Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Aktaion
    Fuchs
    • 23.09.2011
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von jiggalatei Beitrag anzeigen
    Bin dennoch der Meinung das so ein Messer verboten gehört, - einfach, weil es so häßlich ist. Wenn mann einfach mal das Kriterium der Esthetik heranzieht, dürften ein Großteil von Messern zu der Kategorie "darf nicht geführt werden" gehören. Aber Esthetik liegt auch wieder im Auge des Betrachters.... . Gruß Jigga
    Was Ästhetik betrifft könnte man das von Deinem Quechua auch behaupten

    oder aber um beim Thema zu bleiben, Deinen anscheinend liebgewonnen Marttiini-messern.
    Man mag den Stil, oder nicht.
    (Über den Sinn, oder Unsinn einer 16cm Klinge möchte Ich mich hier nicht nochmal auslassen, obwohl es weit besser zum Thema passen würde
    Geschmäcker sind gottseidank verschieden und haben keinen Einfluss auf Recht und Gesetz.
    Desshalb bringt uns ein Ästhetikgefecht hier was?...richtig, garnix!

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    • Homer
      Freak

      Moderator
      Liebt das Forum
      • 12.01.2009
      • 17079
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      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      OT:
      Zitat von jiggalatei Beitrag anzeigen
      Aber Esthetik liegt auch wieder im Auge des Betrachters.
      genauso wie grammatik
      420

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      • jiggalatei
        Erfahren
        • 12.12.2006
        • 439
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Zitat von Mephisto Beitrag anzeigen
        Wieso sollte es verboten werden weil es dir nicht gefällt? Sorry, das ist lächerlich... Mir gefällt es auch nicht, aber anderen Leuten vielleicht schon. Und die dürfen es nicht besitzen weil es dir nicht gefällt? Ich nehme mal an, deine Aussage gerade war eher spaßig gemeint. Aber da bleibt einem, angesichts der ewigen Debatte über das WaffG das Lachen im Halse stecken...
        Aber Esthetik liegt auch wieder im Auge des Betrachters.... .

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        • jiggalatei
          Erfahren
          • 12.12.2006
          • 439
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          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von Homer Beitrag anzeigen
          OT:

          genauso wie grammatik
          also wenn schon, denn schon, also -Rechtschreibung-, und da bin ich ein Banause.
          Ich korregiere Esthetik > Ästhetik

          Und natürlich finde ich das Messer häßlich, und natürlich ist es ein Scherz, dass es verboten gehört.

          Messer im Allgemeinen lassen sich in die Kategorien Waffe und Werkzeug unterteilen. Messer, die dem Augenschein nach eine Waffe sind, "sollten verboten sein". Aber da liegt es auch wieder im Auge des Betrachters.

          Mein Faible für ein 16 cm Marttini stößt hier auf Unverständnis ..... ???

          Aber genau das ist es, eine Frage des Geschmacks. Ich sehe im Marttini zum einen keine Waffe und finde es, im Gegensatz zum Böker plus NPD, schön (weil da Tradition eines "Rückzugsvolkes" das der Lappen ( / Finnen) zum Ausdruck kommt, die mit Kampf und Gewalt nichts am Hut haben und hatten. Das Messer ist ein Werkzeug.

          Wenn wir hier im Forum, in dem ich Gewaltfreiheit und Toleranz voraussetze, schon Schwierigkeiten haben, Messer in "harmlos und gefährlich", "Waffe und Werkzeug" zu unterteilen, dann dürfte es dem Gesetztgeber erst recht schwer fallen, eine Regelung zu treffen und messerschaerf zu definieren, wenn ich bedenke, unter welchem (öffentlichen) Druck jener steht, wenn gerade mal wieder so ein bescheuerter Amokläufer Volkeszorn entzündet hat. Da kann auch der Gesetzgeber kaum Gesetze schaffen, die nach Rechtsprechung von allen als gerecht empfunden werden.
          Gruß Jiggalatei

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          • Lefu
            Erfahren
            • 09.01.2011
            • 187
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von jiggalatei Beitrag anzeigen
            Mein Faible für ein 16 cm Marttini stößt hier auf Unverständnis ..... ???


            Nur wenn man es hier und da aus der Zweckorientiertheit heraus bewertet und darum geht es ja meist im Beratungsforum

            Man darf sich die Freude an großen Messern nicht verderben lassen ;) Wie bei allem spielt eine ganz große Rolle, was man mit einem Gegenstand persönlich verbindet. Entsprechend habe ich auch ein Esee Junglas in meinem Besitz, dass auf seinen Einsatz noch wartet. Aber gerade bei Messern zählt nicht selten einfach die Anziehung die sie haben und dann ist es zweitrangig, ob sie 100% optimiert sind für das was man will ;)

            Sicherlich sind große Prügel wie diese schwer und overpowert für eine Tour, aber es ist einfach etwas tolles - je nach Betrachter verschieden - und will eventuell schon deshalb besessen werden!

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            • Gast-Avatar

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Messer im Allgemeinen lassen sich in die Kategorien Waffe und Werkzeug unterteilen. Messer, die dem Augenschein nach eine Waffe sind, "sollten verboten sein". Aber da liegt es auch wieder im Auge des Betrachters.
              ??? Was ist das denn für ein Schwachsinn ?

              Ein Kochmesser ist dem "Augenschein" nach wohl eher ein Werkzeug. Allerdings läßt sich damit auch prima jemand umbringen.
              Also gehören sofort alle Kochmesser verboten.....

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              • Mephisto

                Lebt im Forum
                • 23.12.2003
                • 8538
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                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Ich würde diese unselige Diskussion sein lassen. Man kann so ziemlich alles was es gibt als Waffe einsetzen. Sogar die eigenen Hände. Ich denke nicht dass die jemand verbieten will

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
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                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Hallo,
                  warum sein lassen? Lieber einmal klären.
                  Es kommt ja immer wieder stereotyp das Argument, daß bei einem Messer die Unterscheidung zwischen Waffe und Werkzeug unsinnig sei, weil man ja mit jedem Messer jemanden verletzen und töten könne.
                  Nur mit jedem Messer? Nein, fast mit jedem Gegenstand. Warum ist dann nicht jeder Gegenstand eine Waffe? Oder ist er es?
                  Ich versuche mal eine Erläuterung:
                  Im Gegensatz zur landläufigen Meinung lernen Juristen keine Paragraphen auswendig. Aber sie pauken Definitionen wie Vokabeln. Juristen müssen einander präzise verstehen, und daher haben sie eine Fachsprache. Wie viele andere Berufe auch.
                  Die Begriffe der Fachsprache sind zumeist genau definiert, entweder durch das Gesetz
                  ( Legaldefinition) oder durch obergerichtliche Rechtsprechung.

                  Das Problem: Juristen benutzen oft Begriffe mit genau festgelegter Definition, die es gleichlautend auch in der Umgangssprache gibt, jedoch mit anderer Bedeutung.
                  Das genau ist die Ursache vielfältiger Mißverständnisse.

                  „Waffe“ ist so ein Begriff. Wenn ein Jurist von einer Waffe spricht, dann von einem Gegenstand, der in der Legaldefinition des § 1 Abs.2 WaffG von Gesetzgeber als Waffe bezeichnet wird.
                  „ Waffen sind…“ , heißt es da, und dann folgt die Aufzählung.
                  Alle Gegenstände, die in der Aufzählung genannt sind, sind Waffen, und alle anderen eben nicht.
                  Der Gesetzgeber bestimmt es, und der darf das.

                  Bei Messern gibt es bestimmte Ausführungen, die der Gesetzgeber als besonders gefährlich ansieht und/oder mißbilligt. Er erklärt sie zu Waffen, unterstellt sie besonderen Normen und grenzt sie dadurch von anderen Messern ab, die Gebrauchsgegenstände und damit eben Werkzeuge sind.
                  Also: Messer sind dann Waffen im juristischen Sprachgebrauch, wenn sie vom Gesetzgeber dazu erklärt werden. Aus keinem anderen Grund.
                  Grenzziehungen durch den Gesetzgeber haben immer etwas willkürliches. Das liegt in der Natur der Sache. Man kann z.B nicht ernsthaft darüber streiten, warum ein Messer mit 12,1 cm Klingenlänge gefährlicher sein soll als ein Messer mit 11,9 cm. Da bleibt nur, die Grenze zu akzeptieren, oder nach rechtspolitischer Diskussion zu ändern.

                  Ist also ein kleines Victorinox –Taschenmesserchen eine Waffe, da man es ja jemandem in den Hals stechen kann?
                  Im juristischen Sprachgebrauch eindeutig nein, da man es in der Aufzählung des § 1 Abs 2 WaffG nicht unterbringen
                  ( subsummieren) kann.

                  Umgangssprachlich kann man dieses Messerchen als Waffe benutzen. Aber auch eine Rolle Klopapier, ein Radiergummi oder einen Teebeutel, oder sonst etwas.
                  Man kann jemandem solange Klopapier um den Kopf wickeln, bis er erstickt, oder jemandem zum gleichen Zweck ein Radiergummi in die Luftröhre stecken. Man kann einen nassen Teebeutel am Bändchen schwenken, jemandem ins Gesicht klatschen und am Auge verletzen.
                  Blöde Beispiele, aber sie zeigen, daß umgangssprachlich fast jeder Gegenstand Waffe sein kann.

                  Der langen Schrift kurzer Sinn: Wer von einem Messer als Waffe redet oder schreibt, sollte klarstellen, ob er den Begriff Waffe im juristischen Sinn verwendet oder in der Umgangssprache.

                  Das juristische Wort Waffe ist ganz eng defininiert, der umgangssprachliche Begriff Waffe ungeregelt und fast uferlos.
                  Unterbleibt die Klarstellung, schreibt man aneinander vorbei—wie schon häufig hier geschehen.

                  Gruß Ditschi

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                  • derMac
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                    • 08.12.2004
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                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    Es kommt ja immer wieder stereotyp das Argument, daß bei einem Messer die Unterscheidung zwischen Waffe und Werkzeug unsinnig sei, weil man ja mit jedem Messer jemanden verletzen und töten könne.
                    Nur mit jedem Messer? Nein, fast mit jedem Gegenstand. Warum ist dann nicht jeder Gegenstand eine Waffe? Oder ist er es?
                    Ich versuche mal eine Erläuterung:
                    ...
                    Deine Erklärung ist zwar für sich völlig richtig, erklärt aber nicht, warum die Unterscheidung zwischen Waffe und Werkzeug bei Messern nicht unsinnig ist.

                    Bei Messern gibt es bestimmte Ausführungen, die der Gesetzgeber als besonders gefährlich ansieht und/oder mißbilligt. Er erklärt sie zu Waffen, unterstellt sie besonderen Normen und grenzt sie dadurch von anderen Messern ab, die Gebrauchsgegenstände und damit eben Werkzeuge sind.
                    Also: Messer sind dann Waffen im juristischen Sprachgebrauch, wenn sie vom Gesetzgeber dazu erklärt werden. Aus keinem anderen Grund.
                    Grenzziehungen durch den Gesetzgeber haben immer etwas willkürliches. Das liegt in der Natur der Sache. Man kann z.B nicht ernsthaft darüber streiten, warum ein Messer mit 12,1 cm Klingenlänge gefährlicher sein soll als ein Messer mit 11,9 cm. Da bleibt nur, die Grenze zu akzeptieren, oder nach rechtspolitischer Diskussion zu ändern.
                    Dieser Absatz suggeriert, so wie du ihn geschrieben hast, dass ein Messer mit über 12 cm Klingenlänge vom Gesetzgeber als besonders gefährlich bzw. sogar als Waffe gesehen wird. Auf welchen Gesetzestext berufst du dich für diese Aussage? Ich kann da nichts finden.

                    Mac

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                    • Ditschi
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                      • 20.07.2009
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                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                      Deine Erklärung ist zwar für sich völlig richtig, erklärt aber nicht, warum die Unterscheidung zwischen Waffe und Werkzeug bei Messern nicht unsinnig ist.


                      Dieser Absatz suggeriert, so wie du ihn geschrieben hast, dass ein Messer mit über 12 cm Klingenlänge vom Gesetzgeber als besonders gefährlich bzw. sogar als Waffe gesehen wird. Auf welchen Gesetzestext berufst du dich für diese Aussage? Ich kann da nichts finden.

                      Mac
                      Hallo,

                      zu 1: Der Gesetzgeber hat bestimmte Messer qua Definition zu Waffen erklärt, um sie dem Waffengesetz zu unterwerfen und damit gesetzlich besonders zu behandeln. Ob man das unsinnig findet oder nicht, ist eine rechtspolitische Diskussion.
                      Zunächst ist es beachtlich. Der Gesetzgeber hat so entschieden und durfte so entscheiden. Er mußte aber nicht so entscheiden. Er hätte es auch sein lassen können.

                      zu 2:

                      War nur ein Beispiel , hier aus dem § 42 a WaffG. Da darf man feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge frei führen, Messer über 12 cm Klingenlänge nur eingeschränkt. Es ging mir nur um ein Beispiel einer Grenzziehung, hier ausgedrückt in cm, nicht um die konkrete Einordnung als Waffe oder nicht.

                      Gruß Ditschi

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                      • Ditschi
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                        • 20.07.2009
                        • 12414
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                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Hallo,

                        ich möchte vorsorglich noch einmal hinzufügen:

                        ausgehend von Mephistos Post 467 habe ich in meinem post 468 einmal versucht, Mißverständnisse auszuräumen, die durch die unterschiedliche Verwendung des Begriffes " Waffe" entstehen. Das halte ich für legitim, denn die Mißverständnisse treten immer wieder auf , in fast allen threads zu Messern und Waffenrecht.

                        Immer wieder werden wir wohl einmal wiederholen müssen für neu hinzugekommene user, wie die aktuelle Rechtslage aussieht.
                        Da geht es um die Beantwortung der konkreten Frage, was erlaubt und verboten ist.
                        Das ist auch nicht weiter schlimm, denn diese Fragen lassen sich knapp und präzise beantworten.

                        Eine ganz andere Frage ist, ob die aktuelle Rechtslage gefällt oder nicht. Das ist eine rechtspolitische Diskussion.
                        Da kann man sich die Köpfe heiß reden, und der Vielfalt der Meinungen und der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
                        Eine solche Diskussion möchte zumindest ich hier nicht führen, da sie fruchtlos wäre. Und sie wäre auch hier völlig OT, so daß ich davon ausgehe, daß Mephisto sie unterbinden würde.

                        Gruß Ditschi

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                        • jiggalatei
                          Erfahren
                          • 12.12.2006
                          • 439
                          • Privat

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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von Wido Beitrag anzeigen
                          ??? Was ist das denn für ein Schwachsinn ?

                          Ein Kochmesser ist dem "Augenschein" nach wohl eher ein Werkzeug. Allerdings läßt sich damit auch prima jemand umbringen.
                          Also gehören sofort alle Kochmesser verboten.....

                          ... lies nochmal, vielleicht verstehst du`s dann.

                          und um dein Gemüt etwas zu beruhigen, wenn ich deinen Beitrag jetzt wörtlich nehmen würde, gebe es da bals kein Messer mehr. Ok, essen wir Suppe, da reicht ein Löffel.

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                          • Leitwolf
                            Fuchs
                            • 02.03.2010
                            • 2098
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            OT: und womit Schnippelst Du das Gemüse?
                            Wir sind blinde Passagiere unter einem Sternenzelt.Wir sind Koenige und Bettler auf der Suche nach uns selbst. Sind die Herrscher des Planeten, bis sie auseinander fällt.
                            Und nur zu Gast auf dieser Welt.

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                            • Gast-Avatar

                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              @jiggalatei :

                              Du checkst es nicht, oder ?

                              Du maßt dir in deinen vorangegangenen Beiträgen an, derjenige zu sein, der entscheiden darf was verboten sein müßte oder nicht.

                              Da wird Ironie erlaubt sein.

                              Kommentar


                              • Homer
                                Freak

                                Moderator
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                                • 12.01.2009
                                • 17079
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                @ditschi: dein post #468 ist
                                den sollte man imho in diesem forum oben anpinnen und mit einer blink-, piep- und bei mouseovervorgelesenwerdfunktion ausstatten - was würde der menschheit an leid und mühsal erspart bleiben
                                420

                                Kommentar


                                • Ditschi
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
                                  • 20.07.2009
                                  • 12414
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Homer Beitrag anzeigen
                                  @ditschi: dein post #468 ist
                                  den sollte man imho in diesem forum oben anpinnen und mit einer blink-, piep- und bei mouseovervorgelesenwerdfunktion ausstatten - was würde der menschheit an leid und mühsal erspart bleiben
                                  Hallo homer,
                                  oft genug hab´ ich Prügel bekommen, da darf ich mich über ein ( kleines) Lob auch mal freuen. Dieses finde es aber, äh, überschwenglich.
                                  ( Hoffentlich ist mir jetzt nicht eine Ironie entgangen?)
                                  Gruß Ditschi

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                                  • Messermacher
                                    Neu im Forum
                                    • 22.01.2012
                                    • 1
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Hallo zusammen,

                                    um nochmal auf das Threadthema zurückzukommen:
                                    Ich bin bisher noch niemals in Bezug auf Messer, oder dergleichen kontrolliert worden.
                                    Das liegt imho auch an meinem fortgeschrittenen Alter.
                                    Einhandmesser trage ich auch nach dem Inkrafttreten des neuen Waffensesetz immer noch in meinen Hosentaschen.
                                    Natürlich immer nur, wenn auch der Apfel im Rucksack steckt.

                                    Viele Grüße Euer Messermacher
                                    Zuletzt geändert von Messermacher; 22.01.2012, 19:16.

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                                    • equipman
                                      Erfahren
                                      • 19.12.2006
                                      • 483
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Ich bin auch seit der Einführung des Gesetzes,selbst in einer Messer-Verbotszone, nicht kontrolliert worden (vorher aber auch nicht).


                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      Hallo homer,
                                      oft genug hab´ ich Prügel bekommen, da darf ich mich über ein ( kleines) Lob auch mal freuen. Dieses finde es aber, äh, überschwenglich.
                                      ( Hoffentlich ist mir jetzt nicht eine Ironie entgangen?)
                                      Gruß Ditschi
                                      Deine Erklärung finde ich sehr gut. Einfach, klar u. deutlich. Mit einem deutlichen Hinweis an die "Forums-Pinnwand" damit.
                                      Der HERR, dein Gott, hat dein Wandern durch diese große Wüste auf sein Herz genommen.
                                      5.Mose 2,7

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                                      • Ditschi
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von equipman Beitrag anzeigen

                                        Deine Erklärung finde ich sehr gut. Einfach, klar u. deutlich. Mit einem deutlichen Hinweis an die "Forums-Pinnwand" damit.
                                        Hallo,

                                        einfach und klar? Das verursacht mir ein etwas schlechtes Gewissen, weil ich in Post 468 ein bißchen geschummelt habe. Was ich da schrieb, war nicht falsch, aber unvollständig.

                                        Ich habe geschrieben zum ordnungspolitischen, präventiven Waffenbegriff, und diesen Waffenbegriff nach dem Waffengesetz abgegrenzt vom umgangssprachlichen Waffenbegriff.

                                        Um diesen Waffenbegriff geht es hier im Forum zumeist, wenn wir darüber diskutieren, was man konkret an Messern besitzen und/oder führen darf.

                                        Unterschlagen habe ich den strafrechtlichen Waffenbegriff. Der interessiert hier hoffentlich nicht so, den ODS-ler begehen keine Straftaten mit Waffen.

                                        Im Strafrecht gilt das Waffengesetz nicht. Es wird zur Auslegung des Begriffes Waffe nur ergänzend herangezogen. Ansonsten hat das Strafrecht einen eigenen Waffenbegriff.
                                        Leider nicht im Gesetz. So ist zumeist der BGH in Strafsachen gefordert, den strafrechtlichen Waffenbegriff zu definieren. Das geschieht so vage, daß es dort zu einer umfangreichen Casuistik, also Aufzählung von Einzelfallentscheidungen, gekommen ist.
                                        Der Waffenbegriff ist dort angesiedelt irgendwo zwischen dem sehr engen Waffenbegriff des Waffengesetzes und dem umgangssprachlichen Waffenbegriff.
                                        Das ist im Strafrecht zumeist deshalb nicht tragisch, weil der Gesetzgeber in vielen Normen den Waffen einen anderen Begriff gleichgestellt hat, nämlich das „gefährliche Werkzeug".
                                        Wenn der Gegenstand nicht das eine ( Waffe) ist, ist er eben das andere ( gefährliches Werkzeug). Das Ergebnis ist das gleiche. Beispielhaft führe ich mal die gefährliche Körperverletzung an, § 224 StGB ( Fettdruck durch mich):

                                        § 224
                                        Gefährliche Körperverletzung.(1) Wer die Körperverletzung

                                        1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
                                        2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
                                        3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
                                        4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
                                        5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

                                        begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

                                        (2) Der Versuch ist strafbar.


                                        Zum strafrechtlichen Waffenbegriff in § 113 StGB ( Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) mußte sich sogar das Bundesverfassungsgericht äußern.
                                        Hier die übersichtlich Presseerklärung dazu. Wer sich dafür wirklich interessiert, sollte die ganze Entscheidung lesen, denn das Verfassungsgericht hat sich ausführlich zum gesamten Begriff „ Waffe" geäußert.

                                        http://www.bundesverfassungsgericht....bvg08-082.html

                                        Tut mir leid, daß das ganze etwas verwirrend ist und leider nicht so klar, wie es zunächst den Anschein hatte.

                                        Gruß Ditschi

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                                        • equipman
                                          Erfahren
                                          • 19.12.2006
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Und ich dachte ich könnte dir blind vertrauen . Danke für die ergänzende Ausführung.
                                          Der HERR, dein Gott, hat dein Wandern durch diese große Wüste auf sein Herz genommen.
                                          5.Mose 2,7

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