Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Jahang
    Erfahren
    • 14.04.2012
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    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Polizisten übertreiben gerne mal. Als Führen kann das kaum ausgelegt werden.

    Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist eine Meinungsäußerung. Ein Anwalt ist dennoch ein guter Tipp.
    omnia vincit amor

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    • grissini
      Erfahren
      • 31.10.2011
      • 108
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zu dem Thema finden sich wirklich fast keine Urteile. Sowas wird eben schnell vor den Amtsgerichten abgearbeitet und schafft es dann wohl meist nicht viel weiter. Es handelt sich ja auch "nur" um Ordnungswidrigkeiten (wenngleich auch die sehr teuer werden können).

      Grundsätzlich kommt es bekanntermaßen nach § 42a WaffG auf die unmittelbare Zugriffsmöglichkeit an. Besteht die – Ordnungswidrigkeit, besteht sie nicht – keine Ordnungswidrigkeit.

      Was das verschlossene Behältnis nach Abs. 2 angeht, so darf dieses nicht mit dem geschlossenen Behältnis verwechselt werden. Denn letzteres genügt nach Auskunft des bayerischen Ministerium des Innern gerade nicht.

      Meiner Meinung nach würden aber im Ernstfall gute Gründe dafür sprechen, ein Führen abzulehnen, wenn das Messer sich in einer Reisetasche im Kofferraum befindet. Wobei hier relevant sein könnte, ob man vom Personenraum auf den Kofferraum Zugriff hat (Kombi) oder nicht.
      Ebenso gute Gründe können also auch für das Führen sprechen

      Meine (gewagte) Prognose:
      mit einem Rechtsanwalt kommst du da raus.

      Ob du aber einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt findest...viel Glück. Wenn dann wahrscheinlich irgendwelche Jäger o.ä., die sich von Hause aus damit auskennen. Die werden dann zwar wohl eher in Richtung Schusswaffen tendieren und wahrscheinlich vom Begriff des "Führens" in § 42a WaffG ebensowenig Ahnung haben wie jeder andere Anwalt auch. Dafür sind sie aber möglicherweise mit einem WaffG-Kommentar im Regal ausgestattet
      Ich glaube aber nicht, dass das unbedingt nötig sein wird.
      Zuletzt geändert von grissini; 20.08.2012, 22:41.

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      • Starsh1p
        Neu im Forum
        • 20.08.2012
        • 2
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Die Antworten sind doch schonmal recht hilfreich.

        Der Schritt über einen Anwalt halte ich nicht für sinnvoll, bei der geringen Schadenssumme.. Andere Sache wäre das bei einem Strafdelikt.

        Wäre ja durchaus möglich, ob andere Leute schon ähnliches erlebt haben und wie diese sich dann weiter verhalten haben.

        Grüße
        Starsh1p

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12411
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Der Schritt über einen Anwalt halte ich nicht für sinnvoll, bei der geringen Schadenssumme.. Andere Sache wäre das bei einem Strafdelikt.
          Das halte ich für vernünftig. Noch ist ja garnichts passiert. Erst wenn Du tatsächlich einen Bußgeldbescheid bekommst und das Messer eingezogen wird, kannst Du Bilanz ziehen, ob es wirtschaftlich die Sache wert ist, sie durchzuziehen. Dann kannst Du die Frage, Anwalt oder nicht, immer noch entscheiden.
          Gruß Ditschi

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          • HUIHUI
            Fuchs
            • 07.08.2009
            • 2140
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von Starsh1p Beitrag anzeigen
            Wurde vor ein paar Tagen kontrolliert auf der Autobahn. Dort haben die Polizisten es sich nicht nehmen lassen unser gesamtes Auto zu durchsuchen, inklusive aller Taschen.
            Wo ist das denn passiert? In Grenznähe? Mir scheint es sehr ungewöhnlich das ein x-beliebiges Auto auf der Autobahn angehalten und dann komplett durchsucht wird, inklusive Inhalt etwaiger Taschen. Ohne Anfangsverdacht auf irgend etwas wird die Polizei den Wagen schliesslich nicht durchsuchen.
            Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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            • Abt
              Lebt im Forum
              • 26.04.2010
              • 5726
              • Unternehmen

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Die Story liest sich wie eine Trollgeschichte und ist auch eine.
              Nummer des Userbeitrages gibt auch Aufschluss.

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              • Griffon
                Dauerbesucher
                • 13.02.2012
                • 579
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                kannabermussnich!
                Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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                • Stephan Kiste

                  Lebt im Forum
                  • 17.01.2006
                  • 6810
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Leider ist das Gesetz in
                  vielen Punkten schwammig.
                  Für Aikido benötigen wir bei Lehrängen Bokken (einfach übersetzt: Hozschwert)
                  Jo (Langer Stab wie von Mönchen damals verwendet, aber kann auch von Feldgeräten stammen)
                  und Tanto (auch aus Holz, sieht einem Messer ähnlich)

                  Die Frage die wir uns stellen ist, ob das mitführen zu Lehrgängen,
                  natürlich in Taschen, ok ist oder nicht?
                  Die "Hölzer" sind in guter Qualität nicht ganz billig?

                  Kommentar


                  • krupp
                    Fuchs
                    • 11.05.2010
                    • 1466
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Warum soll das eine Trollgeschichte sein?
                    mir wurde auch schonmal mein Auto aus heiterem Himmel und ohne "Anfangsverdacht"
                    in der Innenstadt im Rahmen einer völlig normalen Verkehrskontrolle auf den Kopf gestellt
                    und hierbei meine (nicht geladene, im nicht abgeschlossenem Handschuhfach) Co2 Luftpistole
                    beschlagnahmt.
                    War halt aufm Weg zum/vom Kollegen damit.

                    Nach X-wochen (glaube es waren über 2 Monate) bekam ich dann Post und durfte diese
                    auf dem Revier wieder abholen.
                    Wärend dieser Zeit machte meine kleine Lufti eine große Reise übers BKA, dem Waffenbeschussamt
                    und weiss der Geier wohin noch.
                    Hab die dann inkl einer mündlichen Entschuldigung wiederbekommen.
                    Allerdings war das um 2000 herum und inzwischen hat sich einiges geändert.

                    Nur weil es der 1. beitrag eines Users ist muss er nicht gleich ein Troll sein.
                    Und so unglaubwürdig finde ich die Story halt auch nicht.
                    Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                    • Griffon
                      Dauerbesucher
                      • 13.02.2012
                      • 579
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      @ Stephan:
                      Mach einfach eine Vorrichtung dran, die mittels eines Mini-Vorhängeschlosses aus einer Transporttasche (geschlossenes Behältnis) ein verschlossenes Behältnis macht.
                      Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

                      Kommentar


                      • Abt
                        Lebt im Forum
                        • 26.04.2010
                        • 5726
                        • Unternehmen

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        OK, was solls.
                        Also, dann brauche ich um meine Sense zu transpotieren einen Waffenschein.

                        Kommentar


                        • Stephan Kiste

                          Lebt im Forum
                          • 17.01.2006
                          • 6810
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von Griffon Beitrag anzeigen
                          @ Stephan:
                          Mach einfach eine Vorrichtung dran, die mittels eines Mini-Vorhängeschlosses aus einer Transporttasche (geschlossenes Behältnis) ein verschlossenes Behältnis macht.
                          Das reicht?
                          da ich hdie Taschen selber mache bekommt die nächste einfach 2 Laschen und ne kleine
                          Tasche dran, in der ich das Schloss verstecke und es nicht rumbaumeln kann.
                          Wenn das alles ist wäre ja super, danke!

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                          • krupp
                            Fuchs
                            • 11.05.2010
                            • 1466
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            was reicht entscheiden die jeweiligen richter von fall zu fall recht zt sehr unterschiedlich.

                            in einem urteil des amtsgerichtes kiel letztes jahr zb reichte auch das verbringen
                            im rucksack welcher nur durch die üblichen schnüren und schnallen verschlossen war.
                            ab wann nämlich etwas "verschlossen" ist, ist auch wieder auslegungssache.
                            genauso wie der begriff "führen" ziemlich schwammig ist.

                            wobei solche "anwenderfreundlichen" urteile eher die ausnahme sein werden.

                            ich hatte zb auch überlegt ob ich mit einem kettchen+schloss
                            über griff/parrierelement (großes bowie) und durch die gürtelschlaufe das messer
                            dann gesetzeskonform tragen dürfte (auto/rucksack/ect).
                            Man könnte es dann nichtmehr aus der Scheide ziehen... aber ob das reicht ? ka.
                            aber genaugenommen befände sich das messer in dem fall in einem verschlossenem behältniss,
                            nämlich der scheide.

                            solche fragen wird dir hier keiner beantworten können, wenn schon sogar die richter sich
                            in ihren urteilen nicht einig sind...

                            also im zweifel gut verpacken, doppelt abschliessen und am besten noch "positive" urteile
                            und das wfg als kopien zur diskussionsgrundlage bei sich führen
                            Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                            • cast
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                              • 02.09.2008
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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Das reicht?
                              Da das auch für den Transport von Schusswaffen reicht, reicht es auch für ein Messer.

                              ALLE Hersteller von Waffenfutteralen bieten die Möglichkeit den Reissverschlußschieber mittels einen Schlößchens und einer Lasche zu verschließen.

                              Wie gesagt, für Schusswaffen eindeutig ausreichend.
                              "adventure is a sign of incompetence"

                              Vilhjalmur Stefansson

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                              • Daddyoffive
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                                • 24.08.2011
                                • 2437
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Das OLG Stuttgart hat in einer interessanten Entscheidung vom 14.06.2011 (AZ: 4 Ss 137/11) etwas zum Führen von (in dem entschiedenen Fall Einhand-)Messern gesagt, das hier evtl. interessiert:

                                "12
                                Der Betroffene hat die Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis i. S. d. § 42 a Abs.2 S. 1 Nr.2 WaffG transportiert. Ein PKW ist schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kein „Behältnis“. Für § 243 StGB hat der Große Senat für Strafsachen (BGHSt 1, 163) dem natürlichen Sprachgebrauch folgend entschieden, ein „Behältnis“ ist „ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden“. Es besteht kein Grund, für § 42 a WaffG zu einer anderen Definition zu gelangen. Der Gesetzgeber wollte durch die Neuregelung (zunächst für Anscheinswaffen i. S. d. § 42 a Abs.1 Nr.1 WaffG) „für den Transport … hohe Hürden“ aufbauen, die „ein weiterer Beitrag zu ihrer (d.h. der Anscheinswaffen) gesellschaftlichen Ächtung“ seien (BT-Drs. 16/8224, S.17). Diese - zunächst im Hinblick auf Anscheinswaffen begründete Regelung - wurde dann ohne Einschränkung für alle Gegenstände des Absatzes 1 Gesetz. Weder die vom Gesetzgeber beispielhaft erwähnten „Behältnisse“ („eingeschweißte Verpackung“ und „mit Schloss verriegelte Tasche“ (BT-Drs. 16/8224, S.17)) noch die insgesamt auf eine Einschränkung des Umgangs mit diesen Messern zielende Intention der Neuregelung (s. u. 2. b) (2)) geben Anlass zur Annahme, es habe hier ein neuer, weiter gehender Begriff des Behältnisses geschaffen werden sollen."


                                Das Messer in einer mit einem Schloss verschlossenen Tasche im Pkw bei sich zu haben, reicht also deffinitiv aus (wie bereits ausgeführt wurde).

                                Interessant sind auch für den juristischen Laien die weiteren Ausführungen des OLG zum "berechtigten Interesse", die ich der Allgemeinheit aber hier erspare.
                                Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
                                John Eldredge
                                ><>

                                Kommentar


                                • Daddyoffive
                                  Fuchs
                                  • 24.08.2011
                                  • 2437
                                  • Privat

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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Stephan Kiste Beitrag anzeigen
                                  Leider ist das Gesetz in
                                  vielen Punkten schwammig.
                                  Für Aikido benötigen wir bei Lehrängen Bokken (einfach übersetzt: Hozschwert)
                                  Jo (Langer Stab wie von Mönchen damals verwendet, aber kann auch von Feldgeräten stammen)
                                  und Tanto (auch aus Holz, sieht einem Messer ähnlich)

                                  Die Frage die wir uns stellen ist, ob das mitführen zu Lehrgängen,
                                  natürlich in Taschen, ok ist oder nicht?
                                  Die "Hölzer" sind in guter Qualität nicht ganz billig?
                                  Auf Deine Frage gibt § 42a Abs. 3 WaffG eine Antwort:

                                  (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

                                  Das Führen von Sportgeräten ist also erlaubt.
                                  Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
                                  John Eldredge
                                  ><>

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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von Islandexperte Beitrag anzeigen
                                    Das Führen von Sportgeräten ist also erlaubt.
                                    Das Transportieren erstrecht.
                                    Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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                                    • Ditschi
                                      Freak

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                                      • 20.07.2009
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      OT:
                                      Hallo @ Islandexperte, hast Du eigentlichen den ganzen thread gelesen ?
                                      Ich glaube, selten ist eine Gerichtsentscheidung hier und in anderen posts so ausdiskutiert worden wie die vom OLG Stuttgart.
                                      Gruß Ditschi

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                                      • Robiwahn
                                        Fuchs
                                        • 01.11.2004
                                        • 2099
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Hmmh, eigentlich interessiert mich der ganze Messerkram eher weniger. Aber wenn man eure Erlebnisse von spontanen Autokontrollen so liest, bekomme ich langsam Angst, das mir mal der Wagen auf dem Arbeitsweg in den Wald (manchmal auch quer durch Dtl. auf dem Weg zum Wald von Freunden) auseinander genommen und meine Werkzeugkiste etwas genauer betrachtet wird. In der Kiste liegen meist 1-2 Macheten (Klingenlänge ca. 25-35cm), 2 Äxte, manchmal noch ne Heppe und dazu 1-2 Motorsägen. Wen und was ich damit alles kleinmetzeln könnte, habe ich mir noch nie ausgemalt, da ich eher ein friedlicher Mensch bin, aber was sich ein Polizist bei einer Kontrolle so vorstellt, wäre mal interessant.

                                        Kann man außer verbalen Beteuerungen meinerseits irgendwie nachweisen, das man den Kram zur Berufsausübung braucht ?

                                        fragende Grüße, Robert
                                        quien se apura, pierde el tiempo

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                                          Hallo Robert,

                                          all die Gerätschaften die du aufgezählt hast fallen nicht unter §42 WaffG...

                                          Das sind Werkzeuge

                                          Grüße
                                          Thomas

                                          P.S.: Aber zu deiner eigenen Sicherheit hoffe ich doch daß diese Utensilien nicht lose im Kofferraum (Kombi) rumliegen, denn dann möchte ich nicht wissen sie du nach einem Unfall aussiehst...

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