Wiesen betreten verboten?

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  • Waldhoschi
    Lebt im Forum
    • 10.12.2003
    • 5533
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    Hallo. Was man nicht vergessen darf: Es gibt bestimmte Pflanzen (sicherlich auch extrem seltene) die zum Blühen auf das Mähen einer Wiese angewiesen sind. Das jeweilige Biotop ist dementsprechend extrem empfindlich. Ich denke nur an meine letzt Botanikexkursion. Wir stehen vor einer Volltrockenrasen und denken nichts böses und unser Botanikdozent stapfelt vvor uns her und zeigt uns Knabenkraut (Orchideae) und Anemone Sylvestris. Hätte keiner von uns gedacht, dass auf so nem komischen Stück Rasen sowas wächst ;)

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    • Nicki
      Fuchs
      • 04.04.2004
      • 1304
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      • Meine Reisen

      #22
      Auch eine Wiese wird genutzt - das Heu, und wenn irgend wann mal ein Trampelpfad zu erkennen ist -gehen viele nicht mehr auf dem eigentlichen Weg.

      FS
      www.mitrucksack.de
      Ganz viel Pyrenäen ( HRP- Haute Randonnée Pyrénéenne - komplett) und ein bisschen La Gomera

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      • boehm22

        Lebt im Forum
        • 24.03.2002
        • 8237
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        . . . und wenn viele den Trampelpfad nutzen, dann läßt der eine seine Kippe fallen, der nächste die Schokoladenfolie - und wenn das mit dem Gras oder Heu eine Kuh erwischt, darf der Bauer den Tierarzt bezahlen.
        Viele Grüße
        Rosi

        ---
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        • Pan Tau
          Gerne im Forum
          • 28.01.2006
          • 62

          • Meine Reisen

          #24
          also als "Landei" kenn ich diese Regel (dass es ein Gesetz gibt wusste ich bisher auch nicht) eigentlich seit meiner Kindheit - hab es aber auch immer nur auf ungemähte Wiesen bezogen - wo man nacher auch sieht, dass jemand durchgegangen ist...

          Andreas

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          • Fireburner
            Erfahren
            • 05.07.2005
            • 107

            • Meine Reisen

            #25
            hab noch was hinzuzufügen: ich kenn ne regel die besagt, das im winter, bis anfang märz glaube ich äcker und wiesen ohne probleme betreten werden dürfen.
            lebe/genieße jeden Tag so als wäre es dein letzter

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            • master of survival
              Gerne im Forum
              • 22.06.2006
              • 55

              • Meine Reisen

              #26
              Sachbeschädidigung

              Es ist doch eine eindeutige Sachbeschädigung, wenn so ein Mister Hanswurst über eine Wiese geht. Es bildet sich schließlich ein Trampelpfad. Aber was viel interessanter ist, ist die Tatsache, dass es dann meist noch zu einem Diebstahl kommt(zB: weil man seltene Pflanzen abpflückt und mit nimmt).

              Wer durch eine fremde Wiese geht, der meint wohl, dass er auch durch Kornfelder und Vorgärten gehen kann. Wo liegt der Unterschied beim Rumtrampeln auf Zierpflanzen und beim Rumtrampeln auf Grashalmen? Also ich wäre sehr sauer, wenn jemand durch meinen Vorgarten spazieren würde. Und wenn er dann noch käme und meinte, dass ich ruhig die Polizei rufen solle, weil die es eben besser wüsste als ich, dann wäre ich allerdings ein Wenig überrumpelt und sprachlos, aber die Polizei würde ich erst recht rufen. Wenn jemand so herrausfordernd gegen geltendes Recht verstösst könnte es passieren, dass sich sein Verhalten nicht gerade urteilsmildernd auswirkt. Man sollte lieber zu seinen Fehler stehen, Reue zeigen und einen Kompromiss suchen, als einen auf dicke Hose zu machen, dann kann man davon aus gehen, dass die Polizei eher nicht gerufen wird und auch kein Anwalt ins Spiel kommt(Freundlichkeit ist aber kein Freibrief für einen Rechtsbruch). Im Falle eines Gerichts Termins macht sich einsichtiges Verhalten immer gut, auch wegen eines möglichen Vergleichs!

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              • pfadfinder
                Fuchs
                • 14.03.2006
                • 2123

                • Meine Reisen

                #27
                @ Master: Ist das jetzt ironisch gemeint?............. :bash:

                MfG
                ,,Es widerspricht ganz klar der Natur des Menschen, sich über allzu lange Zeit in geschlossenen Räumen aufzuhalten!\"

                ->Physikalisch gesehen gibt es gar keine Kälte!

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                • Odin
                  Erfahren
                  • 08.11.2001
                  • 126

                  • Meine Reisen

                  #28
                  Bayerische Verfassung

                  Hallo Leute

                  Also der Vorfall verwundert mich höchlichst. Bayern ist das einzige Bundesland - meines Wissens - in dem das Betretensrecht sogar Verfassungsrang hat. ich glaube es ist der Artikel 116 der bayerischen Verfassung.

                  Dort steht nicht wörtlich, aber sinngemäss:

                  "Das Betreten der Flur zum Zwecke der Erholung ist gestattet."

                  Unter "Flur" zählen dabei auch Wiesen im Privatbesitz, besonders wenn sie gerade gemäht sind und das Gras schon eingefahren ist, weil dann auch der Vorbehalt der Flurschädigung nicht greift. Das gleiche gitl für Äcker, wenn sie schon abgeerntet, aber noch nicht wieder umgepflügt sind. Früher hatten die Armen sogar das verbriefte Recht auf den Stoppelfeldern nach Getreide- oder Kartoffelresten zu suchen. Hausgrundstücke - also Vorgärten und so - zählen NICHT als Flur, da begeht man beim unerlaubten Betreten wirklich Hausfriedensbruch.

                  Aus diesem Grund - weil das Eingreifen der Leute im Auto wahrscheinlich verfassungswidrig war - wäre es lohnenswert dem Vorfall juristisch nachzugehen. Einfach damit für die Zukunft rechtliche Klarheit herrscht.

                  Theoretisch sind nämlich die Bestimmungen in Bayern gar nicht so weit vom schwedischen Jedermannsrecht entfernt. Andere deutsche Länder sind da weniger grosszügig.

                  Für den Wald gelten die Betretensbestimmungen des Bundeswaldgesetzes.

                  Diese Gesetze habe ich mal zu Hause gehabt, aber nachdem ich hier in Schweden selten Verwendung dafür habe, habe ich die Gesetzbücher entsorgt.

                  Gruss

                  Odin
                  Odin

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                  • Lightfoot
                    Dauerbesucher
                    • 03.03.2004
                    • 791

                    • Meine Reisen

                    #29
                    Ähem, ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben.

                    Ähnliche Regelungen wie im Bay NatSchG gibt es auch in anderen Landesrechten. Z.B. regelt § 23 Wald- und LandschaftsordnungsG in Niedersachsen Vergleichbares. Dabei gilt die Regel, daß die Landschaft grundsätzlich frei betretbar sein soll, mit bestimmten Ausnahmen, die im Interesse der Eigentümer gemacht werden müssen.

                    Der Meinung, um solche Vorschriften brauche man sich nicht zu kümmern, kann ich mich nicht anschließen. Deutschland ist dicht besiedelt und bestimmte Regelungen sind nun mal notwendig, sonst geht früher oder später alles kaputt.

                    Allerdings halte ich das Verhalten von Pararobi nicht für vom Gesetz erfaßt. Bei Wiesen (= Grünland) geht es nicht um die Nutzungszeit (das wäre ja vielleicht immer, also Unsinn), sondern die Zeit des Aufwuchses. Ich glaube kaum, daß damit die Zeit unmittelbar nach der Maht gemeint ist, sondern die Wuchsperiode im nächsten Jahr, wo das Gras empfindlich reagiert. Auf jeden Fall nach der Maht bis ins Frühjahr des nächsten Jahres können also imho die Wiesen betreten werden. Vielleicht ist die Auslegung in Bayern aber anders.

                    Ein Hausfriedensbruch liegt nicht vor, da es sich bei den Wiesen nicht um umfriedetes Besitztum handelt. Selbst wenn, würde die Strafbarkeit am mangelnden Vorsatz scheitern.

                    Nur mal als Hinweis: Das Verhalten von Privatleuten (= meckernder Autofahrer) kann nicht in dem Sinn verfassungswidrig sein wie staatliches Handeln, einfach, weil die Privatleute meist nicht die Normadressaten des GG sind. Das Meckern war insofern vielleicht falsch, aber sicher nicht verfassungswidrig. :wink:

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                    • Odin
                      Erfahren
                      • 08.11.2001
                      • 126

                      • Meine Reisen

                      #30
                      Die Regeln müssen durchschaubar sein

                      Hallo

                      Wer Gesetze und andere Bestimmungen erlässt und will, dass sie befolgt werden, muss sie durchschaubar und nachvollziehbar gestalten. Es muss vorher klar sein können, was erlaubt und was verboten ist.

                      Zitat von Lightfoot
                      Ähem, ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben.

                      >Ähnliche Regelungen wie im Bay NatSchG gibt es auch in anderen >Landesrechten. Z.B. regelt § 23 Wald- und LandschaftsordnungsG in >Niedersachsen Vergleichbares. Dabei gilt die Regel, daß die Landschaft >grundsätzlich frei betretbar sein soll, mit bestimmten Ausnahmen, die im >Interesse der Eigentümer gemacht werden müssen.

                      Ich habe mit Absicht auf die Verfassung hingewiesen, um zu erläutern, welch hohen Rang man dem Betretensrecht in Bayern eingeräumt hat. Ähnlich ist ja auch das schwedische Allemansrätt = Jedermannsrecht (siehe Wiki: Schweden) in der schwedischen Verfassung verankert.

                      >Der Meinung, um solche Vorschriften brauche man sich nicht zu >kümmern, kann ich mich nicht anschließen. Deutschland ist dicht >besiedelt und bestimmte Regelungen sind nun mal notwendig, sonst >geht früher oder später alles kaputt.

                      Klar soll man als Naturfreund berechtigte Schutzbestimmungen einhalten. Schon damit spätere Generationen auch noch was davon haben. Aber es muss eben vorher klar und ersichtlich sein, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Und da darf man nicht erst auf die Anschlagtafel einer Gemeinde schauen müssen, wobei diese Anschlagtafel vielleicht auf einem Dorfplatz 10 km weit weg steht.

                      >Allerdings halte ich das Verhalten von Pararobi nicht für vom Gesetz >erfaßt. Bei Wiesen (= Grünland) geht es nicht um die Nutzungszeit (das >wäre ja vielleicht immer, also Unsinn), sondern die Zeit des Aufwuchses. >Ich glaube kaum, daß damit die Zeit unmittelbar nach der Maht gemeint >ist, sondern die Wuchsperiode im nächsten Jahr, wo das Gras >empfindlich reagiert. Auf jeden Fall nach der Maht bis ins Frühjahr des >nächsten Jahres können also imho die Wiesen betreten werden.

                      Bleibt noch die Frage der Bodenbrüter z.B. Lerchen und wie lang deren
                      Gelege bzw. Jungvögel den Schutz brauchen. Die Ornithologen haben da sicher alte Erfahrungswerte.

                      >Vielleicht ist die Auslegung in Bayern aber anders.

                      >Ein Hausfriedensbruch liegt nicht vor, da es sich bei den Wiesen nicht >um umfriedetes Besitztum handelt. Selbst wenn, würde die Strafbarkeit >am mangelnden Vorsatz scheitern.

                      Meines Wissens setzt Hausfriedensbruch auch voraus, dass es sich um eine Art Wohngrundstück handelt, oder zumindest um ein Grundstück in einer Wohnumgebung. Denn welcher Hausgfrieden wird auf einer Wiese weit ausserhalb des Dorfes gestört ?

                      >Nur mal als Hinweis: Das Verhalten von Privatleuten (= meckernder >Autofahrer) kann nicht in dem Sinn verfassungswidrig sein wie >staatliches Handeln, einfach, weil die Privatleute meist nicht die >Normadressaten des GG sind. Das Meckern war insofern vielleicht >falsch, aber sicher nicht verfassungswidrig. :wink:
                      Naja ich bin davon ausgegangen, dass die Leute im Auto vielleicht mit der Gemeinde zu tun hatten oder Angehörige des Bauern sind oder sonst sich dem Bauern gegenüber irgendwie verpflichtet fühlen.

                      Da Bayern uraltes Touristenland ist, hat man sonst nämlich gute Beweggründe, den Touristen soviel Bewegungsfreiheit draussen in der Landschaft wie irgend möglich zu gewähren, denn schliesslich fährt man nach Bayern genau deshalb.

                      Gruss

                      Odin
                      Odin

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                      • boehm22

                        Lebt im Forum
                        • 24.03.2002
                        • 8237
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        Zitat von Lightfoot
                        Allerdings halte ich das Verhalten von Pararobi nicht für vom Gesetz erfaßt. Bei Wiesen (= Grünland) geht es nicht um die Nutzungszeit (das wäre ja vielleicht immer, also Unsinn), sondern die Zeit des Aufwuchses. Ich glaube kaum, daß damit die Zeit unmittelbar nach der Maht gemeint ist, sondern die Wuchsperiode im nächsten Jahr, wo das Gras empfindlich reagiert. Auf jeden Fall nach der Maht bis ins Frühjahr des nächsten Jahres können also imho die Wiesen betreten werden. Vielleicht ist die Auslegung in Bayern aber anders
                        Die nächste Wuchsperiode bei den Wiesen dauert nicht bis zum nächsten Frühjahr.

                        Die Wiesen werden während dem Frühjahr/Sommer grundsätzlich 2x gemäht, meist sogar 3x.
                        Es ist also erwünscht, daß die Wiese nach der Mahd schnell wieder wächst für den nächsten Schnitt.
                        Viele Grüße
                        Rosi

                        ---
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                        • master of survival
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                          • 22.06.2006
                          • 55

                          • Meine Reisen

                          #32
                          @pfadfinder NEIN

                          Zitat von pfadfinder
                          @ Master: Ist das jetzt ironisch gemeint?............. :bash:

                          MfG
                          Nein! Wo soll da die Ironie stecken?

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                          • pfadfinder
                            Fuchs
                            • 14.03.2006
                            • 2123

                            • Meine Reisen

                            #33
                            Re: Sachbeschädidigung

                            @Master:
                            Zitat von master of survival
                            Es ist doch eine eindeutige Sachbeschädigung, wenn so ein Mister Hanswurst über eine Wiese geht.
                            (...)Aber was viel interessanter ist, ist die Tatsache, dass es dann meist noch zu einem Diebstahl kommt(zB: weil man seltene Pflanzen abpflückt und mit nimmt).
                            Wer durch eine fremde Wiese geht, der meint wohl, dass er auch durch Kornfelder und Vorgärten gehen kann. Wo liegt der Unterschied beim Rumtrampeln auf Zierpflanzen und beim Rumtrampeln auf Grashalmen?(...)
                            Deshalb! :wink:
                            ICH halte Deine Meinung für übertrieben bürokratisch!!!
                            Herr Gott,dann geht eben mal jemand über meine Wiese...Der Unterschied liegt darin,dass man über eine Wiese geht und nicht Zierpflanzen im Vorgarten platttrampelt!!-Genauer: Eine Zierpflanze ist hinüber,wenn man darüber läuft!-Gräser überleben dies problemlos!

                            Dann nimmt man eben eine Pflanze mit...-Das tut man überall manchmal(Wald,überhängende Pflanzen am Bürgersteig,Park...).Wenn man dies noch im Sinne des Naturschutzes sehen würde, akzeptierte ich das,Naturschutz sollte jedoch insbesondere in anderen Bereichen verfolgt werden.

                            MfG-Der Pfadi,der es immernoch für Ironie hält!! :wink:
                            ,,Es widerspricht ganz klar der Natur des Menschen, sich über allzu lange Zeit in geschlossenen Räumen aufzuhalten!\"

                            ->Physikalisch gesehen gibt es gar keine Kälte!

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                            • master of survival
                              Gerne im Forum
                              • 22.06.2006
                              • 55

                              • Meine Reisen

                              #34
                              Re: Sachbeschädidigung

                              Zitat von pfadfinder
                              @Master:
                              Zitat von master of survival
                              Es ist doch eine eindeutige Sachbeschädigung, wenn so ein Mister Hanswurst über eine Wiese geht.
                              (...)Aber was viel interessanter ist, ist die Tatsache, dass es dann meist noch zu einem Diebstahl kommt(zB: weil man seltene Pflanzen abpflückt und mit nimmt).
                              Wer durch eine fremde Wiese geht, der meint wohl, dass er auch durch Kornfelder und Vorgärten gehen kann. Wo liegt der Unterschied beim Rumtrampeln auf Zierpflanzen und beim Rumtrampeln auf Grashalmen?(...)
                              Deshalb! :wink:
                              ICH halte Deine Meinung für übertrieben bürokratisch!!!
                              Herr Gott,dann geht eben mal jemand über meine Wiese...Der Unterschied liegt darin,dass man über eine Wiese geht und nicht Zierpflanzen im Vorgarten platttrampelt!!-Genauer: Eine Zierpflanze ist hinüber,wenn man darüber läuft!-Gräser überleben dies problemlos!

                              Dann nimmt man eben eine Pflanze mit...-Das tut man überall manchmal(Wald,überhängende Pflanzen am Bürgersteig,Park...).Wenn man dies noch im Sinne des Naturschutzes sehen würde, akzeptierte ich das,Naturschutz sollte jedoch insbesondere in anderen Bereichen verfolgt werden.

                              MfG-Der Pfadi,der es immernoch für Ironie hält!! :wink:
                              Mich erinnerte die Schilderung bloß an ein Urteil in welchen ein Schäfer seine Schafe Weiden ließ und der wegen Sachbeschädigung und Diebstahl in besonderer Schwere verurteilt wurde. Ich weiß allerdings jetzt nicht, ob sachbeschädigung wegen des Abfressens durch die Schafe oder wegen des Betretens vorlag. Aber es bilden sich immer Trampelpfade und die will nicht jeder haben...

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                              • swift
                                Erfahren
                                • 16.11.2003
                                • 329
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                lol, wenn man mit ner Herde Schafe über fremde Wiesen zieht, ist es natürlich wieder was ganz anderes.

                                Kommentar


                                • pfadfinder
                                  Fuchs
                                  • 14.03.2006
                                  • 2123

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  Zitat von swift
                                  lol, wenn man mit ner Herde Schafe über fremde Wiesen zieht, ist es natürlich wieder was ganz anderes.
                                  *Zustimm!*
                                  Es ging eigentlich nicht um spezielle Jugendliche(solche,die in der Herde Gras mampfen), sondern um ganz normale Zweibeiner,die einmal diese Wiese überquert haben!!...

                                  LG an alle Schafe...
                                  ,,Es widerspricht ganz klar der Natur des Menschen, sich über allzu lange Zeit in geschlossenen Räumen aufzuhalten!\"

                                  ->Physikalisch gesehen gibt es gar keine Kälte!

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                                  • master of survival
                                    Gerne im Forum
                                    • 22.06.2006
                                    • 55

                                    • Meine Reisen

                                    #37
                                    Grasnarben

                                    Zitat von pfadfinder
                                    Zitat von swift
                                    lol, wenn man mit ner Herde Schafe über fremde Wiesen zieht, ist es natürlich wieder was ganz anderes.
                                    *Zustimm!*
                                    Es ging eigentlich nicht um spezielle Jugendliche(solche,die in der Herde Gras mampfen), sondern um ganz normale Zweibeiner,die einmal diese Wiese überquert haben!!...

                                    LG an alle Schafe...
                                    Ich weiß eben nicht wie es mit normalen 2beinern aus sieht, welche hässliche Grasnarben produzieren...

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                                    • Odin
                                      Erfahren
                                      • 08.11.2001
                                      • 126

                                      • Meine Reisen

                                      #38
                                      Re: Sachbeschädidigung

                                      Hallo

                                      Zitat von master of survival
                                      Es ist doch eine eindeutige Sachbeschädigung, wenn so ein Mister Hanswurst über eine Wiese geht. Es bildet sich schließlich ein Trampelpfad. Aber was viel interessanter ist, ist die Tatsache, dass es dann meist noch zu einem Diebstahl kommt(zB: weil man seltene Pflanzen abpflückt und mit nimmt).

                                      Wer durch eine fremde Wiese geht, der meint wohl, dass er auch durch Kornfelder und Vorgärten gehen kann. Wo liegt der Unterschied beim Rumtrampeln auf Zierpflanzen und beim Rumtrampeln auf Grashalmen? Also ich wäre sehr sauer, wenn jemand durch meinen Vorgarten spazieren würde. Und wenn er dann noch käme und meinte, dass ich ruhig die Polizei rufen solle, weil die es eben besser wüsste als ich, dann wäre ich allerdings ein Wenig überrumpelt und sprachlos, aber die Polizei würde ich erst recht rufen. Wenn jemand so herrausfordernd gegen geltendes Recht verstösst könnte es passieren, dass sich sein Verhalten nicht gerade urteilsmildernd auswirkt. Man sollte lieber zu seinen Fehler stehen, Reue zeigen und einen Kompromiss suchen, als einen auf dicke Hose zu machen, dann kann man davon aus gehen, dass die Polizei eher nicht gerufen wird und auch kein Anwalt ins Spiel kommt(Freundlichkeit ist aber kein Freibrief für einen Rechtsbruch). Im Falle eines Gerichts Termins macht sich einsichtiges Verhalten immer gut, auch wegen eines möglichen Vergleichs!
                                      Das ist genau die geizige Sichtweise, die vielen Leuten Deutschland als Touristenland vermiest. "Da darf man ja gar nichts ...."

                                      Interessant: ich habe das Betretensrecht in der bayerischen verfassung erwähnt. Auf Deine juristische Einschätzung der Betretensfrage bei einer privaten Wiese scheint das gar keinen einfluss zu haben.

                                      Schliesslich schreibt man ein Betretensrecht für Wald und Flur nicht in eine Verfassung, um das Betreten kommunaler oder staatlicher Liegenschaften zu gestatten, sondern ausdrücklich auch um eine grosszügige Regelung für den Privatbesitz zu bewirken, sofern der nicht unter die Rubrik "Hausgrundstück" fällt.

                                      Und es gibt gute Gründe für eine grosszügige Regelung der Betretensfrage:

                                      Bayern lebt zu einem bedeutenden Teil vom Tourismus - hauptsächlich von innerdeutschem Tourismus. Die Leute kommen aber der Landschaft wegen und wollen sie dann auch erleben dürfen. Und Wandern ist seit urdenklichen Zeiten eine deutsche Leidenschaft. Das macht aber keinen Spass, wenn man immer nur auf ausgewiesenen Wegen bleiben soll und bei kleinsten Abweichungen riskiert in den Doppellauf einer Schrotflinte zu gucken, welche der Bauer in den Armen hält. Auch Rechtsfragen dreschen zu müssen ist ermüdend und ätzend und nicht das, was der Naturtouri erleben will. Soll man die Bauern eben aus einem Fond entschädigen, der ja z.B. aus der Kurtaxe finanziert werden kann.

                                      Gruss

                                      Odin
                                      "In Schweden geht´s ja auch"
                                      Odin

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                                      • Markus K.
                                        Lebt im Forum
                                        • 21.02.2005
                                        • 7452
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #39
                                        Ist ja interessant.

                                        Hat jemand ne Ahnung wie es sich mit einem umzäunten Garten mit Holzhäuschen ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft verhält?

                                        Übrigens bekam ich immer Mecker von Opa, wenn ich durch die ungemähte Wiese gelaufen bin oder darauf gespielt habe und er dann mit der Sense das Gras für die Viecher mähen wollte.

                                        Gruss Markus K.
                                        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                        • Odin
                                          Erfahren
                                          • 08.11.2001
                                          • 126

                                          • Meine Reisen

                                          #40
                                          Betreten von Wiesen etc.

                                          Hallo

                                          Verfassung war zu hoch gegriffen. Für Bayern ist das Betretensrecht im Bayerischen Naturschutzgesetz geregelt, nämlich in den Artikeln 21-29.
                                          Nachlesbar hier:

                                          www.jagd-bayern.de/bayern.pdf

                                          Dort wird für Wiesen auch die Rücksicht auf den Aufwuchs erwähnt,
                                          also die Wachstumsperiode des Grases. Schlüsselbegriff ist die
                                          "Nutzzeit" der landwirtschaftlichen Nutzung (Artikel 25).

                                          Gruss

                                          Odin
                                          Odin

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