Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • Andreas L
    Alter Hase
    • 14.07.2006
    • 4351

    • Meine Reisen

    #61
    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    Ja, entscheidend ist das Wörtchen "may".

    Aber ganz abgesehen davon: Eigentlich müsste man mal ganz allgemein an dieses Problem rangehen - zum Beispiel über die IATA. Es gibt ganz klar abgesprochene Vorschriften und Rituale, was Beförderung von Waffen und Munition angeht. Und es gibt ganz sicher mehr Menschen, die mit Benzinkochern fliegen wollen, als solche, die Waffen transportieren müssen.

    Eine mögliche Variante wäre dann, dass die Outdoorhändler ein Tupper-ähnliches Behältnis anbieten müssten, in dem der Kocher samt Flasche geruchsdicht und druckstabil untergebracht werden könnte. Dann geht man mit Kocher, Flasche und Behälter zum Check-In, lässt das überprüfen und den Behälter mit einem Klebesiegel versiegeln. Ob der Kocher dann getrennt oder im eigenen Gepäck transportiert wird, wäre dann eine weitere Frage. Aber technisch wäre das machbar, die Gesellschaften müssten halt dazu bereit sein, den Verfahrensaufwand zu tragen.

    Aus eigenen Erfahrungen (mit belichtetem Filmmaterial) kann ich folgendes sagen: Die IATA geht auf solche Anfragen relativ bereitwillig ein. Es kam im genannten Fall auch zu einer Empfehlung an die Fluggesellschaften, die aber nie richtig umgesetzt wurde. Erst ganz am Schluss der Silberzeit in der Fotografie gab es dann wenigstens in den grossen Flughäfen Geräte, mit denen Filmaterial ohne Röntgenstrahlen untersucht werden konnte.

    Andreas
    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

    BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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    • derSammy

      Lebt im Forum
      • 23.11.2007
      • 7412
      • Privat

      • Meine Reisen

      #62
      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Benzinkocher hab ich keinen aber bzgl. der Vorschriften hat die Fa. ABS-Rucksäcke folgenden TIP:

      Bei Flugreisen soll man:
      ABS im Flugzeug

      Die Mitnahme von ABS-Lawinenrucksäcken in Flugzeugen ist grundsätzlich erlaubt. Dies ist in dem Handbuch der IATA (International Air Transport Association) geregelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch den ABS-Airbag 14 Tage vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft anzumelden oder gleich in Ihr Ticket eintragen zu lassen.

      Laden Sie sich unbedingt den Auszug aus dem IATA Handbuch und das Datenblatt herunter um diese am Schalter vorweisen zu können. Wir empfehlen Ihnen auch dringend den Auszug aus dem IATA Handbuch zusammen mit Ihrem Rucksack, Ihrer Patrone und Auslösegriff ins Check-In Gepäck zu legen.Es ist sehr wichtig, dass die Patrone und der Auslösegriff zusammen mit dem ABS-Rucksack im Check-In Gepäck aufgegeben werden. Damit der Zusammenhang zwischen Patrone und Rucksack für das Flughafenpersonal klar ersichtlich ist.
      Werden Patrone und Auslösegriff gesondert vom ABS-Rucksack transportiert besteht die Gefahr, dass Patrone und Griff entfernt werden!

      ich denk dass soll "durch die blume sagen"

      Nur weil etwas von der IATA erlaubt ist, heisst es eben noch lange nicht dass derjenige der am Flughafen in deinem Gepäck rumwühlt exakt weiss ob dieses und jedens in die Betimmung fällt, von daher "lieber einen Optimus zuviel entsorgt als einen zuwenig"

      Von daher vielleicht auch bei Benzin-Kocher-Flaschen
      die IATA Tabelle runterladen die passende Aussage der Fluggesellschaft auch dazu , ausdrucken und um die benzinflasche/kocher kleben .....


      und hoffen

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      • Mo667
        Erfahren
        • 25.04.2009
        • 151
        • Privat

        • Meine Reisen

        #63
        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        Zitat von Andreas L Beitrag anzeigen
        Ja, entscheidend ist das Wörtchen "may".
        Achtung. "May be" ist nicht gleich "maybe"

        "A stove without fuel may be carried" heißt "Ein Kocher ohne Brennstoff darf befördert/mitgebracht werden" und nicht etwa "Ein Kocher ohne Brennstoff darf vielleicht/eventuell befördert werden."

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        • Stompy
          Dauerbesucher
          • 19.10.2008
          • 519
          • Privat

          • Meine Reisen

          #64
          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Maybe, the compound word, is an adverb meaning "perhaps" or "possibly."


          May be is a verb phrase meaning "might be" or "could be."
          mfg Stompy

          "Der Weg ist das Ziel!"
          Hauptsache man ist Unterwegs... egal wie...

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          • Mo667
            Erfahren
            • 25.04.2009
            • 151
            • Privat

            • Meine Reisen

            #65
            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            Schon richtig, nur nicht in diesem Kontext.

            "Item X may be carried." heißt "Gegenstand X kann/darf befördert werden".

            siehe http://www.dict.cc/?s=may+be

            Man kann den Satz nämlich auch umstellen bzw das "be" ganz weglassen. Das ganze ist ja dort als Passivsatz formuliert. "May I?" heißt ja auch "Darf ich?".

            "You may carry your stove" ist der selbe Satz ins Aktive umgestellt.

            [sb.] may [is permitted] = [jd.] darf

            oder frag einen beliebigen Englisch-Muttersprachler ;)


            Grüße,
            Moritz (der ein klein bisschen Englisch kann^^)



            PS: "Kocher können vielleicht mitgenommen werden" hieße "Stoves can maybe be carried"
            Zuletzt geändert von Mo667; 08.08.2009, 15:20.

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            • Andreas L
              Alter Hase
              • 14.07.2006
              • 4351

              • Meine Reisen

              #66
              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              ... genau darum gings mir: Wenn ich sagen will: "Kocher ohne Brennstoff werden von uns befördert" - dann schreib ich das so. Wenn ich so formuliere: "Kocher ohne Brennstoff können befördert werden" - dann ist das "können" das Hintertürchen, das ich mir für Eventual-Fälle vorbehalte.

              Und die treten immer wieder ein: Es ist nämlich nicht das Security-Personal der Airline, die das Gepäck überprüft. Das ist externe Sicherheitsfirmen, denen es eventuell völlig egal ist, was einzelne Airlines meinen. In Frankreich zum Beispiel unterstehen die der Polizei - und die kümmern sich einen Dreck um IATA und Airline und sonst noch was. Deren Richtlinien kommen vom Gesetzgeber und dem Airport-Betreiber. Ausserdem fertigen die täglich Flieger von einem oder zwei Dutzend verschiedener Airlines ab - und die fragen dann nicht, was die eine gerne erlauben möchte und die andere nicht.

              Andreas
              "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

              BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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              • lina
                Freak

                Vorstand
                Liebt das Forum
                • 12.07.2008
                • 42960
                • Privat

                • Meine Reisen

                #67
                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                Zitat von Mo667 Beitrag anzeigen
                PS: "Kocher können vielleicht mitgenommen werden" hieße "Stoves can maybe be carried"

                das klingt huebsch; besser waere aber wahrscheinlich "might be carried"

                (und allgemein gehoert das "be" eigentlich nicht zum "may", sondern zum "carried" also may (kann) be carried (befoerdert werden))

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                • Christine M

                  Alter Hase
                  • 20.12.2004
                  • 4084

                  • Meine Reisen

                  #68
                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Wenn man sich die Liste auf der Website ansieht wird schnell klar, dass "may be carried" hier so viel heißt wie "darf mitgeführt werden". "Carried" hat hier die Bedeutung von "Mitnehmen" (durch den Passagier), nicht "befördert werden" (durch die Airline).

                  Oder anders ausgedrückt, die Mitnahme des Kochers ist mit dem gleichen Wortlaut geregelt wie die Mitnahme von Bratpfannen, Stricknadeln, Messern, Nagelscheren, Filmmaterial, Rasierer, Nähzeug, Regenschirmen oder Waschpulver. In allen (und weiteren) Fällen wird der Begriff "may be carried" verwendet (teilw. natürlich nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt).

                  Zweifler dürfen sich aber gerne auch noch mit dem finnischen (Original-)Text auseinandersetzen.

                  Das bedeutet natürlich nicht, dass es nicht trotzdem Probleme geben kann.
                  Zuletzt geändert von Christine M; 10.08.2009, 15:40.

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                  • blume
                    Anfänger im Forum
                    • 20.07.2009
                    • 44
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #69
                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    Zitat von rooftop Beitrag anzeigen
                    Hallo Leute! Mein Bruder ist gestern von seiner Finnlandreise zurückgekommen. Er hatte meinen Primus Omnifuel mit dabei... Dieser ist nun weg - ersetzt durch einen Zettel mit einem Hinweis darauf... Zuerst dachte ich sie haben nur die (leere) Benzinflasche aus dem Gepäck genommen, das hätte ich noch verkraftet. Aber dass jetzt der gesamte Kocher fehlt finde ich eine bodenlose Frechheit... Finnair wird von mir eine deftige Beschwerde-Mail erhalten: Auch wenn's nix bringt, aber ich finde nicht dass sie ein 170 Euro Teil mal eben einfach so wegschmeissen können... Das kann doch nicht sein! Ich hatte sonst noch nie Probleme damit...
                    Oh ja, das ging mir vor einem Jahr ganz genauso! Naja jetzt fliege ich mit einem MSR xgk ex, nach dem auswaschen spüle ich den noch ausgiebig mit Raumparfüm (gibts in der Familienpackung für 1,49€). Den habe ich soweit wie möglich auseinandergebaut und dann im Handgepäck verstaut, denn wenn mein Kocher nicht mitkommt, komme ich auch nicht mit!
                    Bis jetzt ist es schon ein paar mal gut gegangen. Auf dem weg nach Spanien wollten die den Kocher zwar sehen, haben aber nichts dazu gesagt. Ich bin für No risk - no fun. Sonst kann man ja immernoch trampen

                    Kommentar


                    • Baummaedchen
                      Erfahren
                      • 09.05.2009
                      • 124
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #70
                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      Willkür, uns haben sie in Finnland das Gasfeuerzeug (damals wussten wir nicht, dass man es nicht mitnehmen darf) aus der Kochertasche genommen, den Primus Multifuel drin gelassen. Die Benzinflasche haben sie uns auch weggenommen. In Deutschland hatten wir einfach einen Zettel gefunden, dass wir das Zeug innerhalb eines Monats abholen können.
                      Also in Tampare (Ryanair) haben sie wohl nix gegen Kocher.
                      Seitdem kommt die Benzinflasche ins Handgepäck (super sauber u. parfümiert). Ich darf doch wohl noch ne metallene Trinkflasche mitnehmen.

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                      • Meer Berge
                        Fuchs
                        • 10.07.2008
                        • 2381
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #71
                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Nach einiger Zeit Auto- und Bahnfahren bin ich mal wieder geflogen. Mit Ryanair von Bremen nach Edinburgh und zurück.
                        Mit Spiritus-Trangia.
                        Sonst habe ich immer, auch bei Ryan, einfach Kocher und 1-2 Flaschen Spiritus in den aufgegebenen Rucksack gepackt. Auch, weil oft am Reiseziel unsicher war, ob ich dort Spiritus bekommen werde und wie aufwändig das für mich sein wird, da ich ja eigentlich gar nicht in die Stadt rein will.

                        Diesmal habe ich, auf Anraten meiner mitreisenden, besorgten Freundin, den Brenner vorher völlig leergebrannt und die schon besorgten Spiritusfalschen zu Hause gelassen. In Inverness würde es Gelegenheit zum Nachkauf geben.

                        Gelegenheit zum Einkaufen hatten wir in Inverness dann in der Tat lange genug, denn mein gesamter Rucksack kam nicht an. Der Mensch, der für vermisstes Frachtgut zuständig war, meinte, es könne eigentlich nicht am Kocher gelegen haben, wenn der Brenner leer war.
                        Wir mutmaßten zuerst, der Aufkleber sei evtl. verloren gegangen, denn der Rucksack steckte, um Beschädigung zu vermeiden, gemeinsam mit der Isomatte in einem Nylonsack.
                        Er kam 2 Tage verspätet dann glücklicherweise noch, der Aufkleber war noch drauf, die Lieferung erfolgte in 3 Teilen: Isomatte, Sack, Rucksack. Leider konnte mir der Lieferant auch nicht sagen, weshalb die Verspätung auftrat und weshalb der Inhalt nicht mehr im Sack war.

                        Bei Tiso in Inverness, das freundlicherweise nahe an Bus- und Bahnhof liegt, haben wir dann für die Tour 3 Halbliterflaschen Spiritus gekauft und konnten endlich losziehen.
                        Besonders nett fand ich es dann, dass sie sogar die 3. Flasche, die wir nicht angebrochen hatten, wieder zurückgenommen hatten, gegen den vollen Kaufpreis, obwohl wir nicht einmal mehr die Rechnung aufbewahrt hatten!

                        Beim Rückflug war der Brenner wieder leergebrannt. Trotzdem wollte diesmal der Mensch am Check-In den ganzen Kocher inspizieren. Natürlich war er zuerst und -unterst eingepackt ... Als ich ihm alles zerlegt hatte, war das aber auch in Ordnung so. Der Brenner ist bei mir übrigens nur in einer Gefriertüte, die mit einem Clip verschlossen ist, also nichts Geruchdichtes. Nur das Feuerzeug, das gewohnheitsmäßig im Kochset wohnt, musste ich rausnehmen und einzeln verstauen, im Hand!- oder Frachtgepäck. (Wozu das, wenn doch kein Brennstoff vorhanden ist? Na, egal.)

                        Gelernt: Besser auch beim nächsten Flug Brennstoff vor Ort organisieren. Kocher mit leergebranntem Brenner und ohne Feuerzeug obenauf in den Rucksack packen.

                        Nur mal so zur Info.

                        Gruß,
                        Meer Berge

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                        • jiggalatei
                          Erfahren
                          • 12.12.2006
                          • 439
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #72
                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Zitat von rooftop Beitrag anzeigen
                          Hallo Leute! Mein Bruder ist gestern von seiner Finnlandreise zurückgekommen. Er hatte meinen Primus Omnifuel mit dabei... Dieser ist nun weg - ersetzt durch einen Zettel mit einem Hinweis darauf... Zuerst dachte ich sie haben nur die (leere) Benzinflasche aus dem Gepäck genommen, das hätte ich noch verkraftet. Aber dass jetzt der gesamte Kocher fehlt finde ich eine bodenlose Frechheit... Finnair wird von mir eine deftige Beschwerde-Mail erhalten: Auch wenn's nix bringt, aber ich finde nicht dass sie ein 170 Euro Teil mal eben einfach so wegschmeissen können... Das kann doch nicht sein! Ich hatte sonst noch nie Probleme damit...

                          ... und , hat´s was gebracht?
                          Gruß Jiggalatei

                          Kommentar


                          • markrü
                            Alter Hase
                            • 22.10.2007
                            • 3348
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #73
                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Zitat von Christine M Beitrag anzeigen
                            Wenn man sich die Liste auf der Website ansieht wird schnell klar, dass "may be carried" hier so viel heißt wie "darf mitgeführt werden". "Carried" hat hier die Bedeutung von "Mitnehmen" (durch den Passagier), nicht "befördert werden" (durch die Airline).

                            Oder anders ausgedrückt, die Mitnahme des Kochers ist mit dem gleichen Wortlaut geregelt wie die Mitnahme von Bratpfannen, Stricknadeln, Messern, Nagelscheren, Filmmaterial, Rasierer, Nähzeug, Regenschirmen oder Waschpulver. In allen (und weiteren) Fällen wird der Begriff "may be carried" verwendet (teilw. natürlich nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt).

                            Zweifler dürfen sich aber gerne auch noch mit dem finnischen (Original-)Text auseinandersetzen.

                            Das bedeutet natürlich nicht, dass es nicht trotzdem Probleme geben kann.

                            Das gilt (zum x-ten Male) für den Kocher, nicht für brennbare und/oder explosionsfähige Gasgemische bildende Anhaftungen (z.B. Benzin). Ist es eigentlich wirklich so abwegig, dass Fluggesellschaften (und deren Passagiere) nicht wollen, dass ihr Flugzeug wegen einer undichten Benzinflasche, die irgendein Backpacker unbedingt einschmuggeln musste, abstürzt?

                            Die Aussage 'No risk, no fun' halte ich bei einem Todesrisiko für ~200 Leute gegenüber dem 'Fun', keinen Brennstoff vor Ort kaufen zu müssen, für unangebracht...

                            OK, ich versuche es nochmal anders: "Schützt die Umwelt, verbessert Eure CO²-Bilanz: Verhindert mit einfachen Mitteln Flugzeugkatastrophen!"

                            Markus
                            Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                            Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                            Kommentar


                            • Andreas L
                              Alter Hase
                              • 14.07.2006
                              • 4351

                              • Meine Reisen

                              #74
                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              ... ja, ich wundere mich auch nur noch. Abstürzen muss ja auch nicht gleich sein - aber ob eine Abflugsverzögerung, eine ausserplanmässige Landung oder sogar Notlandung unter "FUN" eingeordnet werden wird? Vielleicht Anfangs noch, aber sicher nicht mehr, wenn die Rechnung dafür ins Haus flattert.

                              Deshalb würde ich Markus Warnung hinzufügen:
                              ... und vermeidet irreparable Schäden an eurer Zahlungsfähigkeit.

                              Andreas
                              "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                              BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

                              Kommentar


                              • derMac
                                Freak
                                Liebt das Forum
                                • 08.12.2004
                                • 11888
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                                #75
                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                                Das gilt (zum x-ten Male) für den Kocher, nicht für brennbare und/oder explosionsfähige Gasgemische bildende Anhaftungen (z.B. Benzin).
                                Benzinanhaftungen an einem Kocher ohne Tank, welche explosionsfähige Gasgemische bilden? Das ist aber schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Vielmehr ist es so, dass die Sicherheitsleute da den Weg des geringsten Widerstandes gehen und keine Lust haben, sich mit dem Einzelfall zu beschäftigen. Das kann ich verstehen, heutzutage wird ja überall gespart, aber Kundenfreundlich ist das nicht und diese Kundenunfreundlichkeit muss man dann auch nicht schönreden. Ich hab schon 2x die leeren Benzinflaschen einfach mit Wasser vollgefüllt bekommen. Das scheint mir eine für alle Seiten praktikable Lösung zu sein, ich lass die Flaschen leer, damit die Sicherheitsleute nicht vor dem Problem stehen nicht zu wissen was drin ist und die füllen Wasser rein damit nix passieren kann. Allen Seiten ist geholfen. Aber das ist eben Arbeit.

                                Mac

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                                • Andreas L
                                  Alter Hase
                                  • 14.07.2006
                                  • 4351

                                  • Meine Reisen

                                  #76
                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  ... wie schon gesagt: An explosionsfähige Gemische bei so kleinen Mengen "glaube" ich auch nicht - aber das ganze spielt sich in dünner Luft (entsp. etwa 3000 Metern) in einem kleinen hermetischen Raum ab, der uU über Gassensoren verfügt. Eine ausserplanmässige Landung kannst du unter den Voraussetzungen schon zusammen bekommen - sagen Experten.

                                  Andreas
                                  "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                                  BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                                  • thefly
                                    Lebt im Forum
                                    • 20.07.2005
                                    • 5382
                                    • Privat

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                                    #77
                                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                    Schonmal hier im Forum gepostet:
                                    Camping Öfen und Treibstoffbehälter, die entzündbaren, flüssigen Treibstoff enthielten, können transportiert werden, vorausgesetzt dass der Treibstofftank des Camping Ofens und/oder der Treibstoffbehälter von allem flüssigen Treibstoff vollständig entleert wurde und die nötigen Massnahmen zum Ausschluss einer Gefahr getroffen wurden (Siehe 2.3.2.5 für Einzelheiten).
                                    Quelle: IATA.org (pdf)
                                    Allerdings steht bei "Erlaubnis der Luftfahrtgesellschaft ist notwendig" ein Haken. Grundsätzlich scheint die Gefahr bei korrekter Entleerung also überschaubar zu sein.

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                                    • markrü
                                      Alter Hase
                                      • 22.10.2007
                                      • 3348
                                      • Privat

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                                      #78
                                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                      Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                                      Benzinanhaftungen an einem Kocher ohne Tank, welche explosionsfähige Gasgemische bilden? Das ist aber schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Vielmehr ist es so, dass die Sicherheitsleute da den Weg des geringsten Widerstandes gehen und keine Lust haben, sich mit dem Einzelfall zu beschäftigen. Das kann ich verstehen, heutzutage wird ja überall gespart, aber Kundenfreundlich ist das nicht und diese Kundenunfreundlichkeit muss man dann auch nicht schönreden. Ich hab schon 2x die leeren Benzinflaschen einfach mit Wasser vollgefüllt bekommen. Das scheint mir eine für alle Seiten praktikable Lösung zu sein, ich lass die Flaschen leer, damit die Sicherheitsleute nicht vor dem Problem stehen nicht zu wissen was drin ist und die füllen Wasser rein damit nix passieren kann. Allen Seiten ist geholfen. Aber das ist eben Arbeit.

                                      Mac
                                      Die IATA-Regularien sind digital: Ist ein Stoff vom Transport ausgeschlossen - Ja oder nein. Das ist leichter und sicherer um- und durchsetzbar als Mengengrenzen. Diesen Weg geht der Gesetzgeber aus gutem Grund. Schließlich geht es bei dieser Problematik um (viele) Menschenleben. Dass ein Benzingeruch an einem Brenner nur in den seltensten Fällen in der Praxis gefährlich sein wird, sehe ich genauso. Für den Kontrolleur ist es allerdings ein deutlicher Hinweis auf einen von der Beförderung ausgeschlossenen Stoff. Darauf muss er reagieren. Dafür ist er da.

                                      Man kann es auch als Kundenfreundlichkeit sehen: Es muss beim Check-in nicht jeder diskutieren, WIEVIEL Benzin (oder Sprengstoff, Sarin, ...) denn noch OK ist. Die Antwort ist einfach und für alle gleich: Benzin: Null, Sprengstoff: Null, Angoraunterhosen: Nach Belieben. Dadurch geht die Abfertigung schneller.

                                      Das Gefahrgutrecht (IATA/ADR) ist übrigens weltweit (bis auf wenige kleine Staaten) sehr weitgehend harmonisiert, d.h. es gilt in München genauso, wie in Moskau, Durban, New York oder Brisbane. Fliegende Backpacker hat man wahrscheinlich (wie einiges andere leider auch) schlichtweg übersehen.
                                      Es gibt übrigens noch eine andere Möglichkeit: Man kann das Benzin in einer zugelassenen Verpackung mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung und der entsprechenden Deklaration zum Transport anmelden. Ist aber ein vergleichsweise hoher Aufwand...

                                      Btw: Benzinflaschen mit Wasser füllen ist eine gute Lösung, wenn es der Sicherheitsmensch vor Ort ermöglicht.


                                      Markus
                                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                                      • lutz-berlin
                                        Freak

                                        Liebt das Forum
                                        • 08.06.2006
                                        • 12441
                                        • Privat

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                                        #79
                                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                        Zitat von julianbali Beitrag anzeigen
                                        airberlin lässt gar keine kocher im gepäck zu

                                        jetzt muss ich über den postweg nachdenken...

                                        scheisse!
                                        spirituskocher ist gerade im handgepaeck durchgekommen,mal schauen ob der gasbrenner auch in kev ankommt.

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                                        • Antracis
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                                          #80
                                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                          Habe auch gerade einen Spiritus-Trangia ins Flugzeug bekommen. Allerdings war der Einsatz auch gereinigt, auseinandergeschraubt und getrennt von den übrigen Teilen gepackt. Die mußte ich dann prompt auch vorzeigen, war allerdings ja nur ein Kochgeschirr.

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