Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • umeier

    Alter Hase
    • 13.04.2009
    • 4185
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    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von Okapi Beitrag anzeigen


    Wenn ihr anderen Mitgliedern erst einmal unreflektiert ans Bein pisst ohne es zu begründen und es schuldig bleibt euere in inhaltsleere Einzeiler verpackten Behauptungen zu belegen oder Gegenargumente einzubringen, dann wundert euch um Himmels willen nicht wenn der Umgangston schärfer wird. Danke.
    Dann will ich mich auch mal den Gepflogenheiten anschliessen:
    Mir geht diese Messersch***e derart auf die Nerven! Habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme? Ich frage mich schon, wie ich überhaupt so alt werden konnte wie ich jetzt bin so ganz ohne dass ich jemals ein grosses Messer (Küchenmesser mal aussen vor, aber auch die transportiere ich regelmässig) habe führen müssen.
    Leute! Auf unserer Welt herrscht nach wie vor Krieg, es verhungern Menschen, die Wirtschaft dreht hohl und ganze Volkswirtschaften (das ist kein abstrakter Begriff, dahinter stecken menschliche Existenzen) gehen den Bach runter und Ihr macht hier einen derartigen Bohei wegen Messern ...

    OT: Vielleicht entgeht mir die Tragweite dieser Diskussion aber auch nur deshalb, weil ich - wie im bereits geschlossenen Nachbarfred angesprochen - als entmännlichter Sesselpupser nur vom Schreibtisch bis zur Kaffeemaschine denken kann. Ist mir aber auch wurscht.
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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
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      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zitat von umeier Beitrag anzeigen
      Dann will ich mich auch mal den Gepflogenheiten anschliessen:
      Mir geht diese Messersch***e derart auf die Nerven! Habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme? Ich frage mich schon, wie ich überhaupt so alt werden konnte wie ich jetzt bin so ganz ohne dass ich jemals ein grosses Messer (Küchenmesser mal aussen vor, aber auch die transportiere ich regelmässig) habe führen müssen.
      Leute! Auf unserer Welt herrscht nach wie vor Krieg, es verhungern Menschen, die Wirtschaft dreht hohl und ganze Volkswirtschaften (das ist kein abstrakter Begriff, dahinter stecken menschliche Existenzen) gehen den Bach runter und Ihr macht hier einen derartigen Bohei wegen Messern ...

      OT: Vielleicht entgeht mir die Tragweite dieser Diskussion aber auch nur deshalb, weil ich - wie im bereits geschlossenen Nachbarfred angesprochen - als entmännlichter Sesselpupser nur vom Schreibtisch bis zur Kaffeemaschine denken kann. Ist mir aber auch wurscht.
      Hallo Umeier,

      gelesen hast Du`s aber doch! Mußt Du ja nicht, wenn`s Dich nicht interessiert.

      Persönlich bin ich von den Erörterungen auch nicht betroffenen, da ich kein auch Messer bei mir trage, nicht einmal auf Wanderungen. Nur beim Angeln ist eines dabei.

      Ich finde es schon lohnend, wenn user sich über diese Rechtsfragen informieren.
      Letztlich geht es darum, zu vermeiden, daß sie ihr teures Messer loswerden und vielleicht 500,-€ Bußgeld bezahlen.

      Davon könnte man sich ein schönes Zelt kaufen. Und dann über viele Seiten darüber streiten, welches 200g mehr wiegt als das andere, das dafür aber etwas breiter ist.

      Bei Deinem strengen Maßstab könnten wir das Forum schließen, denn angesichts hungernder Kinder in der Welt wäre hier nichts wichtig.

      @okapi: richtig ist, daß es bei Hieb-und Stoßwaffen nicht auf die Klingenlänge ankommt. In dem Punkt hast Du recht. Aber Thema waren die (ganz normalen) Messer.

      Gruß Ditschi

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      • derSammy

        Lebt im Forum
        • 23.11.2007
        • 7412
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

        Zitat von Okapi Beitrag anzeigen

        Wenn ich im Wald arbeite liegt ein berechtigtes Interesse für ein "Messer" mit Werkzeugbestimmung vor.

        Ich nutze Werkzeuge wie Macheten oder Gerteln mit Klingenlängen über 12cm. Im Zweifelsfall finde ich die Zweckbestimmung des Messers sehr relevant.
        Ich denke einfach das ist der kleine aber feine Unterschied

        Ist es der BERUF im Wald zu arbeiten
        oder ist es ein arbeiten (werkeln) im Wald ( zum Spass, als Hobby...) ??

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        • krupp
          Fuchs
          • 11.05.2010
          • 1466
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          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          ja eben. es geht schlicht darum den 42a halbwegs zu verstehen & ärger zu vermeiden.

          ich zb finde etwas größere klingen für bestimmte tätigkeiten praktischer.
          (das ist jetzt einfach mal mein persönlicher geschmack den wir hier nicht diskutieren)
          mein jetziges ist zwar für den preis tauglich allerdings stört mich die zägezahnung
          im klingenbereich, egal,
          ich wollte mir also ein neues (größeres bowie) feststehendes kaufen wovon ich
          nun evt abrücke.
          hab inzwischen auch ein 11.5 langes mit dicker robuster klinge gefunden aus
          brauchbarem stahl für um die 60.- was meiner preislage entspricht.
          sicherlich wird man mit diesem auch mal holzspalten können,
          aber für gröbere arbeiten wäre mir ein messer mit 12+ wesentlich lieber.
          ob das nun sinnvoll ist oder nicht oder das jeder einen anderen geschmack hat
          ist ne andere frage.

          ich würde gern ein messer mit 16-18 cm führen / transportieren und daher ist
          es für mich wichtig zu wissen ob,wann und wie.
          es im rucksack zu transportieren und erst für die tätigkeit zu entnehmen +
          dann wieder zurücktun, ist zwar etwas umständlich aber damit könnte ich mich
          ja noch anfreunden... mir jetzt einen neuen rucksack zu kaufen oder an meinem
          jetzigen was zu basteln (er ist nicht verschliessbar, nur schnallen und klips)
          kommt nicht in frage.

          für mich macht dieser fred hier jedenfalls sehr viel sinn auch weil ich es einfach
          verstehen möchte selbst wenn ich nur ein schweizer taschenmesser hätte.


          daher finde ich die idee von leguan
          Wenn also eine Kydex-Scheide eine Bohrung besitzt (z.B. oberhalb des Handschutzes), die bei eingesetztem Vorhängeschloss das Messer vor Herausziehen aus der Scheide sichert, wäre damit das Messer verschlossen (und daher in unverschlossenen Rucksackfächern legal zu transportieren) oder wäre tatsächlich nur die Klinge/Schneide gesichert und die potentielle Waffe (hier: das Messer als ganzes) weiterhin zugänglich, also letztlich unverschlossen aufbewahrt?
          auch recht witzig. damit würde es doch eig in einem verschlossenem behältniss
          transportiert, sogar wenn man es am gürtel trägt.
          Zuletzt geändert von krupp; 04.10.2011, 06:58.
          Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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          • Okapi
            Erfahren
            • 30.08.2011
            • 138
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            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            @okapi: richtig ist, daß es bei Hieb-und Stoßwaffen nicht auf die Klingenlänge ankommt. In dem Punkt hast Du recht. Aber Thema waren die (ganz normalen) Messer.
            Das Thema hier betrifft den §42a ganz allgemein, das schließt die Zweckbestimmung, bzw. Hieb- und Stoßwaffen ohne Wenn und Aber mit ein.

            Anstoß für das einbringen der Zweckbestimmung gab mir die Tanto-Frage, diese fällt u.U. in den Hieb- und Stoßwaffenbereich, das habe ich bei der nicht genau definierten Frage klar gestellt. Es wurde nicht nach "normalen Messern" gefragt, es wurde nach "Tanto-Klingen" allgemein gefragt, das schließt "unnormale Messer" kurzerhand mit ein.

            Warum die Zweckbestimmung relevant und dein Zollstock keine Patentlösung ist habe ich bereits ausgeführt.

            Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
            (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.



            Ich denke einfach das ist der kleine aber feine Unterschied

            Ist es der BERUF im Wald zu arbeiten
            oder ist es ein arbeiten (werkeln) im Wald ( zum Spass, als Hobby...) ??
            Das meine ich anders. Die Berufsausübung ist im §42a genannt, ebenso der Sport, die Brauchtumspflege oder ein allgemein anerkannter Zweck. Fällt Wandern oder Angeln ebenfalls in eine der Kategorien, unterliegt das führen eines Messer mit Klingenlänge über 12cm bei diesen Aktivitäten nicht dem Führungsverbot.

            Aber wie sieht das aus wenn ein berechtigtes Interesse (Beruf, Sport usw.) vorliegt, welches das führen eines Messer als Gebrauchszwerkzeug gestattet, das Messer aber nicht die Zweckbestimmung als Werkzeug, sondern als Waffe erfüllt?

            Das würde unter Umständen eben wieder zu Verlust des Messers und zu einer Ordnungswidrigkeit, bei Widerspruch ggf. auch zu weiteren Kosten führen, spätestens dann interessiert es auch den Richter, was das BKA zu dem Messer sagt. Ein ähnliches Thema hatten wir bereits. Es geht doch darum, Stress, Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden.

            Deswegen kann man die Zweckbestimmung nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen, sobald die 12cm nicht mehr ausreichen wird es eben nochmal interessant ob das eigene Messer mit Klingenlänge über 12cm oder die eigene Machete als Waffe eingestuft werden und ungeahnte Probleme bereiten könnte.
            Zuletzt geändert von Okapi; 04.10.2011, 07:18.

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            • HeikoH
              Erfahren
              • 06.02.2010
              • 108
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              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von umeier Beitrag anzeigen
              Dann will ich mich auch mal den Gepflogenheiten anschliessen:
              Mir geht diese Messersch***e derart auf die Nerven! Habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme? .
              Leute! Auf unserer Welt herrscht nach wie vor Krieg, es verhungern Menschen, die Wirtschaft dreht hohl und ganze Volkswirtschaften (das ist kein abstrakter Begriff, dahinter stecken menschliche Existenzen) gehen den Bach runter und Ihr macht hier einen derartigen Bohei wegen Messern ...
              Ist Dir vieleicht auch schon mal der Gedanke gekommen das auch Existenzen durch dieses bescheuerte Waffengesetz bedroht sind?
              Was denkst Du wie es den Herstellern von Messer geht die viele Einhandmesser oder Messer über 12cm herstellen? Was denkst Du was es kostet die Produktion umzustellen?
              Die Umstellung war zwar für mich kein Problem aber die Unsicherheit auf dem Markt hat mich auch getroffen.

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              • Lobo

                Vorstand
                Moderator
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                • 27.08.2008
                • 6497
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                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Hallo,

                die Definition von verschlossenem Behältnis hatte ich (viel) weiter oben schon mal gepostet.
                Ein Auto gehört da definitiv nicht dazu

                Ein Rucksack nicht per se, kann aber auch ohne Schloss darunter fallen.

                Wenn ich ein Messer z.B. in meinem Rucksack-Hauptfach habe, dann muß ich erst zwei große Schnellverschlüsse, dann einen kleinen Schnellverschluss und einen Kordelzug öffnen. Damit ist ein schneller Zugriff sicher verhindert, und somit ist es kein Führen mehr sondern ein Transport.

                Eine Gürteltasche erfüllt diese Voraussetzung nicht...

                Aber die Idee mit der Kydexscheide finde ich auch super, und ich denke das würde sogar vom Gesetzgeber akzeptiert... Aber ich bin auch kein Richter...

                Grüße
                Thomas

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                • umeier

                  Alter Hase
                  • 13.04.2009
                  • 4185
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                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Zitat von HeikoH Beitrag anzeigen
                  Ist Dir vieleicht auch schon mal der Gedanke gekommen das auch Existenzen durch dieses bescheuerte Waffengesetz bedroht sind?
                  Was denkst Du wie es den Herstellern von Messer geht die viele Einhandmesser oder Messer über 12cm herstellen? Was denkst Du was es kostet die Produktion umzustellen?
                  Die Umstellung war zwar für mich kein Problem aber die Unsicherheit auf dem Markt hat mich auch getroffen.
                  Gesetzgeber machen Gesetze üblicherweise nicht weil ihnen gerade fad ist sondern weil sie in irgendeiner Form auf irgendetwas reagieren zu müssen glauben. Das kann die öffentliche Meinung (meist durch Presseerzeugnisse mit großen Buchstaben angeheizt), das kann Lobbyismus und wasauchimmer sein. Auf alle Fälle wurde irgendwann von irgendjemandem Handlungsbedarf festgestellt und heraus kam dieses Gesetz. Womöglich lag es einfach daran, dass ein paar wenige Vollhonks mit derartigen Messern Unfug gemacht haben. Jetzt trifft es halt alle.
                  Aber was solls: Mit Kampfmessern muss meines Erachtens eh niemand herumrennen (für was auch?) und sonstige als Werkzeug oder wasauchimmer klassifizierte Messer müssen halt mit Bedacht herumgeschleppt werden. Dann hat der Schutzmann kein Problem damit und der Besitzer auch nicht.
                  Was die Messerhersteller angeht: Märkte ändern sich. Käuferverhalten ändert sich. Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Da müssen die Hersteller von Unterhaltungselektronik auch permanent durch.
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                  • HeikoH
                    Erfahren
                    • 06.02.2010
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                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von umeier Beitrag anzeigen
                    Gesetzgeber machen Gesetze üblicherweise nicht weil ihnen gerade fad ist sondern weil sie in irgendeiner Form auf irgendetwas reagieren zu müssen glauben. Das kann die öffentliche Meinung (meist durch Presseerzeugnisse mit großen Buchstaben angeheizt), das kann Lobbyismus und wasauchimmer sein. Auf alle Fälle wurde irgendwann von irgendjemandem Handlungsbedarf festgestellt und heraus kam dieses Gesetz. Womöglich lag es einfach daran, dass ein paar wenige Vollhonks mit derartigen Messern Unfug gemacht haben.
                    Dieses Gesetz kam als Reaktion auf die Amokläufe bei denen keine Messer eingesetzt wurden.
                    Was die Messerhersteller angeht: Märkte ändern sich. Käuferverhalten ändert sich. Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Da müssen die Hersteller von Unterhaltungselektronik auch permanent durch.
                    Es doch wohl ein Unterschied ob man seine Produkte weiterentwickelt , dem Zeitgeschmack anpasst oder ob durch einen dummen und nachweislich sinnlosen Eingriff des Staates ganze Produkt gestrichen werden müßen.
                    Außerdem hat dieses Gesetz eine solche Rechtsunsicherheit geschaffen das viele Kunden sehr zurückhaltend sind im Kauf neuer Messer. Mich ärgert es furchtbar das deutsches Geld in allen möglichen Ländern verteilt wird und die eigene Industrie wird ohne darüber nachzudenken durch schwachsinnige Gesetze geschädigt.

                    Ob man große Messer oder Einhandmesser braucht ist nebensächlich , dieses Gesetz schränkt aber wieder ein kleines Stückchen die wenige Freiheit die man in Deutschland hat ein und solange es einen selbst nicht trifft ist ja alles gut
                    Gott sei Dank lebe ich inzwischen in Schweden

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                    • umeier

                      Alter Hase
                      • 13.04.2009
                      • 4185
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                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von HeikoH Beitrag anzeigen
                      Gott sei Dank lebe ich inzwischen in Schweden
                      Da ist natürlich alles toll!

                      "SCHWEDEN
                      Alle Arten von Messern sowie andere Stich- und Schneidwerkzeuge
                      dürfen nicht in der Öffentlichkeit, in der Nähe von AusbilMesser-
                      dungsstätten und Schulen oder zugriffsbereit in Fahrzeugen mitgeführt werden.
                      Außerhalb dieser Bereiche ist es erlaubt, ein dem Zweck angepasstes Messer bei
                      sich zu haben: Ein Fahrtenmesser für die Wanderung, ein Taschenmesser mit arretierbarer
                      Klinge fürs Picknick etc.
                      In der Praxis bedeutet das: Es gibt nur Trageeinschränkungen in der Öffentlichkeit
                      und keine explizit verbotenen Messertypen. Man sollte jedoch stets
                      einen
                      nachvollziehbaren Grund angeben können, weshalb man ein Messer mit
                      sich führt."
                      Zitat aus "Ratgeber Messerrecht in Europa" vom Messermagazin
                      http://www.swords-and-more.de/filead...EU_2011_dt.pdf

                      Und was die "wenige Freiheit" in D angeht: in einem so dicht besiedelten Land braucht es einfach Spielregeln, die ein Zusammenleben ermöglichen. Anders funktioniert eine Gesellschaft nicht. Natürlich wird es da immer Einschränkungen für den Einzelnen geben, je nach persönlichen Interessen und Einstellungen mal mehr, mal weniger. In diesem Fall (Messer) trifft es mich nicht selbst, deshalb ist alles gut.
                      Anderseits darf ich bei der Feuerwehr keine Kettensägen mehr führen. Aber das wird den meisten hier auch herzlich wurscht sein. Gleichzeitig muss ich mich aber auch nicht mehr fürchten, von Kameraden, die wie ich die Fachkunde nicht nachweisen können, in Stücke geschnitten zu werden wie das früher der Fall war ...
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                      • HeikoH
                        Erfahren
                        • 06.02.2010
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Wenn Du schon das schwedische Gesetz verlinken möchtest dann bitte das Original , dieser Text ist falsch.
                        Es geht aber nicht um unser schwedisches Recht sondern ums deutsche.
                        Du scheinst es nicht verstehen zu wollen das es keinen vernünftigen Grund für diese Gesetzesänderung gab und sie auch keinerlei Wirkung gezeigt hat.
                        Das was Du als notwendige Regeln siehst ist für mich Regelwut die immer schlimmer wird.
                        Ich finde es schlimm wenn der Staat oder die EU dem Bürger die Eigenverantwortung und das Denken durch immer neue Gesetze und Regeln abnimmt . Für wie unmündig wird das Volk eigentlich gehalten?
                        Gleichzeitig muss ich mich aber auch nicht mehr fürchten, von Kameraden, die wie ich die Fachkunde nicht nachweisen können, in Stücke geschnitten zu werden wie das früher der Fall war ...
                        Meine Kettensäge und mein Gehirn funktionieren schon seit Jahren unfallfrei auch ohne "Sachkundenachweis" und ich weiß sogar das wenn die Säge krach macht man nicht an die Kette fassen soll.
                        Mein Gott , wie haben die Menschen Früher nur ohne die ganzen neuen Nachweise , Gesetze und Regeln überlebt? Eigentlich hätte die Menscheit schon längst aussterben müssen

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                        • Okapi
                          Erfahren
                          • 30.08.2011
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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von umeier Beitrag anzeigen
                          Anderseits darf ich bei der Feuerwehr keine Kettensägen mehr führen. Aber das wird den meisten hier auch herzlich wurscht sein. Gleichzeitig muss ich mich aber auch nicht mehr fürchten, von Kameraden, die wie ich die Fachkunde nicht nachweisen können, in Stücke geschnitten zu werden wie das früher der Fall war ...
                          Aha. Früher war es also der Fall, dass Menschen mit Kettensägen regelmäßig in Stücke geschnitten wurden?

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                          • umeier

                            Alter Hase
                            • 13.04.2009
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von Okapi Beitrag anzeigen
                            Aha. Früher war es also der Fall, dass Menschen mit Kettensägen regelmäßig in Stücke geschnitten wurden?
                            Hätte der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband nicht moniert, dass ihm die Anzahl der zu regulierenden durch Kettensägen verursachten Dienstunfälle bei Freiwilligen Feuerwehren zu hoch ist, hätte das bayerische Staatsministerium des Innern eine entsprechende Regelung nicht herausgeben müssen.
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                            • Okapi
                              Erfahren
                              • 30.08.2011
                              • 138
                              • Privat

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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Also haben sie früher haben in Bayern die Menschen mit Kettensägen in Stücke geschnitten. Ahja.. armes Bayern. Was genau hat das mit dem §42a zu tun? Achso, stimmt. Nichts.

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                              • derSammy

                                Lebt im Forum
                                • 23.11.2007
                                • 7412
                                • Privat

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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von Okapi Beitrag anzeigen
                                Was genau hat das mit dem §42a zu tun? Achso, stimmt. Nichts.
                                Ich denk mal das mit der Kettensäge war ein Beispiel dafür warum so manches Gesetz so manches regelt.

                                Findest Du nun ein Beispiel bei dem beim Wandern und Angeln ein allgemein annerkannter Zweck und ein berechtigtes Interesse ( der Allgemeinheit) vorliegt um ein Messer zu führen das ansonsten unter §42a fällt, dann hast Du den Sinn einer Dikussion erkannt.

                                These, Antithese Argumente, Beispiele, usw usw usw

                                (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

                                Ich wiederum finde dann und wann auch eine Auflockerung einer Diskussion ganz hübsch und drum nur für Dich , Okapi:

                                http://www.youtube.com/watch?v=XfjtMpwWf58



                                Guten Morgen !

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                                • markrü
                                  Alter Hase
                                  • 22.10.2007
                                  • 3353
                                  • Privat

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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von HeikoH Beitrag anzeigen
                                  Das was Du als notwendige Regeln siehst ist für mich Regelwut die immer schlimmer wird.
                                  Ich finde es schlimm wenn der Staat oder die EU dem Bürger die Eigenverantwortung und das Denken durch immer neue Gesetze und Regeln abnimmt . Für wie unmündig wird das Volk eigentlich gehalten?
                                  Leider ist es ja so, dass Regulierungswut und Sachverstand meistens bei unterschiedlichen Menschen auftreten.
                                  'Das Denken abnehmen' würde heißen, dass die Regeln einen nachvollziehbaren Sinn haben. Ich halte 'durch stetige Frustration Denkverzicht verursachen' für treffender... Die 'Lösungen' passen einfach zu selten zu den Problemen.

                                  Gruß,
                                  Markus
                                  Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                  Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                                  Kommentar


                                  • derSammy

                                    Lebt im Forum
                                    • 23.11.2007
                                    • 7412
                                    • Privat

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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                                    Die 'Lösungen' passen einfach zu selten zu den Problemen.
                                    Wohl wahr!

                                    Allerdings denke ich das der ERSTE Lösungsansatz meist nicht der schlechteste ist.

                                    Bloß bevor ein Gesetz verabschiedet wird muss es von sämtlichen Lobbyisten abgesegnet werden, jeder Politiker schaut in seinem Wahlkreis nach wieviel davon betroffen sind und ob sichs nicht bei der nächsten Abstimmung negativ auswirken kann, es werden Kompromisse gesucht ( "sagst Du da JA, sagen wir bei dem und dem JA) usw usw.

                                    Idee 1*
                                    Ausführung 5-

                                    ( Ich Erinner da an die jeweiligen Diskussionen wenn wieder mal so ein Hornochs mit Papas Sportpistolen duch die Gegend rennt... Zunächst einen unheimliche ( vollkommen zurechte ) Empörung.

                                    Das sofortige Vordern Verschärfter Gesetze

                                    Und dann


                                    naja weil in jedem Hinterwäldler CSU Wahlkreis soundsoviel Schützenvereine sind ...

                                    kommt halt nix dabei raus!

                                    Kommentar


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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von derSammy Beitrag anzeigen

                                      Ich wiederum finde dann und wann auch eine Auflockerung einer Diskussion ganz hübsch und drum nur für Dich , Okapi:

                                      http://www.youtube.com/watch?v=XfjtMpwWf58





                                      Ich bin bislang noch nicht von der Polizei kontrolliert worden und wenn, hätte ich nichts zu befürchten, da ich keine Einhandmesser führe und habe ich mal ein feststehendes Messer bei mir, mit einer Klingenlänge über 12 cm, transportiere ich dieses in einem verschlossenen (Vorhängeschloss) Rucksack.

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                                      • GHL
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                                        • 02.04.2011
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
                                        die Definition von verschlossenem Behältnis hatte ich (viel) weiter oben schon mal gepostet.
                                        Ein Auto gehört da definitiv nicht dazu
                                        Das abgeschlossene Handschuhfach, oder der Kofferraum aber schon!

                                        Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
                                        Ein Rucksack nicht per se, kann aber auch ohne Schloss darunter fallen.

                                        Wenn ich ein Messer z.B. in meinem Rucksack-Hauptfach habe, dann muß ich erst zwei große Schnellverschlüsse, dann einen kleinen Schnellverschluss und einen Kordelzug öffnen. Damit ist ein schneller Zugriff sicher verhindert, und somit ist es kein Führen mehr sondern ein Transport.

                                        Eine Gürteltasche erfüllt diese Voraussetzung nicht...
                                        Warum nicht? Auch die Gürteltasche kann mit einer Überschlagklappe, zuzüglich einem Reißverschluß und/oder einem Klettverschluß verschlossen sein. Genausogut könnte ich mir vorstellen, daß man das Messeretui am Gürtel mit einem Vorhängeschloß sichert.

                                        Wie sieht es denn aus, wenn das Messer in einem Lederetui (verschlossen mit Druckknopf) in der Hosentasche (nicht am Gürtel) transportiert wird?

                                        Gruß
                                        Gerhard

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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
                                          Wohl wahr!

                                          Allerdings denke ich das der ERSTE Lösungsansatz meist nicht der schlechteste ist.

                                          Bloß bevor ein Gesetz verabschiedet wird muss es von sämtlichen Lobbyisten abgesegnet werden, jeder Politiker schaut in seinem Wahlkreis nach wieviel davon betroffen sind und ob sichs nicht bei der nächsten Abstimmung negativ auswirken kann, es werden Kompromisse gesucht ( "sagst Du da JA, sagen wir bei dem und dem JA) usw usw.

                                          Idee 1*
                                          Ausführung 5-
                                          Genauso ist ja auch der §42a WaffG entstanden. Die Bundesländer wollten die Zustimmung für ein Gesetz. Berlin hat die Zustimmung dafür nur gegeben, wenn im Gegenzug das Messertrageverbot eingeführt wird. Die übrigen Bundesländer waren im Grunde gegen das Messertrageverbot.

                                          Gruß
                                          Gerhard

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