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Kocher im Handgepäck ? Da gehören sie ja wohl am allerwenigsten hin...
1) Hört man ja immer wieder, das Kocherbestandteile aus dem aufgegebenen Gepäck einfach rausgenommen werden.
2) Konnte ich mir nicht vorstellen, was an einem gereinigten nicht mehr müffelndem Trangiaspirituseinsatz -> gelochte Metalldose gefährlich sein sollte und hätte das auch gerne erläutert. So hat man sich aber offensichtlich gar nicht um einen Deckel mit Dichtungsring und einen gelochten Metallkerzenständer gekümmert.
3) Hat man sich schon das Kochgeschirr + Windschutz genau angeschaut und ich war froh, die Dame von der Unbedenklichkeit eines Topfes zu überzeugen, bevor es jemand in den Katakomben einfach wegwirft...
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Ich habe bisher nie Probleme mit meinem Traniga bekommen - weder auf den Flügen nach Island (von Düsseldorf aus) oder Nach Schottland/England.
NUr einmal wurde ich nach Aufgabe des Gepäcks in Endinburgh per Durchsage ermahnt zum Sicherheitsschalter zu kommen. Dort wurde mir mein Rucksack hingestellt und unter den wachsamen Augen von 4 nervösen Sicherheitsbeamten musste ich den Sack öffnen und den Trangia auseinandernehmen. Als sich herausstellte, dass es keine Panzermine ist, durfte alles mit in den Flieger...
Als sich herausstellte, dass es keine Panzermine ist, durfte alles mit in den Flieger...
Ja, bei mir haben die auch auf dem Schirm den Spannriemen für etwas elektronisches gehalten, "das oben rüber ginge". Schon kurios, wenn man bedenkt, wie oft wohl Trangias auf Reisen gehen...dürfte ja einer der verbreitesten Kocher sein zumindest in Mittel und Nordeuropa...
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
hat jemand erfahrungen mit air berlin flügen ab nürnberg?
ich will ende august von nürnberg über tegel nach stockholm und würde vor ort schon ganz gerne meinen trangia gasbrenner einsatz noch in meinem rucksack vorfinden
hat schon jemand probleme gehabt oder ging immer alles gut (bisher)???
hat jemand erfahrungen mit air berlin flügen ab nürnberg?
ich will ende august von nürnberg über tegel nach stockholm und würde vor ort schon ganz gerne meinen trangia gasbrenner einsatz noch in meinem rucksack vorfinden
hat schon jemand probleme gehabt oder ging immer alles gut (bisher)???
Nix für ungut:
Wenn jetzt einer schriebe: "Hatte Probleme" und 5 Leute "Hatte noch nie Probleme", was würden Dir die Antworten bringen?
Es kann halt gut gehen, es kann auch problematisch sein. Daran ändern Erfahrungen anderer User nichts.
"I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Denke auch, die Antworten hier im Thread zeigen, dass Benzinkocher wohl am problematischsten sind, aber es auch bei Gas und sogar Spiritus Probleme geben kann. Eine Kollegin hat andererseits gerade ihren Benziner problemlos nach Kanada mitgenommen - noch nicht mal irgendwie aufwendig gereingt. Glück gehabt halt.
Ich denke, notwendig ist einfach ein Plan B -> Wie komme ich im Zielland notfalls an einen neuen Gaseinsatz - und in Stockholm kann man den wahrscheinlich schon am Flughafen kaufen.
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
@komi$ch
Ich bin am 07.06.2010 ab Nürnberg geflogen. Allerdings in die Türkei.
Im aufgegebenen Gepäck hatte ich meinen (gereinigten) Primus Omnifuel, die Benzinpumpe und die Brennstoffflasche. Alles getrennt voneinander im Rucksack verteilt. Hat auch niemanden interessiert, obwohl ich schon gespannt war, ob in Antalya noch alles da ist.
Auch der Rückflug von Antalya nach Nürnberg klappte ohne Probleme. Da hatte ich den (gereinigten) Kocher ebenfalls wie beim Hinflug im Rucksack verteilt.
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Grüßts euch zusammen!
Ich werde Anfang August mit Ryanair nach Norwegen fliegen und würde gerne meinen Hot Shot von Markill mitnehmen. Dieser hat allerdings einen integrierten Piezozünder. Denkt ihr da könnte es Probleme mit dem Flugsicherheitspersonal geben?
Ich werde Anfang August mit Ryanair nach Norwegen fliegen und würde gerne meinen Hot Shot von Markill mitnehmen. Dieser hat allerdings einen integrierten Piezozünder. Denkt ihr da könnte es Probleme mit dem Flugsicherheitspersonal geben?
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Salve
Ich hab das Schweizer Bundesluftfahrtamt angeschrieben wegen der Mitnahme meines gebrauchten MSR Dragonfly auf dem Flug von Genf nach Oslo .
Dort hiess es dann das :
Sehr geehrter Herr Gerbermann
Beiliegend finden Sie die Informationen über Transport von gefährlichen Güter im Luftverkehr. Das von Ihnen angegebene Gerät ist grundsätzlich nicht verboten, aber die Reinigung muss genau nach den vorgegebenen Richtlinien erfolgt sein, dann kann es im aufgegebenen Gepäck und nur mit Erlaubnis der Luftverkehrsgesellschaft transportiert werden. Es ist zu bemerken, dass einige Fluggesellschaften auch gereinigte Geräte nicht akzeptierern, z.B. Swiss International Air Lines. Mit freundlichen Grüssen
Walter Henz
Sachbearbeiter
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sicherheit Flugbetrieb
Standardisierung und Sanktionswesen
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Hilfreich ist es u.U. auch, sich die Sicherheitsbestimmungen der Airline mal genau anzuschauen.
British Airways z.B. hat nichts gegen Campingkocher, man muss die Airline lediglich über die Mitnahme in Kenntniss setzen und eine Genehmigung einholen.
Gefährliche Güter, von denen British Airways informiert werden muss
Die folgende Liste enthält die Gegenstände, die mit British Airways transportiert werden dürfen, für die jedoch vor dem Flug die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich ist und für die Mengenbeschränkungen oder sonstige einschränkende Vorschriften gelten:
Leider schreiben sie nicht ob die Genehmigung am Flughafen oder schon im Vorfeld einzuholen ist.
So haben wir bei unserme letztjährigen BA-Flug ganz einfach entschieden, dass mit "Campingkocher und Brennstoffbehälter" Gaskocher nicht gemeint sein können , und bei BA auch unseren Gaskocher ins aufgegebene Gepäck gesteckt ohne die Airline zu informieren.
Mit einem Benzin- oder Spirituskocher, die ja ohne Zweifel über einen Brennstoffbehälter verfügen, würde ich wohl die Airline im Vorfeld mal kontaktieren und mich informieren wie die Genehmigung zur Mitnahme einzuholen ist.
Gruss Kate
"May your trails be crooked, winding, lonesome, dangerous, leading to the most amazing view. May your mountains rise into and above the clouds." (Edward Abbey)
Hilfreich ist es u.U. auch, sich die Sicherheitsbestimmungen der Airline mal genau anzuschauen.
British Airways z.B. hat nichts gegen Campingkocher, man muss die Airline lediglich über die Mitnahme in Kenntniss setzen und eine Genehmigung einholen.
(...)
So haben wir bei unserme letztjährigen BA-Flug ganz einfach entschieden, dass mit "Campingkocher und Brennstoffbehälter" Gaskocher nicht gemeint sein können , und bei BA auch unseren Gaskocher ins aufgegebene Gepäck gesteckt ohne die Airline zu informieren.
(...)
Ich glaube, es wurde in diesem Thread schon das eine oder andere Mal erwähnt: Es geht um den Transport leichtentzündlicher Brennstoffe in Vorratsbehältern oder in Form von Anhaftungen. Ein Gaskocher ohne Gaskartusche (und ohne Gasanhaftungen [hüstel]) ist demnach ähnlich gefährlich wie ein Dampfbügeleisen mit Aufknusperfunktion...
Die Vorschriften der Airlines sind dem internationalen Regelwerk der IATA untergeordnet, sie können also nichts erlauben, was die IATA verbietet. Die Lufthansa könnte z.B. für ihre Piloten auch keine 1,5 Promille Alkoholgrenze während des Flugzeugführens einführen. Die Ansagen während des Fluges wären zwar lustiger, das würden aber insgesamt weniger Passagiere weitersagen können....
Markus
Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...
British Airways z.B. hat nichts gegen Campingkocher, man muss die Airline lediglich über die Mitnahme in Kenntniss setzen und eine Genehmigung einholen.
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Aus dem besagten .pdf: "Camping stoves and fuel containers that have contained a flammable liquid fuel, may be carried provided the fuel tank of the camping stove and/or fuel container has been completely drained of all liquid fuel and action has been taken to nullify the danger." Quelle: http://www.britishairways.com/cms/gl...Items_List.pdf
Die Bewertung, ob der Container nun wirklich completely gedrained wurde und (!) die Action die Dangerousität auch wirklich nullifiziert hat, obliegt natürlich der Approvaliserung des Operators...
...Die Tatsache, dass ich seit Jahren erfolgreich Steuern hinterziehe, heißt noch lange nicht, dass es deshalb legal wäre. Ich sollte es vielleicht nicht auch noch hinausposaunen...(Is natürlich nich wahr, liebes Finanzamt!)
AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Ich kann da kein System erkennen, wann die sich an nem Kocher stören oder nicht.
In Hahn haben sie mich erst einmal ausrufen lassen. Auf dem "Seziertisch" lag mein Rucksack und ich mußte meinen Trangia rausholen und vorzeigen. Wurde dann beschnüffelt und letztlich akzeptiert.
Man hat mir noch den Tip mitgegebeben, vorher mit Cola zu spülen, das würde den Restgeruch besser vertreiben.
Wobei der Geruch bei Benzinkochern wohl eher ein Problem ist, denke ich.
Heilig ist die Unterhose, wenn sie sich in Sonn' und Wind,
frei von ihrem Alltagslose, auf ihr wahres Selbst besinnt.
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