Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

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  • joshwtb
    Anfänger im Forum
    • 27.06.2012
    • 11
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

    ja stimmt allerdings



    danke für die antworten

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    • Ditschi
      Freak

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      • 20.07.2009
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

      Ich würde gerne wissen ob ich mein messer 9cm und 15cm feststehendeklinge mit mir führen darf beides sind survival messer
      Hallo,

      obwohl schon an anderer Stelle ausführlich beschrieben, noch einmal in Kurzform:

      Die einzig richtige Antwort lautet: es kommt drauf an.

      Als Minderjähriger darfst Du nicht mit Waffen umgehen.

      Sind beide Messer Waffen, darft Du sie nicht einmal besitzen, geschweige denn führen.

      Ob Messer Waffen sind, richtet sich nach ihrer Zweckbestimmung.

      Da kann Dir niemand eine Antwort geben, ohne die Messer zu sehen. Da müßtest Du sie mal fotografieren und uns zeigen.

      Völlig unabhängig vom Lebensalter und von der Frage, ob Deine Messer Waffen sind oder nicht, ist das eingeschränkte Führungsverbot des berühmten § 42 a WaffG zu prüfen.

      Ist Dein Messer mit Klingenlänge 9 cm keine Waffe, darfst Du es führen, wann Du willst.

      Das Messer mit der Klingenlänge von 15 cm würde ich zu Hause lassen. Das unterliegt dem eingeschränkten Führungsverbot.

      Da liegt cast falsch: es gibt erst eine obergerichtliche Rechtsprechung zum 42 a WaffG, und zwar eine Entscheidung des OLG Stuttgart. Die besagt, daß der legal reason ganz konkret beschrieben sein muß.

      Ein allgemeiner Grund " zum Wandern" oder " zum Surviveln" reicht nicht aus.

      Die von cast ins Spiel gebrachte Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz und irrelevant. Sofern sie der Rechtsprechung zuwiderläuft, wäre sie von den Behörden der Rechtsprechung anzupassen, nicht umgekehrt.

      Das habe ich cast schon einmal so geschrieben. Kommt aber offenbar nicht an.

      Der langen Rede kurzer Sinn: mit dem 15 cm-Messer kannst Du Dich in Schwierigkeiten bringen.

      Nimm nur Dein 9-cm- Messer auch zum Wandern und Surviveln -- sofern es keine Waffe ist --, und Du bist auf der sicheren Seite.

      ( auch da beachten: es gibt Zeiten, Orte und Gegebenheiten, da darf man gar kein Messer bei sich haben, siehe Versammlungsgesetz etc. )

      Gruß Ditschi

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      • cast
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        • 02.09.2008
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        • Meine Reisen

        #23
        AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

        Ob Messer Waffen sind, richtet sich nach ihrer Zweckbestimmung.
        Messer die eine Waffe darstellen darf ihm, da er unter 18 ist niemand verkaufen.

        Die VwV ist ZUERST relevant nicht ein Richter in Stuttgart, denn ein Richter an einem anderen OLG kann wieder anders richten, außerdem hat er nix zu richten, wenn die zuständige Behörde durch die VwV erklärt bekommt wenn sie anzuklagen hat und wen nicht.
        Die Rechtsprechung ist vor der VwV entstanden, die VwV ist die Erklärung des Gesetzgebers zum Gesetz damit Behörden eine Interpretation dessen haben.
        Das ganze WaffG ist ein einziger Schwachsinn mit Gummiparagraphen und deswegen dieser ganze Quatsch.
        Aber wenn der Bundestag eine VwV zum Gesetz erläßt ist die Maßstab für die Rechtsprechung, da man aber von 2003 bis 2012 brauchte um dieselbe zu verabschieden entstand dieser Kuddelmuddel wo jeder x-beliebige Jurist meint etwas hineininterpretieren zu können, was gar nicht gemeint ist/war.

        wenn du dir 42a2 durchliest wird für jeden erklärt wie es zu dem Gesetz kam und was damit bezweckt ist und damit das klar ist ergänzte man explizit 42a3.
        Damit ist der Fall erledigt.

        Außerdem frage ich mich ernsthaft wo ihr lebt, wo Polizisten durch den Wald laufen und ernsthaft einen offensichtlichen Wanderer nach dem Messer fragen. Nonsens.
        Sollte er damit vor der Disco kontrolliert werden reicht ein Schweizer Messer und er wird feststellen was geht und was nicht.
        "adventure is a sign of incompetence"

        Vilhjalmur Stefansson

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        • Ditschi
          Freak

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          • 20.07.2009
          • 12376
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          #24
          AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

          OT:


          Hallo @ cast,

          die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist nicht vom Bundestag erlassen worden und somit nicht vom Gesetzgeber.

          Sie ist auch kein Gesetz.

          Sie ist vom Bundesrat verabschiedet worden, der sich als Vertreter der Länder mit dem Bund auf eine einheitliche Handhabung einigen wollte.

          Diese Vorschrift bindet weder Bürger noch Gerichte, sondern nur die unterstellten Behörden und ihre Beamten und Angestellten.

          In dieser Funktion hat sie -- da hast Du recht-- Auswirkung auf die Rechtspraxis.

          Da Behörden aber Gerichtsentscheidungen zu folgen haben, wäre die Verwaltungsvorschrift an solche Entscheidungen anzupassen, wo sie zuwider läuft.


          esteel hat es richtig geschrieben: letztlich entscheiden die Gerichte !

          @ joshwtb, an Deiner Stelle würde ich der Ansicht von cast nicht folgen. Der ist weit weg und hilft Dir nicht aus der Patsche, wenn es schief geht. Laß das lange Messer zu Hause.

          Gruß Ditschi

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          • TSK
            Erfahren
            • 03.07.2011
            • 183
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            • Meine Reisen

            #25
            AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

            Die Frage ist doch nicht, ob etwas erlaubt oder verboten ist. Das spielt eine untergeordnete Rolle. Denn man wird es in der Praxis nie und nimmer auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen.

            Wer bitte will für den Einzug eines 130€ Messer plus 50€ Bussgeldbescheid einen Anwalt beauftragen und sich durch die Instanzen klagen? Mit dem Risiko, dass man verliert und dann auch noch auf den ganzen Kosten sitzen bleibt. Von dem Ärger und dem Zeitaufwand ganz zu schweigen.

            Gut, wer zu viel Geld und Langeweile hat, bitteschön. Dann sagt der Polizist in der Verhandlung: "der Kerl hat damit wild rumgefuchtelt" und rumms ist der Prozess schon verloren, und ein paar tausend Euro sind futsch.

            In der Praxis wird man es also versuchen, es zu vermeiden in eine Situation zu kommen, in der die Polizei vor einem steht und einem die Taschen ausräumt.

            Und das ist relativ einfach: man packt sich sein Messer unsichtbar in den Rucksack oder Tasche und nicht an den Gürtel und unterlässt es grundsätzlich, andere Menschen in irgendeiner Form zu provozieren - wer mit einem gezückten Messer in den Mc Donnalds stürmt oder bei Verkehrskontrolle liegt die Machete auf dem Amaturenbrett kriegt Ärger, egal ob Führungsverbot oder nicht.

            Und wer im einsamen Walde sein Messer auspackt um sich was zu schnitzen wird zu 100% kein Problem kriegen, weder mit 9 noch mit 15cm Klingenlänge.

            Gesetzesdiskussion schön und gut, manchmal reicht aber auch schon gesunder Menschenverstand.

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            • Ditschi
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              • 20.07.2009
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              • Meine Reisen

              #26
              AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

              Hallo,

              hier fragt ein 16-jähriger.

              Den möchte ich so beraten, daß er von vorne herein nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

              Die hier im Forum verbreitete Ansicht, einen Gesetzesverstoß einfach zu begehen, weil eh niemand kontrolliert, ist zum einen wenig verläßlich, zum anderen pädagogisch fragwürdig.

              Wir hatte das Thema ja grade in einem anderen thread, in dem Torres eine gute Antwort gegeben hat.

              Es gibt ja einige, die sich damit sogar brüsten, daß sie sich von Normen nicht beeindrucken lassen.

              Das verstößt zumindest gegen die ungeschriebene Ganoven-Regel Nr. 1: "Wenn ich schon etwas ausfresse, halte ich wenigstens die Klappe."

              Gruß Ditschi

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              • TSK
                Erfahren
                • 03.07.2011
                • 183
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                • Meine Reisen

                #27
                AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                Ja, alles okay.

                Allerdings sind die Gesetze in diesem Fall so dermaßen vage, dass der gut gemeinte Versuch im Ansatz scheitert.

                Keiner kann hier wirklich sagen, ob wir die 15cm Klinge im Wald führen dürfen oder nicht. Man fragt zwei Juristen und bekommt drei Meinungen zurück. Ich gehe noch einen Schritt weiter, und behaupte: auch die 12cm Klinge könnte von jedem beliebigen Polizisten eingezogen werden, wenn er gerade Spass dran hat.

                Zum Richter geht wegen so einem Kram niemand, also nimmt man es sportlich.

                Bei diesen Gesetzen reagiert die pure Willkür, und deswegen geht man sicherheitshalber jedem Ärger aus dem Weg.
                Wenn man dann doch entgegen aller Wahrscheinlichkeit bei einer bewussten oder unbewussten Ordnugswidrigkeit erwischt wird, spielt man nicht den besserwisserischen Rechtsanwalt sondern bleibt freundlich und "einsichtig" und zahlt notfalls und gut.

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                • Ditschi
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                  • 20.07.2009
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                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                  Bei diesen Gesetzen reagiert die pure Willkür, und deswegen geht man sicherheitshalber jedem Ärger aus dem Weg.
                  Dem ersten Teil kann ich so nicht zustimmen, wohl aber, daß unbestimmte Rechtsbegriffe der Auslegung durch die Gerichte bedürfen. Das ist so beabsichtigt.

                  Dem zweiten Teil stimme ich ohne jede Einschränkung zu:

                  Wenn man sich unsicher ist, geht man Ärger am besten weiträumig aus dem Weg. Alles andere wäre, äh, mäßig intelligent.

                  Also zu Hause lassen, das 15-cm-Teil. Schön, daß wir einer Meinung sind.

                  Gruß Ditschi

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                  • joshwtb
                    Anfänger im Forum
                    • 27.06.2012
                    • 11
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                    das sind die messer

                    http://www.boker.de/fahrtenmesser/bo...r/02BO273.html

                    http://www.boker.de/fahrtenmesser/fkmd/02FX9CM01B.html

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                    • Ditschi
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                      • 20.07.2009
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                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                      Hallo,

                      beim ersten Messer hätte ich keine Bedenken. Das ist doch toll und bestimmt überall zu gebrauchen.

                      Das zweite Messer sehe ich kritisch, nicht nur wegen der Klingenlänge. Da kann man schon anfangen, zu fragen, ob das nicht eine Waffe ist?

                      Die Anpreisung des Herstellers ist nicht ungeschickt, denn so verkauft er an Beide: an die Waffen-Narren und die Outdoorer.

                      Laß es daheim ! Es riecht nach Ärger !

                      Gruß Ditschi

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                      • joshwtb
                        Anfänger im Forum
                        • 27.06.2012
                        • 11
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                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                        dan laß ich das große messer besser zu hause

                        dan nehme ich lieber das kleine messer mit dan bin ich auf der sicheren seite

                        danke für die antworten

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                        • cast
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                          Liebt das Forum
                          • 02.09.2008
                          • 19413
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                          #32
                          AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen



                          Immer der gleiche Schxxx.

                          Niemand verbietet das führen eines der besagten Messers, es muss nur ein sozial adäquater Grund vorliegen. Fertig.
                          Dazu gibt die VwV erklärende Beispiele was damit gemeint ist. Solltest du mit dem Teil durch die Stadt laufen kann es Ärger geben, im Wald niemals.

                          Auch ein Staatsanwalt liest die VwV und die Polizei sowieso.

                          Selbst eine Innensenator Körting von dem das Ganze ausgeht hatte niemals Einschränkungen in dieser Hinsicht im Sinn, gut menschelnde Richter schweben nicht im rechtsfreien Raum und eine VwV schränkt die Interpretationsfreiheit eines Gesetzes ein.

                          Das OLG Urteil hat sowieso nix mit dem theoretischen Fall zu tun, daß man unterwegs auf Tour kontrolliert werden sollte.
                          Da wurde am hellichten Tag in der Innenstadt ein Autofahrer kontrolliert und die beiden Einhandmesser eingezogen, die im Fach der Tür lagen.
                          Der gute Mann war nicht auf dem Weg zum wandern/angeln usw.
                          Entsprach also in keiner Weise den Auflagen des Gesetzes.

                          Immer dieser Unsinn, TSK schriebt es mit Recht 2 Anwälte und 3 Meinungen, ditschi ist aber der einzige Jurist der hier schreibt.....

                          Im übrigen ist das große Messer sowieso nur ein Spielzeug ohne Nutzen, also laß es ruhig zu Hause und pack eine kleines Beil ein.
                          Zuletzt geändert von cast; 28.06.2012, 22:34.
                          "adventure is a sign of incompetence"

                          Vilhjalmur Stefansson

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                          • Ditschi
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                            • 20.07.2009
                            • 12376
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                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                            Wenn man es nämlich so eng sieht wie Ditschi, ist das kleinere Messer auch nicht problemlos. 7 mm Klingenstärke wäre einem derartig gestrickten Richter auch zuviel, also wo fängt man und wo hört man auf?
                            Hallo @ cast,

                            über die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes " berechtigtes Interesse " kann man streiten.

                            Und ich versuche nur, den jungen Mann auf die sichere Seite zu bringen, damit er da kein teures Lehrgeld zahlt.

                            Dein Rechtsansicht finde ich riskant und keinen guten Rat für einen 16-Jährigen. Da kannst Du für Dich alleine meinetwegen die Verantwortung übernehmen.

                            Der oben eingerahmte Satz aber ist schwach und unwürdig: ist das ersthaft Deine Ansicht, daß ein Gericht sich an der Klingenstärke eines Messers stören könnte, die nirgendwo im Gesetz Erwähnung findet? Mit welcher Begründung?


                            Und meine Meinung als " ..immer die gleiche Schei..e " zu bezeichnen, ist auch schwach.

                            Gruß Ditschi

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                            • Torres
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                              • 16.08.2008
                              • 30736
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                              #34
                              AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                              ditschi ist aber der einzige Jurist der hier schreibt.....
                              @cast
                              Folglich bist Du kein Jurist. Warum kannst Du dann nicht mal die Ausführungen von ditschi akzeptieren ohne sie ab zu werten?

                              Immerhin seid ihr ja jetzt (fast) zu einen übereinstimmenden Ergebnis gekommen. Sehr schön.
                              Oha.
                              (Norddeutsche Panikattacke)

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                              • cast
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                                Liebt das Forum
                                • 02.09.2008
                                • 19413
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                                #35
                                AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                Warum kannst Du dann nicht mal die Ausführungen von ditschi akzeptieren ohne sie ab zu werten?
                                Weil ich als Waffenbesitzer mich täglich im Gegensatz zu dem Wafferechtslaien ditschi mit diesem schxxx Gesetz auseinandersetzen muss und Kommentare von Juristen gelesen habe die sich ausschließlich mit Waffenrecht auseindersetzen.

                                Sozial adäquat ist es ein Messer zum wandern oder Picknicken oder surviveln zu führen und zwar auch ein größeres als 12 cm bzw ein Einhandmesser.

                                das von ditschi erwähnte OLG Urteil bezieht sich auf einen Automechaniker, der bei einer Kontrolle in der Stadt in seinem Auto zwei Einhandmesser führte und als "legal reason" angab, er würde sie zur Arbeit brauchen, dem widersprach der Richter.
                                Das sei kein Grund die Dinger zu führen. Besitzen und benutzen darf er sie selbstverständlich, auch auf der Arbeit, aber dort hin hätte er sie in einem verschlossenen Behältnis, also Tasche transportieren müßen.

                                Das und nur das sagt das Urteil.
                                "adventure is a sign of incompetence"

                                Vilhjalmur Stefansson

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                                  • 21.02.2005
                                  • 7452
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                                  #36
                                  AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                  Unabhänging von irgendwelchen rechtlichen Auslegungen würde ich Dir folgendes empfehlen:

                                  Für Schnitzarbeiten, einen Apfel zu häuten oder um einfach ein Stück Wurst zu schneiden reicht ein kleines scharfes Messer. Für alle gröberen Arbeiten wie Holz hacken oder einen Weg durch ein Dickicht zu bahnen würde ich eine Axt oder Machte (z.b. Fiskars) nehmen.

                                  Grosse, lange Messer sind zwar manchmal schön anzuschauen, aber für den täglichen Gebrauch sind sie nach meiner Erfahrung recht unhandlich und unbrauchbar.

                                  Ich benutze lieber ein geeignetes Werkzeug für den entsprechenden Zweck.
                                  "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                  -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                    #37
                                    AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                    Naja der Bub ist 16 und selbst bei wesentlich älteren lösen große Messer Begeisterung aus.
                                    Notwendig sind sie eigentlich nie.
                                    "adventure is a sign of incompetence"

                                    Vilhjalmur Stefansson

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                                      • 21.02.2005
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                                      #38
                                      AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                      OT: Ich weiss. Ich war auch mal 16 und beeindruckt von grossen, schweren, unhandlichen Messern. Wenn ich daran denke was wir damals an verbotenen Gegenständen mit uns rumgeschleppt und uns gegenseitig in der Schule damit beeindruckt haben. Die "Waffen" von den Butterflymessern bis zu den Ninjasternen wurden ja alle auf den Jahrmärkten verkauft, ohne Rücksicht auf das Alter...teilweise wurden sie uns sogar von den Eltern oder Grosseltern geschenkt.
                                      "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                      -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                        #39
                                        AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                        https://drschmitz.de/taetigkeitsfeld...andmesser.html

                                        http://drschmitz.info/jetzt-reichts.html

                                        Mal was zu dem Thema eines Fachanwalts für Waffenrecht.
                                        "adventure is a sign of incompetence"

                                        Vilhjalmur Stefansson

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                                          #40
                                          AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                          Hallo @cast,

                                          wenn ich hier etwas zum Thema Waffenrecht und Messer schreibe, dann bemühe ich, meine eigene unmaßgebliche Meinung in Einklang zu bringen mit der herrschenden Rechtsaufassung.

                                          Zu dem Zweck liegt mir der Standardkommentar zum Waffenrecht Steindorf-Heinrich-Papshardt vor in neuester Auflage.

                                          Meine Aussage war, daß der anerkannte Zweck zum Führen einer eingeschränkt führbaren Waffe hinreichend konkret sein muß. Ein allgemein formulierter Zweck reicht nicht.

                                          Das OLG Stuttgart hat den Ausgangsfall -- wie von Cast richtig dargestellt -- zum Anlaß genommen, grundsätzlich eine Aussage zum " legal reason" zu treffen.

                                          Das ist Aufgabe einer obergerichtlichen Rechtsprechung, die Richtlinienkompetenz wahrzunehme und den unteren Gerichten zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung eine Leitlinie vorzugeben.

                                          Insoweit wird die Entscheidung in die Kommentarliteratur eingehen und von dem Amtsgerichten angewendet und zitiert werden.

                                          Es ist davon auszugehen, daß die Amtsgerichte, vorrangig berufen bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide, dem OLG Stuttgart folgen und die Entscheidung zitieren.

                                          Die wesentlich Aussage zum legal reason des OLG Stuttgart lautet im Wortlaut:

                                          Für den „allgemein anerkannten Zweck“ i. S. d. Abs.3 bedarf es eines hinreichend konkreten Anlasses, der ein bestimmtes, gesellschaftlich akzeptiertes Verhalten rechtfertigt; nur bei einem hinreichend konkreten Anlass ist es möglich, den Zweck nachzuprüfen (Ostgathe a.a.O.). Nicht ausreichen kann daher das Führen des Einhandmessers zu nicht näher bestimmten Anlässen bzw. - so wie hier - lediglich zum Zweck etwaiger Eventualfälle (Ostgathe a.a.O.).

                                          Nichts anderes habe ich , vereinfacht in anderen Worten, weitergegeben.

                                          Die abweichende Meinung des Herrn Rechtsanwaltes Schmitz in Ehren, aber er entscheidet nicht.

                                          Genausowenig wie die Executive mit ihrer Verwaltungsrichtlinie.

                                          Wer, wie cast, eine Rechtsmeinung an Fragende weitergibt, die mit der Rechtssprechung nicht im Einklang steht, gibt diesen womöglich Steine statt Brot. Ich nenne das riskant.

                                          @ cast, Du äußerst einer Rechtsmeinung, die man vertreten kann, auch wenn ich sie für falsch halte.

                                          Deine Herabwürdigungen und Kraftausdrücke bestärken aber Deine Auffasung nicht.

                                          Gruß Ditschi

                                          Kommentar

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