Moin,
nachdem ich jetzt doch gerne Gewissheit haette ob ich beim Zelten in den Alpen Probleme bekommen koennte, habe ich etwas recherchiert.
Offenbar gibt es in Oesireich eine noch zulaessige "Wegefreiheit". Laut Wikipedia "darf [jedermann den] Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit"[1]. Demnach ist das Zelten in Waeldern im allgemeinen nicht gestattet.
Anders scheint es sich zu verhalten, wenn man sich oberhalb der Baumgrenze, geringschaetzend als "Oedland" bezeichnet, aufhaelt. Laut einem Gezetzestext aus dem Jahre 2004 (dessen aktuelle Gueltigkeit ich nicht in Erfahrung bringen konnte) "ist im Oedland auch das
Zelten, Reiten, Rodeln usw. gestattet" [2].
Was Naturschutzgebiete angeht habe ich nicht explizit nachgeforscht, aber hier kannm an glaube ich davon ausgehen, dass Zelten uneingeschraenkt verboten ist.
Kennt irgendwer aktuellere, oder (zu meinen Aussagen) widerspruechliche Standpunkte? Zwar wuerde ich es in (fast) jedem Fall auf einen Versuch ankommen lassen auf meiner naechsten Strecke (Karnischer Hoehenweg) zu Zelten, aber Gewissheit hinsichtlich der gesetzlichen Umstaende sind mir irgendwie doch lieb...
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Wegefreiheit
[2] http://www.rockprojects.com/download...otext_2004.pdf
nachdem ich jetzt doch gerne Gewissheit haette ob ich beim Zelten in den Alpen Probleme bekommen koennte, habe ich etwas recherchiert.
Offenbar gibt es in Oesireich eine noch zulaessige "Wegefreiheit". Laut Wikipedia "darf [jedermann den] Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit"[1]. Demnach ist das Zelten in Waeldern im allgemeinen nicht gestattet.
Anders scheint es sich zu verhalten, wenn man sich oberhalb der Baumgrenze, geringschaetzend als "Oedland" bezeichnet, aufhaelt. Laut einem Gezetzestext aus dem Jahre 2004 (dessen aktuelle Gueltigkeit ich nicht in Erfahrung bringen konnte) "ist im Oedland auch das
Zelten, Reiten, Rodeln usw. gestattet" [2].
Was Naturschutzgebiete angeht habe ich nicht explizit nachgeforscht, aber hier kannm an glaube ich davon ausgehen, dass Zelten uneingeschraenkt verboten ist.
Kennt irgendwer aktuellere, oder (zu meinen Aussagen) widerspruechliche Standpunkte? Zwar wuerde ich es in (fast) jedem Fall auf einen Versuch ankommen lassen auf meiner naechsten Strecke (Karnischer Hoehenweg) zu Zelten, aber Gewissheit hinsichtlich der gesetzlichen Umstaende sind mir irgendwie doch lieb...
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Wegefreiheit
[2] http://www.rockprojects.com/download...otext_2004.pdf
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