AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Moin,
Lesen hilft:
Ich schrob, daß mein Opinel in mehreren Fällen erst nach Klagen wieder den Weg zu mir fand.
Was nun immerhin den Vorteil hat, daß ich mehrere rechtskräftige Gerichtsentscheindungen habe, die unisono bestätigen, daß ein (12er) Opinel KEINE Waffe ist.
@Ditschi: Wir können auch umfängliche Ausführungen machen.
Dann ist "Führen" aber doch bestenfalls die direkte und unmittelbare Nutzung einer Waffe mit der Hand, nicht jedoch ein blosses "Griffbereit in der Nähe haben".
Nach deiner Argumentation dürfte der Staat aus reinen polizeitaktischen Erwägungen den Menschen jederzeit ALLE erdenklichen Werkzeuge verbieten...
Ich fand dazu den Hinweis (weiter oben im Thread) auf die Reaktion der norwegischen Regierung sehr schön, die ganz klar erklärte, daß sie keine Einschränkungen für Bürger vornehmen werde.
Da das Tragen eines Taschenmessers eine weitverbreite völlig sozialadäquate Verhaltensweise ist, stellt das pauschale Verbieten einer solchen weitverbreiteten, sozialadäquaten Handlung stets einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte von Bürgern dar.
Gruß
Hilsi
Zitat von OoS
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Lesen hilft:
Ich schrob, daß mein Opinel in mehreren Fällen erst nach Klagen wieder den Weg zu mir fand.
Was nun immerhin den Vorteil hat, daß ich mehrere rechtskräftige Gerichtsentscheindungen habe, die unisono bestätigen, daß ein (12er) Opinel KEINE Waffe ist.
@Ditschi: Wir können auch umfängliche Ausführungen machen.
Dann ist "Führen" aber doch bestenfalls die direkte und unmittelbare Nutzung einer Waffe mit der Hand, nicht jedoch ein blosses "Griffbereit in der Nähe haben".
Nach deiner Argumentation dürfte der Staat aus reinen polizeitaktischen Erwägungen den Menschen jederzeit ALLE erdenklichen Werkzeuge verbieten...
Ich fand dazu den Hinweis (weiter oben im Thread) auf die Reaktion der norwegischen Regierung sehr schön, die ganz klar erklärte, daß sie keine Einschränkungen für Bürger vornehmen werde.
Da das Tragen eines Taschenmessers eine weitverbreite völlig sozialadäquate Verhaltensweise ist, stellt das pauschale Verbieten einer solchen weitverbreiteten, sozialadäquaten Handlung stets einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte von Bürgern dar.
Gruß
Hilsi
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