Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Kampfkrapfen
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    • 02.03.2015
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    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von derMac Beitrag anzeigen
    Das jetzige Gesetz ist dafür nur minimal hilfreich, da es nur einen sehr kleinen Teil der potentiell gefährlichen Gegenstände abdeckt.

    Mac
    Ich will jetzt nicht noch mehr ins Allgemeine rutschen, aber "gefährlicher Gegenstand" ist ja der Dreh- und Angelpunkt. Immerhin sollte die Situation doch maßgebend sein. Wer mit einem Stein "bewaffnet" einen anderen Menschen bedroht und ausraubt muss sich ja auch dem Vorwurf des bewaffneten Raubüberfalls beschuldigt sehen. Wer eine Zange OHNE Messer an seinem Gürtel hat, könnte damit auch jemandem die Zähne ziehen.
    Wo bleibt unter all den Gesetzen der gesunde Menschenverstand?
    Eine Kompromisslösung wäre es gewesen zu sagen "Herr Krapfen, wir sehen diesen Gegenstand derzeit als gefährlich an und ziehen ihn ein. Sie können sich morgen in der Polstereidienststelle melden und ihn wieder abholen.". Oder?

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    • cast
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      • 02.09.2008
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      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Al
      so z.B. vor einem Fußballspiel oder anderen Situationen, wo es häufig zu Gewalttaten kommt.
      Falsch, bei öffentlichen Veranstaltungen waren Messer immer verboten.

      Man will zudem in den entsprechenden Kreisen bestimmte Messertypen ausfindig gemacht haben, die man gleich mit verboten hat, Butterfly, Stoßdolche, Fallmesser usw.

      Mich würde mal interessieren wie oft eine Einhandmesser mit 5 cm Klinge bei solchen Straftaten eine Rolle spielten?

      Nein, man merkt bestimmten Politikern einfach eine völlige Abgehobenheit von der Realität an.

      Denn eben so sicher wie man mit Gesetzen keine illegalen Waffen verhindert, nur legale, hindert man diese Klientel am tragen irgendwelcher Messer.
      "adventure is a sign of incompetence"

      Vilhjalmur Stefansson

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      • Markus K.
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        • 21.02.2005
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Ditschi,
        Du hast uns aufgeklärt, und Beispiele gezeigt, dass Messer, auch wenn sie nur im Hosensack stecken, in Verbindung mit Diebstählen, strafverschärfend wirken.

        Jetzt wurde Kampfkrapfen dabei erwischt, wie er sich im Verkehr etwas hat zu schulden kommen lassen. Die Beamten kontrollieren ihn und finden den besagten Gegenstand, der als gefährlich angesehen wurde.

        Könnte so etwas auch als strafverschärfend wirken, wenn man bedenkt, dass viele Autofahrer ähnlich unwirsch reagieren, wenn sie auf ihr Fehlverhalten angesprochen werden.

        Könnte man das der Exekutive als Selbstschutz auslegen, wenn sie das Tool an sich nimmt?
        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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        • hc-waldmann
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          • 19.07.2004
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          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von derMac Beitrag anzeigen
          Das jetzige Gesetz ist dafür nur minimal hilfreich, da es nur einen sehr kleinen Teil der potentiell gefährlichen Gegenstände abdeckt.
          Mac
          Du hast keine Vorstellung, was ich mit einem Dosenöffner für nen Schaden anrichten kann :-)

          Im Ernst, ich denke der Defekt liegt darin, dass die Gefährungsbeurteilung nicht durch Positiv-/Negativ-Liste automatisiert werden kann (wie es die Natur eines uniformen Gesetzes wäre), sondern dem hoheitlich Handelndem in der konkreten Situation vor Ort obliegt. Das hat dann sowohl mit der Interpretation durch das Individuum zu tun (und damit der Ausöegung des Gesetzes) als auch mit der "Grosswetterlage". Vor 10 Jahren hätte man einn einsam stehen gelassenen Koffer freundlicherweise zum Fundbüro oder zur Bahnhofsmission gebracht, heute passieren dann ganz andere Dinge. just my 2 ct.
          fortis ac vehemens, tunc pulcherrime patiens, apta temporibus (Seneca / de vita beata III, 3)

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          • Markus K.
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            • 21.02.2005
            • 7452
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            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von cast Beitrag anzeigen
            Mich würde mal interessieren wie oft eine Einhandmesser mit 5 cm Klinge bei solchen Straftaten eine Rolle spielten?

            Gab es nicht diesen Fall, bei dem sich ein junger Mann durch eine Gang bedroht fühlte, ein klitzekleines Messer zog und den Aggressor lebensgefährlich an der Halsschlagader verletzte?

            Es ging damals afaik darum, wie weit Selbstverteidigung geht.
            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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            • derMac
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              • 08.12.2004
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              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von Kampfkrapfen Beitrag anzeigen
              Eine Kompromisslösung wäre es gewesen zu sagen "Herr Krapfen, wir sehen diesen Gegenstand derzeit als gefährlich an und ziehen ihn ein. Sie können sich morgen in der Polstereidienststelle melden und ihn wieder abholen.". Oder?
              Ich kenn jetzt die Dienstvorschriften der Polizei nicht, aber mit dem Einziehen setzt sich ein automatischer Prozess in Gang (genauso wie übrigens am Ende auch die Vernichtung ein automatischer und dokumentierter Prozess ist). Da werden Protokolle geschrieben usw. usf. Ein großer Teil des Polizeialltags ist Bürokratie. Die maximale Entschiedungsfreiheit hat der Polizist genau in dem Moment wo er dir gegenübersteht. Da kann er eben die Einhandmessereigenschaft übersehen oder nicht.

              Mac

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              • cast
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                • 02.09.2008
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                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Es ging damals afaik darum, wie weit Selbstverteidigung geht.
                und das wäre nicht passiert wenn er ein zweihändig zu öffnendes Messer dabei gehabt hätte?
                "adventure is a sign of incompetence"

                Vilhjalmur Stefansson

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                • Sawyer
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                  • 26.04.2003
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                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                  Das ist eigentlich ganz einfach, meinst Du, die brauchen einen Lehrgang dafür? Ich kenne nun auch jede Menge Handwerker, saarländische übrigens, die ihre Schaffbux leerräumen, bevor sie ins Auto steigen. Ist ja auch besser fir die Hos.
                  Da kenne ich keinen einzigen und ich habe über ein Jahrzehnt selbst im Handwerk gearbeitet und tagtäglich ein LM Wave am Gürtel geführt und häufig eingesetzt, da für die anfallenden Tätigkeiten neben einem Schraubenzieher (klasse Stichwaffe, gab´s letztes Jahr einen Fall von versuchtem Totschlag hier im geliebten Saarbrücken) nicht mehr nötig war. Wenn ich in den Baumarkt (was zurzeit sehr häufig vorkommt), sehe ich viele Handwerker, die Multitools und Cuttermesser sichtbar bei sich tragen.

                  Ich sehe keinen Sinn daran, dass unbescholtene Bürger mit dem §42a gegängelt werden, während sich Kriminelle einen Sch*** dafür interessieren und zum "Schlitzen" inzwischen bevorzugt auf kleine Teppischmesser zurückgreifen. Wenn ich jemand abmurksen will, ist das völlig schnuppe, ob die Klinge 12 cm oder 20 cm hat. Ich werde weiterhin mit meinem Fällkniven A1 und einem Einhänder in den Wald gehen und bis zum ersten Baum sicherlich kein verschließbares Transportbehältnis mitschleppen; also so wie´s 100 % der mir bekannten Bushcrafter handhaben.
                  Gruß Sawyer

                  As a rebel I came and I´ll die just the same. On the cold winds of night you will find me.

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                  • Kampfkrapfen
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                    • 02.03.2015
                    • 28
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                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                    Ich kenn jetzt die Dienstvorschriften der Polizei nicht, aber mit dem Einziehen setzt sich ein automatischer Prozess in Gang (genauso wie übrigens am Ende auch die Vernichtung ein automatischer und dokumentierter Prozess ist). Da werden Protokolle geschrieben usw. usf. Ein großer Teil des Polizeialltags ist Bürokratie. Die maximale Entschiedungsfreiheit hat der Polizist genau in dem Moment wo er dir gegenübersteht. Da kann er eben die Einhandmessereigenschaft übersehen oder nicht.

                    Mac
                    Also, da muss ich einwenden, dass genau so ein Verhalten sehr wohl geht. Das bekommen mir bekannte Retter/Feuerwehren häufiger zu spüren. In Kiel und Flensburg ist es ebenso gängige Praxis. Liegt es evtl. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

                    Ich finde ja, desto kleiner die Stadt, desto willkürlicher die Beamten, aber ich prüfe sowas glücklicherweise nur "Stichprobenartig".

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                    • derMac
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                      • 08.12.2004
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                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von Kampfkrapfen Beitrag anzeigen
                      Also, da muss ich einwenden, dass genau so ein Verhalten sehr wohl geht. Das bekommen mir bekannte Retter/Feuerwehren häufiger zu spüren. In Kiel und Flensburg ist es ebenso gängige Praxis. Liegt es evtl. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
                      Dienst- und Verwaltungsvorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie die genau aussehen weiß ich nicht. Aber ich bleibe dabei, dass der Polizist die größten Entschiedungsspielraum hat wenn er dir direkt gegenübersteht. Wenn er das Messer einzieht muss er ein Protokoll schreiben und der Umgang mit dem eingezogenen Gegenstand ist irgendwo festgeschrieben und geregelt.

                      Mac

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                      • Kampfkrapfen
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                        • 02.03.2015
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                        Wie die genau aussehen weiß ich nicht. Aber ich bleibe dabei, dass der Polizist die größten Entschiedungsspielraum hat wenn er dir direkt gegenübersteht. Wenn er das Messer einzieht muss er ein Protokoll schreiben und der Umgang mit dem eingezogenen Gegenstand ist irgendwo festgeschrieben und geregelt.

                        Mac
                        Da hast du vermutlich mit beidem Recht. Habe ich dann an diesem Abend schlicht Pech gehabt? Wäre für mich keine befriedigende Erklärung...

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                        • derMac
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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von Kampfkrapfen Beitrag anzeigen
                          Da hast du vermutlich mit beidem Recht. Habe ich dann an diesem Abend schlicht Pech gehabt? Wäre für mich keine befriedigende Erklärung...
                          Jain. Der Polizist hat sehr wahrscheinlich nach Gesetz und Dienstvorschrift völlig korrekt gehandelt. Das Wave weist nun mal die gängigen Merkmale des im Gesetz beschriebenen Einhandmessers auf. Aber er hätte natürlich die Tasche an deinem Gürtel und den Inhalt "übersehen" können. Aus welchem Grund er das nicht übersehen hat werden wir nie erfahren.

                          Mac

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                          • MaxD

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                            • 28.11.2014
                            • 8923
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Wenn ich die Begründung des OLG Stuttgart richtig lese, meint man dort den Willen des Gesetzgebers darin zu sehen, das EHM aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen. Dementsprechend wird der anerkannte Zweck restriktiv definiert.

                            Sprich: Neben dem allgemein anerkannten Zweck soll es einen hinreichend konkreten Anlass geben.
                            Das Mitführen für Eventualfälle zählt nicht.

                            Also reicht nach der Auslegung das bloße Mitführen im Angelkasten nicht aus. Man müsste ggf. mittels Tageserlaubnisschein die konkrete Absicht zum Angeln nachweisen.

                            Bitte um Korrektur, wenn ich das falsch auslege.
                            ministry of silly hikes

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                            • derMac
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                              Liebt das Forum
                              • 08.12.2004
                              • 11888
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                              Zitat von MaxD Beitrag anzeigen
                              Wenn ich die Begründung des OLG Stuttgart richtig lese, meint man dort den Willen des Gesetzgebers darin zu sehen, das EHM aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen. Dementsprechend wird der anerkannte Zweck restriktiv definiert.

                              Sprich: Neben dem allgemein anerkannten Zweck soll es einen hinreichend konkreten Anlass geben.
                              Das Mitführen für Eventualfälle zählt nicht.

                              Also reicht nach der Auslegung das bloße Mitführen im Angelkasten nicht aus. Man müsste ggf. mittels Tageserlaubnisschein die konkrete Absicht zum Angeln nachweisen.
                              Der Angelkasten reicht eventuell als "verschlossenes Behältnis", das scheint aber Grauzone zu sein. Ein abgeschlossener Angelkasten wäre besser. Ansonsten kann ein Gericht dir entweder glauben, dass allein das Mitführen das Angelkastens auf die Angelwilligkeit hinweist oder nicht, das wird von der Situation abhängen. Wenn du mit Angelkasten und Einhandmesser auf dem Parkplatz eines Fußballstadions stehst wird die Sache eventuell schwierig. Aber prizipiell denke ich, das Gericht will einen möglichst konkreten Anlass, ja.

                              Mac

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                              • khyal
                                Lebt im Forum
                                • 02.05.2007
                                • 8195
                                • Privat

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                                Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
                                Da kenne ich keinen einzigen und ich habe über ein Jahrzehnt selbst im Handwerk gearbeitet und tagtäglich ein LM Wave am Gürtel geführt und häufig eingesetzt...

                                Ich sehe keinen Sinn daran, dass unbescholtene Bürger mit dem §42a gegängelt werden, während sich Kriminelle einen Sch*** dafür interessieren und zum "Schlitzen" inzwischen bevorzugt auf kleine Teppischmesser zurückgreifen. Wenn ich jemand abmurksen will, ist das völlig schnuppe, ob die Klinge 12 cm oder 20 cm hat. Ich werde weiterhin mit meinem Fällkniven A1 und einem Einhänder in den Wald gehen und bis zum ersten Baum sicherlich kein verschließbares Transportbehältnis mitschleppen; also so wie´s 100 % der mir bekannten Bushcrafter handhaben.
                                Amen
                                +1
                                www.terranonna.de

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                                • Daddyoffive
                                  Fuchs
                                  • 24.08.2011
                                  • 2437
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Du willst aber wissen, ob ein Leathermann Wave ein " einhändig feststellbares " Messer ist gem. § 42 a WaffG. Die Kommentierung sagt ja, wenn die Klinge einhändig zu öffenen ist und dabei verriegelt. Es muß also beides zusammenkommen kommen: Wörtlich Gade/ Stoppa, Kommentar, § 42 a WaffG RdNr. 15: Es zählen Teppichmesser und Multifunktionsmesser zu den Einhandmessern, , soweit sie über eine Klinge verfügen, die mit einer Hand aufgeklappt und festgestellt werden kann.
                                  Ich habe mir jetzt mal die Kommentierung im Gade/Stoppa angeschaut. Sooo eindeutig, wie es von Dir dargestellt wird, scheint mir nicht zu sein, dass auch z.B. das LM Wave als Einhandmesser i.S.d. § 42 a WaffG zu qualifizieren ist. Denn in der Kommentierung steht nach dem von Dir bereits zitierten Text auch (Rdn. 15): "Im Schrifttum ist diese Auslegung nicht unumstritten" Weiter heißt es dort: "Nicht zu verkennen ist jedoch der Umstand, dass sich diese weite Auslegung unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebotes, welche auch im Ordnungswidrigkeitenrecht zu Tragen kommt, Kritik ausgesetzt sieht." Damit wird m.E. genau das angesprochen, was hier im Forum diskutiert wird. Dass nämlich aufgrund der Auslegungsprobleme (sowohl hinsichtlich der Begriffsbestimmung "Einhandmeser" als auch beim "berechtigten Interesse" keine Rechtssicherheit besteht und sich der "normale" Bürger nicht sicher sein kann, ob er mit seinem Multitool oder Klappmesser nun bereits neben dem Gesetz oder gerade noch so innerhalb einer Grauzone unterwegs ist. Solange bzgl. des LM Wave oder eines ähnlichen Werkzeugs keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert, können m.E. mit guter Begründung beide Ansichten vertreten werden. Gerade auch gegenüber den Ordnungsbehörden (Polizei).

                                  Die Kommentierung im Gade/Stoppa führt im Übrigen auch aus (was hier auch schon in der Diskussion war, vor allem aufgrund des Erlebnisses von Kampfkrapfen), dass zum "Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung" auch die Hin- und Rückwege zur Arbeitsstelle incl. Unterbrechungen zählen dürften (Rdn. 24).
                                  Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
                                  John Eldredge
                                  ><>

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                                  • derMac
                                    Freak
                                    Liebt das Forum
                                    • 08.12.2004
                                    • 11888
                                    • Privat

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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von Daddyoffive Beitrag anzeigen
                                    Solange bzgl. des LM Wave oder eines ähnlichen Werkzeugs keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert, können m.E. mit guter Begründung beide Ansichten vertreten werden.
                                    Das Poblem ist, so wie ich unser Rechtssystem verstehe, dass selbst eine obergerichtliche Rechtssprechung nur für einen sehr geringen, dem konkreten Werkzeug sehr ähnlichen Teil von Werkzeugen die Rechtssicherheit erhört würde.

                                    Mac

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                                    • Daddyoffive
                                      Fuchs
                                      • 24.08.2011
                                      • 2437
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Eine Rücksprache mit dem für "Waffenfragen" Zuständigen bei der Polizei bei uns hat für mich bestätigt, was hier auch schon angeklungen ist: Es macht für die Entscheidung vor Ort und im Einzelfall einen erheblichen Unterschied, um welche Art Messer oder Werkzeug i.S.d. § 42a es sich handelt und welcher Beweggrund dem Führen zugrunde liegt. D.h. man kommt mit einem Leatherman in der Tasche wohl eher davon als mit einem reinen Einhandmesser.
                                      Mir reicht diese Einschätzung der Polizei schon aus.
                                      Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
                                      John Eldredge
                                      ><>

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                                      • Fritsche
                                        Alter Hase
                                        • 14.03.2005
                                        • 2817
                                        • Privat

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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Daddyoffive Beitrag anzeigen
                                        Eine Rücksprache mit dem für "Waffenfragen" Zuständigen bei der Polizei bei uns hat für mich bestätigt, was hier auch schon angeklungen ist: Es macht für die Entscheidung vor Ort und im Einzelfall einen erheblichen Unterschied, um welche Art Messer oder Werkzeug i.S.d. § 42a es sich handelt und welcher Beweggrund dem Führen zugrunde liegt. D.h. man kommt mit einem Leatherman in der Tasche wohl eher davon als mit einem reinen Einhandmesser.
                                        Mir reicht diese Einschätzung der Polizei schon aus.
                                        Leider ist das nur eine Einschätzung, und diese nur momentan, und das von nur einer Polizeistelle. Das nimmt kein Bißchen die Willkür aus dem Thema.

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                                        • markrü
                                          Alter Hase
                                          • 22.10.2007
                                          • 3357
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen
                                          Leider ist das nur eine Einschätzung, und diese nur momentan, und das von nur einer Polizeistelle. Das nimmt kein Bißchen die Willkür aus dem Thema.
                                          So war das ja wohl auch gedacht: Den Beamten vor Ort den Ermessensspielraum (=Willkür) zu geben, jemanden mit einem Einhandmesser mitzunehmen, ihn mündlich zu verwarnen oder es komplett zu übersehen. Theoretisch kann das für den Unbedarften ja auch ganz nett klingen.

                                          Leider ist anscheinend vielen nicht klar gewesen, was sie damit verursachen. Oder doch und es war ihnen egal. Oder es waren Leute, die sich zum Apfelschälen immer jemanden engagieren. Oder nur geschälte Äpfel kaufen. Oder ... Was weiß ich... Macht es aber alles auch nicht besser...

                                          Na ja...

                                          Gruß,
                                          Markus
                                          Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                          Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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