Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

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  • khyal
    Lebt im Forum
    • 02.05.2007
    • 8195
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    • Meine Reisen

    AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

    Zitat von Tie_Fish Beitrag anzeigen
    ...Der Zaun kann weg, denn zum Weg hin gibt es -bis auf die Einfahrt- eine im Sommer zwei Meter hohe und etwa vier Meter tiefe Brombeerhecke über die gesamte Grundstücksbreite, die selbst der tapferste Prinz mit heißestem Drängen im Unterleib nicht zu durchschreiten wagen würde.....
    Zitat von Abt Beitrag anzeigen
    ...Oder willst du eine Extraversicherung für illegale Besucher abschließen?die der Meinung sind, jetzt sei ihre Stunde zum loslassen ihrer eigenen Altlasten gekommen?
    Schon lustig, um was sich hier Leute Gedanken machen

    Klar, wenn jetzt alle 2 Tage da einer nen Haufen hinsetzt...aber ansonsten, oder stattet ihr dann auch die Hirsche, Rehe, Wildschweine usw mit kleinen Beuteln aus, womit sie ihre Hinterlassenschaften zum oertlichen Entsorger tragen sollen...

    Btw funktionieren Trockenklos in Vietnam-Bauweise hervorragend, solange man sie "trocken" haelt, haben wir in der Toskana in TerraNonna auch siehe Bild 3. Zeile von unten, 2.von rechts...aber wahrscheinlich wuerde da ein deutscher Bauamts-Mitarbeiter Herzklabaster bekommen , in Italien wollen sie dann eher genau wissen, wie man das anlegt
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    • Sarekmaniac
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      • 19.11.2008
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      AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

      Hi Khyal,

      ich sehe, die von dir hier vor einiger Zeit vorgestellte Idee mit den Portaledges wurde umgesetzt. Sieht nach einem supertollen Ruheplatz aus.

      Frage: Wie kommt man da hoch, Anstell-Leiter am Baum?
      Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
      (@neural_meduza)

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      • reinergeorg
        Erfahren
        • 01.06.2014
        • 282
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        AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

        Hallo Tie_Fish,
        der bisher vorgesehene Erwerb birgt das Risiko, dass Du Dich blauäugig ruinierst. Ohne vorherige (!) Prüfung und Bewertung Altlasten, Kampfmittel, Altbergbau kann auch ein Preis von 1,- € zu viel sein. Ich hatte schon mehrfach Grundstücke, die einen sechs- oder siebenstelligen Euro-Betrag als Minus-Wert hatten, weil eben die Prüfungs- und die Beseitigungskosten wegen Altlasten, Altbergbau u. a. so hoch den "nominalen" Wert in der Differenz überstiegen hatten. In Deiner unmittelbaren Nähe ist mir zum Glück meiner Mandantin eine regional bekannte Fachfirma durch Insolvenz wegen Nichtbeachtung dieses Risikos als Gegnerin abhanden gekommen.
        Bauen darfst Du dort schlichtweg nichts. Die von cast nun schon mehrfach angegebene Regelung § 35 BauGB im Außenbereich ist eindeutig.
        Es gibt hier auch keinen Widerspruch zwischen BauGB und jeweiliger Landesbauordnung (LBO). Das BauGB regelt die Einfügung eines Bauvorhabens in seine Umgebung, also ob überhaupt und wenn ja was gebaut werden darf. Die jeweiligen LBO regeln die Ausführung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück, also wie zu bauen ist, wenn Du dort überhaupt bauen darfst.
        Verfahrensfrei in den LBO heißt auch im Sinne einer Entlastung der Verwaltung nur, dass es eben für Kleinigkeiten wie Wäschepfähle oder nicht überdachte Stellplätze kein förmliches Baugenehmigungsverfahren mit Bauantrag und Baugenehmigung gibt - das heißt jedoch nicht, dass man solche Teile/Bauten überall hinsetzen darf. Wer in S-A verfahrensfrei nach dortigem § 60 Abs. 1 Nr. 13 LBO einen Lagerplatz aufstellt, muss ihn trotzdem wieder entfernen, weil die Behörde nach § 79 die Nutzung untersagen und die Beseitigung anordnen darf - das Teil widerspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften § 35 BauGB i. V. § 2 Abs. 1 LBO S-A "...eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht ... Bauliche Anlagen sind auch 2. Lagerplätze, Abstellplätze...". Das Einhalten der öffentl.-rechtl. Vorschriften wird hier also in das Risiko der Errichter/Nutzer solcher Teile/Anlagen verlagert - verfahrensfrei bedeutet nicht, dass es genehmigt/zulässig ist. Vorsorglich: Selbst Einfriedungen bis 2 m Höhe sind in S-A im Außenbereich nicht (!) verfahrensfrei - vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 7 lit a) LBO S-A. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen nach § 60 Abs. 5 LBO S-A den öffentl.-rechtl. Vorschriften (und damit auch § 35 BauGB) entsprechen.
        Genehmigungsfrei kann nach § 61 LBO S-A hier bei Dir auch nichts sein, da es keinen öffentl.-rechtl. Bebauungsplan im Außenbereich gibt. Ansonsten gilt für "genehmigungsfrei" wieder grundsätzlich oben Gesagtes. Man braucht keine Baugenehmigung, aber hier eine Bauanzeige, die dem öffentl.-rechtl. Bebauungsplan (nicht dem eigenen privaten) entspricht.
        Wegen Altlasten/Altlastenverdacht vorher die Untere Umweltbehörde im Landratsamt und (!) bei der Kommune nachfragen und das Ergebnis nachweisen lassen - Du würdest bei jeder nachträglichen Feststellung von Altlastenverdacht/Altlasten auch noch in 20 Jahren sowieso immer als sogenannter Besitzstörer gegenüber der Umweltbehörde voll (bis zum letzten Hosenknopf) auf Beseitigung/Sanierung haften. Die Haftung ist also nicht auf den (vermeintlichen) Grundstückswert beschränkt. Die nur eventuelle Anwendung einer "unbilligen Härte" oder "Opfergrenze" kostet mindestens ein langwieriges Gerichtsverfahren. Das Land S-A als Verkäufer wird sich im Kaufvertrag nicht auf eine Regelung einlassen, dass das Risiko bei denen zeitlich unbegrenzt bleibt - nach Eintritt zivilrechtlicher Verjährung gegenüber dem Land als Verkäufer bleibst Du zeitlich unbegrenzt und voll gegenüber der Behörde haftbar.
        Wegen evtl. Altbergbau im Landesamt Geologie Bergbau den Bergvermessungsdirektor Dipl.-Ing. Gerhard Jost jost@lagb.mw.sachsen-anhalt.de oder 039265-53-150 kostenpflichtig anfragen.
        Die ganze Gegend ist mir seit 1978 beruflich wegen Bergbau und Altlasten konkret von oben und von unten bekannt. Dort wurden schon vor 800 Jahren Bergbau und Aufbereitung sowie Verhüttung betrieben, nicht erst seit 200 Jahren. Alte Risse (Bergbau-Karten Übertage und Untertage) sind häufig in Kriegswirren und Notzeiten vernichtet worden oder abhanden gekommen. Überraschungen hinsichtlich alter Schächte, Stollen oder/und Wasserkünsten sind deshalb hier normal.
        Angenehme Ruhe zum Überdenken und ggf. zur Prüfung
        Reiner

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        • Abt
          Lebt im Forum
          • 26.04.2010
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          AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

          Im allgemeinen deckt sich die letzte Ansicht mit meiner
          Für den Betrag einer Erschleißung kann man paar mal nach Skandinavien fahren

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          • Tie_Fish
            Alter Hase
            • 03.01.2008
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            • Meine Reisen

            AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

            Lieber reinergeorg,
            vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Das mit dem Baurecht war mir ja schon von Anfang an klar. Dann hat die Community gerungen, doch irgendwelche Möglichkeiten hervorzuholen. Aber, wie von mir schon mehrfach angemerkt, es gibt keine Möglichkeiten legal irgendetwas zu bauen. Habe ich mich mit abgefunden und finde es mittlerweile auch besser.

            Zu den Altlasten: Ja, das klingt plausibel und durchaus prüfenswert. Was mich aber an der Aussage erschreckt, ist, dass die Aussage ja wohl auf JEDES Grundstück anzuwenden wäre, insbesondere auch dann, wenn man keine Altlasten in Form von Bretterbuden mit Asbestdach und Messimüllberge direkt vor Augen hat! Oder bin ich fein raus, wenn ich ein Grundstück von Privat im Innenbereich mit Baugenehmigung und im Erschließungsplan-Segen der Gemeinde erwerbe?

            Meinst du, wenn die Untere Naturschutzbehörde und die Gemeinde das abstempelt (was sie nicht tun wird, ist ja nicht ihr Grundstück), bin ich aus der Nummer mit der Haftung raus?

            Bergbau kann man, denke ich, an diesem Grundstück nahezu ausschließen, bestenfalls könnte man an der Stelle eine Kiesgrube ausheben. Ringsrum ist Sandstein, da gibt es einige alte Abbaustellen, aber nicht unter Tage. Das werde ich dann recherchieren, wenn die Verkäuferin sich rührt.

            @Abt: "... und am besten gleich da bleiben!"
            Grüße, Tie »

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            • Ditschi
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              • 20.07.2009
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              AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

              Zitat Tie-fish_
              Kennt jemand einen Baurechtler, den ich mal anrufen kann? Bitte PN an mich, danke!!!
              Ohne PN: Jetzt hast Du einen gefunden.

              Ditschi

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              • khyal
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                • 02.05.2007
                • 8195
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                AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                Zitat von Sarekmaniac Beitrag anzeigen
                Hi Khyal,

                ich sehe, die von dir hier vor einiger Zeit vorgestellte Idee mit den Portaledges wurde umgesetzt. Sieht nach einem supertollen Ruheplatz aus.

                Frage: Wie kommt man da hoch, Anstell-Leiter am Baum?
                OT:
                Ja muss nur noch das Zelt naehen, Material liegt hier und habe deswegen von Italien die Portaledge mit hochgebracht...

                Mit dem Hochkommen, kommt drauf an wer

                Ich geh mit SKT am Statikseil hoch, naja und runter am Seil mit Grigri macht ja eh Spass :-)

                Gaeste, wenn sie "fachkundig" sind, duerfen das gerne auch tun, aber bekommen auch eine Leiter an den Baum gestellt.

                Auf jeden Fall bekommen sie einen Klettergurt an (davon habe ich fuer da unten genug auch fuer die anderen Tageskurs-Geschichten) und sind mittels Smart (Alpine) jeweils an einem eigenen Dynamikseil gesichert.
                Runter koennen sie natuerlich auch die Leiter gehen, aber mit Smart das Seil runter ist das ja "narrensicher" und macht mehr Spass...

                Hier habe ich schon das Dielenholz fuer 2 grosse Podeste liegen, dann kann man, wenn ich die angebracht habe, auch in den Baeumen bzw ein paar m hoch, zelten
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                • Sarekmaniac
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                  • 19.11.2008
                  • 10958
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                  • Meine Reisen

                  AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                  So wie der Boden da z.T. aussieht auf den Bildern: Zeltplattformen könnten auch auf dem Boden Sinn machen. Wenn das italienische Baurecht dem nicht entgegensteht.
                  Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                  (@neural_meduza)

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                  • khyal
                    Lebt im Forum
                    • 02.05.2007
                    • 8195
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                    AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                    Zitat von Sarekmaniac Beitrag anzeigen
                    So wie der Boden da z.T. aussieht auf den Bildern: Zeltplattformen könnten auch auf dem Boden Sinn machen....
                    OT: Braucht es auf dem Boden nicht, da haben wir klase Plaetze...
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                    • ryo
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                      • 10.01.2011
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                      • Meine Reisen

                      AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                      Hallo, hab den Thread grad mal überflogen, sehr interessant. Mir sind 2 Sachen im Kopf hängen geblieben, die Lagerung von Welleternit und das Wort Altlasten. Dazu von mir nur der Hinweis: wenn da mal was vergraben wurde und da war Asbest bei oder es wurde mal durch umgraben oder befahren was in den Boden eingearbeitet, muss der komplette mit Asbest belastete Boden als gefährlicher Abfall beseitigt werden. Ich hatte das in einem aktuellen Projekt mehrfach, glaub mir Asbest im Boden ist dreifach Pups wenn einem die Entsorgungskosten der Platten schon Sorgen machen. Zumal auf solchen Grundstücken wenn schon was liegt es gerne noch mehr wird.
                      Und man weiß ja nie ob nach Beräumung hier mal einer von der Behörde auf die Gedanken kommt man müsste mal das Grundstück kontrollieren....

                      OT: Anekdote zur Duldung: typische Kleingartenanlage Berliner Stadtrand an einem kleinen Bach. Es kam dort mal 2 mal zu einer Überschwemmung, so lange nicht mehr passiert. Gab natürlich Aufreger, auch in der Lokalpresse, Reaktion der Behörde war Gebiet der Anlage wird teils zum Überschwemmungsgebiet erklärt. Daraufhin große Aufregung. Nächste Reaktion war wohl nach Erzählungen ein Überraschungsbesuch der Baubehörde, man schritt durch die Anlage und notierte wer schon mal rein äußerlich weit von dem weg war was nach Bebauungsplan und Genehmigungen dort erlaubt war (statt kleiner Gartenlauben stehen da teils kleine Wochenendhäuser). Einige bekamen wohl auch noch mal Hausbesuch mit Ankündigung. Das alles auch noch im Landschaftsschutzgebiet... Es wurde daraufhin sehr still, da wohl unter der Hand gedroht wurde: entweder ihr schluckt das Überschwemmungsgebiet und die daraus resultierenden Auflagen oder wir machen ernst und es wird Rückbau auf Bebauungsplan und Baugenehmigungen angeordnet plus Verschärfung der Auflagen durch Landschaftsschutz und Überschwemmungsgebiet. Man sollte sich Behörden nie zum Feind machen, wenn man nicht sehr gute Argumente hat (auch eine Erfahrung aus der Arbeit)

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                      • reinergeorg
                        Erfahren
                        • 01.06.2014
                        • 282
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                        Hallo Tie-Fish,

                        Altlasten, Altbergbau und Kampfmittel sind als Risiko vor (!) jedem (!) Grundstückskauf zu prüfen und zu bewerten. Wenn Du damit einen Architekten offiziell und ohne Schwarzgeldabrede oder -zahlung beauftragst, haftet der bei unrichtiger Einschätzung und ist regelmäßig auch selbst beruflich versichert (Police und Zahlung Vers.-Prämie vorher nachweisen lassen).
                        In alten Kies- oder Sandgruben sind in den Jahrhunderten seit der nachhaltigen Besiedelung von S-A häufig Haushalt- oder Sondermüll verschwunden und irgendwann seit Grafen-, Fürsten- oder Kaiserzeiten ist im wahrsten Sinne des Wortes Gras darüber gewachsen. Aber Neu-Bewohner oben drüber bekommen plötzlich Ausschlag oder Reizhusten.
                        Auch innerhalb von Kommunen sind solche Prüfungen angeraten. Beim Umbau des alten Reichsgerichts in Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht wurde vor ca. über 15 Jahren unter dem Parkett des Hauptverhandlungssaales eine noch scharfe britische Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Dort sind zu DDR-Zeiten Tausende Besucher nichtsahnend durchgezogen. In Düsseldorf habe ich eine Chefärztin nach Betrachten des zu modernisierenden Gebäudes aus den 1960-er Jahren bei Google earth darauf aufmerksam gemacht, dass dort Asbestverdacht bestehen dürfte - das hat sich dann nach Prüfung bestätigt und der Bauträger wollte die sechsstelligen Zusatzkosten der Entsorgung auf die zum Glück erst potentiellen WEG-Erwerber umlegen. Ein Betriebsleiter wollte bei FFM eine Penthousewohnung erwerben. Das Haus sah mir auf den Fotos der Bauträgerin verdächtig nach alter Kaserne aus und lag auch relativ nahe am Flughafen. Jedenfalls hatten die Amis das Gelände mit Kohlenwasserstoffen (Ölen, Fetten, Benzin u. a.) "gesättigt". Entsorgungskosten siebenstellig. In Berlin wurde neben der Charite eine seit dem Alten Fritz bestehende Anstalt zur Pflege alter Krieger "saniert und modernisiert" - nur wurden die Schädigungen im Marstall(Pferdestall) durch Dutzende Pferde über Jahrhunderte "umbaut" und der Pissgeruch schlug dann durch die Verkofferungen.
                        Altbergbau aus wie gesagt Zeiten von vor bis 800 Jahren kann auch mitten in Städten vorliegen. Warnindikatoren sind Straßennamen wie Häuersteig, Zechenweg, Grubenstraße oder Gaststätten "Zum Knappen". Da kann sich eine "Geländestufe" als Jahrhunderte alte Schwermetallhalde wie in Deiner Gegend oder eine bei lang andauernder Trockenheit im Gelände sichtbar werdende Scheibe im Erdboden als alte Schachtöffnung herausstellen, die plötzlich nach unten saust.
                        Eine Baugenehmigung schützt vor Inanspruchnahme als Besitzstörer bei Altlasten überhaupt nicht. Beseitigungspflichtig wird der aktuelle Grundstückseigentümer gemacht, weil der eigentliche Verursacher schon nicht mehr auf dem Friedhof liegt oder in Konkurs/Insolvenz gegangen ist. Der Verkäufer würde Dir gegenüber haften, wenn er ihm bekannte Tatsachen oder begründete Verdachtsmomente auf Altlasten arglistig verschwiegen hat - das wäre aber beweispflichtig, bloße Vermutung reicht nicht. Ob bei dem Verkäufer dann Geld zu holen ist, wäre auch ins Risiko fallend. Ich vertrete gerade eine WEG, in der über Erwerb einer Eigentumswohnung zwei neue Miteigentümer hinzu gekommen sind. Die Verkäuferin hat die beiden Erwerber weder über sechsstellige Mängel noch über einen drastischen Brandschaden in der Wohnung selbst aufgeklärt gehabt - eigentlich ein klassischer Fall für sicher rechtlich durchsetzbare Rückabwicklung. Nur ist die Dame inzwischen in Paraguay wohnhaft. Prozessökonomisch bzw. praktisch sinnlos.
                        Also Augen auf vorm Häuser- oder Grundstückskauf, sonst ist eine Hochtour durch Seracs demgegenüber ein Kinderspiel.
                        Grüße in das Land, vor dem die Sachsen anhalten -
                        Reiner

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                        • Tie_Fish
                          Alter Hase
                          • 03.01.2008
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                          AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                          Danke! Puh! Das muss sich alles erstmal setzen.
                          Grüße, Tie »

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                          • Abt
                            Lebt im Forum
                            • 26.04.2010
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                            AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                            Zitat von Tie_Fish Beitrag anzeigen
                            Danke! Puh! Das muss sich alles erstmal setzen.

                            Halbe Höhe. Denn das Einhohlen der bergbaulischen Stellungnahme vom Bergamt, würde ich nur in bestimmten Fällen tun.
                            Hierzulande, also Döhlener Becken wurde früher Steinkohle abgebaut, nachher gab es Erkundungsbohrungen, wo der Schlamm aus den Bohrloch oben austrat, diese dürften auch kaum dokumentiert sein. Daher war ich etwas skeptisch bei der Erschließung hier. Unter der SDAG ab 1947 wurden hier vererzten Flöze unterhalb der Sicherheitshöhe abgebaut, was zusätzlich zu Bodenabsenkungen führte.
                            Aber bei einer normalen Nutzung als Grünfläche oder zur Holzgewinnung besteht eher kein Risiko
                            Zuletzt geändert von Abt; 26.01.2016, 10:56.

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                            • Abt
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                              • 26.04.2010
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                              AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                              Noch was?
                              Tief_Fisch,- schaue am besten zu allererst unter der zwei Meter hohen Brombeerhecke nach wegen Altlasten. die hat so was mag_ isch_ es....als Pionierpflanze, die alles verdeckt.
                              Zuletzt geändert von Abt; 01.02.2016, 10:34.

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                              • Scrat79
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                                AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                Aber nicht vergessen: Bauantrag stellen!

                                Zit.: "der [Holz-]Stapel sei nun mal durch seine "eigene Schwere" mit dem Boden verbunden und stelle daher eine bauliche Anlage dar.

                                Das gleiche gilt ja auch für Bäume, Blumen, Gras.
                                Und nicht zu vergessen für Menschen.
                                Bauantrag für jeden Schritt.
                                Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                                Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                                • Tie_Fish
                                  Alter Hase
                                  • 03.01.2008
                                  • 3550
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                                  AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                  Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                                  Aber nicht vergessen: Bauantrag stellen!

                                  Zit.: "der [Holz-]Stapel sei nun mal durch seine "eigene Schwere" mit dem Boden verbunden und stelle daher eine bauliche Anlage dar.
                                  Das gefällt mir nun schon wieder. Hat so einen unterschwelligen Klischeewitz.
                                  Grüße, Tie »

                                  Kommentar


                                  • khyal
                                    Lebt im Forum
                                    • 02.05.2007
                                    • 8195
                                    • Privat

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                                    AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                    Zitat von Tie_Fish Beitrag anzeigen
                                    Das gefällt mir nun schon wieder. Hat so einen unterschwelligen Klischeewitz.
                                    OT:
                                    Ich glaube den Thread drucke ich mal aus und nehme ihn fuer unsere Nachbarn in die Toskana mit...
                                    Da wuerden sie alle viel Spass dran haben, an diesem typisch Deutschem (was natuerlich durch die ganzen tollen Verordnungen / Gesetze und die ganzen Beamten, die das alles auch brav ausfuehren, verursacht wird...) , dass man am Besten keinen Schritt ohne Rechtsanwalt und Gutachter macht...wie meinte damals schon immer eine italiaenische Freundin "Germany the country of law and oder"
                                    Dafuer gibt es natuerlich in Italien wieder andere Besonderheiten im Umgang mit Behoerden...
                                    Zuletzt geändert von khyal; 02.02.2016, 14:40.
                                    www.terranonna.de

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                                    • Sarekmaniac
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                                      Liebt das Forum
                                      • 19.11.2008
                                      • 10958
                                      • Privat

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                                      AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                      OT: Ich finde es gut, dass das Baurecht in Deutschland so streng ist. Bauen in Italien:

                                      http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14115422.html
                                      (Schon ein bißchen älter, aber geändert hat sich nicht viel)

                                      http://www.deutschlandfunk.de/kampf-...icle_id=325619
                                      Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
                                      (@neural_meduza)

                                      Kommentar


                                      • Ditschi
                                        Freak

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                                        • 20.07.2009
                                        • 12367
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                                        AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                        Zitat Scat79:
                                        Aber nicht vergessen: Bauantrag stellen!

                                        Zit.: "der [Holz-]Stapel sei nun mal durch seine "eigene Schwere" mit dem Boden verbunden und stelle daher eine bauliche Anlage dar.

                                        Das gleiche gilt ja auch für Bäume, Blumen, Gras.
                                        Und nicht zu vergessen für Menschen.
                                        Bauantrag für jeden Schritt.
                                        Zum letzten Satz ( mit Ausnahme von Blumen, Bäumen und Gras, die durch Wurzeln verankert sind , aber trotz intensiverer Verbundenheit mit dem Boden keine Bauwerke sind. Schon das zeigt, daß es auf die Verbindung mit dem Boden alleine nicht ankommt) :Gut gesehen. Darum sorgt wohl auch die Begründung für Belustigung. Zwar ist der Satz, daß eine bauliche Anlage auch durch das Eigengewicht mit dem Boden verbunden sein kann, durchaus gängig im Baurecht. Anders ist ein Haus mit Fundament ja auch nicht mit dem Boden verbunden. Aber dieses Tatbestandsmerkmal darf man bei der Beurteilung nie isoliert sehen. Das war wohl der Fehler in der Begründung. Letztlich geht es um Ortsfestigkeit, zu der Größe, Gewicht, Dauer etc. gehören. Da kann ein Holzstapel durchaus " bauliche Anlage" sein.

                                        Ich ziehe das mal raus:



                                        Die häufig anzutreffende Definition für eine mit dem Erdboden verbundene Anlage, dass auch eine Verbindung mit dem Erdboden infolge der eigenen Schwere, d. h. durch die Schwerkraft ausreiche, die auch in den meisten Landesbauordnungen für den bauordnungsrechtlichen Begriff der baulichen Anlage zu finden ist, hat wenig Aussagewert, da letztlich alle Gegenstände, deren spezifisches Gewicht schwerer als das der Luft ist, kraft eigener Schwere auf dem Erdboden ruhen. Es kommt deshalb für die Ortsfestigkeit einer baulichen Anlage im Sinne des § 29 Satz 1 weniger auf die Art ihrer Verbindung mit dem Erdboden als vielmehr auf ihre Funktion an.
                                        Quelle:

                                        http://www.juramagazin.de/bauliche-anlage.html

                                        Ich ergänze einmal: im Nachbarschaftsrecht entfaltet die Frage, ob ein Holzstapel eine bauliche Anlage darstellt, erhebliche Bedeutung für die Einhaltung von Grenzabständen. Welche Bedeutung die Frage dort entfalten kann, könnt ihr ja einmal diesem Beispiel entnehmen:

                                        http://www.frag-einen-anwalt.de/Holz...---f43539.html

                                        Möchtet Ihr so einen Holzstapel an der Grundstücksgrenze haben?



                                        Ditschi
                                        Zuletzt geändert von Ditschi; 02.02.2016, 18:21. Grund: Ergänzung

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                                          • 03.01.2008
                                          • 3550
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                                          AW: Bushcraft und Bauvorschriften - Was muss ich bei meinem Gelände beachten

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Möchtet Ihr so einen Holzstapel an der Grundstücksgrenze haben?
                                          Unbedingt! Nur auf meiner Seite der Grenze! Man kann nie genug Holz vor der Hütte haben!
                                          Grüße, Tie »

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