blick ihrem vorbild der p88 täuschend ähnlich...
    dennoch ist es beim genauem hinsehen eben eine luftdruckwaffe.
    die beamten meinten aber auweia jetzt haben wir aber den großen fang gemacht
    hier fährt einer mit ner scharfen knarre im handschuhfach herum.
    oooh da gings aber los, leichte panik bei den beamten,
    ich wurde augenblicklich ziemlich grob in den bus verfrachtet und die hätten
    mich sogar fast mitgenommen.
    bin aber ganz ruhig und sachlich geblieben und hab den gesprächsfaden nicht
    abreissen lassen.
    die haben dann völlig ratlos in ihren katalogen geblättert und die waffe abgeglichen und
    dann sogar noch amtshilfe bei den kollegen vom bgs angefordert.
    am ende waren es ungefähr 10 beamte und die ganze aktion hat mind
    30 bis 45 minuten gedauert.

    nunja "waffe" wurde beschlagnahmt mich hat man laufen bzw fahren lassen,
    was ich eig auch sinnlos finde wenn man mich schon verdächtigt,
    also insgesammt höflich ausgedrückt leicht überfordert die jungs.

    die pistole durfte ich mir einige wochen später dann wieder abholen
    wobei sich der beamte auf dem revier nochmal für die umstände entschuldigt hat.

    damit wollte ich nur sagen das man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann
    das der zuständige beamte immer angemessen handelt, sind auch nur menschen.
    besser man lässt sein messer lieber im rucksack...
    Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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    • cast
      Freak
      Liebt das Forum
      • 02.09.2008
      • 19413
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      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      damit wollte ich nur sagen das man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann
      das der zuständige beamte immer angemessen handelt, sind auch nur menschen.
      besser man lässt sein messer lieber im rucksack...
      I.d.R. haben die Jungs keine Ahnung, mehr als Halbwissen ist nicht verbreitet.
      "adventure is a sign of incompetence"

      Vilhjalmur Stefansson

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      • GHL
        Gerne im Forum
        • 02.04.2011
        • 52
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
        Nennt sich richterliche Rechtsfortsprechung (meist OLG- , seltener aber vorrangiger BGH-Urteile). Diese und die herrschende Lehre gestalten das allgemein gefasste Gesetz inhaltlich aus. Diese Auslegung kann sich jedoch mit dem Zeitgeist (bzw. mit der parteilichen Besetzung der Senate) ändern, beispielsweise bei Sitzblockade (Mutlangen).
        Nun, wie das allgemein gefasste Gesetz inhaltlich ausgestaltet wird, hängt in erster Linie von den Begründungen der jeweiligen Parteien ab. Die Richter im Amtsgericht sind bei ihrer Entscheidung völlig frei. Anders in höheren Instanzen. Hier sind die Richter an den Wortlaut des Gesetzes gebunden.

        Es gibt Rechtsexperten die den §42a WaffG zudem für verfassungswidrig halten. Einmal weil die Begriffe "Transport in einem verschlossenen Behältnis" und der "allgemein anerkannte Zweck" zu schwammig formuliert ist und eine eindeutige Auslegung gar nicht zulässt. Aus ähnlichen Gründen wurde ja vom BGH die frühere Winterreifenpflicht für verfassungswidrig erklärt.

        Ein anderer Grund ist, daß gerade mit der Begründung des allgemein anerkannten Zwecks die Beweislast umgekehrt wurde. Nicht die Behörden müssen dem Bürger die Ordnungswidrigkeit nachweisen, sondern der Bürger muß nachweisen, daß er das Messer zurecht mit sich führt und er nicht gegen das Gesetz verstößt.

        Hierzu müssten die Betroffenen aber bis in die höheren Instanzen klagen. Bisher haben aber die Betroffenen die Strafe anstandslos gezahlt oder aber das Verfahren wurde eingestellt.

        Gruß
        Gerhard

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        • Markus K.
          Lebt im Forum
          • 21.02.2005
          • 7452
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          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Es gibt auch Experten, die der Meinung sind, dass das Waffengesetz ein einziger Flickschusterteppich ist, so dass es Waffenbesitzern schwer bis unmöglich gemacht wird, nicht gegen einzelne Gesetze darin zu verstossen.
          "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

          -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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          • markrü
            Alter Hase
            • 22.10.2007
            • 3348
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Es gibt auch andere Themen, bei denen Rechtskonformität inzwischen faktisch nicht mehr zu erreichen ist. Da werden allerdings meist mehrere Rechtsgebiete tangiert.

            Ein Beispiel wäre Lagerung von Gefahrstoffen und Transport von Gefahrgütern.

            Markus
            Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
            Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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            • GHL
              Gerne im Forum
              • 02.04.2011
              • 52
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              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von markrü Beitrag anzeigen
              Es gibt auch andere Themen, bei denen Rechtskonformität inzwischen faktisch nicht mehr zu erreichen ist. Da werden allerdings meist mehrere Rechtsgebiete tangiert.

              Ein Beispiel wäre Lagerung von Gefahrstoffen und Transport von Gefahrgütern.
              Da fällt mir spontan die Verbandkastenpflicht im Auto ein. Laut STVO muß jeder Kraftfahrer einen solchen mitführen. Wie er ausgestattet sein muß, steht auch dabei. Nun gibt es aber auch das Medizinproduktegesetz. Danach dürfen Verbandmittel deren Verfalldatum überschritten ist nicht mehr verwendet werden.

              Nun fühlt sich die Polizei dazu berufen bei Kontrollen auch die Verbandkästen zu prüfen und bei Überschreitung des Verfalldatums ein Bußgeld wegen eines fehlenden Verbandkasten auszustellen. Der ADAC schlägt sich da auch auf die Seite der Polizei.

              Aber selbst wenn das Verfalldatum überschritten ist, entspricht der Verbandkasten dennoch der STVO und den jeweiligen DIN-Normen. Ein Bußgeld wegen fehlendem Verbandkasten ist daher rechtswidrig, weil er ist ja entsprechend der STVO vorhanden und ein Bußgeld wegen überschrittenem Verfalldatum gibt es in der STVO gar nicht.

              Ach ja! Beim PKW gehört die Prüfung des Verbandkastens durch den TÜV nicht dazu, also darf der TÜV bei überschrittenem Verfalldatum auch die TÜV-Plakette deswegen nicht verweigern.

              Gruß
              Gerhard

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              • lupold
                Fuchs
                • 30.12.2004
                • 1710
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Aber selbst wenn das Verfalldatum überschritten ist, entspricht der Verbandkasten dennoch der STVO und den jeweiligen DIN-Normen. Ein Bußgeld wegen fehlendem Verbandkasten ist daher rechtswidrig, weil er ist ja entsprechend der STVO vorhanden und ein Bußgeld wegen überschrittenem Verfalldatum gibt es in der STVO gar nicht.

                Ach ja! Beim PKW gehört die Prüfung des Verbandkastens durch den TÜV nicht dazu, also darf der TÜV bei überschrittenem Verfalldatum auch die TÜV-Plakette deswegen nicht verweigern.
                Schön gesehen. Erinnert mich an die Einkommenssteuer für priv. Personen in den USA.
                Zahlen viele, wird über Strafen eingefordert, gibt`s auch kein Gesetz für.

                Solange der abgelaufene Verbandskasten von den Messern ablenkt, vll. kein Nachteil.
                Zitat Volker Pispers:"Wenn ich Recht habe, werdet ihr das nie erfahren."

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                • ThomasA

                  Dauerbesucher
                  • 07.03.2010
                  • 993
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                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Also ich hab mich mit nem Freund bei der Polizei Nürnberg drüber unterhalten. Der meinte, hier wird es so gehandhabt, dass JEDES Messer über 8.5cm (normales Schweizer messer hat ca 8cm) abgenommen wird. Dasselbe mit jedem feststellbaren Messer (also z.b. auch ein Opinel, das ja keinesfalls einhändig zu bedienen ist). Das die einen natürlich nur filzen wenn man auffällt ist ja eh klar.

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                  • LihofDirk
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 15.02.2011
                    • 13729
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    OT:
                    Zitat von GHL Beitrag anzeigen
                    Nun fühlt sich die Polizei dazu berufen bei Kontrollen auch die Verbandkästen zu prüfen und bei Überschreitung des Verfalldatums ein Bußgeld wegen eines fehlenden Verbandkasten auszustellen. Der ADAC schlägt sich da auch auf die Seite der Polizei.
                    Nachdem es explizit verboten ist, Medizinprodukte anzwenden, wenn
                    Zitat von §4,2
                    das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich
                    ist
                    ist ein Verbandspäckchen nach Ablauf des Verfallsdatums kein "steriler Wundverband". Insofern ist dann der Verbandkasten auch kein Verbandkasten.
                    Und ich möchte ehrlich gesagt nicht, daß mir jemand (am Besten noch als Unfallverursacher) irgendwelche uralt Verbände anlegt.´
                    Der Verbandskasten dient ja im Gegensatz zu z.B. einem Fahrer-Sicherheitsgurt auch dem Schutz anderer.

                    Und zum Original-Thread: Nein, nie

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                    • cast
                      Freak
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                      • 02.09.2008
                      • 19413
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                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      hier wird es so gehandhabt, dass JEDES Messer über 8.5cm (normales Schweizer messer hat ca 8cm) abgenommen wird.
                      Die kämen mir richtig.
                      Wenn die sich eigene Gesetze basteln freut sich mein Anwalt über eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
                      "adventure is a sign of incompetence"

                      Vilhjalmur Stefansson

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                      • smeagolvomloh
                        Fuchs
                        • 07.06.2008
                        • 1929
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zitat von ThomasA Beitrag anzeigen
                        Also ich hab mich mit nem Freund bei der Polizei Nürnberg drüber unterhalten. Der meinte, hier wird es so gehandhabt, dass JEDES Messer über 8.5cm (normales Schweizer messer hat ca 8cm) abgenommen wird. Dasselbe mit jedem feststellbaren Messer (also z.b. auch ein Opinel, das ja keinesfalls einhändig zu bedienen ist). Das die einen natürlich nur filzen wenn man auffällt ist ja eh klar.
                        Nach welcher Rechtsgrundlage?
                        "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                        Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                        • underwater
                          Dauerbesucher
                          • 16.01.2005
                          • 764

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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von cast Beitrag anzeigen
                          Die kämen mir richtig.
                          Wenn die sich eigene Gesetze basteln freut sich mein Anwalt über eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
                          +1

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                          • ThomasA

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                            • 993
                            • Privat

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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Ich hab grad keine Lust mir nochmal alles durchzulesen, was im Waffengesetz steht, aber zumindest im Bezug auf das "feststellbare Messer" ist das ja meiner Erinnerung nach sehr schwammig formuliert.
                            Klingenlängen ist imho schwachsinn, aber in Nürnberg laut seiner Aussage gängige Praxis. Wobei ich nicht sicher weiß, ob das noch aus seiner Zeit als BePo kommt, wo dann ja Demos, Sportereignisse, sprich Sonderfälle vorlagen.

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                            • GHL
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                              • 02.04.2011
                              • 52
                              • Privat

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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von ThomasA Beitrag anzeigen
                              Ich hab grad keine Lust mir nochmal alles durchzulesen, was im Waffengesetz steht, aber zumindest im Bezug auf das "feststellbare Messer" ist das ja meiner Erinnerung nach sehr schwammig formuliert.
                              Klingenlängen ist imho schwachsinn, aber in Nürnberg laut seiner Aussage gängige Praxis. Wobei ich nicht sicher weiß, ob das noch aus seiner Zeit als BePo kommt, wo dann ja Demos, Sportereignisse, sprich Sonderfälle vorlagen.
                              Die Klingenlänge ist nur bei feststehenden Messer von Bedeutung. Allerdings hört man immer wieder was von Waffengesetz und Handbreite bei Messerklingen. Ich frage mich immer woher dieses Gerücht nur kommt?

                              Gruß
                              Gerhard

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                              • smeagolvomloh
                                Fuchs
                                • 07.06.2008
                                • 1929
                                • Privat

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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von ThomasA Beitrag anzeigen
                                Ich hab grad keine Lust mir nochmal alles durchzulesen, was im Waffengesetz steht, aber zumindest im Bezug auf das "feststellbare Messer" ist das ja meiner Erinnerung nach sehr schwammig formuliert.
                                Das Arbeiten am Gesetzestext ist aber definitiv sinnvoller als jedes Rumfabulieren.

                                Zitat von ThomasA Beitrag anzeigen
                                Wobei ich nicht sicher weiß, ob das noch aus seiner Zeit als BePo kommt, wo dann ja Demos, Sportereignisse, sprich Sonderfälle vorlagen.
                                Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du besser hier gar nichts sagen. Insbesondere wenn es sich nur um die Meinung eines Polizisten im Bekanntenkreis handelt.

                                Ich muss zugeben, dass ich dieses "ich habe von einem Bekannten gehört" echt nicht mehr hören kann!
                                "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                                Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                                • krupp
                                  Fuchs
                                  • 11.05.2010
                                  • 1466
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  naja das finde ich zb in einem forum nicht so schlimm zumal er ja selbst
                                  einräumt das seine information möglicherweisse falsch ist.
                                  ich meine wir sind hier ja in keinem juristischem fachforum unterwegs...
                                  im übrigen smeagl, ich hoffe du nimmst es nicht persönlich oder fühlst dich in deiner
                                  berufsehre angegriffen, nach meinen persönlichen erfahrungen haben auch polizisten
                                  "machmal keine ahnung von gesetzen" sie sind halt auch keine juristen...
                                  ich halte es durchaus für glaubwürdig das polzist a völlig anders entscheidet
                                  als polizist b.
                                  Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                  • smeagolvomloh
                                    Fuchs
                                    • 07.06.2008
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    @krupp
                                    Persönlich nehme ich das ganz bestimmt nicht und der von dir genannte Umstand ist mir durchaus bewusst.
                                    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                                    Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                                      • 27.08.2008
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      So nachdem ich dieses Thema nun auch endlich gefunden hab

                                      Nein ich wurde noch nicht kontrolliert, nur von einem Jäger darauf angesprochen ob ich das neue Gesetz kennen würde. Ein kurzes "Ja, die Klinge hat nur 11,6cm" und die Sache war erledingt
                                      Ich war ihm wohl nicht ganz geheuer, da ich öfter als er durch "sein Revier" gestreunert bin. Liegt aber eher daran daß ich dort groß geworden bin, und er nur am WE zur Jagd kommt

                                      Ansonsten habe ich in der Stadt kein Messer dabei. Auf Arbeit allerdings oft ein Heckler&Koch X15TN. Ob ich ein berechtigtes Interesse nachweisen könnte weiß ich nicht. Aber wie gesagt, kontrolliert wurde ich noch nie.

                                      Grüße
                                      Thomas

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                                        "Klappmesser mit Arretierung und einhändig auszuklappender Klinge"

                                        Wie ist das beim Leatherman? Das ist ja genau sowas.
                                        Irgendwas ist immer ...

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                                          Zitat von blende8 Beitrag anzeigen
                                          "Klappmesser mit Arretierung und einhändig auszuklappender Klinge"

                                          Wie ist das beim Leatherman? Das ist ja genau sowas.

                                          Prizipiell ist ein solcher LM von diesem Gesetz betroffen. In der Praxis wohl eher nicht...
                                          Im Zweifelsfall ist er weg, und eine Strafe kann es auch geben...

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