Zitat von Ditschi
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Ich muss zugeben, ich bin nicht sicher, den Antrag vollständig verstanden zu haben, auch da mir der Kontext fehlt - aber wenn ich ein Taschenmesser zu meinen Outdoor-Aktivitäten nur noch unter Umgehung sämtlicher entsprechend §42 Absatz 5 Satz 3neu definierten Zonen ("Durch Verordnung nach Satz 1 und 2 kann auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden") mitnehmen darf, wäre ich tatsächlich etwas... angefressen. Ebenso wenn ich mal neue Küchenmesser oder Schälmesser oder Teppichmesser oder Cuttermesser mit Abbrechklingen kaufe und die nach Hause bringen will.
So, und nun? Hier aufregen ist ja schön und gut... vielleicht rufe ich morgen mal die entsprechenden Abgeordneten an, in Bremen ist ja bald Wahl. Zumindest diese "Messer jeglicher Art" sollte ähnlich wie § 42 a Absatz 1 eingeschränkt werden.
MfG, Heiko
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