Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • krupp
    Fuchs
    • 11.05.2010
    • 1466
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    jau aber wie sieht es mit der gesetzlichen lage wirklich aus?
    da bin ich jetzt wirklich neugierig.
    bspw bin ich diesen winter 1x mal mit sturmhaube von der wohnung
    bis ins kaffe gelaufen, aus dem einfachem grund das der rest der winterklamotten
    in der wäsche war und es war so arschkalt, ich hatte halt sonst weder mütze
    noch kapuzenpulover oder dergleichen.
    allerdings auch nur dieses 1x und da haben mich trotz schneetreiben die
    mitmenschen auf der straße so verstört angeschaut das ich es danach gelassen habe
    Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 12397
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Hallo,
      auf die Schnelle und ohne Gewähr:

      das Waffengesetz kennt den Begriff "Schutzwaffe" nicht. Er betrifft daher nicht das Alltagsleben.

      Der Begriff " Schutzwaffe" stammt aus dem Versammlungsgesetz.

      § 17a

      (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

      (2) Es ist auch verboten,
      1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
      2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

      (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

      (4) Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.


      Unter den 17 a fallen auch die Sturmhauben.

      Ich weise darauf hin, daß das Versammlungsgesetz wesentlich schärfer formuliert als das WaffenG.

      § 2

      (1) Wer zu einer öffentlichen Versammlung oder zu einem Aufzug öffentlich einlädt, muß als Veranstalter in der Einladung seinen Namen angeben.

      (2) Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsmäßige Durchführung zu verhindern.

      (3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.


      Hervorhebungen durch mich. Nach dem Versammlungsgesetz kann auch das Mitführen eines Schraubenziehers, einer Zaunlatte etc. strafbar sein. Und jede Form von Messer!
      Noch ein Hinweis: Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sind in der Regel Straftaten, nicht nur Ordnungswidrigkeiten.
      Weiterer Hinweis: ich habe das Versammlungsgesetz des Bundes zitiert. Einige Länder haben eigene Versammlungsgesetze mit abweichenden Regelungen.

      Und eine Bitte: es wird wirklich OT, hier jetzt das Versammlungsrecht zu diskutieren.

      Gruß Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 12.08.2011, 18:04.

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      • loewe
        Dauerbesucher
        • 31.07.2010
        • 996
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        OT: Na dann sprech ich mal ne Warnung fürn Winter aus:
        Im Raum München (insbesondere Innenstadt und M-Nord) wird es Dienstags gegen halb 8 morgens und halb 9 abends zu einer vermehrten Häufung von Sturmhaubensichtungen kommen. (Bei 7,5 km mit dem Radl in einfacher Richtung bestehe ich darauf )
        Vlt ist dann ja der ein oder andere weniger irritiert

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12397
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          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Hallo,
          alle erschlagen vom Versammlungsgesetz? Ich wollte mit meiner Bitte, diesen Messer-thread nicht in einen Demo-thread umzuwandeln, niemanden zum Schweigen bringen.
          Wer über Demo-Erfahrungen und Messer berichten möchte, könnte ja einen eigenen thread aufmachen. Hätte über die Messer ja immer noch outdoor-Bezug.
          Hier geht es um Erfahrungen mit dem geänderten Waffenrecht, insbesondere um
          § 42 a WaffG, etwaige Kontrollen und Entscheidungen.
          Völlig OT war der Hinweis auf das Versammlungsgesetz aber hier nicht.
          Es ist auch im Hinblick auf § 42 a WaffG wichtig zu wissen, daß Messer, die da erlaubt sind, immer noch nach Versammlungsgesetz verboten sein können.
          Das Versammlungsgesetz ist, beschränkt auf die öffentlichen Versammlungen, Spezialgesetz gegenüber dem allgemein geltenden Waffengesetz und verdrängt dann durch wesentlich schärfere Anforderungen dessen Normen.
          Gruß Ditschi

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          • krupp
            Fuchs
            • 11.05.2010
            • 1466
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            nene

            was demos angeht hast du schon recht das gehört nicht in diesen beitrag,
            war auch nicht mein anliegen.
            ich wollte nur die frage, ob man schonmal outdoormässig ärger mit dem waffengesetz
            hatte um weitere gegenstände erweitern (zb genannte sturmhauben)
            wo meiner meinung nach zumindest vom gesetzgeber her auch einige
            einschränkungen bestehen,
            von der wahrnehmung durch zufällige beobachter mal ganz zu schweigen.
            ich kann mir durchaus vorstellen, wenn ich mich jetzt zb in meinen opa reinversetze,
            der würde eher zum handy greifen wenn er da im wald oder aufm feldweg
            einen rumlaufen sieht der sozusagen vermummt ist als bei jemandem
            der ein messer an der hose hängen hat.
            auch als ich mitte-ende märz paddeln war, da war es noch nachts durchaus recht
            kalt, trug ich meine dicke sturmhaube, auch morgens noch garnich so drann
            gedacht, grad kaffe gekocht, kippe im mund und das ding noch auf,
            haben mich da die landbewohner ziemlich komisch angeguggt nunja...
            ärger hatte ich keinen, aber es ist doch schon interessant, finde ich.

            wenn jetzt einer der mods der meinung ist das das nicht ins thema passt,
            kein problem. sagt nur kurz bescheid.

            wie ist es zb bei flugreisen?
            hatte da bei jemandem von euch schonmal das mitführen einer sturmhaube probleme bereitet ?
            (natürlich nich aufm kopp haha is klar...)
            Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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            • fraizeyt

              Fuchs
              • 13.08.2009
              • 1891
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von krupp Beitrag anzeigen
              ich wollte nur die frage, ob man schonmal outdoormässig ärger mit dem waffengesetz
              hatte um weitere gegenstände erweitern (zb genannte sturmhauben)
              wo meiner meinung nach zumindest vom gesetzgeber her auch einige
              einschränkungen bestehen,

              auch als ich mitte-ende märz paddeln war, da war es noch nachts durchaus recht
              kalt, trug ich meine dicke sturmhaube, auch morgens noch garnich so drann
              gedacht, grad kaffe gekocht, kippe im mund und das ding noch auf,
              haben mich da die landbewohner ziemlich komisch angeguggt nunja...
              ärger hatte ich keinen, aber es ist doch schon interessant, finde ich.
              Nachdem mich eine vollvermummte Person neulich auf einem Einzelhandelsparkplatz schwerautomotorisiert mit Tempo 30 - 40 km/h fast plattgemacht hat, googlte ich zu diesem Thema und war ziemlich überrascht, dass es zumindest im Verkehr kein Vermummungsverbot gibt.
              Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

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              • Homer
                Freak

                Moderator
                Liebt das Forum
                • 12.01.2009
                • 17039
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Zitat von fraizeyt Beitrag anzeigen
                ...dass es zumindest im Verkehr kein Vermummungsverbot gibt.
                ich trage beim fahrradfahren oft einen schwarzen kapuzenpulli und ein bis über die nase hochgezogenes schwarzes buff, dazu schwarze jacke und hose.
                angehalten wurde ich noch nie, aber die autofahrer sind teilweise etwas zurückhaltender im ertrotzen der vorfahrt u.ä. - haben wohl angst, daß ihnen der bombenleger nen kratzer in den lack macht
                zurecht.
                420

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                • smeagolvomloh
                  Fuchs
                  • 07.06.2008
                  • 1929
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  OT: Kurz und knapp (um das Thema Vermummung in diesem Beitrag endlich zu beenden):
                  Außerhalb des Geltungsbereiches des Versammlungsgesetzes gibt es in Deuschtland kein Vermummungsverbot!
                  "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                  Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                  • krupp
                    Fuchs
                    • 11.05.2010
                    • 1466
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    oke dann mal sorry für diese abschweifung.
                    bleiben wir halt bei messern und co.
                    Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                    • Gast-Avatar

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      @ Ditschi,

                      wenn ich an einem sogenannten Einhandmesser den Pin zum öffnen entferne und das Messer sich dann nicht mehr einhändig öffnen und somit auch nicht mehr einhändig feststellen lässt, würde dieses Messer dann auch noch unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen?

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                      • Ditschi
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                        • 20.07.2009
                        • 12397
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zitat von WildHog Beitrag anzeigen
                        @ Ditschi,

                        wenn ich an einem sogenannten Einhandmesser den Pin zum öffnen entferne und das Messer sich dann nicht mehr einhändig öffnen und somit auch nicht mehr einhändig feststellen lässt, würde dieses Messer dann auch noch unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallen?
                        Hallo,
                        @ wildhog, vermutlich nicht. Das ist aber nur eine Meinung, und ich bin nicht zur Entscheidung berufen. Es wäre mir auch nicht recht, wenn Du Dich da auf mich stützt.
                        Du könntest ja mal -- wie auch immer-- an jemanden geraten, der das anders sieht.
                        Gruß Ditschi

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                        • Der Foerster
                          Alter Hase
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                          • 3702
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          ...um zum Ausgangsthema zurück zu kommen: Ich bin letztens in eine Straßenkontrolle der Polizei und des Zolls gekommen, die haben explizit nach Einhandmessern gefragt.
                          Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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                          • cast
                            Freak
                            Liebt das Forum
                            • 02.09.2008
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Gelobt sei der Jagdschein. Bei so was bin ich auf dem Weg ins Revier, sollte ich tatsächlich mal eins dabei haben.

                            Allerdings war die letzte Straßenkontrolle bei mir ungefähr vor 20 Jahren.
                            "adventure is a sign of incompetence"

                            Vilhjalmur Stefansson

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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Gelobt sei der Jagdschein
                              Wir hatten zwar keine Einhandmesser im Auto, aber dafür zwei Großkaliberbüchsen
                              Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Das ist aber nur eine Meinung, und ich bin nicht zur Entscheidung berufen. Es wäre mir auch nicht recht, wenn Du Dich da auf mich stützt.
                                Und ich wollte Dich schon, für den Fall der Fälle, als Sachverständigen benennen ...

                                Spaß beiseite.

                                Danke für die Auskunft.

                                Ich werde mal bei der für meinen Wohnort zuständigen Polizeibehörde nachfragen, wie die die Sache sehen.

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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Wir hatten zwar keine Einhandmesser im Auto, aber dafür zwei Großkaliberbüchsen
                                  und wenn die Jungs von der Trachtengruppe noch die Pistole an der Hüfte sehen schauen die auch nicht mehr nach einem Messer.
                                  "adventure is a sign of incompetence"

                                  Vilhjalmur Stefansson

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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Ich habe mir jetzt mal die Anmerkungen zum Gesetzesentschluss durchgelesen bzw eigentlich nur die relevanten Stellen, die sich mit dem "allgemein anerkannten Zweck" befassen.
                                    Danke für den Hinweis schonmal an Ditschi. Wieder was fürs Leben gelernt.

                                    Zu finden ist diese Pdf im Anhang.

                                    Hier ein für mich sehr interessanter Auszug:
                                    Zu Buchstabe t (Artikel 1 Nr. 29, § 53 Abs. 1 des
                                    Waffengesetzes)
                                    (...)Des Weiteren wird auch das Führensverbot für Hieb-
                                    und Stoßwaffen und bestimmte Messer als Ordnungs-
                                    widrigkeit eingestuft. Dies schafft für die Polizei die
                                    Voraussetzung, bereits im Vorfeld einer Gewalttat bei
                                    provokativem Verhalten gewaltbereiter Jugendlicher de-
                                    ren mitgeführte Messer einzuziehen. Liegt ein berechtig-
                                    tes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der
                                    Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sicherge-
                                    stellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser
                                    für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen,
                                    Gartenpflege) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
                                    Hervorhebung von mir
                                    Beim Bergsteigen - insbesondere dem Klettern - hätte imho ein Einhändig zu öffnendes Messer (zB eines mit einem so effektiven Öffnungsmechanismus wie dem hier) doch eine Berechtigung. Meinungen hierzu ? Was wäre ein Picknickmesser das unter den Paragraphen fällt ? (Wenn es schon explizit aufgezählt wird...)
                                    das hier ist vermutlich verboten:

                                    (INFO: Bitte kein Bildmaterial einfügen, das die Rechte Dritter verletzt. d.h. i.d.R. keine Musikvideos, TV-Serien etc. )
                                    Rein von der Funktion (Einhandmechanismus und sichere Arretierung der stabilen Klinge sowie Fingerschutz durch Parierstange) bin ich von diesem Messer schon angetan. Sicher könnte man jetzt rummäkeln, das man dies alles nicht unbedingt braucht und das es idR auch ein kleines Opinel tut. Nur dass das Opinel beispielsweise ein paar Nachteile hat: grottenschlechte Arretierung, dünne Klinge und sehr subjektiv ist das CRKT einfach ansprechender. Zumindest mir würde dieses Messer gefallen.
                                    das hier wohl (noch) erlaubt:

                                    (INFO: Bitte kein Bildmaterial einfügen, das die Rechte Dritter verletzt. d.h. i.d.R. keine Musikvideos, TV-Serien etc. )
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                                      • 20.07.2009
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                                      • Privat

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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Hallo,
                                      @ loewe, Vorsicht!
                                      So eine Bundestagsdrucksache ist eine Beschlußempfehlung, also eine Vorarbeit, mit welcher der Innen- und Rechtsausschuß einen Gesetzentwurf zur Lesung im Parlament vorbereitet.
                                      Da ein Gesetz selten so aus dem Parlament herauskommt, wie es hineingeht, ist letztlich immer entscheidend, was als Gesetzeswortlaut letztendlich beschlossen wird.
                                      Das muß sich keinesfalls mit dem Entwurf decken.
                                      Deshalb wäre es verfehlt, den Entwurf anstelle des Gesetzes wörtlich zu nehmen.
                                      So ein Entwurf mit seinen Begründungen ist bei der Auslegung eines Gesetzes für den Juristen eine wichtige Erkenntnisquelle, aber keinesfalls die Einzige.
                                      Und auch die Gerichte sind an die Entwurfsbegründung keinesfalls gebunden.
                                      Wenn Du mal genau hinschaust, wirst Du im Entwurf auch durchaus unterschiedliche Begründungen und Meinungen der verschiedenen Parteien finden.
                                      Also: halte Dich an den Wortlaut des § 42 a WaffG und miß das Führen Deiner Messer daran. Die Bundestagsdrucksache ist ein Hilfsmittel in Zweifelsfragen.
                                      Von Bergsteigen, Picknick und Garten steht nur etwas im Entwurf, nicht im Gesetz.
                                      Gruß Ditschi

                                      Ergänzung: siehe dazu Gesetzgebungsverfahren, Bundestag, Vorbereitung, 1. bis 3. Lesung:

                                      http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzg...n_(Deutschland)
                                      Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2011, 06:59.

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                                      • Flachbergsteiger
                                        Anfänger im Forum
                                        • 11.07.2008
                                        • 49
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                                        Zumindest mir würde dieses Messer gefallen. das hier wohl (noch) erlaubt:
                                        Das BKA sieht beim Bravo One Outdoor keinen Grund für einen Feststellungsbescheid.
                                        Klick >>

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                                          • 07.06.2008
                                          • 1929
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          OT:
                                          Zitat von Flachbergsteiger Beitrag anzeigen
                                          Das BKA sieht beim Bravo One Outdoor keinen Grund für einen Feststellungsbescheid.
                                          Klick >>
                                          Und dazu ist es noch ein ganz toll verarbeitetes Taschenmesser - zugegeber Maßen etwas taktisch angehaucht. Seit der Einführung des § 42a WaffG neben dem Spyderco UKPK mein Lieblings-EDC!
                                          "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                                          Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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