Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • ckanadier

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    • 24.02.2011
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Wie sieht es denn mit der Aufbewahrung aus, müssen die ab 12cm Klingen mit in den Waffenschrank? Müssen da jetzt die Messer meiner Kinder auch rein, wie sieht es mit Zugriffsmöglichkeit durch Unbefugte aus? Meine Kinder brauchen die Messer zum Fische schlachten, Wild zerlegen, Feuerholz machen ja auch.
    http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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    • fraizeyt

      Fuchs
      • 13.08.2009
      • 1891
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      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zitat von ckanadier Beitrag anzeigen
      Wie sieht es denn mit der Aufbewahrung aus, müssen die ab 12cm Klingen mit in den Waffenschrank?
      Wo in der Küche möchtest du deinen Waffenschrank einbauen?
      Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
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        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Hallo,

        4.
        führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,


        ...so die Begriffsbestimmung aus dem Gesetz. " außerhalb" ist von mir hervorgehoben, um zu zeigen, daß Du für Dein 12 cm Küchenmesser keinen Waffenschrank benötigst.

        Gruß Ditschi

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        • ckanadier

          Dauerbesucher
          • 24.02.2011
          • 565
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          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Okay, Aufbewahrung geklärt und wie ist es mit der Benutzung und dem Führen von unter 16jährigen?
          http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 12369
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            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von ckanadier Beitrag anzeigen
            Okay, Aufbewahrung geklärt und wie ist es mit der Benutzung und dem Führen von unter 16jährigen?
            Hallo ckanadier,

            dazu habe ich schon mal ausführlich geschrieben, als ein Minderjähriger anfragte, aber gerne noch einmal.

            Um die Fage korrekt zu beantworten, muß man die Systematik des WaffG verstehen.

            Wenn der Gesetzgeber ein WaffG erläßt, muß er definieren, was er unter einer Waffe nach diesem Gesetz versteht ( Legaldefinition).

            Das hat der Gesetzgeber gemacht: was eine Waffe ist, wird definiert in § 1 Abs 2 WaffG ( Hervorhebungen durch mich):

            § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
            (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen
            Sicherheit und Ordnung.
            (2) Waffen sind
            1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
            2. tragbare Gegenstände,
            a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen
            oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
            b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise
            geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
            und die in diesem Gesetz genannt sind.


            Messer können also auf zwei Arten Waffen sein:

            Nach § 1 Abs 2 a WaffG , wenn sie bei Erschaffung dazu bestimmt werden.

            Nach § 1 Abs 2 b WaffG, wenn sie nicht dazu bestimmt sind, aber die gleiche Gefährlichkeit aufweisen und im Gesetz ausdrücklich benannt sind.

            Sind Messer keine Waffen nach § 1 Abs 2 WaffG, sind sie Werkzeuge.

            Der § 42 a WaffG ist 2008 nachträglich eingefügt worden und wird zu recht in der Kommentierung und im Schrifttum als systemwidrig bezeichnet, weil er plötzlich Gegenstände ( Messer) dem Waffenrecht unterstellt, die nach § 1 Abs 2 WaffG gar keine Waffen sind. § 42 a WaffG gilt für Waffen und Werkzeuge.
            Nach dieser Norm darf man z.B. ohne berechtigtes Interesse auch kein feststehendes Küchenmesser -- ohne Zweifel ein Werkzeug-- bei einer Klingenlänge über 12 cm führen.

            Da voraus geschickt, beantwortet sich Deine Frage so:

            § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
            (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


            Ist das Messer nach § 1 Abs 2 WaffG eine Waffe, darf ein Minderjähriger nicht damit umgehen. ( Die gesetzlichen Ausnahmen nach § 3 WaffG lasse ich weg).

            Er darf es weder kaufen, benutzen, besitzen , führen oder verbringen.

            Ist das Messer ein Werkzeug, gilt § 2 Abs. 1 WaffG nicht und der Minderjährige darf mit dem Messer umgehen in allen Arten.

            Da § 42 a WaffG aber für alle Messer gilt, gleichgültig ob Waffe oder Werkzeug, ist der Minderjährige bei einem Messer als Werkzeug den gleichen Beschränkungen unterworfen wie jeder Erwachsene.

            Zusammengefaßt: Ist das Messer eine Waffe, ist dem Minderjährigen der Umgang verboten. Ist es ein Werkzeug, ist ihm jeglicher Umgang erlaubt, vorbehaltlich der Beschränkungen des § 42 a WaffG.

            Gruß Ditschi

            .

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            • recurveman
              Erfahren
              • 17.08.2011
              • 401
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Hallo,

              da es hier ja einige Leute zu geben scheint, die juristisch recht bewandert möchte ich hier eine Frage stellen:
              Wie wird eigentlich die Klingenlänge bestimmt? Wird dazu nur der scharfe Teil der Klinge gemessen oder wird eine Fingermulde, die vor den Griffschalen und dem Fingerschutz liegt mitgemessen?
              Sind Tanto-Klingen generell verboten?
              Ich weiß, es gibt sinnvollere Klingenspitzen aber ich habe halt ein doch sehr hochwertiges Messer geschenkt bekommen und möchte wisse ob ich eigentlich beim Wandern mitnehmen darf.

              Gruß,

              Thomas.

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              • loewe
                Dauerbesucher
                • 31.07.2010
                • 996
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Bin bestenfalls Laie, aber dennoch:
                Es wird nicht nur der geschliffene Teil gemessen, sondern alles von Spitze bis Griffansatz bzw Parierstange.
                Bei einem taschenmesser alles von Spitze bis kante Griffschale.

                Einzig verlässliche Aussage bekommst du imho beim BKA wenn genau dein Modell untersucht wird.

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12369
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Hallo,

                  dazu, wie man die Klingenlänge mißt, sagt das WaffG etwas an einer Stelle, nämlich:

                  1.4.1
                  Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen
                  sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende
                  Teil der Klinge

                  - höchstens 8,5 cm lang ist und
                  - nicht zweiseitig geschliffen ist;


                  Man kann also davon ausgehen, daß der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge gemessen wird, ob geschliffen oder nicht.

                  Den Begriff der Tanto- Klinge habe ich im Gesetz nicht gefunden, wie überhaupt zur Klingenform kaum etwas gesagt wird. Ausnahme siehe oben bei den Springmessern:

                  ... nicht zweiseitig geschliffen....

                  Sollte sich nicht noch in irgendeiner Verordnung etwas Gegenteiliges verstecken, vermag ich ein Verbot von Tanto-Klingen nicht zu entdecken.
                  Wer`s besser weiß, mag mich korrigieren.

                  Gruß Ditschi

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                  • Okapi
                    Erfahren
                    • 30.08.2011
                    • 138
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
                    Sind Tanto-Klingen generell verboten?
                    Ich weiß, es gibt sinnvollere Klingenspitzen aber ich habe halt ein doch sehr hochwertiges Messer geschenkt bekommen und möchte wisse ob ich eigentlich beim Wandern mitnehmen darf.
                    Das kommt auf die Zweckbestimmung des Messers an, nicht auf die Spitze. Hier ein kurzes Beispiel. Mit dem (Magnum/Böker Survivor) Messer wirst du wahrscheinlich keine Probleme bekommen, während dieses (Böker Plus Armed Forces Tanto Fixed Blade) schon kritisch wird. Beides Tanto. Um welches Messer geht es denn?

                    Kommentar


                    • loewe
                      Dauerbesucher
                      • 31.07.2010
                      • 996
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Das einzige Problem einer Tantoklinge ist die iA vermutete Nähe zu irgendwelchen Stoßwaffen.
                      Ob dies berechtigt ist wage ich mal zu bezweifeln.

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 12369
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        [QUOTE=Okapi;914485]Das kommt auf die Zweckbestimmung des Messers an, nicht auf die Spitze.

                        Hallo,

                        nö, sehe ich nicht so. recurverman hat gefragt, ob ein Messer mit tanto-Klinge generell verboten ist.
                        Ich lege mich mal fest: nein!

                        Verbotene Messer, also Messer, die man auch nicht erwerben oder besitzen darf, sind im Gesetz genannt:

                        1.4
                        Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
                        1.4.1
                        Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
                        -höchstens 8,5 cm lang ist und
                        -nicht zweiseitig geschliffen ist;
                        1.4.2
                        Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
                        1.4.3
                        Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,

                        ( Ausnahme bei Faustmessern für Jäger und Kürschner nach § 40 Abs 3 WaffG)

                        Alle anderen sind nicht verboten, unterliegen allenfalls dem Führungsverbot des § 42 a WaffG.

                        Die Frage der Zweckbestimmung dient dazu, zu entscheiden, ob das Messer gem. § 1 Abs 2 a WaffG als Werkzeug oder Waffe einzustufen.

                        Ist es eine Waffe, ist der Umgang gem. § 2 Abs 1 WaffG Minderjährigen verboten, Erwachsenen nicht.

                        Beim Führungsverbot nach § 42 a WaffG kommt es auf die Klingenlänge an, nicht auf die Klingenform.

                        Gruß Ditschi

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                        • fraizeyt

                          Fuchs
                          • 13.08.2009
                          • 1891
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Messer sind - abgesehen von Küchenmessern - nicht so mein Ding. Aber an dieser Stelle mal einen ausdrücklichen Dank an Ditschi für seine fundierten und verständlichen Ausführungen.
                          Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

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                          • recurveman
                            Erfahren
                            • 17.08.2011
                            • 401
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Hallo,

                            danke für die ausführlichen Antworten.
                            Es geht um ein Buck Intrepid Tanto in einer kurzen Version. Der geschliffene Teil der Klinge ist ziemlich genau 11,9 cm lang (man findet im Netz meist Informationen über die längere Version).
                            Nach den Antworten hier werde ich es aber wohl nicht hier in Deutschland im Wald mitnehmen. Wäre wohl etwas zu viel Messer.
                            Für Wildnistouren in Skandinavien die ich jeden Sommer mache sieht die Sache dann anders aus...

                            Gruß,

                            Thomas.

                            Kommentar


                            • Ditschi
                              Freak

                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
                              • 12369
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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              danke für die ausführlichen Antworten.
                              Es geht um ein Buck Intrepid Tanto in einer kurzen Version. Der geschliffene Teil der Klinge ist ziemlich genau 11,9 cm lang (man findet im Netz meist Informationen über die längere Version).
                              Nach den Antworten hier werde ich es aber wohl nicht hier in Deutschland im Wald mitnehmen. Wäre wohl etwas zu viel Messer.
                              Für Wildnistouren in Skandinavien die ich jeden Sommer mache sieht die Sache dann anders aus...

                              Gruß,

                              Thomas.
                              Hallo Thomas,

                              dann schau da nochmal rein:

                              http://www.haller-stahlwaren.de/fileadmin/user_upload/inhalte/dokumente/messer_und_recht_im_ausland.pdf

                              Auch in Scandinavien ist nicht jedes Messer überall gestattet.

                              Sorry, Kopie des links funktionierte nicht. Findest Du oben bei "Messer und ausländische Waffengesetze", Beitrag 44.

                              Gruß Ditschi
                              Zuletzt geändert von anja13; 30.09.2011, 10:15. Grund: Link repariert

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                              • ckanadier

                                Dauerbesucher
                                • 24.02.2011
                                • 565
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                                • Meine Reisen

                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Danke Ditschi,
                                ich bin über die Jahre bei den sich ständig ändernden Bedingungen nicht ganz auf dem laufenden geblieben und jetzt ist es schon etwas mühsam nachzubessern.
                                Grundsätzlich habe ich schon immer die größeren (längeren) Blankwaffen im Tresor mit den Kanonen verwahrt, da der Reiz für meine Kids immer enorm war, auch schon bevor es vom Gesetzgeber gefordert wurde.
                                Armbrust und Bogen dürfen sie in ihrem Zimmer aufbewahren, Munition und kleinere Messer liegen in einer Schublade bei mir und gibts nur bei Bedarf.
                                Ich bin durch das Ordnungsamt in Kiel kontrolliert worden und es war so völlig okay.
                                Wie sieht da mit dem Handbeil meines Jüngsten aus?
                                Gruß ckanadier
                                http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von ckanadier Beitrag anzeigen
                                  Wie sieht da mit dem Handbeil meines Jüngsten aus?
                                  Gruß ckanadier
                                  Hallo ckanadier,

                                  ein Beil? Kein Problem. Ein Werkzeug, das nicht vom WaffenG erwähnt wird und, da kein Messer, auch nicht unter 42 a WaffG fällt.
                                  Ein Poblem der elterlichen Personensorge, wenn er sich den Zeh abhackt.

                                  Gruß Ditschi

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                                  • ckanadier

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                                    • 24.02.2011
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Bisher hat er nur seinen Schuh erwischt.
                                    http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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                                    • Ditschi
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                                      • 20.07.2009
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      OT

                                      Bevor wir jetzt alles, was aus Metall ist ,durchgehen, verschwinde ich mal mit meinem Zelt nach Dänemark bis Montag.
                                      Tschüss.
                                      Ditschi

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                                      • Okapi
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                                        • 30.08.2011
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        Die Frage der Zweckbestimmung dient dazu, zu entscheiden, ob das Messer gem. § 1 Abs 2 a WaffG als Werkzeug oder Waffe einzustufen.

                                        Ist es eine Waffe, ist der Umgang gem. § 2 Abs 1 WaffG Minderjährigen verboten, Erwachsenen nicht.

                                        Beim Führungsverbot nach § 42 a WaffG kommt es auf die Klingenlänge an, nicht auf die Klingenform.
                                        Da hast du recht. Laut §42a ist es aber auch verboten Anscheinswaffen oder Hieb- und Stoßwaffen zu führen. Ob ein Messer mit Tanto Spitze, welche als Merkmal auch vermehrt bei Kampfmessern zum Einsatz kommt, dem Führungsverbot unterliegt hängt dann maßgeblich auch von der Zweckbestimmung des Messers ab. Man kann die Frage so- oder so verstehen. Da es sich hier in dem Thema doch sehr um den §42a dreht bin ich von einer Frage zu einem generellen Führungsverbot ausgegangen.

                                        Zitat von recurveman Beitrag anzeigen
                                        Es geht um ein Buck Intrepid Tanto in einer kurzen Version. Der geschliffene Teil der Klinge ist ziemlich genau 11,9 cm lang (man findet im Netz meist Informationen über die längere Version).
                                        Nach den Antworten hier werde ich es aber wohl nicht hier in Deutschland im Wald mitnehmen. Wäre wohl etwas zu viel Messer.
                                        Das Messer wird hier und dort als Überlebens- und Tauchermesser beschrieben, vor diesem Hintergrund sollte es eigentlich keine Probleme geben, aber garantiert wäre das wohl erst mit einem Feststellungsbescheid des BKA. Bei einem Geschenk oder Sammlerstück würde ich mir im Zweifelsfall auch überlegen es daheim zu lassen. Ich trage im Wald selbst des Öfteren ein Messer dessen Klinge über 12cm lang ist und dessen Aussehen täuschen könnte, die Zweckbestimmung des Messers ist aber eindeutig vom Hersteller vorgegeben und damit soweit von einer Waffe weg wie es nur sein könnte, außerdem hat der Hersteller generell keine Kampfmesser im Programm, deswegen mache ich mir da bisher auch keine Sorgen.

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                                        • krupp
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                                          • 11.05.2010
                                          • 1466
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          na dann viel spass ditschi :-)


                                          unabhängig von der definition ab wann ein messer eine waffe ist
                                          stellt sich die frage wann genau man ein messer "führt".
                                          offensichtlich ist damit nicht nur das köpernahe tragen gemeint sondern
                                          jeglicher schneller zugriff.
                                          daher auch die owi bei dem fall mit dem autofahrer in der seitenablage.
                                          ich verstehe das gesetz inzwischen so, wenn man es ganz streng auslegt,
                                          das die ausnahmeregelungen des führens nur wärend ausübung der tätigkeit
                                          gelten kann denn zum transport gibt es eine weitere regelung.
                                          hier unterscheidet man nun zwischen geschlossen (wäre zb der rucksack normal)
                                          und verschlossen (zb rucksack mit einem schloss gesichert) [absatz 2, punkt 2] .
                                          von einem bestimmtem ort (zb stadt oder wald) ist dort nicht die rede,
                                          daher greift das führungsverbot unter umständen auch beim zb wandern
                                          solange man das messer nicht wirklich benötigt.

                                          auf jedenfall ist der transport im seiten, -deckelfach oder sogar im rucksack,
                                          wie von vielen (auch mir) praktiziert, siehe "wie tragt ihr eure messer-fred"
                                          kein transprot in einem verschlossenem behältniss und könnte
                                          bei einer kontrolle durch einen besonders gewissenhaften beamten
                                          eine owi inkl einziehen des messers nachsichziehen.
                                          ich will da jetzt niemanden belehren, hatte meins auch heute wieder die
                                          paar stunden dabei, dennoch bin ich da inzwischen am grübeln.
                                          bei uns gibs halt doch recht häufige kontrollen besonders am WE (fussball)
                                          und ich wurde zb sogar mal quasi vor der haustür kontrolliert aufm weg zum einkaufen
                                          obwohl das stadion locker 5 km entfernt ist (freilich ohne messer ^^).
                                          Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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