Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

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  • Homer
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    Liebt das Forum
    • 12.01.2009
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

    Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Demnach wäre ja der oft zu hörenden Ratschlag, den Besitzer zwecks Zelten um Erlaubnis fragen, überflüssig.
    zum einen gehts da ja auch um bauers wiese, zum anderen sind das antragsdelikte (beim feuer lieber nochmal ditschi fragen) - wers dir erlaubt wird dich hinterher kaum anzeigen
    420

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    • Robiwahn
      Fuchs
      • 01.11.2004
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

      Kommt auf das Bl und das jeweilige Waldgesetz drauf an. Für Sachsen habe ich grade und für Sl-H letztens erst folgendes gefunden:

      Zitat von sächs. Waldgesetz
      § 11 Betreten des Waldes
      (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten...
      (2) ...
      (3) ...
      (4) Andere Benutzungsarten wie das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Verkaufsständen im Wald sind nicht Teil des Betretensrechtes; sie bedürfen unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers....
      also dürfte ich mir selbst erlauben, in meinem Wald zu zelten. in Sl-H stand fast wortgleich dasselbe drin, für andere Bl musst du mal selbst googel nutzen.

      EDIT-PS: Im Saarland spricht der §25 davon, das man eine besondere Befugniss braucht, um im Wald zu zelten. Wer die ausstellen kann, also ob Waldbesitzer oder Forstbehörde, steht da nicht.

      grüße, Robert
      Zuletzt geändert von Robiwahn; 17.10.2012, 13:24.
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      • Ditschi
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        • 20.07.2009
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        • Meine Reisen

        #23
        AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

        Campen im eigenen Wald fällt wirklich unter Wildcamping und Feuermachen ist ebenfalls verboten? Demnach wäre ja der oft zu hörenden Ratschlag, den Besitzer zwecks Zelten um Erlaubnis fragen, überflüssig.
        Ja, oft ist die Frage überflüssig. Sie ist da nicht überflüssig, wo der Gesetzgeber die Formulierung verwendet, daß er etwas erlaubt oder genehmigt " vorbehaltlich der Erlaubnis des Eigentümers".

        So eine Formulierung gibt es etwa in SL-H beim erlaubten Wildcampen ( außerhalb des Waldes) in § 37 Abs 2 Landesnaturschutzgesetz.


        § 37
        Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften


        (2) Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte nur für den persönlichen Gebrauch der Nutzungsberechtigten aufgestellt werden.


        Bei so einer Formulierung sagt das Gesetz selbst, öffentlich- rechtlich stünde nichts im Wege, aber frag noch den Eigentümer.

        Gruß Ditschi

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        • Ditschi
          Freak

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          • 20.07.2009
          • 12389
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          • Meine Reisen

          #24
          AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

          Hallo,

          ich antworte mal auf robiwahn post 22:

          Es gibt 16 Bundesländer. Alle Bundesländer haben den uns hier interessierenden Gemeingebrauch --Zelten, Feuermachen, Betreten--in ihren Landesgesetzen geregelt. Und das zumeist noch unterschiedlich für die freie Landschaft und den Wald.
          Für die freie Landschaft in den Landesnaturschutzgesetzen, für den Wald in den Landeswaldgesetzen. Das wären also 32 Gesetze, die man durchforsten müßte. Diese 32 Gesetze ähneln sich gemäß den Vorgaben des jeweiligen Bundesgesetzes, aber die Ländern haben auch den ihnen verbliebenen Gestaltungsspielraum genutzt zu höchst unterschiedlichen Regelungen grade beim Gemeingebrauch. Für das Zusammenspiel zwischen dem, was öffentlich-rechtlich und / oder privatrechtlich erlaubt und verboten ist, ergeben sich daraus in diesen 32 Gesetzen unzählige Varianten.
          Da hilft nur, in jedem Bundesland genau hinzuschauen und die genaue Formulierung zu lesen, und das jeweils für die freie Landschaft im allgemeinen und den Wald im besonderen.
          Hier alle Beispiele zu bringen und alle Varianten aufzulisten, wäre ein Arbeit, die mir zuviel wäre.
          Gruß Ditschi

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          • Robiwahn
            Fuchs
            • 01.11.2004
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            • Meine Reisen

            #25
            AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

            Tachchen,

            deswegen schrieb ich ja, das sawyer, oder wen immer es interessiert, selber google nutzen soll. Jeweils die stichworte "waldgesetz" und "bundesland xyz" und dann innerhalb des Dokuments nach den Stichworten "Betreten" (da ist meist auch Zelten geregelt) und "Feuer" suchen.

            in diesem Sinne,

            Grüße, Robert
            quien se apura, pierde el tiempo

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            • maxxle
              Erfahren
              • 21.06.2012
              • 185
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              • Meine Reisen

              #26
              AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

              Zitat von Robiwahn Beitrag anzeigen


              Hmmh, weiß ja nicht, was du unter "Wald kostet doch nicht die Welt" verstehst. Abgesehen davon, das ich ja schon geschrieben hatte, das grade die Nachfrage das Angebot wahrscheinlich um den Faktor 10-20 übersteigt, sind die Preise ebenso gestiegen. Geh mal in der Wunschregion des Fragers von 15.000/ha (+/- ein paar tausend) aus. Im wilden Osten Dtl. kann man mit viel Glück noch was für 3-5000/ha bekommen. Wäre auf jeden Fall ein teures Hobbygrundstück.

              Grüße, Robert
              Mh... ok! Hätte das dann gleich unter dem Thema 'Geldanlage' gesehen. Bin aber davon ausgegangen, das der qm bei 3 EUR liegt.

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              • TSK
                Erfahren
                • 03.07.2011
                • 183
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                Soweit ich das weiss, DARF man in einem öffentlichen Wald (kein Naturschutzgebiet) übernachten (ohne Zelt/Tarp/selbstgebautem Unterstand). D.h. Schlafsack in Biwaksack auf Isomatte = kein rechtliches Problem.

                Und man kann Bushcraft auch im öffentlichen Wald üben- nur Fallen bauen, Wilderei, Feuer etc. ist IMMER verboten. Auch in eigenem Wald.

                Ergo: ein eigener Wald bringt einen nicht sooo sehr weiter.

                Ein freundliches Gespräch mit dem Besitzer, der einem dann das Tarp erlaubt, kostet wohl nichts. Feuer kann der aber auch nicht erlauben, zumindest wird dir das keiner schriftlich geben- alleine schon aus versicherungstechnischen Gründen. Maximal kann er dein Feuer ignorieren, aber wenns schief geht, wusste er von nix und du bist im A****.

                Ich glaube für Bushcraft liegt der absolute Idealfall in einem eigenen richtig großen Garten mit fetter Mauer drum herum irgendwo im Nirgendwo weit fernab größerer Städte. Davon träume ich auch noch.

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12389
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                  Soweit ich das weiss, DARF man in einem öffentlichen Wald (kein Naturschutzgebiet) übernachten (ohne Zelt/Tarp/selbstgebautem Unterstand). D.h. Schlafsack in Biwaksack auf Isomatte = kein rechtliches Problem.
                  ....wiederum abgesehen von den beiden Bundesländern mit nächtlichen Waldbetretungsverboten ( Hessen / Schleswig-Holstein).....

                  Also: reinschauen ins Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

                  Gruß Ditschi

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                  • Fletcher

                    Fuchs
                    • 24.02.2012
                    • 1109
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                    Zitat von maxxle Beitrag anzeigen
                    Mh... ok! Hätte das dann gleich unter dem Thema 'Geldanlage' gesehen. Bin aber davon ausgegangen, das der qm bei 3 EUR liegt.
                    Das wäre relativ teuer.
                    Bei Roberts Angaben wären es im teuersten Fall nur 1,5€/m² (vorausgesetzt ein ha hat immernoch 10000m²)
                    Das letzte Hemd hat keine Taschen

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                    • Robiwahn
                      Fuchs
                      • 01.11.2004
                      • 2099
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                      Zitat von maxxle
                      Mh... ok! Hätte das dann gleich unter dem Thema 'Geldanlage' gesehen. Bin aber davon ausgegangen, das der qm bei 3 EUR liegt.
                      Zitat von Fletcher Beitrag anzeigen
                      Das wäre relativ teuer.
                      Bei Roberts Angaben wären es im teuersten Fall nur 1,5€/m² (vorausgesetzt ein ha hat immernoch 10000m²)
                      Falls der Gewinn der Geldanlage aus dem Holzzuwachs erzielt werden soll (und nicht aus der Spekulation auf eine Preissteigerung des Waldstückes ingesamt), ist in meinen Augen jeder Preis oberhalb von 10000/ha überzogen. Da müssen schon alle Parameter (Altersstruktur, Vorrat, Zuwachs, Baumarten, gute Zuwegung, keine Hanglage, Holzmarktlage etc.) stimmen, das man da ca. 300,-/ha/a halbwegs nachhaltig rausziehen kann, ohne den Bestand zu plündern. Meistens stimmen die Parameter aber eben nicht, so das sich der Gewinn/ha eher bei 100-200,- bewegen wird. Langfristig gesehen ist es vielleicht nen gutes Sparbuch, aber hohe Zinsen sollte man da nicht erwarten, über die Jahre gesehen so 0-2%.

                      Und die von mir angegebenen 15tsd können je nach Region und Hype-Zustand auch locker 20tsd sein.

                      Grüße, Robert
                      quien se apura, pierde el tiempo

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                      • Markus K.
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                        • 21.02.2005
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                        #31
                        AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                        Zitat von TSK Beitrag anzeigen
                        ...
                        Und man kann Bushcraft auch im öffentlichen Wald üben- nur Fallen bauen, Wilderei, Feuer etc. ist IMMER verboten. Auch in eigenem Wald.

                        ...

                        Ergo: ein eigener Wald bringt einen nicht sooo sehr weiter.
                        ...
                        Nein! Lernt genau zu formulieren! Unter gewissen Voraussetzungen (Eigenjagdbesitzer oder gepachtetes Revier, Inhaber eines gültigen Jagdscheines, etc.) und Beachtung der jeweiligen Gesetze ist es erlaubt Fallen zu bauen und zu stellen, Feuer zu machen. Nur die Wilderei ist immer verboten.
                        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                          #32
                          AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                          wiederum abgesehen von den beiden Bundesländern mit nächtlichen Waldbetretungsverboten ( Hessen / Schleswig-Holstein).....
                          Keine Ahnung wie das in Schleswig Holstein ist, in Hessen ist das verlassen der Wege des Nachts verboten, nicht das betreten des Waldes.
                          "adventure is a sign of incompetence"

                          Vilhjalmur Stefansson

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                          • Ditschi
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                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                            Keine Ahnung wie das in Schleswig Holstein ist, in Hessen ist das verlassen der Wege des Nachts verboten, nicht das betreten des Waldes.
                            Ja, in beiden Bundesländern ist das nächtliche Betreten verboten abseits der Wege. Da war ich etwas ungenau.


                            Gruß Ditschi

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                            • HUIHUI
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                              • 07.08.2009
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                              #34
                              AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                              Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                              Nein! Lernt genau zu formulieren! Unter gewissen Voraussetzungen (Eigenjagdbesitzer oder gepachtetes Revier, Inhaber eines gültigen Jagdscheines, etc.) und Beachtung der jeweiligen Gesetze ist es erlaubt Fallen zu bauen und zu stellen, Feuer zu machen. Nur die Wilderei ist immer verboten.

                              Das vergessen die Bushcräfter gerne, es ist verdammt viel erlaubt bei Befugnis und Sachkunde.
                              Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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                              • umeier

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                                • 13.04.2009
                                • 4185
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                                #35
                                AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                Zitat von HUIHUI Beitrag anzeigen
                                [...] es ist verdammt viel erlaubt bei Befugnis und Sachkunde.
                                (Hervorhebung von mir)

                                This space intentionally left blank

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                                • Ditschi
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                                  #36
                                  AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                  Nein! Lernt genau zu formulieren! Unter gewissen Voraussetzungen (Eigenjagdbesitzer oder gepachtetes Revier, Inhaber eines gültigen Jagdscheines, etc.) und Beachtung der jeweiligen Gesetze ist es erlaubt Fallen zu bauen und zu stellen, Feuer zu machen. Nur die Wilderei ist immer verboten.
                                  Ich hätte noch das herausgehoben. Mir fällt nicht so recht etwas ein, was bei Beachtung der jeweiligen Gesetze verboten wäre.
                                  Gruß Ditschi

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                                    #37
                                    AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                    Wenn dir die östlichen Bundesländer nicht zu weit weg sind,
                                    kannst du auch mal einen Blick auf die seite der BVVG werfen, das ist eine aus der Treuhand hervorgegangene
                                    Bodenverwertungsgesellschaft.

                                    https://www.bvvg.de/internet/internet.nsf/HTML/OBJEKTSUCHE?OpenDocument&q=05hjka&g=l

                                    Da sind auch Wald und Wiesengrundstücke dabei. Allerdings meisst mit kleineren bis größeren Makeln,
                                    also zum Teil Naturschutzgebiete oder mehrere kleine zerstückelte Flächen in einem größerem Wald,
                                    oder man ist einige Jahre an eine bestimmte Nutzungsart gebunden bzw hat sonstige Auflagen.
                                    Naja musste selber mal stöbern.

                                    In der Regel läuft das über ein Gebotsverfahren, wobei glaube ich dennoch ein angemessener Mindestpreis
                                    gezahlt werden muss, irgendwo steht jedenfalls auch das die Behörde bzw ist es wohl eine Gmbh unter staatlicher
                                    Aufsicht am ende immernoch ein Veteo hat bei den Angeboten.
                                    So laufen nach meinen Beobachtungen auch manche Angebote aus und werden erneut eingestellt.
                                    Als preisliche Orientierung findet man dort auch pdf´s mit erfolgreichen Versteigerung und den Geboten dazu.
                                    zum bsp wo ich immer gugge, also Sachsen-Anhalt, bewegen sich die Preise pro Hektar um 4000-8000.- / Hektar,
                                    es sind aber auch "Ausreisser" dabei zu 18000.- das ist dann wohl abhändig vom Wirtschaftlichen Wert der Stücke.

                                    Ob/was/wie man im eigenen Wald tun darf steht auf einem anderem Blatt nachdem was ich mir so angelesen
                                    habe ist es keinewegs so das man auf eigenem Grund und Boden tun & lassen kann was man will,
                                    speziell das Feuermachen, aber da halte ich mich mal raus, da haben wir ja hier Experten.
                                    Meine aber auch das das auch abhängig ist von Regionalen Regelungen.

                                    Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                    • beigl
                                      Fuchs
                                      • 28.01.2011
                                      • 1667
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      Bei berechtigtem Interesse, so sagt es § 22 Grundbuchordnung, kann man dann in Abteilung 1 des Grundbuches Einblick nehmen und so den Eigentümer feststellen.
                                      Ein ersthaftes Kaufinteresse kann als berechtigtes Interesse angesehen werden. Da muß man halt die Mitarbeiter vor Ort überzeugen. Bloße Neugier wird nicht befriedigt.
                                      Wirklich? In Österreich kann man das in ein paar Minuten (gegen Gebühr) online einsehen.

                                      Bez. Flurbezeichnung / Grundstücksnummer gibt es da auch schon viel online, z.B. in den GIS-Service-Portalen der Länder. Muss es aber nicht überall geben.
                                      Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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                                      • Hobbyholzmann
                                        Erfahren
                                        • 09.03.2012
                                        • 302
                                        • Privat

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                                        #39
                                        AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                        Die Preise für Wald haben sehr stark angezogen. Bei uns musst Du derzeit etwa 1-2€/qm (je nach Lage auch mehr) rechnen. Allerdings ist dies der Grundstückspreis und der Holzbestand wird noch dazu gerechnet.

                                        Und dies auch NUR, wenn Du jemanden findest der auch verkauft. Und das ist im Moment der größte Haken.

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                                        • Markus K.
                                          Lebt im Forum
                                          • 21.02.2005
                                          • 7452
                                          • Privat

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                                          #40
                                          AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Ich hätte noch das herausgehoben. Mir fällt nicht so recht etwas ein, was bei Beachtung der jeweiligen Gesetze verboten wäre.
                                          Gruß Ditschi
                                          OT: Eigentlich wollte ich nur damit ausdrücken, dass es nicht ausreicht befähigt zu sein.


                                          Aber es gibt auch Beispiele, bei denen sich Gesetze gegenseitig im Weg stehen, um es mal vorsichtig auszudrücken:

                                          Der Jugendjagdschein ist ab 16 Jahren erwerbbar. Sprich der Jugendliche darf nach erfolgreicher Prüfung mit einer erwachsenen Begleitperson, die auch einen gültigen Jagdschein besitzt, Tiere erlegen. Aber die Ausbildung an grosskalibrigen Waffen, darf erst ab 18 Jahren erfolgen. Voraussetzung zum Erlanges Jagdscheines sind aber Schiessprüfungen in verschiedenen Disziplinen notwendig. Und zum Erlegen von Schalenwild gibt es auch Mindestanforderungen an die Munition, sprich es handelt sich um "grosse" Kaliber.
                                          "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                          -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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