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OT: Freue mich, wenn ich das so lese, daß ich EU-Member bin.
Hatte schon mal wegen eines Werkzeugkoffers einen mehrstündigen Aufenthalt an der Grenze zu Österreich, bis das Carnet de Passage erteilt wurde
Tja und die Briten werden sich noch wundern
....Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an. ...
Ist ja schoen, wenn das rechtlich so ist, nur schade, dass es anscheinend die meisten Zoellner nicht wissen..
Ich hatte auch eine andere Auskunft vom Zoll bekommen, als ich genau das wegen einer Garantie-Rep in der Schweiz ausgecheckt habe...
Auch bei (Aus)Tausch von 2 Kanusitzen sollte Zoll usw faellig werden...
Irgendwie fand ich solche Sachen in Afrika einfacher, als ich mal z.B. mal div Motorrad-Ersatzteile nachTunesien geschickt bekam, musste ich nur beim Zoll am Flughafen die alten defekten Teile abgeben (die wollte ich ja eh nicht in der Sahara spazieren fahren) und bekam die Neuen zollfrei...
Wie das am sinnvollsten gemacht wird, wissen die Kollegen vor Ort am Zollamt besser als ich. Am besten schon vor der Rücksendung der defekten Ware beim Zollamt anrufen und fragen, was man tun soll. Oder, falls man viel Zeit und Geduld hat, das Infocenter anrufen. Infocenter Zoll
Super, danke!
Klar, so hatte ich das vorher auch schon verstanden und so hätte ich das auch jetzt gemacht: Angerufen und/oder direkt zum Zollamt mit der defekten Ware tippeln und die Stempel holen und dann Ware zurücksenden.
Ja, aber den habe ich hier daheim nicht vorrätig. Ich schaue am Montag mal in die schlauen Bücher - sollte ich nicht daran denken, erinnere mich bitte daran.
Obwohl - der UZK (Zollkodex der Union) ist ja im Internet. Ich habe gerade mal geschaut: Artikel 260 UZK besagt:
Artikel 260
Kostenlos ausgebesserte Waren
(1) Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass die Waren
entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht
oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers
kostenlos ausgebessert wurden, so ist eine vollständige
Befreiung von den Einfuhrabgaben zu gewähren.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Fabrikations-
oder Materialfehler bereits bei der ersten Überlassung der
Waren zum zollrechtlich freien Verkehr berücksichtigt worden
ist
Achtung: Es reicht nicht aus, einfach zum Zollamt zu gehen, und zu sagen "Ich habe da eine Garantiereparatur, ich zahle nichts". Das ganze Prozedere läuft, wie schon erwähnt, unter dem Begriff "Passive Veredelung". Diese ist als ein so genanntes "Besonders Zollverfahren" bewilligungsabhängig. Diese Bewilligung kann vereinfacht oder auch mit förmlich (also mit Vordrucken und Stempel und Prüfungen und so) erteilt werden. Bei Ausbesserungsfällen (also auch bei Garantiereparatur) kann sie vereinfacht erteilt werden, mit Annahme der Zollanmeldung. Wie das am sinnvollsten gemacht wird, wissen die Kollegen vor Ort am Zollamt besser als ich. Am besten schon vor der Rücksendung der defekten Ware beim Zollamt anrufen und fragen, was man tun soll. Oder, falls man viel Zeit und Geduld hat, das Infocenter anrufen. Infocenter Zoll
Hach, es tut gut, wenn man verstanden wird.
Sarekmaniac und Ditschi, ihr habt es genau auf den Punkt gebracht.
Gibt's dazu einen Paragraphen, den man zücken kann, wenn man beim Zoll vorstellig werden und das entsprechende Gegenüber ist nicht ganz so gut informiert wie wir jetzt?
Wir fliegen meist unter der Zollfreigrenze, aber einmal haben wir eine Garantie falsch abgewickelt und hatten offenbar Glück, dass beim "Neuimport" kein Zoll und nix berechnet wurde. Beim nächsten Mal will ich das gleich richtig angehen, von daher hilft diese Info hier ungemein.
Bei einer Garantiereparatur/Reklamation sollte aber kein solcher Mehrwert entstehen, da ja der "Garantiefall" ja per definitionem bedeutet, dass der Gegenstand eine versprochenen und bereits bezahlte Eigenschaft ("kann das und das so und so lange" etc.) nicht besitzt. Mit der Reparatur wird also der Wert, der bereits verzollt wurde, wieder hergestellt.
Yepp, so habe ich borderli auch verstanden. Denn was sagt die Zollfachfrau mit den Borderline- Collies dazu:
Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an
OT: Ich dachte immer, Borderli hätte sich den Nick nach den Hunden gegeben, jetzt verstehe ich den wahren Hintergrund..
Dass ein außerhalb der EU reparierter Gegenstand mehr Wert ist und die Differenz zu verzollen ist leuchtet ein.
Bei einer Garantiereparatur/Reklamation sollte aber kein solcher Mehrwert entstehen, da ja der "Garantiefall" ja per definitionem bedeutet, dass der Gegenstand eine versprochenen und bereits bezahlte Eigenschaft ("kann das und das so und so lange" etc.) nicht besitzt. Mit der Reparatur wird also der Wert, der bereits verzollt wurde, wieder hergestellt.
So hat es mir mal ein Zöllner erklärt, nach dem ich es falsch gemacht hatte (delaminierten Schlafsack einfach direkt in die USA geschickt, Ersatzschlafsack musste dann natürlich erneut importiert werden).
Ich hätte den Schlafsack beim Zoll vorführen können, der Rücksendezweck wäre dokumentiert worden (Rücksendung von Waren, deren Beschaffenheit nicht der versprochenen entspricht) und das Paket versiegelt. Dann zur Post, und beim erneuten Import des reparierten Gegenstands oder eines Ersatzes fällt kein erneuter Zoll an.
Zuletzt geändert von Sarekmaniac; 18.06.2016, 08:26.
OT: Ja, ohne ein wenig Galgenhumor geht da gar nichts. Nach 30 Jahren bei dem "Verein" weiß ich, wovon ich rede...
Während des Grundstudiums sagte uns ein Dozent, dass man versuchen werde, uns in den nächsten drei Jahren den gesunden Menschenverstand auszutreiben. Nun, bei mir waren sie nicht so erfolgreich.
OT: Was ich jetzt von den ganzen Gesetzen sogenannter Staaten und dem perversen Konstrukt, die ganze Welt in absurde Gebilde einzelner Staaten einzuteilen und Millionen Leute auf jeder Seite aberwitziger Grenzen damit zu beschäftigen, sich selbst das Leben schwerer zu machen als es ist, sage ich jetzt mal nichts... Ups, SCNR!
OT: Oh, ein Befürworter von TTIP. Davon gibts es zur Zeit nicht viele.
Ditschi
@TanteElfriede: Danke, dass du das gepostet hast, wir kaufen fürs Geschäft viel außerhalb der EU ein und haben auch den einen oder anderen Garantiefall. Gut zu wissen, wie man da jetzt rangehen muss.
OT: Was ich jetzt von den ganzen Gesetzen sogenannter Staaten und dem perversen Konstrukt, die ganze Welt in absurde Gebilde einzelner Staaten einzuteilen und Millionen Leute auf jeder Seite aberwitziger Grenzen damit zu beschäftigen, sich selbst das Leben schwerer zu machen als es ist, sage ich jetzt mal nichts... Ups, SCNR!
Na ja, @ Mittagsfrost, dann schreib es auch so, wenn Du nur mal Luft ablassen willst.
Tante Elfriede ist an einen Zöller geraten, der sowohl inhaltlich als auch vom Verfahren her ( Kulanz !?) Unfug verbreitete. Da kommt manchmal auch nicht alles an, was Unterricht und Lehrgänge an richtiger Handlungsweise vermitteln.
Borderli ist von Fach und hat das in post 2 grade gerückt, nach meinem Verständnis absolut verständlich und inhaltlich stimmig.
Wenn Du jetzt den bereits widerlegten Unfug aufgreifst, für bare Münze nimmst und Dich unnötig darüber ereiferst, dann hast Du entweder post 2 nicht gelesen oder nicht verstanden. Weder ist es so, wie es in post 1 steht, noch liegt erst recht nicht die " Obrigkeit" damit richtig.
Ich habe nur mit Borderli gefühlt, denn es ist etwas zermürbend, wenn man etwas Richtiges in den Wind schreibt.
Ditschi
Zuletzt geändert von Ditschi; 17.06.2016, 19:17.
Grund: Ergänzung
Bei Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern, wie auch bei deren Ausfuhr, haben wir vom Zoll ganz gerne die Finger drauf. Da wird nämlich ganz viel Unfug gemacht...
Ich würde ja sagen, dass die Garantiereparaturen von Schrott plötzlich überproportional steigen würden, wenn auf den Wertgewinn kein Zoll erhoben würde.
Ich finde diese Denke ziemlich logisch. Ist ja bei den Steuern ähnlich. Kaputtes Mopped gekauft, repariert, anschließend verkauft = die Differenz ist Gewinn und muss versteuert werden. Der Sonderfall ist hier bei der Zollsache ja nur, dass es sich um einen Garantiefall handelt und da wurde ja schon mitgeteilt, dass man sich das dann auf Antrag zurückerstatten lassen kann.
Sprich der Zoll sagt: Das Gerät war ja "Schrott" als ich es zurück gesendet habe, kam aber heil wieder. Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.
Ist sicher eine Art die Dinge zu sehen, aber bestimmt nicht meine.
Darauf bezog sich mein Beitrag. Da sind Zollbeamte vor Ort, die wohl starke Probleme mit dem logischen Denken haben und - im Gegensatz zu Borderli - wohl auch die eigenen Vorschriften nicht so recht kennen.
Also muss sich der gemeine Steuerzahler selbst im Zollrecht weiterbilden und gegebenenfalls auch noch einen Juristen bemühen um zu seinem Recht zu kommen.
Bitte seht mir meine nur mit Mühe unterdrückte Wut nach. Ich habe erst kürzlich wieder der netten Tante vom Zollamt kostenlosen Nachhilfeunterricht erteilen müssen
Unverzügliche Ausfuhr wegen Defekt: plötzlich ist es Schrott. Müsste denn da keine Korrektur der ursprünglich falschen Gebühren/Steuern/Zoll-Berechnung durchgeführt werden, also eine Rückerstattung? Schließlich wurde ja Schrott eingeführt, aber gute Ware veranschlagt.
Diese Möglichkeit gibt es durchaus. Nennt sich Erstattung und ist antragsabhängig. Und von diversen anderen Voraussetzungen. Man sehe mir aber bitte nach, dass ich mich an einem freien Tag nicht weiter mit dem Job befassen will.
Ganz konkret hatte ich den Kollegen dort noch auf einen möglichen Austritt von GB aus der EU und einem dann erfolgenden Batterie Wechsel bei einem PLB dort angesprochen.
OT: Und warum sollte man den Batteriewechsel nicht einfach in D machen lassen ?
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