AW: Tranport Canadier auf Autodach
@Beyond
Mir ist nicht ganz klar, was du verlangst. Niemand kann dir hier einen Vorwurf gegen deine Art der Sicherung machen, genauso wenig dir bescheinigen, dass sie "sicher" ist. Du bist dir sicher, das sie sicher ist...und kein Polizist oder Richter wird das klären können, sondern erst im Streitfall (der wie ich schon erwähnte eher unwqahrscheinlich ist) ein Gutachter.
Aber das ist doch hier nicht das Problem. Die Richtlinie ist EINE annerkannte Regel, die den Vorteil klarer Vorgaben hat. Sie ist bei weitem nicht der Weisheit letzter Schluss oder das einzig Richtige. Ich kenne Gutachten zu abenteuerlich anmutenden Konstruktionen, die Sachverständige als massive Übersicherung eingeordnet haben, genauso wie vermeintlich bombenfest wirkende Sicherungen, die an einem winzigen Detail scheiterten, die die ganze Konstruktion (für den Lain nicht erkennbar) gefährdeten.
Aber dass kann doch hier nicht Grundlage einer Empfehlung sein, es auf ein Streit ankommen zu lassen. Wenn einem hier schonmal die Chance geboten wird, darüber aufzuklären, was vor dem Gesetz und der Physik in jedemfall Bestand hat, dann muss man genau das empfehlen und nichts anderes. Es gibt definitiv sichere Methoden Ladung zu sichern, als in der Richtline angegeben. Das liegt einfach daran, das diese die "Mindestmaße" definiert und darüber hinaus praktische, einfache und SCHNELLE Ladungssicherung ermöglicht, die den Vorgaben des Gesetzes entsprechen. Daher kann deine Methode deutlich sicherer sein. Das wird hier niemand klären können, auch eine niederbayrische Polizeidirektion nicht.
Ich halte es auch nicht für wahrscheinlich, dass du mit deiner Methode Probleme bekommst, vielleicht eher der Hinweis, dass man, wenn man auf Nummer Sicher gehen will, halt einfach die Richtlinie beachtet und du gemütlich weiterfahren kannst. Garantieren kann das aber niemand. Und um genau diese Garantie zu liefern, gibt es nunmal Methoden, die "im rechtlichen Sinne" sicherer sind. Und für den Laien auch definitiv überschaubarer, leichter umzusetzen und so im allgemeinen Sicherer. Allein darum geht es doch.
Und daher kann ich, wenn jemand fragt, nicht sagen: Machs wie Beyond, sondern: Machs nach der Richtlinie und pack noch was drauf. Normalerweise darf ich in meinem Alltag eher sagen: Hättest es mal besser wie in der Richtlinie gemacht, nu musst du erstmal nen Batzen Geld für einen Sachverständigen auf Spiel setzen. Dass du durch den Kram nen halben Urlaubstag vergeudet hast - nun, dass ist dein persönliches Pech.
Denn letzlich ist es egal, wie sicher etwas ist, was nicht in einer dem bearbeitenden Polizisten bekannten Richtlinie steht, wenn dieser - berechtigterweise - dann erstmal die Reisleine zieht und man am Straßenrand festsitzt. Aber das ist schwarzmalerei, die ich aus meiner Praxis nicht bestätigen kann. Im privaten Bereich kenn ich nur relativ eindeutige Verstöße, die sich nicht aus Richtlinien und anerkannten Regeln ergeben, sondern schlicht unzumutbare Ladungssicherung darstellten.
Daher rate ich nie zur "Grenzwanderung" im juristischen Bereich, sondern zu absolut sicheren Fahrwassern. Alles andere hilft niemandem.
@Beyond
Mir ist nicht ganz klar, was du verlangst. Niemand kann dir hier einen Vorwurf gegen deine Art der Sicherung machen, genauso wenig dir bescheinigen, dass sie "sicher" ist. Du bist dir sicher, das sie sicher ist...und kein Polizist oder Richter wird das klären können, sondern erst im Streitfall (der wie ich schon erwähnte eher unwqahrscheinlich ist) ein Gutachter.
Aber das ist doch hier nicht das Problem. Die Richtlinie ist EINE annerkannte Regel, die den Vorteil klarer Vorgaben hat. Sie ist bei weitem nicht der Weisheit letzter Schluss oder das einzig Richtige. Ich kenne Gutachten zu abenteuerlich anmutenden Konstruktionen, die Sachverständige als massive Übersicherung eingeordnet haben, genauso wie vermeintlich bombenfest wirkende Sicherungen, die an einem winzigen Detail scheiterten, die die ganze Konstruktion (für den Lain nicht erkennbar) gefährdeten.
Aber dass kann doch hier nicht Grundlage einer Empfehlung sein, es auf ein Streit ankommen zu lassen. Wenn einem hier schonmal die Chance geboten wird, darüber aufzuklären, was vor dem Gesetz und der Physik in jedemfall Bestand hat, dann muss man genau das empfehlen und nichts anderes. Es gibt definitiv sichere Methoden Ladung zu sichern, als in der Richtline angegeben. Das liegt einfach daran, das diese die "Mindestmaße" definiert und darüber hinaus praktische, einfache und SCHNELLE Ladungssicherung ermöglicht, die den Vorgaben des Gesetzes entsprechen. Daher kann deine Methode deutlich sicherer sein. Das wird hier niemand klären können, auch eine niederbayrische Polizeidirektion nicht.
Ich halte es auch nicht für wahrscheinlich, dass du mit deiner Methode Probleme bekommst, vielleicht eher der Hinweis, dass man, wenn man auf Nummer Sicher gehen will, halt einfach die Richtlinie beachtet und du gemütlich weiterfahren kannst. Garantieren kann das aber niemand. Und um genau diese Garantie zu liefern, gibt es nunmal Methoden, die "im rechtlichen Sinne" sicherer sind. Und für den Laien auch definitiv überschaubarer, leichter umzusetzen und so im allgemeinen Sicherer. Allein darum geht es doch.
Und daher kann ich, wenn jemand fragt, nicht sagen: Machs wie Beyond, sondern: Machs nach der Richtlinie und pack noch was drauf. Normalerweise darf ich in meinem Alltag eher sagen: Hättest es mal besser wie in der Richtlinie gemacht, nu musst du erstmal nen Batzen Geld für einen Sachverständigen auf Spiel setzen. Dass du durch den Kram nen halben Urlaubstag vergeudet hast - nun, dass ist dein persönliches Pech.
Denn letzlich ist es egal, wie sicher etwas ist, was nicht in einer dem bearbeitenden Polizisten bekannten Richtlinie steht, wenn dieser - berechtigterweise - dann erstmal die Reisleine zieht und man am Straßenrand festsitzt. Aber das ist schwarzmalerei, die ich aus meiner Praxis nicht bestätigen kann. Im privaten Bereich kenn ich nur relativ eindeutige Verstöße, die sich nicht aus Richtlinien und anerkannten Regeln ergeben, sondern schlicht unzumutbare Ladungssicherung darstellten.
Daher rate ich nie zur "Grenzwanderung" im juristischen Bereich, sondern zu absolut sicheren Fahrwassern. Alles andere hilft niemandem.
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