AW: Globetrotter schließt Kundenkonto Silber DAV Köln ohne Vorwarnung !!!
Zitat Langhans:
Also mit der Äußerung wäre ich vorsichtig. Da sollte man differenzieren. Der TO hat sich auf Nachbesserung eingelassen und die Schuhe eingeschickt. Er bekam sie repariert zurück.
Zitat Schnucki:
M.E. Garantieleistung erfüllt. Die Garantiebestimmungen von Globi bieten Nachbesserung an, wie ich noch mal nachgelesen habe.
Fraglich könnte sein, ob Globi mit anderer Sohle reparieren durfte ? Warum nicht, wenn diese gleich gut oder gar besser ist als die Originalsohle ? Zwar wird der Originalzustand der Ware dadurch verändert, aber das ist ja bei jeder Nachbesserung der Fall. Man bekommt bei einer Nachbesserung ja nie den Originalzustand zurück, sondern immer eine reparierte und damit veränderte Sache. Damit hätte die Sache beendet sein können. Der TO sagt ja an keiner Stelle, daß die neue Sohle minderwertig sei und damit die Nachbesserung fehlgeschlagen wäre.
Aber der TO war nicht einverstanden:
Wenn man die Wahl " Nachbesserung" getroffen hat und diese erfolgreich durchgeführt wurde, sind die Rechte erschöpft. Das war also Quengelei, und das sogar in bewußter Erwartung, daß sie keinen Erfolg haben würde, eben:
Ganz schön link, aber man kann es ja mal versuchen? Was, wenn Globi Obiges gesagt hätte? TO zufrieden?
Globi hat es nicht gelassen, sondern trotz Erfüllung seiner Pflicht weiter versucht, den Kunden zufriedenzustellen, wenn auch letztlich vergeblich. Dieser Teil der Bemühungen, zu der keine Pflicht bestand, war der Kulanzteil.
Kann man den Teil nicht mal honorieren?
Ob es dann eine weise Entscheidung war, einem Quengelkunden eins überzubraten, lasse ich mal dahinstehen.
Meine persönliche Meinung zum thread: der TO wollte Globi eins auswischen und schießt ein Eigentor. So auch die überwiegende Resonanz hier.
Ditschi
Zitat Langhans:
Naja, einen Händler, der einem Kunden eine gewährte Garantieleistung als Kulanz vorgaukelt, empfinde zumindest ich als unseriös.
Es wurde nicht die Gunst einer Kulanz gewährt, sondern eine vorher vereinbarte, also rechtsverbindliche Garantieleistung erbracht.
Es wurde nicht die Gunst einer Kulanz gewährt, sondern eine vorher vereinbarte, also rechtsverbindliche Garantieleistung erbracht.
Zitat Schnucki:
Ich sollte die Schuhe einsenden und sie sollten repariert werden. Das fand ich ein tolles Serviceangebot von Globetrotter. Dann aber kamen die Kansas zurück mit einer völlig anderen Sohle.
Fraglich könnte sein, ob Globi mit anderer Sohle reparieren durfte ? Warum nicht, wenn diese gleich gut oder gar besser ist als die Originalsohle ? Zwar wird der Originalzustand der Ware dadurch verändert, aber das ist ja bei jeder Nachbesserung der Fall. Man bekommt bei einer Nachbesserung ja nie den Originalzustand zurück, sondern immer eine reparierte und damit veränderte Sache. Damit hätte die Sache beendet sein können. Der TO sagt ja an keiner Stelle, daß die neue Sohle minderwertig sei und damit die Nachbesserung fehlgeschlagen wäre.
Aber der TO war nicht einverstanden:
Ich meldete zurück dass ich die Originalsohle, neue Kansas oder das Geld wieder haben möchte und erwartete dass man mir sagt Vergiss es nimm die oder lass es.
und erwartete dass man mir sagt Vergiss es nimm die oder lass es
Globi hat es nicht gelassen, sondern trotz Erfüllung seiner Pflicht weiter versucht, den Kunden zufriedenzustellen, wenn auch letztlich vergeblich. Dieser Teil der Bemühungen, zu der keine Pflicht bestand, war der Kulanzteil.
Kann man den Teil nicht mal honorieren?
Ob es dann eine weise Entscheidung war, einem Quengelkunden eins überzubraten, lasse ich mal dahinstehen.
Meine persönliche Meinung zum thread: der TO wollte Globi eins auswischen und schießt ein Eigentor. So auch die überwiegende Resonanz hier.
Ditschi
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