Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

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  • Torres
    Freak

    Liebt das Forum
    • 16.08.2008
    • 30727
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Und da ist nun mal in D eine ziemlich bekloppte Rechtssprechung,
    Du wohnst im falschen Bundesland......
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 12367
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

      OT: Zum Verständnis: khyal meint nicht Rechtsprechung, sondern Gesetzgebung. Rechtsprechung zum Wildcampen habe ich noch keine gefunden.
      Und Torres weist freundlich auf die Bundesländer hin, wo nach Gesetzgebung Wildcampen -- mit kleinen Einschränkungen--erlaubt ist.
      Ditschi

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      • khyal
        Lebt im Forum
        • 02.05.2007
        • 8195
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

        Zitat von tizzano1 Beitrag anzeigen
        ...deine Empörung in Ehren......und ja, ich gebe dir völlig recht!...alles wird gut...
        OT: Ich bin nicht empoert, ich schreibe halt meine Meinung...dadurch dass ich sowohl "Waldnutzer" als auch fuer Wald verantwortlich bin, sind mir beide "Positionen" vertraut.

        Was ich halt fuer falsch halte, ist, Leute zum Wildzelten zu anmieren, ueber Beitraege wie "da passiert nix", "man kann immer reden" "und im schlimmsten Fall gibt es ein "Bussgeld" im unteren 2stelligen Bereich", denn das mag haeufig so ausgehen, aber es gibt eben auch andere Faelle, wenn man an die "Falschen" geraet, oder natuerlich erst recht, wenn man sich z.B. mit Feuer im Wald oder auf Pflanzengrund so "danebenbenimmt", dass auch der geduldigsten Foerster, Ranger, Waldbesitzer einen dicken Hals bekommt.

        Wir haben jetzt auch so einige Praxiswerte, die drauf hindeuten, dass in vielen Faellen, wenn es denn ein Bussgeld fuer Naechtigen ausserhalb von NSG, LSGs usw gab, dieses sich im 2stelligen Bereich bewegt, aber eben auch genuegend Praxiswerte, dass es auch deutlich teurer werden kann, wie hoehere Bussgelder, evtl Zivilforderungen und ausserhalb von Mitteleuropa zerstoerte Zelte, Polizei / Militaergewahrsam, "Ausweisung" u.A..
        Dazu kommt dann noch das Risiko, wenn jemand von der waffentragenden Zunft sich oder seinen Zeigefinger nicht mehr unter Kontrolle hat...


        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        OT: Zum Verständnis: khyal meint nicht Rechtsprechung, sondern Gesetzgebung. ...
        OT: Zum Verstaendnis, nein, Khyal meint Beides, aber ist halt nicht jemand, der meint, dass jedes im Forum geschriebene Wort "Anwaltsdeutsch" entsprechen muss

        Denn es gibt auch so einige bekloppte Urteile, u.A. auch wenn ich z.B. mal so an den Bereich Verkehrssicherungspflicht denke, denen wir es ja u.A. zu verdanken haben, dass inzwischen Waldbesitzer, untere Forstbehoerden usw schon aus Eigenschutz in verschiedenen Bereichen u.A. Geocachen, Lagern usw inzwischen restriktiver vorgehen und z.B. viele kleinere Wege nicht mehr markiert / in Karten ausserhalb des OSM-Bereichs verzechnet sind und entsprechend es nicht mehr erlaubt ist, diese in NSGs usw zu begehen...wodurch wiederum ein evtl Uebernachten an derartigen Wegen dann als Uebernachten mitten im Gelaende "gesehen wird"
        Zuletzt geändert von khyal; 29.05.2015, 15:57.
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        • alter Schwede
          Erfahren
          • 26.09.2007
          • 223

          • Meine Reisen

          AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

          [QUOTE=Freesoul;1400385]Hi !
          Zuletzt geändert von alter Schwede; 29.05.2015, 18:21.

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          • Sternenstaub
            Alter Hase
            • 14.03.2012
            • 3377
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            • Meine Reisen

            AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

            jetzt mal Butter bei die Fische!

            Wenn es entsprechende Gerichtsurteile (auch die kann es ja bei einer Owi geben) gibt, da würde ich doch gern mal ein paar entsprechende Verweise sehen. So Infos wie: ja, ich weiß von Leuten, die da schon sehrsehr viel Geld bezahlt haben etc, bringen 0,nix.

            Ich habe auch nicht den Eindruck, dass irgerndjemand zum wild zelten aufruft so nach dem Motto "Wildzelter aller Bundesländer vereinigt euch" oder so.

            Es gibt in Deutschland doch so einige Menschen, die selten bis häufig außerhalb von Campingplätzen draußen übernachten, die allerwenigstens haben eigene schlechte Erfahrungen gemacht. Die Rechtslage ist ja oft genug erörtert worden, sicherlich sollten und werden den meisten durchaus wissen, dass das unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit sein kann. Eine Straftat wie das Abfackeln des Waldes, zumüllen mit giftigen Kram und zB Industrieabfällen ist etwas ganz anderes und sollte auch zu Recht entsprechend geahndet werden.

            aber ich warte irgendwie immer noch auf Urteile, weil erst dann können wir uns ein wirkliches Bild machen, wie die Gerichte das sehen. ansonsten drehen wir uns hier immer nur im Kreis und können lediglich mit weit geöffneten Augen und Mündern die erschröcklichen Folgen im "fürchterlichen" deutschen Rechtsstaat als Märchensage anhören.
            Sry, das überzeugt mich alles nicht, wobei das natürlich nur für mich nicht unerheblich ist.
            Two roads diverged in a wood, and I—
            I took the one less traveled by,
            And that has made all the difference (Robert Frost)

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            • khyal
              Lebt im Forum
              • 02.05.2007
              • 8195
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              • Meine Reisen

              AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

              Zitat von Sternenstaub Beitrag anzeigen
              ...da würde ich doch gern mal ein paar entsprechende Verweise sehen. So Infos wie: ja, ich weiß von Leuten, die da schon sehrsehr viel Geld bezahlt haben etc, bringen 0,nix......aber ich warte irgendwie immer noch auf Urteile..
              Tja mag sein, dass Du gerne haettest, dass die Leute hergehen und alte Bescheide rauskramen, weil Du ihrem Wort nicht traust...kann ich Dir nur sagen, ich werde jetzt bestimmt nicht hergehen und nach dem alten Bescheid kramen (wenn ich den eh nicht laengst weggeschmissen habe)...take it, or leave it...

              Und was div von uns aus dem Ausland berichtet haben, glaubst Du allen Ernstes, dass Cops die Zelte zusammentreten, Leute einkassieren, von der Insel verweisen / auf die naechste Faehre setzen, oder dass Militaer was Leute einkassiert, darueber irgendwelche Bscheide ausstellt ? , sorry aber dann bist Du noch nicht weit in der Weltgeschichte rumgekommen...

              Und wenn mir z.B. der Sohn einer Ex-Freundin erzaehlt, dass die NL-Cops sie mit 90 € am Wochenende abkassiert haben, ist das fuer mich absolut glaubhaft.

              Ich bin eine zeitlang haeufig in NL zum Surfen und fuer ein Training an der Kueste gewesen und da haben immer wieder Leute erzaehlt, dass sie wild gezeltet oder im Auto gepennt haben und dabei eben die standardmaessigen 90 € bzw in den Duenen 200 € bezahlt haben, das ist fuer mich absolut glaubhaft (warum sollten sie das erfinden), u.A. auch, da ich aus meiner Arbeitszeit beim ADAC weiss, dass da die NL-Cops rel hart durchgreifen und gerne abkassieren (gibt ja auch nicht so viele andere Laender wo du z.B. nicht im Auto pennen darfst).

              Und wenn mir in einem laengeren Gespraech ein Foerster bei uns in der Gegend erzaehlt, dass er 14 Tage vorher 2 Nasen im Wald hatte, die noch so bloed waren, Feuer vor ihrem Zelt zu machen und als er sie nach dem Perso gefragt hat, eben auf Dicke Hose gemacht haben und er daraufhin die Cops zur Personalienfeststellung gerufen hat und die Dorffeuerwehr dass die das Feuer loescht ("wenn die mir bloed kommen, komme ich denen auch bloed") und der Dorf-Feuerwehr eben gesagt hat, sie sollen ruhig ne vernuenftige Rechnung schreiben (ist ja klar wie sowas auf dem Land laeuft) dann ist das auch fuer mich glaubhaft, warum sollte der Stories erzaehlen, hat mich ja nicht beim Wildzelten angetroffen.

              Ich werde jetzt weder die Feuerwehr nach der Rechnung fragen, noch meine alten Surfer bzw Trainings-Kollegen anrufen und fragen, ob sie vielleicht noch die alten Bescheide haben, da waere jemand in einem Forum, der wollte die gerne sehen, da er das so nicht glaube wuerde....also manchmal
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              • Sternenstaub
                Alter Hase
                • 14.03.2012
                • 3377
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                • Meine Reisen

                AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                nö, so war das gar nicht gemeint. Es wird mir aber hier ein etwas zu bunt gemixtes Programm geboten. ;)
                Das man in manchen Weltgegenden unterschiedlichen Handelsweisen unterliegt, ist vollkommen klar. Aber mir missfällt die Panikmache an sich. Logischerweise sollte man sich vorher erkundigen, was man in anderen Ländern darf oder nicht. Pennen am Strand in Badeorten in Holland zumal in teilweise geschützten Gebieten ist verständlicherweise nicht besonders gern gesehen.

                Irgendwie kam aber in einigen Beiträgen von dir und tizzano es so rüber, als ob man in Deutschland besonders streng behandelt und gar der Willkür unterliegen würde. Nein, ich mag nicht alle Äußerungen zu zitieren, ich denke, ihr wisst selber, wo ihr was geschrieben hat. Wenn mir in Deutschland jemand ein Bußgeld abknöpft, muss ich mir als mündiger Bürger überlegen, ob ich das als angemessen betrachte, wenn nicht, erkundige ich mich bei rechtlich versierten Leuten und zahle es entweder oder legt eben dagegen Widerspruch ein. Vielleicht kommt es ja auch ein bisserl darauf an, wie man unterwegs ist und wie man mit den Leuten redet. Wenn man so blöd ist und denjenigen, die einen beim Lagerfeuer machen und Party machen im Wald erwischen, grob pampig kommt, sollte man sich nicht wirklich wundern, wenn da Möglichkeiten ausgeschöpft werden oder?

                Wie ich schon vorher schrieb, Augenmaß sollte auf beiden Seiten vorhanden sein. Und wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, muss ich mich aus meier Sicht dagegen wehren (ich rede nicht von Extremen in bestimmten Ländern)
                Und außerdem würden mich wirklich Urteile zu der Thematik interessieren, es sah für mich so aus, als ob du dazu etwas sagen könntest.
                Two roads diverged in a wood, and I—
                I took the one less traveled by,
                And that has made all the difference (Robert Frost)

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                • berlinbyebye
                  Fuchs
                  • 30.05.2009
                  • 1197
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                  • Meine Reisen

                  AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                  Jetzt sind wir ja schon wieder bei Gesetzmäßigkeit und Rechtmäßigkeit, was - wie bereits angedeutet - sich nicht immer entspricht.

                  Wäre schön, den Eingangspost zu beachten bzw OT zu kennzeichnen.

                  Zitat von Freesoul Beitrag anzeigen
                  Hi !

                  Wildcampen ist verboten - ist klar. Aber wenn man sich so in der Szene umsieht, dann gewinnt man den Eindruck, viele ignorieren das....wenn nicht alle.

                  (...)

                  Wem ist ähnliches passiert ?? Wäre schön, wenn ihr mich mit ein paar Geschichten aufheitern würdet...

                  OT: Aus den geschilderten Erfahrung kann man bisher den Schluss ziehen, dass es faktisch bußlos geduldet wird. Wäre ja auch noch schöner! (Es gibt ja bereits einen quasi-juristischen Thread über die Waldgesetze usw.)

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                  • khyal
                    Lebt im Forum
                    • 02.05.2007
                    • 8195
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                    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                    Zitat von berlinbyebye Beitrag anzeigen
                    ...OT: Aus den geschilderten Erfahrung kann man bisher den Schluss ziehen, dass es faktisch bußlos geduldet wird. ..
                    Dann solltest Du vielleicht nochmal den Thread durchlesen...denn das ist nicht so und das Bloede ist, dass es eben im Gegensatz zum Strassenverkehr, wo Du mit einem Blick in den Bussgeld oder Tatbestandskatalog genau auf den € sehen kannst, was dein finanzielles Risiko ist, das eben dabei nicht so ist.
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                    • berlinbyebye
                      Fuchs
                      • 30.05.2009
                      • 1197
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                      • Meine Reisen

                      AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                      Ich schaue aus Prinzip nicht in den "Bußgeldkatalog". Den wird es i.ü. nicht geben. Höchstens ein Obergrenze. Die wird dann so utopische Zahlen liefern wie 50.000,00 EUR oder so.

                      Das finanzielle Risiko nehme ich. Gerne sogar.

                      Beispiel als Vertreter von Delinquenten:

                      Feuer machen im Naturschutzgebiet. Feuerhöhe ca. 10 Meter. Weithin sichtbar. Der anzeigende Förster wagte sich wohl nicht zu der den 1. Mai feiernden Horde.

                      Ein beschwichtigendes Telefonat mit der ermittelnden Behörde: Einstellung des Verfahrens.

                      Ich war allerdings auch erstaunt über die Großzügigkeit. Pälzer halt.

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                      • khyal
                        Lebt im Forum
                        • 02.05.2007
                        • 8195
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                        AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                        Zitat von berlinbyebye Beitrag anzeigen
                        Ich schaue aus Prinzip nicht in den "Bußgeldkatalog". ...
                        Ich meine nicht die Summen von irgendwelchen Anhoerungsboegen, sondern die konkreten Folgen, die von verschiedener Seite genannt worden sind, denn darum ging es eigentlich in dem Thread, nicht um irgendwelche juristischen Haarspaltereien und auch nicht "wenn man vernuenftig mit den Leuten redet"
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                        • berlinbyebye
                          Fuchs
                          • 30.05.2009
                          • 1197
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                          So, Khyal, jetzt hab ich mein Gelübde gebrochen und nachgesehen.
                          Schau einfach in das betreffende Waldgesetz des betreffenden Landes. Hinten stehen - wie in jedem "Polizeigesetz" - die "Ordnungswidrigkeiten" oder "Bußgeldbestimmungen".

                          Saarland § 50: Manche OWis 15.000 EUR, der Rest 5.000 EUR (Ich schaue jetzt aber nicht welche Obergrenze für welches Delikt, denn wer nur schläft, sündigt nicht.)
                          R-P: § 37: 25.000 EUR, 2.500 bzw 10.000 (schwerer Fall)

                          Wie gesagt sind das Obergrenzen, die nicht einfach willkürlich festgesetzt werden dürfen. Die Zahlungsfähigkeit ist zudem maßgeblich.

                          Für "unerlaubtes", folgenloses Campieren würde ich als Richter vielleicht 10,00 EUR Buße aussprechen, dann hast du bei der Höhe glaube ich keine 2. Instanz.

                          Nein, ich würde es als seriöser Wanderer natürlich dem VerfG vorlegen, weil ich der Meinung bin, dass die Bußgeldvorschrift verfassungswidrig ist. (Das führt jetzt aber zu weit). Oder geht das ans OLG? .

                          So jetzt Schluss mit dem Quatsch: Bemerke einfach, dass hier noch niemand ein Bußgeld bekommen hat und ziehe deine Schlüsse selbst.

                          Ich wünsche weiterhin viele entspannte "rechtswidrige" Nächte.
                          Zuletzt geändert von berlinbyebye; 30.05.2015, 21:47.

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12367
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                            Zitat Berlinbeybey: Für "unerlaubtes", folgenloses Campieren würde ich als Richter vielleicht 10,00 EUR Buße aussprechen, dann hast du bei der Höhe glaube ich keine 2. Instanz.
                            Die Grenze, ab der die Rechtsbeschwerde zum OLG zulässig ist, liegt bei 250,- €. Da ist noch ein bißchen Luft nach oben.

                            Nein, ich würde es als seriöser Wanderer natürlich dem VerfG vorlegen, weil ich der Meinung bin, dass die Bußgeldvorschrift verfassungswidrig ist.
                            Einer solchen Verfassungsbeschwerde gebe ich in der Dreier-Kammer keine 10 Sekunden. Den Senat wird die nicht erreichen. Da ist das Wort " seriös" etwas hoch gegriffen.

                            Wir haben von Gandalfthegrey gehört, daß seine Behörde ein paar Bußgeldfälle wegen Wildcampens pro Jahr bearbeitet. Das ist wenig und klingt realistisch. Wenn das jede Bußgeldbehörde macht, läppert sich das. Da kommen schon ein paar Fälle zusammen. Es wird ja beileibe nicht gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Es gibt also wesentlich weniger Verfahren vor dem Amtsgerichten wegen Wildcampens, als es Bußgeldbescheide gibt. Verfahren vor den Amtsgericht werden selten veröffentlicht. Ich schätze die Quote weit unter 1 %. Deshalb findet man kaum etwas darüber. Als Rechtsbeschwerde zum OLG gehen noch weniger, da das Bußgeld höher als 250,-€ sein müßte oder die Rechtsbeschwerde vom Amtsgericht zugelassen werden müßte. Immerhin könnte man bei einer OLG- Entscheidung, wenn sie richtungsweisend ist, einmal mit einer Veröffentlichung rechnen.
                            Gefunden habe ich nur OLG Schleswig betreffend wieder ein Wohnmobil:

                            Az. 1 Ss 0Wi 33/02 - OLG Schleswig

                            Schleswig-Holsteinisches Naturschutzgesetz. Ein Camper war mit seinem Wohnmobil nach Sylt gereist, ohne dort einen bestimmten Campingplatz aufsuchen zu wollen. Bei der Ankunft war er noch fahrfähig; erst nach Besuch einer Gaststätte und dem Genuss mehrerer Gläser Wein wurde er fahruntüchtig und übernachtete auf einem öffentlichen Parkplatz. Deswegen verurteilte ihn das zuständige Amtsgericht zu einer Geldbuße von 35 Euro. Seine eingelegte Rechtsbeschwerde wurde vom Oberlandesgericht Schleswig (Az. 1 Ss 0Wi 33/02) abgewiesen. Das Gericht betonte zwar den alten Grundsatz, dass das "Übernachten in einem Campingfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zum Zweck der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit" erlaubter Gemeingebrauch sein kann. Wenn jedoch das Abstellen eines Wohnmobils in erster Linie dem Wohnen dient, so liegt eine unzulässige Sondernutzung vor. Ein solches Verhalten ist im vorliegenden Fall als Verstoß gegen § 36 des schleswigholsteinischen Naturschutzgesetzes zu ahnden gewesen. Danach dürfen "bewegliche Unterkünfte" nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. [ADAC freizeit mobil 9/2003]
                            Das Urteil ist im Volltext nur gegen Entgelt zu lesen. Der Verfasser obiger Kurzmittelung hat den Clou der Entscheidung verschlafen. Das Übernachten mit einem Wohnmobil auf einem Parkplatz zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt. Aber nur, so das OLG, wenn die Fahrtüchtigkeit durch das lange Fahren herabgesetz war, nicht jedoch durch Alkoholgenuß in einer Kneipe. So war es dann unerlaubtes Campen außerhalb eines Campingplatzes.

                            Also, es gibt kaum veröffentlichte Urteile. Wohl aber Urteile und noch mehr Bußgeldbescheide. Ich wiederhole mich: auf die Fläche und Bevölkerung gerechnet dürften die Zahlen gering sein. Mit Ausnahme eines Falles an der Müritz, wo gleich 200 Wildcamper erwischt und angezeigt wurden, habe ich von gezielten Kontrollen noch nicht gehört. Offensichtlich dominieren ansonsten Zufallsbegegnungen, die eben so der so ausgehen können.

                            Ditschi
                            Zuletzt geändert von Ditschi; 31.05.2015, 12:49. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                            • berlinbyebye
                              Fuchs
                              • 30.05.2009
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                              AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                              "Seriös" war im Sinne von "im Wald übernachtend" gemeint. War missverständlich....

                              Jetzt sind wir aber wieder da, wo ich eigentlich nicht hinwollte. Ich gebe mich geschlagen...

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                              • Gast-Avatar

                                AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                                Mal ganz naiv gefragt:
                                Gibt es eigentlich kein Gesetz, welches Durchreisenden Immunitaet einraeumt. Sozusagen als Grundrecht.

                                Dass man z.B. jeweils eine Nacht dort uebernachten kann, wo man gerade ankommt - wenn man ein paar wenige Regeln einhaelt.

                                Diese ganze Gesetzeslage ist ja anscheinend unnoetig kompliziert und laedt zum abkassieren ein.
                                Ich habe den Eindruck, dass das Jedermanssrecht weitaus praktikabler und fuer (fast) alle Seiten menschenfreundlicher ist.

                                Auf Abstand zum Wohngebieten wird da ja z. B geachtet.

                                Wenn es diese Immunitaet nicht gibt, ist eben die Frage, auf welche Grundregeln man sich berufen kann, wenn die fuer JEDERMANN einsichtigen Grundregeln (z.B Womo nicht mitten auf der Strasse parken ) eingehalten wurden.

                                Ich habe in diesem Thread mittlerweile den Eindruck, dass in D alles verboten ist, was weder Camping noch Hotel oder Special Event ist.

                                Wann gibts hier eigentlich wieder Sperrstunde??? - und kommt der Mann mit dem komischen Bart wirklich nie mehr wieder?
                                Zuletzt geändert von ; 31.05.2015, 02:30.

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                                • Torres
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                                  • 16.08.2008
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                                  AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                                  OT: @Radfahrer, ich verstehe Deinen Beitrag nicht. a) Wurde bereits erläutert, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt, b) wurden die meisten anscheinend außerhalb Deutschlands erwischt, während sich Deutschland im Vergleich zu einigen Vorkommnissen geradezu liberal gibt c) ist auch das Jedermannsrecht kein Freibrief für "überall-übernachten" von Wanderern oder Kanuten, sondern weist ganz klare Einschränkungen auf. Es ist ja vor allem für wenig besiedelte Gebiete gedacht, in denen Infrastruktur fehlt. In dichter besiedelten Gebieten kann man sich auf das Jedermannsrecht nicht berufen. Ansonsten erwartet man auch in nordischen Ländern, dass man sich an die Gesetze hält und gegebenenfalls eine Hütteninfrastruktur nutzt. So ist auch in diesen Ländern in Nationalparks das Zelten verboten. In Deutschland ist immerhin in drei wenig besiedelten nördlichen Bundesländern Wildzelten (mit teils ähnlichen Einschränkungen wie in den nordischen Ländern) für unmotorisierte Wanderer, Radfahrer, Kanuten freigegeben, also erlaubt. In Dänemark (und Großbritannien außer Schottland) ist Wildzelten dagegen verboten.
                                  Oha.
                                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                                  • Ultraheavy
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                                    • 06.02.2013
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                                    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                                    Zitat von Radfahrer Beitrag anzeigen
                                    Mal ganz naiv gefragt:
                                    Gibt es eigentlich kein Gesetz, welches Durchreisenden Immunitaet einraeumt. Sozusagen als Grundrecht.
                                    Durchreisende und unter freiem Himmel nächtigende Menschen sind nicht überall erwünscht.
                                    In weniger dicht besiedelten Gegenden eher Normalität. In Finnland ist die Campingplatzdichte eher gering und trotzdem ist jeder wenn er kann in der Natur unterwegs.

                                    Wenn man sich angemessen verhält (im Sommer kein offenes Feuer in Wäldern, LNT) und niemanden stört oder ein Notfall vorvorliegt (z.B. unerwarteter Wetterumschwung), wird wildcampen auch schon mal akzeptiert.

                                    In Mitteleuropa ist der nächste Campingplatz (zumindest theoretisch) nie weit entfernt.
                                    Zuletzt geändert von Ultraheavy; 31.05.2015, 17:12. Grund: Ich kaufe zwei "i"
                                    Ich glaub, ich schlaf am Stock

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                                    • Ditschi
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                                      • 20.07.2009
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                                      AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                                      Vielleicht sollte man an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, daß die Schweden seit längerem diskutieren, ihr Jedermannsrecht wieder einzuschränken, weil seine Regeln durch Touristen häufig mißachtet werden mit negativen Folgen für die Natur. Das wäre natürlich schade.
                                      Ich lese aufmerksam unsere Reiseberichte aus fernen Ländern. Mir entgeht insbesondere nicht, was die Reisenden von Restriktionen berichten betreffend Betretungsrechte, Wildcampen etc. . Strenge Regeln gibt es überall, selbst dort, wo man es kaum vermutet. Auch das skandinavische Jedermannsrecht ist keinesfalls regellos, wie Torres richtig ausführte. Wir können uns in D eigentlich nicht beklagen, außer, daß wir kein bundeseinheitliches Recht haben und etwas unter der föderalistischen Rechtszersplitterung leiden.
                                      @ Radfahrer, das mit der " Immunität" habe ich auch nicht verstanden.
                                      Ditschi

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                                      • Torres
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                                        AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                                        OT:
                                        Durchreisende und unter freiem Himmel nächtigende Menschen sind nicht überall erwünscht.
                                        In weniger dicht besiedelten Gegenden eher Normalität.
                                        Ob Durchreisende und unter freiem Himmel nächtigende Menschen erwünscht sind oder nicht, ist genaugenommen nicht die Frage. Sonst könnten ja Eigentümer von Wald anderen das Übernachten erlauben, selbst wenn es offiziell verboten ist.

                                        Grundsätzlich tangiert das Nächtigen im Freien Eigentumsrechte privater oder öffentlicher Besitzer, die bereits beim Betreten und noch mehr beim Übernachten eines Fremden nicht frei über den Grund und Boden in ihrem Sinne verfügen können. Demgegenüber steht aber das (teils traditionelle) Recht von Menschen, sich in der freien Natur aufzuhalten. Insofern gibt es in vielen Ländern schon ein gewisses Grundrecht für Durchreisende. Auf dieser Basis werden die Eigentumsrechte des Eigentümers beschnitten, um anderen Menschen Zugang zur Natur zu gewährleisten. Das können Wegerechte sein, wie z.B. in England (klick) oder auch Übernachtungsrechte sein, wie in Skandinavien.

                                        Dennoch setzt auch das Jedermannsrecht Grenzen, wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen oder um den engeren Privatbereich des Eigentümers handelt, angegeben z.B. in Abstand zu Häusern. Häufen sich diese privaten Bereiche durch dichtere Besiedlung, ist relativ klar, dass dort Nächtigen nicht mehr pauschal möglich ist. In bestimmten Fällen greift nun wiederum die individuelle Zustimmung des Grundeigentümers, die auf Nachfragen von Ort erteilt werden kann. Hier kommt es dann tatsächlich auf das "erwünscht" an. In anderen Fällen darf auch der Grundeigentümer die Erlaubnis nicht erteilen, selbst wenn er nichts dagegen hätte.
                                        Problematisch wird es nun in Gebieten Deutschlands, wo es zwar Wanderwege gibt, aber keine Wanderwegsinfrastruktur, weil z.B. kein Angebot an Schutzhütten, Gasthäusern, Pilgerunterkünften etc. (mehr) besteht. Hier kann der Wanderer trotz gegenteiliger Rechtssprechung gezwungen sein, abseits der Wege zu nächtigen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass in diesem Fall für Wanderer Konsequenzen zu befürchten wären. Bei Radfahrern könnte das schon anders sein, denn denen ist es zuzumuten, die 6 oder 10 km zur nächsten legalen Übernachtungsmöglichkeit zu radeln oder die Strecke entsprechend zu planen.
                                        Oha.
                                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                                          AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

                                          Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                          OT:
                                          Problematisch wird es nun in Gebieten Deutschlands, wo es zwar Wanderwege gibt, aber keine Wanderwegsinfrastruktur, weil z.B. kein Angebot an Schutzhütten [...]
                                          OT: Wie sieht das eig. formal rechtlich mit Schutzhütten aus? Klar, wenn da ein Schild hängt "übernachten Verboten" ist das wohl Hausrecht des Betreibers (Gemeinde/Örtlicher Wanderverein) - und wenn da nix ist? Wenn mich da jemand rauswerfen will werde ich mich zwar sicher nicht auf irgendwelche Paragraphen berufen, habe aber auch nie was dazu gefunden, wo stünde dass denn dann? Im Waldgesetz der Länder jedenfalls nicht.

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