AW: Biwak ohne Zelt und Tarp
OT: Wenn ich gefragt werde, bin ich freundlich , antworte und lasse mir den Mund nicht verbieten. Soll darüber entscheiden, wer dazu berufen ist. Richtig, es ist öfter verlinkt worden. Hier noch einmal die Passage dazu mit Nachweisen aus Vivelranger:
Ich habe das Faß hier nicht aufgemacht, sondern versuche, es hoffentlich zufriedenstellend zu schließen.
Ditschi
OT: Wenn ich gefragt werde, bin ich freundlich , antworte und lasse mir den Mund nicht verbieten. Soll darüber entscheiden, wer dazu berufen ist. Richtig, es ist öfter verlinkt worden. Hier noch einmal die Passage dazu mit Nachweisen aus Vivelranger:
Tarp, Biwaksack, Schlafsack, Hängematte: Diese sind im Gesetz nicht als verboten aufgeführt und als grundsätzlich erlaubt anzusehen13. Insbesondere ist es nach dem Analogieverbot des § 3 OWiG 14nicht möglich, wegen der Nutzung ein Bußgeld nach § 80 Abs. 2 Nr. 14 NatSchG bzw. § 83 Abs. 2 Nr. 4 LWaldG zu verhängen. Schlafsack und Biwaksack sind schon nach allgemeinem Verständnis kein Zelt. Kritisch wird es allerdings bei bestimmten Biwak-Modellen, die sich zum einen Biwakzelt nennen, zum anderen konstruktionsbedingt wohl auch als Zelt angesehen werden müssen. Zum Tarp führt das OLG Stuttgart15 aus, dass eine zwischen Bäumen befestigte Plane nicht zu beanstanden ist. Denkbar wäre allerdings, dass man sich im Einzelfall beim Aufbau "verkünstelt" und aus einem oder mehreren Tarps tatsächlich ein Zelt konstruiert.
Ditschi
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