Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • loewe
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    • 31.07.2010
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
    OT:
    Und dazu ist es noch ein ganz toll verarbeitetes Taschenmesser - zugegeber Maßen etwas taktisch angehaucht. Seit der Einführung des § 42a WaffG neben dem Spyderco UKPK mein Lieblings-EDC!
    OT: Ist das UKPK (welches genau ?) nicht auch ein Einhandmesser ? Zugegeben mit einer genügend kleinen Klinge

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    • smeagolvomloh
      Fuchs
      • 07.06.2008
      • 1929
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      [OT]
      Zitat von loewe Beitrag anzeigen
      OT: Ist das UKPK (welches genau ?) nicht auch ein Einhandmesser ? Zugegeben mit einer genügend kleinen Klinge
      Ich habe diese Version:

      Spyderco UKPK Green

      Lässt sich zwar einhändig öffnen, arretiert aber nicht (die Klinge wird über die Rückenfeder festgehalten - wie bei einem klassischen schweizer Taschenmesser). Insofern fällt es nicht unter die Regelungen des § 42a WaffG.
      "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
      Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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      • Wandersmann63
        Gerne im Forum
        • 22.02.2011
        • 59
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        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Hallo,

        ein Bekannter der auch Messer sammelt wurde vor einiger Zeit des Nachts in der Fußgängerzone der nächsten größeren Großstadt routinemäßig überprüft.
        (Gut er sieht auch mehr wie der typische Raucher von bewußtseinserweiternden Pflänzchen aus, was er aber definitiv nicht ist.)


        Gleich nach dem Ausweis wurde auch gleich gefragt, ob er Messer dabei hätte.
        Dazu gleich mal alle Hosentaschen und Jackentaschen ausleeren.
        Bingo.
        War sogar ein Einhandmesser.
        Anzeige und durfte dann eine Geldstrafe von 400.-€ bezahlen.

        Bisher war ich immer so mutig auch mal ein Einhandmesser wie das neue Bundeswehrmesser in der Öffentlichkeit zu führen.
        Seit dieser Geschichte ist aber Schluß damit.
        Das Geld spare ich mir lieber.

        Laut einer Aussagen in Messerforen fragen sie auch desöfteren mal bei Fahrzeugkontrollen nach, ob Messer im Auto sind.
        Gerade da sind noch viele Einhandmesser im Fahrzeuginnenraum installiert, damit man sich im Unfall möglicheweise mit so einem leicht zu öffnenden Messer den Gurt durch schneiden könnte.

        Scheinbar haben es die Einhandmesser der Executiven etwas angetan im Augenblick, so dass ein verstärkter Blick darauf geworfen wird.

        Grüßle

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        • Michael 60
          Anfänger im Forum
          • 20.07.2007
          • 27

          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Es wäre mal schön so einen Bußgeldbescheid (natürlich geschwärzt) lesen zu können. Man liest viel, aber bisher einen in natura gesehen, hab ich noch nicht.
          Michael

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          • loewe
            Dauerbesucher
            • 31.07.2010
            • 996
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Ich bin am grübeln mir ein Böker Exscalibur 1 oder 2 als EDC anzuschaffen. Grund zum Zweifel ist hauptsächlich die Frage ob dieses hübsche Ding wohl als Ein- oder Zweihandmesser durchgehen wird.

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            • Wandersmann63
              Gerne im Forum
              • 22.02.2011
              • 59
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von loewe Beitrag anzeigen
              Ich bin am grübeln mir ein Böker Exscalibur 1 oder 2 als EDC anzuschaffen. Grund zum Zweifel ist hauptsächlich die Frage ob dieses hübsche Ding wohl als Ein- oder Zweihandmesser durchgehen wird.
              Hallo,

              wenn nur mit zwei Händen zu öffnen, dann ist es kein Einhandmesser - folglich legal zu führen.

              Kann es jetzt aber bei dem Messer keine Einhandöffnungsvorrichtung wie Daumenpin sehen.

              Würde es als legales Zweihandmesser einstufen.


              Grüßle

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              • loewe
                Dauerbesucher
                • 31.07.2010
                • 996
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Zitat von Wandersmann63 Beitrag anzeigen
                wenn nur mit zwei Händen zu öffnen, dann ist es kein Einhandmesser - folglich legal zu führen.
                Kann es jetzt aber bei dem Messer keine Einhandöffnungsvorrichtung wie Daumenpin sehen.
                Das Problem ist, dass es sich einhändig öffnen lässt. Erfordert etwas Übung und funktioniert auch nur, weil es sehr leichtgängig ist.
                Aber das lässt sich ja beheben.

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                • kajakster
                  Erfahren
                  • 20.08.2008
                  • 181
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Das Exkelibur 1 hat einen Daumennocken (keine Ahnung ob das der richtige Begriff ist) damit lässt es sich auf jeden Fall einhändig öffnen und daher denke ich das es ein Einhandmesser ist. Das "2" hat diesen nicht, dafür aber eine Daumennagelkerbe also offiziell eher kein Einhandmesser (geht aber trotzdem wenn man weiß wie)

                  Ich war letztens erstaunt: Im Fernsehen war ein Bericht über eine Polizeikontrolle, Motorradfahrer wegen nicht erlaubtem Helm angehalten. Während der Kontrolle der Polizist so: "Ich seh da haben sie so einen Clip an der Hosentasche ist das ein Messer?" -War ein Einhandmesser und wurde eingezogen.

                  Das zeigt dass die Polizisten wohl verstärkt drauf achten.

                  Kommentar


                  • Wandersmann63
                    Gerne im Forum
                    • 22.02.2011
                    • 59
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von kajakster Beitrag anzeigen
                    Ich war letztens erstaunt: Im Fernsehen war ein Bericht über eine Polizeikontrolle, Motorradfahrer wegen nicht erlaubtem Helm angehalten. Während der Kontrolle der Polizist so: "Ich seh da haben sie so einen Clip an der Hosentasche ist das ein Messer?" -War ein Einhandmesser und wurde eingezogen.

                    Das zeigt dass die Polizisten wohl verstärkt drauf achten.

                    Hallo,

                    das gleiche habe ich bei so einer Polizei-Doku im Privatfernsehen gesehen.

                    Wochenends abends werden auf der Landstraße Discobesucher kontrolliert.

                    Die vier Insassen (vier junge Männer) müssen aussteigen und der Innenraum wird verdachtsunabhängig von einem Polizisten durchsucht.
                    Haben mehr nach BTM gesucht und den Fahrer schon gleich mal blasen lassen.
                    Aber alles negativ.

                    Der Beamte findet ein Einhandmesser auf dem Fahrzeugboden. (Wird einer der Fahrzeuginsassen wohl schnell aus seiner Tasche auf den Fahrzeugteppich geschmissen haben.)

                    Auf alle Fälle ging da gleich der Affentanz los.
                    "Verstoß gegen das Waffengesetz. Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Wem gehört das Messer?"

                    Die Jungs wurden dann so lange unter Druck gesetzt, bis dann einer zugab, dass es sein Messer sei.

                    Einhandmesser eingezogen und Anzeige folgte...

                    Ja, auf Einhandmesser sind sie im Augenblick ziemlich scharf.

                    Also ich trage keines mehr in der Öffentlichkeit. Den Stress und das Geld kann ich mir alles sparen.


                    Grüßle

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                    • smeagolvomloh
                      Fuchs
                      • 07.06.2008
                      • 1929
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                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      OT:
                      Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                      Das Problem ist, dass es sich einhändig öffnen lässt. Erfordert etwas Übung und funktioniert auch nur, weil es sehr leichtgängig ist.
                      Aber das lässt sich ja beheben.
                      Habe es schon selbst befummelt - braucht gar keine Übung - lässt sich ganz problemlos einhändig öffnen.
                      "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                      Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                      • krupp
                        Fuchs
                        • 11.05.2010
                        • 1466
                        • Privat

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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        das ist zwar eig sozusagen offtopic, aber mein opa macht sein altes schweizer
                        taschenmesser auch mit 1 hand bzw mim daumennagel auf.
                        allerdings ist die klinge dort nicht arretiert.

                        möglicherweisse gibs aber inzwischen auch multifunktionstaschenmesser
                        (oder multitools) wo sich die klinge feststellt.
                        wie siehts denn dann aus? man könnte ja nun argumentieren das diese
                        gegenstände von der sache/einsatzzweck her werkzeuge sind ?

                        um es mal an spitzfindigkeit zu übertreiben...
                        ist das nun eine zange mit messer oder ein messer mit zange?
                        na ihr wisst sicherlich wie ich es meine...
                        Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                        • smeagolvomloh
                          Fuchs
                          • 07.06.2008
                          • 1929
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zu diesem Thema gibt es noch keine veröffentlichten Urteile.
                          "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                          Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                          • Gast-Avatar

                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                            Ich bin am grübeln mir ein Böker Exscalibur 1 oder 2 als EDC anzuschaffen. Grund zum Zweifel ist hauptsächlich die Frage ob dieses hübsche Ding wohl als Ein- oder Zweihandmesser durchgehen wird.
                            Das Messer Nr. 1 wollte ich auch mal haben ...

                            Aber nachdem mir die Firma Böker auf Anfrage hin mitgeteilt hat, dass dieses Messer als sogenanntes Einhandmesser einzustufen ist und somit dem Führungsverbot des § 42 a WaffG unterliegt , habe ich von einem Kauf abgesehen.

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                            • loewe
                              Dauerbesucher
                              • 31.07.2010
                              • 996
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Dann wirds wohl ein Pohlforce Outdoor. Mal abwarten ob die Vernunft über den Funfaktor gewinnt (gemeint ist die Messergröße)

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                              • Gast-Avatar

                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                bin mal kontroilliert wurden... wie es dazu kam ist ne blöde geschichte und nebensächlich... hatte damals "serienmässig" n crkt m16 am gürtel. wohl wissend, dass dies nicht erlaubt ist...

                                das messer bekam ich zurück, und die owi von 123 euro folgte...

                                jetzt hab ich seit sommer 2009 n leatherman am gürtel.... mit gleich 2 einhandklingen dran... hab mir schon mal überlegt die fingerlöcher zu schweißen zu lassen.....

                                wie da die regelung ist, bzw wenn es dazu mal ne offizielle ansage gäbe wäre das nicht schlecht...und was ist eigentlich mit den den berühmten teppichmessern, wenn ich vom bau komme, und das ding ist noch in der brusttasche...

                                Kommentar


                                • MrProTrek
                                  Anfänger im Forum
                                  • 14.09.2011
                                  • 12
                                  • Privat

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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Hallo zusammen,

                                  muss als alter Liebhaber der praktischen "Klingen" am Gürtel auch mal meinen Senf dazu geben.

                                  Ich denke jeder kann ein feststehendes Messer "wenn er will" genauso verdeckt mitführen wie ein Einhandmesser.

                                  Das allerschönste, um mal wirklich den SCHWACHSINN der Gesetzgebung zu verdeutlichen, war meine Frage an einen Bekannten der Polizist ist:

                                  Habe Ihn gefragt, ob ich eine "Machete" (ja ist etwas übertrieben aber die gibts ja überall z.B. im Netz und der Bucht frei zu kaufen) mitführen dürfte.

                                  Dazu war seine Ansage: Das ist Ermessenssache des jeweiligen Polizisten. Im AUto darf die rumliegen wo sie will, da es ja laut Zweck ein Gartengerät ist (30cm scharfes Stahl mit Griff wurde nicht als Waffe, sondern als "Unkrautvernichter" hergestellt). Und wenn ich gut begründen kann, warum ich sie mitten in der City am Gürtel trage, ist das auch kein Problem (z.B. ich wohne hier, gehe gerade zum Auto weil ich bei meiner Oma Hecke schneiden will)....

                                  Ich finde das ganze einfach nurnoch lächerlich! Egal welche Hieb und Stoßwaffen.... im Endeffekt kannste alles scharfe, harte Metall mit dir rumschleppen wenn nicht irgendwann mal "wurde zum verletzen bzw. als WAFFE gebaut" draufgestempelt wurde...

                                  finde das ganze einfach lächerlich!

                                  Wahrscheinlich muss man in Zukunft nen abschließbaren Koffer im Kofferraum haben, wenn man Schwellenleisten für die Türübergänge kaufen möchte oder das Rasenmäher-Messer wechselt.....

                                  Kommentar


                                  • Sir_Hawk
                                    Erfahren
                                    • 17.04.2008
                                    • 290
                                    • Privat

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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Guten Tag,
                                    ich hab mal eine eventuel dumme Frage.
                                    Kenne das Waffengesetz nicht besonders gut.
                                    Hab mir ein CRKT Drifter bestellt.
                                    Liege ich damit richtig, dass ich es nicht in der Öffentlichkeit
                                    am Gürtel tragen darf?
                                    Aber darf ich es in einer Packtasche wärend einer Radtour mit mir führen?
                                    (Dafür hab ich es nämlich primär bestellt.)

                                    Danke
                                    Sir_Hawk

                                    PS: wie ist das nun, wenn ich den Daumenpin abschraube;
                                    ist das tragen dann legal oder illegal?

                                    Kommentar


                                    • MrProTrek
                                      Anfänger im Forum
                                      • 14.09.2011
                                      • 12
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      DEFINITIV EIN "NICHT ERLAUBTES" Einhandmesser....

                                      Darfst du also meiner Meinung nach nicht mitführen, ob jemals dein Rucksack bei ner Tour kontrolliert wird bezweifle ich aber....

                                      Ohne Pin wäre die Funktion des Öffnens mit einer Hand ja nichtmehr gegeben, und somit ist es dann wohl legal...

                                      Aber verlass dich nicht auf meine Antwort, blicke da selber auch nichtmehr 100% durch

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                                      • Gryllsfan
                                        Gerne im Forum
                                        • 17.06.2010
                                        • 56
                                        • Privat

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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Irgendwie ist das Gesetz keine Einhandmesser mehr tragen zu dürfen doch vollkommen sinnlos. Ich kann genauso gut eine Schere in der Hosentasche mit mir rumtragen. Da brauch ich gar nix aufklappen um einen, übertrieben gesagt, abzustechen.
                                        Genauso hirnrissig ist es doch, dass das Tragen in der Öffentlichkeit verboten ist, der Verkauf aber erlaubt. Wie soll ich denn bitte mein eben im Laden erworbenes Messer nach Hause transportieren, wenn ich es nicht mit mir führen darf!? Das ist (leider) mal wieder typisch deutscher Gesetzgeber.
                                        Run when you can, walk when you have to, crawl if you must, but never give up.

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                                        • Gast-Avatar

                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          die definition des kaufens und nach hause schleppen ist ganz klar. es muss verschlossen sein und so verpackt, das es nicht als führen zählt sondern transportieren. eine gürteltasche zählt hier nicht als verschloßen

                                          sprich:
                                          am gürtel oder hosentasche = führen
                                          im beutel oder rucksack = transportieren

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