AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Ich will jetzt nicht noch mehr ins Allgemeine rutschen, aber "gefährlicher Gegenstand" ist ja der Dreh- und Angelpunkt. Immerhin sollte die Situation doch maßgebend sein. Wer mit einem Stein "bewaffnet" einen anderen Menschen bedroht und ausraubt muss sich ja auch dem Vorwurf des bewaffneten Raubüberfalls beschuldigt sehen. Wer eine Zange OHNE Messer an seinem Gürtel hat, könnte damit auch jemandem die Zähne ziehen.
Wo bleibt unter all den Gesetzen der gesunde Menschenverstand?
Eine Kompromisslösung wäre es gewesen zu sagen "Herr Krapfen, wir sehen diesen Gegenstand derzeit als gefährlich an und ziehen ihn ein. Sie können sich morgen in der Polstereidienststelle melden und ihn wieder abholen.". Oder?
Zitat von derMac
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Wo bleibt unter all den Gesetzen der gesunde Menschenverstand?
Eine Kompromisslösung wäre es gewesen zu sagen "Herr Krapfen, wir sehen diesen Gegenstand derzeit als gefährlich an und ziehen ihn ein. Sie können sich morgen in der Polstereidienststelle melden und ihn wieder abholen.". Oder?
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