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OT: Ich sag dazu jetzt nichts mehr.Ich sage einmal etwas was ein bisschen provokant ist,und jeder weis dass das nur metaphorisch gemeint war und der 006
muss dann natürlich ganz tief in die Trickkiste greifen.Er provoziert andauernd und ich war lange genug ruhig.Wenn er die Diskussion weiter fortsetzen will dann bitte über PN weil ich denke solche banalen Kleinkinderdiskussionen gehören einfach nicht hier hin.
Und bleib mal locker und seh dich nicht gleich in deiner Ehre gekränkt wenn mal dir mal jemand die Meinung sagt.Das war konstruktive Kritik.
Sollte mir hier auch nur einer einen vernünftigen Grund nennen, warum man ein Messer an ein Kupferrohr basteln will, werde ich mich höflichst entschuldigen. Wenn aber, wie ich vermute, mir kein besserer Anlass als eine Mammut-Jagd im Teutoburgerwald oder etwas ähnlich absurdes genannt wird, bleibe ich bei der Meinung, dass ich hier auf eine Ansammlung höchst gefährlicher Menschen gestossen bin!
Noch ein kleiner Hinweis(damit wir uns einig sind, worüber wir reden!!!!):
Änderung des Waffenrechtes ab dem 1.4.2008
Hier der orginale Gesetzestext:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Absch.1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1
oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Zu Unterabschnitt 2:
Anl.I-A1-UA2-1.1
Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (z.B. Schwert, Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur auf Gegenstände, denen nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der herrschenden Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer Waffe im technischen Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so dass Schlagwaffen rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen
Hallo Klaus,
ich bin glücklicherweise in der Lage, mir eine Flinte selbst leisten zu können.
Und damit mich hier niemand falsch versteht: Sollten in diesen Portal weiterhin Anleitungen zum Bau verbotener Gegenstände verbreitet werden, behalte ich mir vor, dies bei der zuständigen Ordnungsbehörde klären zu lassen!
Hallo Klaus,
ich bin glücklicherweise in der Lage, mir eine Flinte selbst leisten zu können.
Und damit mich hier niemand falsch versteht: Sollten in diesen Portal weiterhin Anleitungen zum Bau verbotener Gegenstände verbreitet werden, behalte ich mir vor, dies bei der zuständigen Ordnungsbehörde klären zu lassen!
Mit freundlichem Gruß
Post als Moderator
Wo werden hier verbotene Gegenstände gebaut? Würd mich echt interessieren.
Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der
Noch ein kleiner Hinweis(damit wir uns einig sind, worüber wir reden!!!!):
Änderung des Waffenrechtes ab dem 1.4.2008
Hier der orginale Gesetzestext:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Absch.1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1
oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Zu Unterabschnitt 2:
Anl.I-A1-UA2-1.1
Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (z.B. Schwert, Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur auf Gegenstände, denen nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der herrschenden Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer Waffe im technischen Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so dass Schlagwaffen rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Das bedeutet im Klartext:
Die aktuelle Änderung im Waffengesetz bezieht sich allein auf das zugriffsbereite Tragen in der Öffentlichkeit.
Für die Praxis bedeutet das, dass man Messer, die dann unter das Verbot fallen, sehr wohl führen darf. Man muss nur einen Grund dafür angeben können. Unter Umständen reicht hier schon z.B. der Hinweis auf das Hobby Messersammeln oder Apfelschneiden für die Kinder.
In jedem Falle bleibt das Führen beim Wandern, zum Picknick, Campen oder ähnlichen Freizeitbeschäftigungen nach wie vor erlaubt. (Anmerkung: in Frankreich ist das schon sei 20 Jahren so und keinen belastet es...)
Folglich darf ein Mensch, der sich umweltgerecht verhält und im nahegelegenen Forst seinem Hobby "Survivaltraining" nachgeht, ein umgebautes Glock-Bajonett durchaus führen!
Dem Herrn Kules sei angeraten, sich das Buch "Abenteuer vor der Haustür" von Rüdiger Nehberg zu Gemüte zu führen. In diesem Buch, das sich übrigens explizit an Jugendliche wendet, findet sich diese Bastelanleitung - sie wird bereits seit 1984 publiziert.
Im Übrigen ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Mensch mit einem derart umgebauten Messer erdolcht wurde. Hingegen sind mir sehr viele Fälle bekannt, in denen wackere Jägersmänner Menschen erschossen haben - nicht nur durch Fahrlässigkeit, sondern auch in böser Absicht.
Da ist es doch tröstlich zu wissen, dass die Mehrzahl der Schützen sich größtenteils in der glücklichen Lage befanden, sich eine Flinte selbst leisten zu können.
ah jetzt weiss ich was herr kules wollte er denkt das messer ab klingenlänge 12cm verboten sind....dir sei angeraten mal die aktuelle ausgabe des messermagazins zu lesen...interessanter bericht zum neuen gesetz
lass sie an ihren messer rumbasteln was sie wollen es ist nicht verboten das messer zu besitzen und beim tragen muss man es nur plausibel begründen können warum man es trägt!
Wo werden hier verbotene Gegenstände gebaut? Würd mich echt interessieren.
Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der
Wenn man ein Messer an ein Rohr baut, erhält man einen Speer (oder sowas ähnliches). Das führen von Speeren ist in Deutschland verboten. Da dies ein OUTDOOR-Forum ist, handelt es sich wohl nicht um einen Speer für den häuslichen Gebrauch!!!!!! Oder findet Euer Outdoorleben vielleicht doch vor dem PC statt?
ah jetzt weiss ich was herr kules wollte er denkt das messer ab klingenlänge 12cm verboten sind....dir sei angeraten mal die aktuelle ausgabe des messermagazins zu lesen...interessanter bericht zum neuen gesetz
lass sie an ihren messer rumbasteln was sie wollen es ist nicht verboten das messer zu besitzen und beim tragen muss man es nur plausibel begründen können warum man es trägt!
Dann soll mir mal einer plausibel begründen was er mit dem Ding vor hat! Würde mich echt mal interessieren. Ich hatte dazu ja schon aufgefordert, aber bis jetzt scheint ja noch keinen vehementen Befürworter des häuslichen Speerbaus etwas dazu eingefallen zu sein!!!!
Folglich darf ein Mensch, der sich umweltgerecht verhält und im nahegelegenen Forst seinem Hobby "Survivaltraining" nachgeht, ein umgebautes Glock-Bajonett durchaus führen!
Dem Herrn Kules sei angeraten, sich das Buch "Abenteuer vor der Haustür" von Rüdiger Nehberg zu Gemüte zu führen. In diesem Buch, das sich übrigens explizit an Jugendliche wendet, findet sich diese Bastelanleitung - sie wird bereits seit 1984 publiziert.
Im Übrigen ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Mensch mit einem derart umgebauten Messer erdolcht wurde. Hingegen sind mir sehr viele Fälle bekannt, in denen wackere Jägersmänner Menschen erschossen haben - nicht nur durch Fahrlässigkeit, sondern auch in böser Absicht.
Da ist es doch tröstlich zu wissen, dass die Mehrzahl der Schützen sich größtenteils in der glücklichen Lage befanden, sich eine Flinte selbst leisten zu können.
Das Hobby "Survival-Training": Was trainiert man denn da? Zum Überleben ist das Ding ja wohl kaum hilfreich! Mir ist nämlich KEIN Fall bekannt, wo ein Mensch nur überlebt hat, weil er sich einen Speer bauen konnte. (Zumindest nicht in den letzten 100 Jahren) Soviel zu Deiner Argumentation mit den bekannten Fällen! Im übrigen werden Unfälle und Verbrechen mit selbstgebastelten Speeren kaum als "Survival-Unfälle" oder "Survival-Verbrechen" dokumentiert.
Momentan geht's eigentlich! Nur ist mir die offentsichtliche Wichtigkeit, die ein Speer im Outdoorleben innehat, etwas suspekt! Wobei ich zugeben muß, das ich das schon mal gern sehen würde, wie sie mit den Dingen durch den Wald laufen!!
Wir haben hier in der Nähe ein Indianercamp, da kann man dann im Sommer sehen, wie erwachsene Menschen im Hawaiihemd vor ihrem Tipi sitzen, sich ein Bier in PE-Flasche aus der Kühlbox nehmen und sich eine Feder ins schüttere Haar stecken! Einfach Brilliant sage ich dir!
Wir haben hier in der Nähe ein Indianercamp, da kann man dann im Sommer sehen, wie erwachsene Menschen im Hawaiihemd vor ihrem Tipi sitzen, sich ein Bier in PE-Flasche aus der Kühlbox nehmen und sich eine Feder ins schüttere Haar stecken! Einfach Brilliant sage ich dir!
Das glaube ich dir gerne, sieht bestimmt, wenn man als Außenstehender in so ein Lager kommt und "echte" Indianer sehen will, sehr witzig aus.
"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun."
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