Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Hilsi
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    • 08.02.2009
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    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von OoS Beitrag anzeigen
    und da wird unter Umständen eben auch ein Opinel zur Waffe. (...)
    Moin,
    Lesen hilft:
    Ich schrob, daß mein Opinel in mehreren Fällen erst nach Klagen wieder den Weg zu mir fand.
    Was nun immerhin den Vorteil hat, daß ich mehrere rechtskräftige Gerichtsentscheindungen habe, die unisono bestätigen, daß ein (12er) Opinel KEINE Waffe ist.

    @Ditschi: Wir können auch umfängliche Ausführungen machen.
    Dann ist "Führen" aber doch bestenfalls die direkte und unmittelbare Nutzung einer Waffe mit der Hand, nicht jedoch ein blosses "Griffbereit in der Nähe haben".


    Nach deiner Argumentation dürfte der Staat aus reinen polizeitaktischen Erwägungen den Menschen jederzeit ALLE erdenklichen Werkzeuge verbieten...

    Ich fand dazu den Hinweis (weiter oben im Thread) auf die Reaktion der norwegischen Regierung sehr schön, die ganz klar erklärte, daß sie keine Einschränkungen für Bürger vornehmen werde.

    Da das Tragen eines Taschenmessers eine weitverbreite völlig sozialadäquate Verhaltensweise ist, stellt das pauschale Verbieten einer solchen weitverbreiteten, sozialadäquaten Handlung stets einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte von Bürgern dar.


    Gruß
    Hilsi

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    • Torres
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      • 16.08.2008
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      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Kleiner Tipp:
      Äpfel sollte man mit Schale essen, hat mehr Vitamine. Kohlrabischale kann man abbeißen und ausspucken. Butter kann man auch mit dem Finger aufs Brot schmieren.

      Warum ich das schreibe? Weil ich immer mein Messer zu Hause vergesse. Bin bisher dennoch gut durchs Leben gekommen ohne mich in meiner Freiheit beraubt zu sehen....
      Oha.
      (Norddeutsche Panikattacke)

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      • OoS
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        • 13.06.2011
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Zitat von Hilsi Beitrag anzeigen
        Moin,
        Lesen hilft:
        Ich schrob, daß mein Opinel in mehreren Fällen erst nach Klagen wieder den Weg zu mir fand.
        Was nun immerhin den Vorteil hat, daß ich mehrere rechtskräftige Gerichtsentscheindungen habe, die unisono bestätigen, daß ein (12er) Opinel KEINE Waffe ist.
        Gelesen hab ich, keine Sorge.

        Es ging aber nicht um die juristische Einstufung als Waffe, sondern um die Benutzung des Messers als solche von der entsprechenden Klientel bei solchen Veranstaltungen! Und die ist nunmal unbestreitbar, selbst bei einem soweit "harmlosen" Opinel, dass es von der verschärften Rechtslage nicht betroffen ist, da es eben nicht (ohne spezielle Übung ) mit einer Hand zu öffnen ist.

        Edith:
        Und deswegen bin ich froh, dass gegen das Führen "gefährlicherer" Messer in der Öffentlichkeit eine gewisse Handhabe gegeben ist, bei allen genannten Vorteilen, die diese im Outdoor- Einsatz haben.

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        • Ditschi
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          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von Hilsi Beitrag anzeigen
          Moin,


          Da das Tragen eines Taschenmessers eine weitverbreite völlig sozialadäquate Verhaltensweise ist, stellt das pauschale Verbieten einer solchen weitverbreiteten, sozialadäquaten Handlung stets einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte von Bürgern dar.


          Gruß
          Hilsi
          Hallo Hilsi,

          wo ist pauschal das Tragen eines Taschenmessers verboten?

          Das Führen von einhändig zu öffnenden Folden ist verboten, weil sie wohl in einschlägigen Kreisen das verbotene Butterflymesser ersetzt haben.

          Die Begründung zitiere ich aus oben verlinktem Urteil. Eigene Erkenntnisse dazu habe ich nicht.

          Ein beidhändig zu öffnendes Taschenmesser, wie wohl Dein 12er Opinel, darfst Du weiterhin führen.
          Daß Dein 12er Opinel keine Waffe ist und nicht unter § 42 a WaffG fällt, erscheint mir so eindeutig, daß ich nicht nachvollziehen kann, warum es dazu --nach Deiner Aussage--einer Gerichtsentscheidung bedurfte. Erst recht nicht nachvollziehen kann, warum es mehrerer Entscheidungen bedurfte, nachdem das einmal rechtskräftig festgestellt wurde? Rechtskräftig heißt doch, daß es für die Zukunft entschieden ist. Ich bitte um Erläuterung.

          Aber das ist ja gut, daß Du nicht nur eines hast. Genau danach wird in diesem thread ja gefragt. Tu uns bitte den Gefallen, die Urteile mit geschwärzten persönlichen Daten zu kopieren, zu scannen und hier einzustellen. Auch bitte das Entschuldigungsschreiben der Staatsanwaltschaft. Wir sind gespannt.

          Gruß Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 07.08.2011, 13:24.

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          • Hilsi
            Erfahren
            • 08.02.2009
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            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von OoS Beitrag anzeigen
            Gelesen hab ich, keine Sorge.

            (...) sondern um die Benutzung des Messers als solche von der entsprechenden Klientel bei solchen Veranstaltungen! Und die ist nunmal unbestreitbar,
            Moin,
            Genau das bestreite ich entschieden. oder kannst Du einen einzigen Fall eines Messerangriffes eines Teilnehmers einer Demo nennen?
            Nähere Ausführungen führen hier aber zu weit ins Off. also vom Outdoor ins Urban-terrain. daher lasse ich's.

            Noch 'ne Anmerkung dierket zum Thema: Im Juni hat das AG Ratzeburg (Schleswig Holstein) entschieden, daß (Baum)Klettern ein anerkannter Grund zum "Führen" ("komm put put" )so eines Einhand-Messers ist. Aktenzeichen reiche ich bei Gelegenheit nach.

            Gruß
            Hilsi

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            • Hilsi
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              • 08.02.2009
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              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              Hallo Hilsi,

              wo ist pauschal das Tragen eines Taschenmessers verboten?
              Moin,
              Hast Du doch selber geschriben:
              Flughafen. Stadion. Festival. Demo. Öffentliche Gebäude, z.B. Gericht.




              Daß Dein 12er Opinel keine Waffe ist und nicht unter § 42 a WaffG fällt, erscheint mir so eindeutig, daß ich nicht nachvollziehen kann, warum es dazu --nach Deiner Aussage--einer Gerichtsentscheidung bedurfte. Erst recht nicht nachvollziehen kann, warum es mehrerer Entscheidungen bedurfte, nachdem das einmal rechtskräftig festgestellt wurde? Rechtskräftig heißt doch, daß es für die Zukunft entschieden ist. Ich bitte um Erläuterung.
              Tja, so hatte ich das auch mal gesehen, is' aber eben nicht so.
              Sieh z.b. Post 108 .
              Es gibt nicht nur Staatsanwälte die dummdreist trotz völlig klarer Rechtslage Verfahren eröffnen, es gibt leider auch zu viele "Schill" mäßige Richter.
              Ergebniss der richterlichen Unabhängigkeit, welche sich einer Kontrolle weitgehend entzieht bzw diese nur durch langwierige weitere Verfahren möglich macht.
              In Deutschland gibt es ja keine Präzenzfälle nach Anglo-Amerikansichem Muster, daher hat keineswegs jede rechtskräftige Enscheidung eines Gerichtes auch Bindungswirkung für andere Gerichte.

              Und: Wie lange hatte doch z.b.das "Läpple"- Unrechtsurteil bestand?



              Aber das ist ja gut, daß Du nicht nur eines hast. Genau danach wird in diesem thread ja gefragt. Tu uns bitte den Gefallen, die Urteile mit geschwärzten persönlichen Daten zu kopieren, zu scannen und hier einzustellen. Auch bitte das Entschuldigungsschreiben der Staatsanwaltschaft. Wir sind gespannt.
              Eigentlich nicht, da es eben gar nicht um so'n Einhand-Teil geht.
              Sonst hätte ich mich schon früher dazu geäußert.
              Ich werde aber gerne mal in den Akten wühlen.

              Das Schreben der Sta ist inzwischen Bestandteil einer umfangreichen Akte eines laufenden Verfahrens. Ich habe mich damit nicht zufrieden gegeben, und möchte die explizite Feststellung der vollkommenen Rechtswidrigkeit auch anderer Polizeimaßnahmen. Für Dez ist da gerade ein Anhörung terminiert worden. Also ich bin mir da nicht ganz sicher inwieweit das einem Veröffentlichungsverbot unterliegt.
              Werde da den Anwalt fragen.

              Gruß
              Hilsi

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              • Ditschi
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                • 20.07.2009
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                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Zitat von Hilsi Beitrag anzeigen
                Moin,
                Hast Du doch selber geschriben:








                Tja, so hatte ich das auch mal gesehen, is' aber eben nicht so.
                Sieh z.b. Post 108 .
                Es gibt nicht nur Staatsanwälte die dummdreist trotz völlig klarer Rechtslage Verfahren eröffnen, es gibt leider auch zu viele "Schill" mäßige Richter.
                Ergebniss der richterlichen Unabhängigkeit, welche sich einer Kontrolle weitgehend entzieht bzw diese nur durch langwierige weitere Verfahren möglich macht.
                In Deutschland gibt es ja keine Präzenzfälle nach Anglo-Amerikansichem Muster, daher hat keineswegs jede rechtskräftige Enscheidung eines Gerichtes auch Bindungswirkung für andere Gerichte.

                Und: Wie lange hatte doch z.b.das "Läpple"- Unrechtsurteil bestand?





                Eigentlich nicht, da es eben gar nicht um so'n Einhand-Teil geht.
                Sonst hätte ich mich schon früher dazu geäußert.
                Ich werde aber gerne mal in den Akten wühlen.

                Das Schreben der Sta ist inzwischen Bestandteil einer umfangreichen Akte eines laufenden Verfahrens. Ich habe mich damit nicht zufrieden gegeben, und möchte die explizite Feststellung der vollkommenen Rechtswidrigkeit auch anderer Polizeimaßnahmen. Für Dez ist da gerade ein Anhörung terminiert worden. Also ich bin mir da nicht ganz sicher inwieweit das einem Veröffentlichungsverbot unterliegt.
                Werde da den Anwalt fragen.

                Gruß
                Hilsi
                Hallo Hilsi,
                ich weiß nicht, wie es den anderen geht, aber ich werde mich zu Deinen Beiträgen nicht mehr äußern. Ich habe genug gelesen und verstanden.
                Gruß Ditschi

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                • GHL
                  Gerne im Forum
                  • 02.04.2011
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                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Zitat von Canadian Beitrag anzeigen
                  Unter dem einfachen Taschenmesser verstehe ich ein klassiches Victorinox und Nachbauten oder ein einfaches Opinel. Sowas befindet sich ja in fast jedem Haushalt.
                  Ein Einhandmesser hab ich noch nie gebraucht, schon gar nicht in der "Zivilisation".

                  Deine "Bedienungsanleitung" ist wohl auch der Grund, wo rum es verboten wurde. Festhalten, in die Hosentasche greifen, mit dem schneiden beginnen, ohne sich selbst zu verletzen.

                  Ihr sollt eure Einhandmesser haben, aber in der Stadt braucht sie wirklich keiner und dieses "wegen ein paar Deppen" kauf ich euch einfach nicht ab.

                  Das mit der Generation 60+ ist übrigens auch Quatsch. Ich kenn einiger 60er, aber ein Messer am Mann zu haben ist da nicht üblich.
                  Das sind wieder mal die üblichen Vorurteile gegenüber Messer.

                  In meiner Jugendzeit war es gang und gäbe, daß der Sohn irgendwann vom Vater ein Taschenmesser geschenkt bekam. Von da an gehörte das Taschenmesser zum Träger wie die Armbanduhr oder das Taschentuch. Die heutige Jugend scheint da anders gepolt zu sein. Für die ist ein Messer nicht mehr nötig. Dafür brauchen sie unbedingt ihr iPhone und diverse Apps um im Großstadtdschungel zu überleben.

                  Sicher viele haben in der Zivilisation noch kein Einhandmesser gebraucht. Gleiches gilt für den Verbandkasten im Auto.Trotzdem muß einer mitgeführt werden. Und selbst in der "Zivilisation" kann ein Messer schneller nötig werden als man denkt.

                  Gruß
                  Gerhard

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                  • Torres
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                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Sicher viele haben in der Zivilisation noch kein Einhandmesser gebraucht. Gleiches gilt für den Verbandkasten im Auto.Trotzdem muß einer mitgeführt werden. Und selbst in der "Zivilisation" kann ein Messer schneller nötig werden als man denkt.
                    Stimmt - ich habe noch nie ein Einhandmesser gebraucht. Opinel reicht (wenn ich es denn mithabe).
                    Verbandskasten habe ich schon öfter gebraucht.
                    In der Zivilisation kann ein Messer schneller nötig werden als man denkt? Klar, Brot schneiden ohne Messer ist wirklich blöde. Oder was meinst Du?

                    Gibt es eigentlich schon eine Messer App zum Kohlrabi schneiden?

                    @Hilsi
                    Schade, wirkt fast so, als würdest Du, wenn es interessant wird, kneifen. Das ist wirklich nicht nett. Mich würde das Urteil zum Opinel brennend interessieren.
                    Oha.
                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                    • Ditschi
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                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von Torres Beitrag anzeigen

                      @Hilsi
                      Schade, wirkt fast so, als würdest Du, wenn es interessant wird, kneifen. Das ist wirklich nicht nett. Mich würde das Urteil zum Opinel brennend interessieren.

                      die Urteile! Es sollen mehrere sein, rechtskräftig zum gleichen Sachverhalt....?

                      Ditschi

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                      • Hilsi
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                        Stimmt - ich habe noch nie ein Einhandmesser gebraucht. Opinel reicht (wenn ich es denn mithabe).
                        Verbandskasten habe ich schon öfter gebraucht.
                        In der Zivilisation kann ein Messer schneller nötig werden als man denkt? Klar, Brot schneiden ohne Messer ist wirklich blöde. Oder was meinst Du?

                        Gibt es eigentlich schon eine Messer App zum Kohlrabi schneiden?

                        @Hilsi
                        Schade, wirkt fast so, als würdest Du, wenn es interessant wird, kneifen. Das ist wirklich nicht nett. Mich würde das Urteil zum Opinel brennend interessieren.
                        Moin,
                        Wat 'ne Anspruchshaltung!
                        Wird kommen, habe aber durchaus noch Nebenbeschäftigungen.


                        @ Ditschi: ????

                        Gruß
                        Hilsi

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                        • Michael 60
                          Anfänger im Forum
                          • 20.07.2007
                          • 27

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Jaja diese Urteile, außer dem "Rucksack"- und dem OLG BW-Urteil habe ich bisher noch keines gesehen. Da wird immer viel geredet.
                          Michael

                          Kommentar


                          • Lobo

                            Vorstand
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                            Lebt im Forum
                            • 27.08.2008
                            • 6497
                            • Privat

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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            @Hilsi

                            also ich bin froh daß Messer jeglicher Art in Stadien, auf Demos und anderen Massenveranstaltungen verboten sind. Meine Güte du kannst deine Brote auch vorher schmieren und deinen Kohlrabi schneiden und alles verzehrfertig mitnehmen!

                            Oder willst du auf der Seite der Ordner/Security/Polizei/BGS etc. stehen wenn auf der anderen Seite rechtradikale Demonstranten oder Hooligans stehen die alle offiziell ein Messer dabei haben dürften?

                            Was glaubst du was in Fussballstadien los wäre wenn Messer erlaubt wären?

                            Ich bin froh daß dort Messer jeglicher Art verboten sind, denn ich esse dann Meinetwegen einen Hot-Dog, und keinen frisch geschälten Apfel/Kohlrabi...

                            So jetzt hab ich Hunger...

                            Ach und die Ausgangsfrage haben immernoch die wenigsten beantwortet:
                            Wer wurde kontrolliert?

                            @Hilsi
                            Bei welcher Art von Kontrolle und wo haben sie denn dein Opinel einkassiert?

                            Grüße
                            Thomas

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                            • Ditschi
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                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
                              • 12392
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                              Hallo,
                              wir sollten noch unterscheiden nach staatlichen Verboten in Gesetzen, z.B. dem Waffengesetz, und all den Verboten, die Aufgrund des Hausrechtes des Veranstalters ergehen und viel weitreichender sein können.
                              Vor dem Stadion wird Dir nicht nur Dein Messer abgenommen, völlig gleichgültig, wie es nach dem WaffG einzuordnen ist, sondern in der Tat jeder potentiell gefährliche Gegenstand. Flughafenbetreiber und airlines stellen auch ihre eigenen Regeln auf.
                              Denen unterwirft man sich, oder man bleibt draußen. Ist nicht immer der Staat, der Dir Dein Messer nicht gönnt.
                              Gruß Ditschi

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                              • loewe
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                                • 31.07.2010
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zuerst einmal: Ich bin noch nie im normalen Alltag kontrolliert worden. Das Einhandarretierende Taschenmesser steckt im Rucksack und kommt mit, weil es nunmal das Taschenmesser ist das ich besitze. Grund der Mitnahme: Mit dem Schraubenzieher kann man wunderbar den Reifen des Fahrrads anheben um einen kaputten Schlauch zu wechseln. Scherben liegen ja in der Stadt genug rum. Ich hoffe dass dies Grund genug zum Mitführen ist
                                Ich habe bei fast 10km einfacher Strecke zur Arbeit hin nicht ganz so viel Freude wenn ich das schieben müsste....
                                Zitat von GHL Beitrag anzeigen
                                Die heutige Jugend scheint da anders gepolt zu sein. Für die ist ein Messer nicht mehr nötig. Dafür brauchen sie unbedingt ihr iPhone und diverse Apps um im Großstadtdschungel zu überleben.
                                Schön gesagt. Auf jedem Zeltlager haben sich die Kleinen immer gefreut, wenn sie mal mit einem Taschenmesser rumschnitzen durften, Holz hacken konnten, generell "verbotenes" plötzlich "erlaubt" war.
                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                die Urteile! Es sollen mehrere sein, rechtskräftig zum gleichen Sachverhalt....?
                                Wie dir kommt dabei etwas komisch vor ? Mich hätte vor allem das Entschuldigungsschreiben des Staatsanwalts interessiert.
                                Dass ein 12er Opinel einhändig zu öffnen und auch leicht zu arretieren ist dürfte doch klar sein, oder ? Mit den Zähnen die Klinge rausziehen, mit einer Daumenbewegung arretieren Ich kann mir in einem normalen Umfeld nicht vorstellen, dass einem tatsächlich ein gewöhnliches Einhandmesser abgenommen werden würde. Dass man so eines nicht unbedingt in der Innenstadt griffbereit haben sollte ist klar. Ebenso haben bei Großveranstaltungen keine Messer etwas zu suchen.
                                Einfach in den Rucksack stecken, dann hat mans für normale Dinge immer noch schnell genug in der Hand.

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                                • Ditschi
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                                  Zuerst einmal: Ich bin noch nie im normalen Alltag kontrolliert worden. Das Einhandarretierende Taschenmesser steckt im Rucksack und kommt mit, weil es nunmal das Taschenmesser ist das ich besitze. Grund der Mitnahme: Mit dem Schraubenzieher kann man wunderbar den Reifen des Fahrrads anheben um einen kaputten Schlauch zu wechseln. Scherben liegen ja in der Stadt genug rum. Ich hoffe dass dies Grund genug zum Mitführen ist
                                  Ich habe bei fast 10km einfacher Strecke zur Arbeit hin nicht ganz so viel Freude wenn ich das schieben müsste....
                                  Schön gesagt. Auf jedem Zeltlager haben sich die Kleinen immer gefreut, wenn sie mal mit einem Taschenmesser rumschnitzen durften, Holz hacken konnten, generell "verbotenes" plötzlich "erlaubt" war.

                                  Wie dir kommt dabei etwas komisch vor ? Mich hätte vor allem das Entschuldigungsschreiben des Staatsanwalts interessiert.
                                  Dass ein 12er Opinel einhändig zu öffnen und auch leicht zu arretieren ist dürfte doch klar sein, oder ? Mit den Zähnen die Klinge rausziehen, mit einer Daumenbewegung arretieren Ich kann mir in einem normalen Umfeld nicht vorstellen, dass einem tatsächlich ein gewöhnliches Einhandmesser abgenommen werden würde. Dass man so eines nicht unbedingt in der Innenstadt griffbereit haben sollte ist klar. Ebenso haben bei Großveranstaltungen keine Messer etwas zu suchen.
                                  Einfach in den Rucksack stecken, dann hat mans für normale Dinge immer noch schnell genug in der Hand.
                                  Hallo Loewe,

                                  was würde das OLG Stuttgart zu dem Zweck sagen ?

                                  Zu Gurtschneiden haben sie gesagt, ein Einhandmesser sei unnötig, weil es dazu Gurtschneider gibt.

                                  Würden sie dann nicht zum Wechsel des Fahrradreifens sagen, Du könntest gleich einen Schraubenzieher ohne Messer nehmen oder besser einen kleinen und leichten Felgenheber?

                                  und dann haben sie zum Zweck ausgeführt:

                                  Nicht ausreichen kann daher das Führen des Einhandmessers zu nicht näher bestimmten Anlässen bzw. - so wie hier - lediglich zum Zweck etwaiger Eventualfälle

                                  Der Zweck muß immer ein ganz konkreter Anlaß sein.

                                  Einfach nochmal lesen.

                                  Gruß Ditschi

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                                  • Markus K.
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                                    • 21.02.2005
                                    • 7452
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Das Einhandarretierende Taschenmesser steckt im Rucksack und kommt mit, weil es nunmal das Taschenmesser ist das ich besitze.
                                    Du solltest Doch eigentlich nichts befürchten müssen, weil das Messer, so wie Du schreibst, sich in einem geschlossenen Behältnis befindet. Nach der Definition des WaffG nennt man das Transportieren.

                                    Mitführen würdest Du das Messer, wenn es zugriffsbereit in der Hosentasche oder im Holster/Scheide am Gürtel stecken würde.

                                    Man möge mich berichtigen falls meine Ausführungen falsch sein sollten.
                                    "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                    -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                    • loewe
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      Nicht ausreichen kann daher das Führen des Einhandmessers zu nicht näher bestimmten Anlässen bzw. - so wie hier - lediglich zum Zweck etwaiger Eventualfälle
                                      Der Zweck muß immer ein ganz konkreter Anlaß sein.
                                      Mal weg vom Juristendeutsch:
                                      Es ist imho schon mehr als nur eine Eventualität. Die Gefahr eines Scherbenhaufens auf einem städtischen Radweg ist eine recht Reale. Sicherlich stimmt die Argumentation mit dem Reifenheber - aber ich finde da ist dann auch irgendwo eine Vernunftgrenze erreicht.
                                      Zudem brechen bei mir die Reifenheber eher mal als mein Taschenmesser. Einen Schraubenzieher habe ich ansonsten zumindest in M quasi nicht verfügbar.

                                      Reicht jetzt bereits der Transport im Rucksack auch schon nicht mehr aus ?!

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                                        Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                                        Mal weg vom Juristendeutsch:
                                        Es ist imho schon mehr als nur eine Eventualität. Die Gefahr eines Scherbenhaufens auf einem städtischen Radweg ist eine recht Reale. Sicherlich stimmt die Argumentation mit dem Reifenheber - aber ich finde da ist dann auch irgendwo eine Vernunftgrenze erreicht.
                                        Zudem brechen bei mir die Reifenheber eher mal als mein Taschenmesser. Einen Schraubenzieher habe ich ansonsten zumindest in M quasi nicht verfügbar.

                                        Reicht jetzt bereits der Transport im Rucksack auch schon nicht mehr aus ?!
                                        Das ist das Problem von diesem Gesetz. Es ist so schwammig formuliert, dass jeder etwas anderes darunter versteht. Was Du meinst ist Deine Sache, ob es auch die Exekutive so versteht ist eine andere. Und dann beginnt meistens der Ärger...

                                        Die Argumentationsweise von Ditschi finde ich hervorragend. Für die einzelnen Verwendungen gibt es spezielles Werkzeug und das werden i.d.R. die Richter auch so beurteilen.
                                        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                          Dann lebe ich einfach mit dem Risiko und hoffe, dass eine mögliche Kontrolle in so einem Fall auch keine Probleme bereiten wird. Ich empfinde es in meinem Fall als wirklich unsinnig, sollte es tatsächlich zu einer Abgabe des geliebten Messerleins kommen.
                                          Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Ordnungshüter dies anders sehen werden.

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