Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12401
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
    Also für mich hast Du die Trennung zw. Messer/Ausweis nun nachvollziehbar dargelegt.
    Danke.

    Was mich, nachdem du das Thema schonmal angerissen hat noch beschäftigt, ist folgende, dem Threadthema evtl. nicht 100% angepasste Frage:

    Ich persönlch führe zu vielen (fast allen) Gelegenheiten ein E&E-Pack mit mir, in dem sich unter anderem auch eine beglaubigte Kopie meines Ausweises/Reisepasses befindet (neben den wichtigsten restlichen Unterlagen).
    Im Alltag habe Ich meinen Perso immer auch im Original bei mir, so ist´s nicht.

    Nur würde mich interessieren wie Du dieses, bzgl. Deines geschilderten Falles bewerten würdest.
    Einzelfallabhängig, oder müsste der Förster etc. allgemein eigentlich damit auch zufrieden gestellt sein?
    Hallo,

    generell besteht ja keine Pflicht, sich einen Ausweis mit sich zu führen.

    In den überschaubaren Fällen, wo dieses gesetzlich vorgeschrieben ist, gehe ich davon aus, daß der Original- Ausweis gemeint ist. Der soll fälschungssicher sein, eine Kopie ist es wohl kaum. Dürfte also rein juristisch nicht reichen.
    Wenn den Prüfern der Praxis Deine Kopie ausreicht, soll es mir recht sein.
    Das Ganze ist als theoretisches Wissen interessant ( finde ich), aber nicht von großer praktischer Relevanz.
    Und "was wäre, wenn..."-Fälle sind unerschöpflich und kaum diskutabel.

    Gruß Ditschi

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    • smeagolvomloh
      Fuchs
      • 07.06.2008
      • 1929
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      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      OT:
      @Ditschi

      Deine Ausführen sind richtig, stellen aber natürlich nur ein fiktives Szenario dar.

      Ich kenne nicht alle Kataloge aller Messerhersteller, kann aber festhalten, dass die Kategorie " feststehendes Messer, 10 cm Klingenlänge und vom Hersteller als Waffe bestimmt" nicht unbedingt ein typisches und praktisches Messer für die üblichen Schnibbelein und Schnitzerein im "Draußenalltag" ist. Insofern wird das vorgestellte Szenario kaum jemanden betreffen.
      "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
      Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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      • wesen
        Fuchs
        • 16.02.2005
        • 2155
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        @ Ditschi: Danke für deine Erklärungen. Ich glaube, mein Problem ist ähnlich wie smeagolvomlohs. Ich kann mir so ein Messer mit 10 cm Klingenlänge, das vom Wesen her dazu bestimmt ist, eine Waffe zu sein, einfach nicht vorstellen. Wie sieht sowas aus? Reicht ein tarnfarbener Griff? Brünierung? (Alles, was mir ernsthaft - abseits von Geschmacksfragen - dazu einfällt, Springmesser etc. also, ist eh verboten.)

        Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
        Ich kenne nicht alle Kataloge aller Messerhersteller, kann aber festhalten, dass die Kategorie " feststehendes Messer, 10 cm Klingenlänge und vom Hersteller als Waffe bestimmt" nicht unbedingt ein typisches und praktisches Messer für die üblichen Schnibbelein und Schnitzerein im "Draußenalltag" ist. Insofern wird das vorgestellte Szenario kaum jemanden betreffen.
        [/OT]

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        • krupp
          Fuchs
          • 11.05.2010
          • 1466
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          jau smeagl aber die (zumindest deutschen) hersteller halten sich ja bei der produktbeschreibung auch derb zurück.
          vom hersteller angedachter benutzungszweck halte ich als juristischer laie eh nicht für brauchbar.
          dir erzähle ich ja nix neues wenn ich schreibe das der übergang vom gebrauchs- zum kampfmesser mehr
          als fliessend ist und die einordnung im bedarfsfall äusserst subjektiv für den kontrollierenden beamten.
          auf jedenfall ist es ein sinnvoller hinweiss das zum führen eines messer,
          schon um weiteren diskussionen und ärger aus dem weg zu gehen,
          auch das führen eines ausweisses hinzukommt.
          auch wenn man den eig immer einstecken hat ist es dennoch kein unnützes wissen

          mal wieder edit... tastaturdreher ^^
          Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 12401
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            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
            OT:
            @Ditschi

            Deine Ausführen sind richtig, stellen aber natürlich nur ein fiktives Szenario dar.

            Ich kenne nicht alle Kataloge aller Messerhersteller, kann aber festhalten, dass die Kategorie " feststehendes Messer, 10 cm Klingenlänge und vom Hersteller als Waffe bestimmt" nicht unbedingt ein typisches und praktisches Messer für die üblichen Schnibbelein und Schnitzerein im "Draußenalltag" ist. Insofern wird das vorgestellte Szenario kaum jemanden betreffen.
            War natürlich ein fiktives Beispiel, um den 42 a WaffG zu umgehen.

            Hätte als Beispiel auch ein Messer mit 20 cm -Klinge und beachtlichem legal-reason wählen können, das es dann dann vermutlich eher als Waffe ( Kampfmesser ) gibt.
            Es ging darum, auf die den §38 WaffG hinzuweisen, nicht um die Frage, ob es tatsächlich Waffen-Messer mit 10 cm-Klinge gibt.
            Gruß Ditschi

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            • Rosi
              Dauerbesucher
              • 25.02.2011
              • 727
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              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Eine notariell beglaubigte Kopie eines (Ausweiß-)Dokuments ist IMMER rechtsgültig!

              Darum geht man da ja hin und lässt sich diese beglaubigen.

              Ich kann jetzt nicht § nennen, aber dies gilt auf jeden Fall für Deutsche innerhalb Deutschlands gegenüber jeder Institution, die sich den Ausweiß zeigen lassen darf, um die Indentität festzustellen.

              Grundsätzlich sollte dies auch in anderen (EU) Ländern funktionieren, auch wenn man dort mit etwas erhöhtem "Wir glauben ihnen das" Aufwand rechnen muss.

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 12401
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                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Zitat von Rosi Beitrag anzeigen
                Eine notariell beglaubigte Kopie eines (Ausweiß-)Dokuments ist IMMER rechtsgültig!

                Darum geht man da ja hin und lässt sich diese beglaubigen.

                Ich kann jetzt nicht § nennen, aber dies gilt auf jeden Fall für Deutsche innerhalb Deutschlands gegenüber jeder Institution, die sich den Ausweiß zeigen lassen darf, um die Indentität festzustellen.

                Grundsätzlich sollte dies auch in anderen (EU) Ländern funktionieren, auch wenn man dort mit etwas erhöhtem "Wir glauben ihnen das" Aufwand rechnen muss.
                Hallo Rosi,

                wäre einen neuen thread wert:

                Hier Stiftung Warentest zum neuen Personalausweis:

                Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ebenfalls verboten: Fotokopien des Personalausweis. Im Personalausweisgesetz findet sich allerdings kein ausdrückliches Fotokopierverbot. Das Verbot ergibt sich nach Ansicht der Ministerialbeamten indirekt daraus, dass der Staat Eigentümer des Ausweises ist und allein Behörden befugt sind, Ausweisdaten zu erheben. Bußen oder Strafen drohen allerdings allein fürs Kopieren des Ausweises nicht. Klar: Wer in Fälschungsabsicht handelt, macht sich strafbar und im Einzelfall kann die Ausweis-Kopie einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz darstellen. Der genaue Hintergrund ist unklar. Offenbar will das Innenministerium die Zugangsnummer „Can“ nicht in falschen Händen sehen. Sie ist dazu da, Meldestellen-, Polizei- und Grenzschutzbeamten den Zugriff auf die Daten im Ausweis zu ermöglichen. Privatleute ohne Zugang zu Behördensystemen können die Can allerdings kaum missbrauchen.


                Das Gesetz ist da in der Tat nicht eindeutig, die Frage der Zulässigkeit von Kopien des Ausweises umstritten.
                Ich habe mich damit noch nicht ausgiebig befaßt. Ich weiß nur, daß das eine schwierige Materie ist.
                Fakt ist, daß der Ausweis nicht dem Besitzer gehört, sondern der Bundesrepublik Deutschland. Und die bestimmt halt, wer davon zu welchem Zweck eine Kopie anfertigen darf. So einfach, wie Du es darstellst, ist das leider nicht. Auch beglaubigte Kopien sind halt nicht mehr maschinenlesbar.
                Gehört jetzt nicht ins Messerforum.

                Hier nochmal etwas Seriöseres dazu:

                http://www.westfaelische-notarkammer..._2/Beglau.html

                Die Notare meinen also, es sei nicht ausdrücklich verboten, eine beglaubigte Kopie herzustellen. Mag stimmen. Der Bund als Eigentümer kann aber wohl aus dem Eigentumsrecht heraus bestimmen, daß er nicht wünscht, daß sein Ausweis kopiert wird.
                Mir erscheint das nachvollziehbar, weil ein Ausweis nicht nur aus dem besteht, was der Notar oberflächlich sieht, sondern auch aus eingearbeiteten Sicherheitsmerkmalen, die man nicht mitkopieren kann und die der Notar nicht sieht. Ein Notar könnte daher leicht eine beglaubigte Kopie von einem gefälschten Ausweis herstellen.
                Eine andere Frage ist, ob und in welchem Umfang eine Behörde eine Kopie anerkennt. Mangels eindeutiger gesetzlicher Regelung könnte sie wohl aus den genannten Gründen auf dem Original bestehen.
                Aber so genau weiß ich das auch noch nicht.

                Gruß Ditschi
                Zuletzt geändert von Ditschi; 18.12.2011, 20:28.

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                • krupp
                  Fuchs
                  • 11.05.2010
                  • 1466
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                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  daraus überleitend verlangen (online)händler eine ausweisskopie wenn man solche sachen kauft.
                  da scheint mir doch schon eine erhebliche rechtsunsicherhiet zu bestehen.
                  Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                  • Rosi
                    Dauerbesucher
                    • 25.02.2011
                    • 727
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                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    OT:
                    also um das ganze mal zu kürzen:
                    Personalausweis Deutschland

                    Also nachlesen, wofür ein Ausweis da ist... und dann

                    eine Nutzung einer Kopie, welche nicht einem der Zwecke, für welche es den Ausweiß gibt, und die nicht extra geregelt ist, ist verboten. Da wir hier aber von einer Kopie des Ausweise sprechen, um sich gegenüber Behörden und deren Beamte/Beauftragte auszuweisen, dürfen wir den Ausweis auch "kopieren". Kopieren heißt in dem Fall auch nur ein Festhalten der personenbezogenen Daten zur Identifikationsfeststellung und nicht "Kopieren des Ausweises", weil dies auch die Sicherheitsmerkmale und elektronischen Funktionen beinhalten würde.

                    Eine beglaubigung durch eine Behörde oder einen Notar unterstreich bloß die Glaubwürdigkeit dieser Kopie.

                    Darum bleibe ich auch bei meiner Meinung, korrigiere nur in sofern das ich
                    1. Die personenbezogen Daten meines Ausweises, aber nicht den Ausweis selbst kopieren darf, um
                    2. meine Identität gegenüber brechtigter Behörden und Personen zu beweisen und lasse dieses durch
                    3. eine Behörde oder einen Notar untermauern/beweisen


                    liege ich jetzt immer noch so falsch Ditschi? Ich glaube nicht.. kann aber auch sein, dass mein Gesetzdeutsch ein wenig eingerostet ist.

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                    • umeier

                      Alter Hase
                      • 13.04.2009
                      • 4185
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                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      § 38 WaffG:
                      Wer eine Waffe führt, muss [...] seinen Personalausweis oder Pass mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. [...]
                      Das ist unmissverständlich.
                      This space intentionally left blank

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                      • Aktaion
                        Fuchs
                        • 23.09.2011
                        • 1493
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        §38 , § 42a ...

                        Ja was denn nun.
                        So langsam verlier Ich die Übersicht.

                        OT: Ab morgen hab Ich nur noch ´nen Nagelklipser in der Hosentasche und meinen Perso im Grundschülerwimmerl um den Hals
                        Alles andere ist ja gefährlich.

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                        • Ditschi
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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
                          §38 , § 42a ...

                          Ja was denn nun.
                          So langsam verlier Ich die Übersicht.

                          OT: Ab morgen hab Ich nur noch ´nen Nagelklipser in der Hosentasche und meinen Perso im Grundschülerwimmerl um den Hals
                          Alles andere ist ja gefährlich.
                          Hallo,

                          @Aktaion,

                          der ganze thread handelt von dem 42 A WaffG. Einfach ganz Durchlesen. Wir können ja nicht alles wiederholen.

                          Sonst findest Du im Messerforum eine gute Zusammenstellung der Rechtslage. Nur die Ausweispflicht nach§ 38 WaffG ist da nicht erwähnt.

                          http://www.messerforum.net/initiativ...und-messer.php

                          @ rosi, zur Frage der Kopie des Ausweises möchte ich jetzt nicht faseln. Wenn ich etwas dazu finde, was verläßlich ist, melde ich mich zurück.

                          Gruß Ditschi

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                          • Ditschi
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                            • 20.07.2009
                            • 12401
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                            Hallo,

                            @ rosi, also:

                            in einfachen Fällen mag die Kopie oder beglaubigte Kopie des Ausweises ausreichen.

                            Das mag der entscheiden, der die Vorlage verlangt.

                            Ich habe weiter gelesen, daß in der Tat der Bund als Eigentümer nicht " wünscht", daß sein Ausweis bzw. die darauf sichbaren Daten kopiert werden. Explizit verboten oder gar strafbar ist es wohl nicht.

                            Eine Kopie, beglaubigt oder nicht, reicht dann nie aus, wenn die prüfende Behörde bei dem maschinenlesbaren Ausweisen über ein Lesegerät verfügt, das auch die nicht sichtbaren Merkmale des fälschungssicheren Ausweises ausliest und ihn so auf Echtheit prüft. Diese Merkmale kann man nicht mitkopieren.

                            Außer im Waffenrecht gibt es noch eine Norm, nach der das Mitführen des Ausweises verlangt wird, nämlich das Schwarzarbeitsgesetz.

                            § 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
                            (1) Bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind die in folgenden Wirtschaftsbereichen oder
                            Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
                            mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen:
                            1. im Baugewerbe,
                            2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
                            3. im Personenbeförderungsgewerbe,
                            4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
                            5. im Schaustellergewerbe,
                            6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
                            7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
                            8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
                            9. in der Fleischwirtschaft.


                            Der Zoll stellt dazu ausdrücklich klar, daß nur der fälschungssichere Ausweis im Original akzeptiert wird.

                            http://www.handwerksblatt.de/Handwer...uern/7759.html

                            Ich glaube, man kann sagen: wenn ein Ausweis gesetzlich mitzuführen- und vorzulegen ist, kommt man nicht drumrum, den fälschungssicheren Originalausweis vorzulegen, wenn die prüfende Behörde es verlangt. Eine ( beglaubigte) Kopie mag nur dann ausreichen, wenn der Prüfende sich halt damit zufrieden gibt.
                            Gruß Ditschi

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                            • Markus K.
                              Lebt im Forum
                              • 21.02.2005
                              • 7452
                              • Privat

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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Rein Praktisch gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Ausweispapieren: einige wie der Personalausweis sind aus Plastik oder einlaminiert. Andere wie eine WBK oder ein Jagdschein bestehen aus Papier. Wenn man diese Papiere jahrelang mit sich führt, können sie recht unansehlich werden. Schweiss, Feuchtigkeit, zig mal in die Hand nehmen und von einer Jacke in die andere stopfen tragen alles dazu bei, dass irgendwann nur noch Fetzen vorhanden sind. Ich habe mir deshalb davon Kopien gemacht und einlaminiert. Den Personalausweis führe ich grundsätzlich immer in der Geldbörse mit mir. Diese Kopien nehme ich dann mit. Sollte ich kontrolliert werden würde ich im Vorfeld darauf hinweisen, dass es sich aus den oben genannten Gründen um Kopien handelt, ich aber die Originaldokumente auf die entsprechende Dienststelle bringen kann.

                              Auf den Schiessstand oder wenn ich Munition kaufen gehe, nehme ich nur die Originaldokumente mit.

                              Oftmals kann man einiges bewirken oder Probleme abwenden, wenn man mit den Leuten redet. Ähnlich würde ich vorgehen, wenn jemand seinen Personalausweis nicht mit in den Wald nehmen will, weil er befürchtet, dass er ihn verliert.
                              "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                              -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                              • Aktaion
                                Fuchs
                                • 23.09.2011
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Danke Ditschi für die aufschlussreiche Recherche!

                                Bzgl. § hab Ich mich nur gewundert warum umeier auf einmal den 38er aufgeführt hat.

                                Bzgl. Ausweis denke Ich, das Du es im letzten Satz gut zusammengefasst hast.

                                Eine ( beglaubigte) Kopie mag nur dann ausreichen, wenn der Prüfende sich halt damit zufrieden gibt.
                                Mehr möchte man (Ich) ja auch mit der Kopie nicht erreichen.
                                Es ist besser als ohne jeden Nachweis dazustehen und vermag wohl die gängigen Situationen in denen es um z.B. Altersfragen im Bezug auf die ausgeführte Tätigkeit geht, zu entschärfen.

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                                • willo
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                                  • 28.06.2008
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Eine der wichtigsten Funktionen des Ausweises ist die Aus- und Einreise. Ob Maschinenlesbar oder nicht - hier werden keine Kopien akzeptiert. Kommt man mit einer Kopie an, muss vor Ort (Am Flughafen), sofern möglich ein Ersatzausweis erstellt werden. habe ich bei mehreren Klassen- und Jugendfahrten erlebt.
                                  Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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                                  • umeier

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                                    • 13.04.2009
                                    • 4185
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
                                    Bzgl. § hab Ich mich nur gewundert warum umeier auf einmal den 38er aufgeführt hat.
                                    Nun, davor ging es um die Frage, ob eine Kopie ausreichend sei.
                                    Und wenn im Gesetz nun mal konkret der Perso oder Pass gefordert wird, dann hat man halt auch den Perso oder Pass und nicht eine Kopie mitzuführen.
                                    Mit was sich die prüfberechtigte Person vor Ort zufrieden gibt steht wieder auf einem ganz anderen Blatt. Wenn diese Person allerdings die Originaldokumente sehen will, dann gilt keine Ausrede.
                                    This space intentionally left blank

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                                    • Ditschi
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von wesen Beitrag anzeigen
                                      @ Ditschi: Danke für deine Erklärungen. Ich glaube, mein Problem ist ähnlich wie smeagolvomlohs. Ich kann mir so ein Messer mit 10 cm Klingenlänge, das vom Wesen her dazu bestimmt ist, eine Waffe zu sein, einfach nicht vorstellen. Wie sieht sowas aus? Reicht ein tarnfarbener Griff? Brünierung? (Alles, was mir ernsthaft - abseits von Geschmacksfragen - dazu einfällt, Springmesser etc. also, ist eh verboten.)
                                      Hallo Wesen,

                                      nur ein Beispiel: Kampfmesser feststehend, Klingenlänge 8,5 cm, seinem Wesen nach dazu bestimmt, eine Waffe zu sein.
                                      Habe nicht lange suchen müssen. Da gibt es bestimmt noch viele. Die müssen wir jetzt nicht alle raussuchen.

                                      http://www.alarm.de/sicherheitstechn...mmond-abc.html

                                      Sooo daneben war mein fiktiver Fall also nicht.

                                      Gruß Ditschi

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                                      • wesen
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                                        • 16.02.2005
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                                        OT: @Ditschi: Danke!

                                        Zur Erläuterung meiner Reaktion: Ich konnte mir echt nix unter 'nem feststehenden Kampfmesser mit Klingenlänge 10 cm vorstellen und habe daher anfangs geglaubt, du hättest, als du bei "Waffe" angekommen warst, das 10 cm-Beispiel verlassen, von Messern allgemein geschrieben - und somit alle Messer zu Waffen erklärt. Sorry, war mein Fehler.

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                                          • 23.09.2011
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Finde Ich jetzt kein so gelungenes Beispiel, da beidseitiger Schliff (Dolch) von vorherein einen verbotenen Gegenstand deklariert.

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