Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderlich

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  • janhimp
    Dauerbesucher
    • 19.11.2013
    • 502
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    • Meine Reisen

    AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

    Moin Markus!
    Da Du's Dir ja ausdrücklich zu wünschen scheinst: Aufgefallen ist mir vor allem Deine profunde Kenntnis alternativer Fakten bezüglich des DKV. Wir sollten uns mal auf dem Wasser begegnen, am liebsten der Unterweser zwischen Brake und Nordenham.
    Mit herzlichem Ahoi,
    Janhimp

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    • Gundhar
      Erfahren
      • 02.01.2007
      • 434
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      • Meine Reisen

      AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

      Ich war selber jahrelang DKV Mitglied - als Student mußte ich ja schließlich irgendwo das Boot unterstellen. Das hat sich aber mittlerweile durch eine geräumige eigene Garage erübrigt.

      Das mit des EPP empfinde ich als reine Abzocke! Da muß man den EPP 1 nachweisen (40€) wenn man den EPP2 machen will. Das geht dann so weiter und wird ganz schön teuer bis man mal wirklich auf den Wildbach darf! Da war mein erstes Wildwasserboot billiger

      Tatsächlich ist es mir nur einmal im Leben passiert daß ich fürs Ausleihen eines Bootes Kenntnisse vorweisen sollte. Das geschah dann in Form einer praktischen Prüfung: Boot zum Anleger tragen und dann die freundliche Aufforderung mal eine Runde um den Steg zu paddeln. Ich habe das Boot also schön parallel zur Kante AUF DEM BOOTSSTEG AUSGERICHTET UND BIN INS BOOT EINGESTIEGEN UND HABE DIE SPRITZDECKE VERSCHLOSSEN: Das genüßliche Grinsen der beiden Mitarbeiter war unbeschreiblich!!! Es kam dann die freundliche Aufforderung doch bitte loszufahren. Also habe ich mich seitlich umfallen lassen und war (mit dem Boot) im Wasser. Nächste Anweisung war dann: OK, kannst wieder aussteigen!

      Wenn ich irgendwelche Bäche mit Befahrensauflagen befahren möchte lasse ich es auf eine Anzeige ankommen. Meist steht im Gesetzestext (und der ist nun mal maßgeblich) irgend etwas von Kenntnissen der Bootsbeherrschung und irgendwas von ökologischer Schulung. Das wird man mir dann aber als ehemaliger Wettkampffahrer und Jagdscheininhaber wohl kaum absprechen können

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      • Martin206
        Lebt im Forum
        • 16.06.2016
        • 7519
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        • Meine Reisen

        AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

        Zitat von Gundhar Beitrag anzeigen
        ...
        Wenn ich irgendwelche Bäche mit Befahrensauflagen befahren möchte lasse ich es auf eine Anzeige ankommen. Meist steht im Gesetzestext (und der ist nun mal maßgeblich) irgend etwas von Kenntnissen der Bootsbeherrschung und irgendwas von ökologischer Schulung. Das wird man mir dann aber als ehemaliger Wettkampffahrer und Jagdscheininhaber wohl kaum absprechen können
        Denken alle so ...dann Gute Nacht! Dann hätten wir bald richtig Ärger und noch mehr Verbote
        "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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        • Martin206
          Lebt im Forum
          • 16.06.2016
          • 7519
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          AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

          Zitat von Torres Beitrag anzeigen
          Da verwechselst Du wohl was. Am liebsten wäre sicherlich auch dem DKV, dass die Gewässer für alle offen bleiben und die unorganisierten Paddler ihm das danken, indem sie mit zunehmendem Interesse an der Sportart in die Vereine eintreten, um den Sport aktiv und naturschonend auszuüben.
          Das sehe ich auch so.
          Wobei ich schon gerne den ein oder anderen vom Wasser "verbannen" würde.

          Im übrigen habe ich mich anfangs auch sehr schlau gefühlt, dank ods und einschlägiger Videos. Paddelt man dann auf Vereinstouren mit den echten Cracks oder hört die Gespräche am Tisch über die Küstenfortbildungen an, wird einem schnell klar, dass der Weg zur Professionalisierung ein Langer ist, den Videos nur theoretisch abdecken können. Was nicht heißt, dass man auch ohne Verein Spaß haben kann und Dinge lernen kann, die einen auch an Küstengewässern tragen.
          Ja, ich hatte auch vorher schon Spaß ...aber ich war auch halt schnell an der Grenze ...hab manches auch "bleiben lassen" (umgetragen z.B.).
          Heut weiß ich wie's (leichter, sicherer) geht, was man noch so alles fahren kann (was man vorher als unmöglich oder zumind. sehr riskant sah) und hab noch viel mehr Fun ...ohne daß es auf Kosten der Sicherheit geht. - Das Paddeln ist körperlich und mental "unbeschwerlicher" und schlicht schöner, faszinierender.
          Und ich kenn inzw. viel mehr Menschen mit denen ich mal hier und mal dort paddeln gehe, werde eingeladen, animiert, lerne von anderen und andere von mir.

          Es gibt einfach Menschen mit Talent und nautischen Fähigkeiten, da kenne ich auch einige. Oder man sucht sich eben private Anbieter, die einen schulen, auch das ist eine Option. Das mache ich derzeit zusätzlich, weil die Termine besser passen. Das ist aber mit Kosten verbunden. Der Verein, sofern er gut geführt ist bzw. eine Wandersparte hat, ermöglicht einem das halt in der Gemeinschaft und der Vergleich zeigt einem auch immer wieder, wo man gerade steht.
          Zustimmung! Genau meine Erfahrungen auch.
          "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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          • markrü
            Alter Hase
            • 22.10.2007
            • 3365
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            AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

            Zitat von janhimp Beitrag anzeigen
            ... profunde Kenntnis alternativer Fakten bezüglich des DKV.
            Muss ich jetzt etwas im Sinne von 'das wird man ja wohl noch sagen dürfen' antworten?

            Schönen guten Abend!
            Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
            Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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            • Gundhar
              Erfahren
              • 02.01.2007
              • 434
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              AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

              Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
              Denken alle so ...dann Gute Nacht! Dann hätten wir bald richtig Ärger und noch mehr Verbote
              Hätten wir nicht!!! Bootsbeherrschung gibt es nicht nur bei DKV Mitgliedern und ökologischen Wissen erst recht nicht! Es hat schon seinen Grund daß im GESETZESTEXT die Formlierung sehr allgemein gehalten ist.

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              • Paddolf
                Erfahren
                • 22.10.2014
                • 344
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                AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                Zitat von Gundhar Beitrag anzeigen
                irgend etwas von Kenntnissen der Bootsbeherrschung und irgendwas von ökologischer Schulung. Das wird man mir dann aber als ehemaliger Wettkampffahrer und Jagdscheininhaber wohl kaum absprechen können
                Ich finde es unmöglich, dass Du Ärmster dazu gezwungen wurdest, einen Jagdschein zur Ausübung der Jagd zu erwerben ...
                ... und ich bin dafür, auf Befähigungsnachweise für die Teilnahme mit Kraftfahrzeugen am öffentlichen Verkehr zu verzichten, man sieht doch, ob jemand fahren kann.

                Spätestens, wenn Du Dir beim Onkel Doktor an den Innereien "rumschnitzeln" lässt, wirst Du Dich vielleicht nicht mehr darauf verlassen wollen, dass der Arzt meint, er hätte einen Jagdschein und kennt sich daher mit Innereien aus.

                Natürlich kann man die Befähigung für eine bestimmte Tätigkeit auch ohne formellen Nachweis besitzen und natürlich ist nicht in jedem Fall ein formeller Befähigungsnachweis mit der tatsächlichen Befähigung gekoppelt. Und schließlich sind natürlich nicht alle Vorschriften für Befähigungsnachweise zu 100% sinnvoll und auf jeden Einzelfall gut anwendbar.
                Aber irgendwie muss man im Zusammenleben vieler Menschen einen halbwegs verlässlichen und einfach zu handhabenden Maßstab anwenden können, um sich zu vergewissern - ja sie / er kann's.
                Und da ist ein Scheinchen doch ein probates Mittel.

                (Übrigens, die Vermutung, der DKV würde den EPP als Geldbeschaffungsmaßnahme ins Leben gerufen haben scheint mir sehr verschwörungstheoretisch ...)

                Schreibt mit vielen Grüßen - Jürgen
                (der bisher keine Veranlassung hatte, sich um einen EPP gleich welcher Stufe zu bemühen)
                Zuletzt geändert von Paddolf; 10.05.2017, 22:22.

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                • Martin206
                  Lebt im Forum
                  • 16.06.2016
                  • 7519
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                  • Meine Reisen

                  AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                  Zitat von Gundhar Beitrag anzeigen
                  Hätten wir nicht!!! Bootsbeherrschung gibt es nicht nur bei DKV Mitgliedern und ökologischen Wissen erst recht nicht! Es hat schon seinen Grund daß im GESETZESTEXT die Formlierung sehr allgemein gehalten ist.
                  Klar, "Wenn ich irgendwelche Bäche mit Befahrensauflagen befahren möchte lasse ich es auf eine Anzeige ankommen." zeugt von viel Einsicht und ist ein Beweiß für eine ausgezeichnetes ökologisches (Ge-)Wissen.

                  Ich hab keinen Jagdschein ...aber ich bezweifle trotzdem einfach mal, daß man dazu ein ausführliches Studium und zusätzl. Praxis in Sachen "Gewässer-Ökologie u. -Biologie" nachweisen muß.
                  Und ganz ohne einen Schein (weder Jagd- noch Paddel-Schein) ist mir bewußt, daß hinter den meisten ökologisch bedingten Verboten durchaus ein sinnvoller Grund steckt, und zwar auch wenn dieser nicht für jedermann offensichtlich ist.
                  In Folge achte ich Gebote und Verbote ...und es tut gar nicht weh.
                  "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                  • Gundhar
                    Erfahren
                    • 02.01.2007
                    • 434
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                    AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                    Zitat von Paddolf Beitrag anzeigen

                    ...
                    Natürlich kann man die Befähigung für eine bestimmte Tätigkeit auch ohne formellen Nachweis besitzen und natürlich ist nicht in jedem Fall ein formeller Befähigungsnachweis mit der tatsächlichen Befähigung gekoppelt. Und schließlich sind natürlich nicht alle Vorschriften für Befähigungsnachweise zu 100% sinnvoll und auf jeden Einzelfall gut anwendbar.
                    Aber irgendwie muss man im Zusammenleben vieler Menschen einen halbwegs verlässlichen und einfach zu handhabenden Maßstab anwenden können, um sich zu vergewissern - ja sie / er kann's.
                    Und da ist ein Scheinchen doch ein probates Mittel.
                    ...
                    Wenn du meinen Beitrag aufmerksam durchgelesen (und auch verstanden) hättest wäre dir nicht entgangen daß ich nicht abstreite daß es einen formalen Nachweis geben sollte.
                    Ich sehe nur nicht ein warum die Mitgliedschaft in einem Verein als ausreichend angesehen wird, andererseits eine abgelegte STAATLICHE PRÜFUNG auf einmal unzureichend ist.

                    (https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdschein Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die meisten fordern die Teilnahme an einem umfangreichen Lehrgang (mindestens 60 Stunden Theorie sowie 60 Stunden Praxis). In jedem Fall schließt die Jägerprüfung mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.

                    Die Überschrift hier lautet schließlich: "Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderlich"
                    Ich kenne keinen Gesetzestext der hierzu die Mitgliedschaft in welchem Verein auch immer - vorschreibt. Und wenn das mal kommt wird die Teilnahme am Straßenverkehr auch von der Mitgliedschaft beim ADAC abhängig und das Bergwandern von der Mitliedschaft im DAV.

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                    • Biki
                      Erfahren
                      • 10.12.2010
                      • 328
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                      • Meine Reisen

                      AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                      Die Flussbefahrungsregeln sind doch keine Aktion gegen nichtorganisierte Paddler. Der DKV setzt sich bei drohenden Sperrungen für seine Mitglieder ein, schickt Vertreter zu den Auseinandersetzungen (oft aktive Vereinsmitglieder, die vor Ort sind) hat Anwälte zur Beratung. Warum sollte er das für Nichtmitglieder tun?
                      Organisiert euch selbst, gründet eine Was-auch-immer-Gruppe und diskutiert mit Ortsvorständen, Angelvereinen und Landräten, dass IHR den Fluss, der gesperrt werden soll, befahren dürft.
                      Es hindert euch keiner.

                      Nein, der DKV macht nicht genug für den Freizeitsport und ich bin auch kein aktives Vereinsmitglied. Aber es ist der einzige Verband, der überhaupt Paddler vertritt. OC dürfen übrigens auch den Fluss befahren, wenn er für DKV geöffnet ist...

                      Und he, ihr müsst ja nicht Vereinsmitglied werden. Geht doch einfach paddeln.
                      http://bikibike.wordpress.com/

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                      • Paddolf
                        Erfahren
                        • 22.10.2014
                        • 344
                        • Privat

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                        AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                        Hallo Gundhar,
                        ich denke schon, dass der Jagdschein auch als Nachweis ökologischen Wissens durchgehen sollte. Aber wer soll festlegen, welche Scheine ersatzhalber in den Befähigungsnachweis eingebracht werden können und welche nicht.
                        Genauso sieht es mit der DKV-Mitgliedschaft aus. Natürlich ist es für ein von der Sache her befähigtes Nicht-DKV-Mitglied schwer hinnehmbar, dass seine Qualifikation nicht anerkannt wird. Aber nochmal - wer soll das einschätzen, ob der Jagdschein ausreicht. Der übliche Weg wäre, dass der Jägerverband bei den Genehmigung erteilenden Stellen eine Anerkennung der Jagdscheine erwirkt. Die prüft das dann und genehmigt für alle Jäger (oder auch nicht). Alles sehr umständlich, aber eine Einzelfallprüfung bei jedem Paddler wäre ja noch umständlicher.

                        Bei mir in der Gegend gibt es zum Glück kein Problem mit solch spezifischen Sperrungen, aber ich bin gerüstet. Als DKV-Mitglied (Einzelpaddler) werde fröhlich winkend auf den ansonsten gesperrten Gewässern an Dir vorbeiziehen.

                        Im Ernst, die DKV-Mitgliedschaft als Einzelpaddler bringt mir nicht viel. Aber wer soll sich sonst dafür einsetzen, dass sinnvolle Kompromisse zwischen Naturschutz und Naturnutzung getroffen werden, wenn nicht die entsprechenden Verbände. Da sollte der DKV zukünftig noch mehr tun, um (auch im Interesse der übrigen Paddler) die Gewässer wenn ökologisch vertretbar offenzuhalten. Deswegen unterstütze ich durch meine Mitgliedschaft den DKV. (Die paar Kröten, die ich auf den DKV-Stationen bei Übernachtungen spare, machen den Kohl nicht fett.)
                        Und falls eine Befahrung ansonsten gesperrter Gewässer nur unter Auflagen genehmigt wird, dann sind wir wieder beim "formalen Befähigungsnachweis" für die Einhaltung der Auflagen.

                        Übrigens wäre es toll, wenn sich der Jägerverband auch für die Offenhaltung der Paddelgewässer einsetzen könnte. Ich werde dann im Gegenzug auch eine Waidmanns-Heil Aufschrift am Boot anbringen.

                        So, was schreibe ich hier eigentlich zu Problemen, die mich wenig tangieren. Ich hab' eigentlich genug zu tun ...

                        Viele Grüße
                        Jürgen
                        Zuletzt geändert von Paddolf; 11.05.2017, 19:46.

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                        • Gundhar
                          Erfahren
                          • 02.01.2007
                          • 434
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                          AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                          Zitat von Paddolf Beitrag anzeigen
                          ... Als DKV-Mitglied (Einzelpaddler) werde fröhlich winkend auf den ansonsten gesperrten Gewässern an Dir vorbeiziehen.

                          ...
                          Das haben schon ganz andere versucht!!! Von was träumst Du eigentlich nachts?

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                          • Ditschi
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                            AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                            Das Thema hatten wir schon einmal:

                            https://www.outdoorseiten.net/forum/...p/t-79503.html

                            In post 4 habe ich damals dazu geschrieben, wo ich die rechtliche Problematik sehe bei der Bevorzugung des DKV. Das wiederhole ich jetzt nicht.

                            Sollte die Regelung rechtens sein, dann wird die " Mitgliedschaft im DKV" Tatbestandsmerkmal mit der Folge, daß sich ordnungswidrig verhält, wer da im gesperrten Flußabschnitt fährt und eben nicht Mitglied ist.
                            Ich glaube auch nicht, daß es dann ein Gericht interessieren wird, wenn da jemand kommt und ein von der Satzung nicht erwähntes " Ersatztatbestandsmerkmal" anbietet, was immer es auch sei. Angelschein, Jagdschein, Impfpaß, Blutspendeausweis oder... oder... Aber wer weiß ? Hängt ja vielleicht auch von der Begründung der Bevorzugung ab, die der Normgeber dann in einem möglichen Verfahren abliefert. Bisher habe ich noch keine gelesen und kann nur raten. Also ohne die Begründung zu kennen, weil sie ja noch nicht formuliert würde: sie müßte erst einmal durchstehen. Vielleicht kann ja mal ein Betroffener die Satzung beim OLG anfechten oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens prüfen lassen, statt zu lamentieren? Ich empfinde die ganze Geschichte als noch offen, weil es offenbar noch keine gerichtlichen Entscheidungen dazu gibt. Oder kennt jemand eine? Mit etwas großspurig klingenden MYOG- Interpretationen könnte man jedenfalls auf den Bauch fallen.
                            Ditschi
                            Zuletzt geändert von Ditschi; 12.05.2017, 18:46. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                            • Gast20200802
                              GELÖSCHT
                              Dauerbesucher
                              • 25.04.2014
                              • 632
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                              AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                              Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                              Klar, "Wenn ich irgendwelche Bäche mit Befahrensauflagen befahren möchte lasse ich es auf eine Anzeige ankommen." zeugt von viel Einsicht und ist ein Beweiß für eine ausgezeichnetes ökologisches (Ge-)Wissen.

                              Ich hab keinen Jagdschein ...aber ich bezweifle trotzdem einfach mal, daß man dazu ein ausführliches Studium und zusätzl. Praxis in Sachen "Gewässer-Ökologie u. -Biologie" nachweisen muß.
                              Man muss also ein "ein ausführliches Studium und zusätzl. Praxis in Sachen "Gewässer-Ökologie u. -Biologie" nachweisen" um in den Genuss der DKV Winterfreigabe auf der Wiesent zu kommen? Na Hut ab.

                              Viele Grüße
                              Steve

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                              • Gast20200802
                                GELÖSCHT
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                                • 25.04.2014
                                • 632
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                                AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                Und bei uns ist Naturschutz ein großes Thema. Der Müll, der an der Leine bei Hannover in den Bäumen hing, hat alle geschockt.
                                Na wenn euch diese Tatsache so unbekannt war, dass sie euch regelrecht geschockt hat, dann solltet ihr einfach mehr rausgehen und mit dem Zustand unserer Natur in Ballungsräumen befassen, als Reden zu schwingen, und euch was drauf einzubilden dass für euch Naturschutz ein grosses Thema ist. *kopfschüttel*

                                Viele Grüße
                                Steve

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                                • Prachttaucher
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                                  • 21.01.2008
                                  • 11907
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                                  AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                                  Das Thema hatten wir schon einmal:
                                  https://www.outdoorseiten.net/forum/...p/t-79503.html
                                  ....
                                  Stimmt, jetzt erinnere ich mich auch wieder.

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                                  • Martin206
                                    Lebt im Forum
                                    • 16.06.2016
                                    • 7519
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                                    AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                                    Also wenn ich so lese was hier so von sich gegeben wird, dann muß ich mein Denken revidieren:

                                    1. Die spinnen doch, bis zu 5.000 EUR Strafe für die Missachtung von Befahrungsregeln/-verboten?
                                    - revid. Fassung: Scheinbar braucht es wegen der Unbelehbaren genau solche Strafen! Hoffentlich wird der mögl. Rahmen auch ausreichend genutzt und das auch öffentlich gemacht.

                                    2. Ein Beknannter hatte sich eine Ausnahmegenehmigung geholt, schon vor dem Einsetzen erste Kontrolle durch amtliches Personal. Weitere 6x im Laufe des Tages von "Privaten" kontrollierte (angesprochen) worden. Schon ein wenig krass
                                    - revid. Fassung: Offensichtlich ist das nötig, die Kontrollen tun dem der sich korrekt verhält ja auch nicht weh.
                                    __

                                    Die Verordnungen sind teils 10-20 Jahre so oder so ähnlich in Kraft und offensichtlich hat keiner erfolgreich dagegen geklagt. Ich würde es auch nicht drauf ankommen lassen.

                                    Die Verleiher haben gestern an einem mit Beschränkungen versehenen Fluß explizit und deutlich auf die Regeln hingewiesen, diese genau erklärt. Aus "Umweltgedanke" heraus machen die das nicht, sondern da eine strikte Kontrolle erfolgt. Sehr gut, so ist das Papier kein Zahnloser Tiger.
                                    "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                                    • markrü
                                      Alter Hase
                                      • 22.10.2007
                                      • 3365
                                      • Privat

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                                      AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      ... Vielleicht kann ja mal ein Betroffener die Satzung beim OLG anfechten oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens prüfen lassen, statt zu lamentieren? Ich empfinde die ganze Geschichte als noch offen, weil es offenbar noch keine gerichtlichen Entscheidungen dazu gibt. Oder kennt jemand eine?
                                      Damit mir nicht wieder jemand das Verbreiten 'Alternativer Fakten' vorwirft: Man könnte vermuten, dass man es beim Formulieren der Verordnung einfach darauf ankommen lässt, dass sich schon niemand den Aufwand machen will, dagegen zu klagen. Im (zweifelhaften) Erfolgsfalle wäre das Ergebnis vermutlich nur, dass dann auch DKV Mitglieder von den Befahrungsregelungen betroffen wären.
                                      Ob deshalb jemand klagen möchte? Den darauf folgenden Shitstorm mag ich mir nicht ausmalen.
                                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                                      • Gast20200802
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                                        AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                                        Ich nehme eher mal an dass es keine Gelegenheit zur Klage gibt. Oder kennt jemand auch nur einen Fall in dem die von Martin in den Raum geworfenen 5000,- Euro jemals aufgerufen wurden? Kann ich mir nämlich kaum vorstellen. Woher kommt die Zahl eigentlich? Gibt's da irgendwas wo man die nachlesen kann? Hat jemand Hinweise zu irgendwelchen verhängten Strafen in signifikanter Höhe? Oder gleitet die Diskussion mal wieder ins absurde ab und man holt immer größere Keulen raus um am Ende doch sein Gesicht zu wahren und klarzumachen auf der richtigen Seite zu stehen? Das "ausführliche Studium in Gewässerökologie und -Biologie" oben spricht ja schon Bände.

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                                        • Ditschi
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                                          Liebt das Forum
                                          • 20.07.2009
                                          • 12397
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                                          AW: Flussbefahrungen Kajak - wann Mitgliedschaft in DKV oder ähnlichem erforderl

                                          Woher Martin zeine Zahl hat, mußt Du ihn fragen.

                                          Es gibt Umweltbußgeldkataloge in den Bundesländern.

                                          http://www.bussgeldkatalog.net/umwel...swidrigkeiten/

                                          Befahrensregeln dürften auf dem Wasserhaushaltsgesetz fußen. Da muß man dann weiter suchen:

                                          Ein Beispiel ganz willkürlich rausgesucht: : Befahren von Röhrichtbeständen mit Boot ohne Motorantrieb in Baden-Württemberg:

                                          50- 250 €.

                                          Such Euch euer Bundesland und den jeweiligen Tatbestand. Die Bußgeldrahmen sind viel höher, werden aber kaum je ausgeschöpft.

                                          Ansonsten: Es wird wohl niemand klagen, aber die Bevorzugung der Mitglieder eines privaten Vereins in einer Satzung oder Allgemeinverfügung ist schon etwas, was einem als Bürger sauer aufstoßen kann. Einfach aus dem Gefühl der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung heraus. Dafür sollte es gute Gründe geben. Und bislang habe ich die nicht formuliert gesehen. Ein ökologische Schulung könnte ein guter Grund sein, aber dann müßte man ihn so anführen und das Gewässer öffnen für alle mit ökologischer Schulung und sperren für alle ohne ökologische Schulung. Und die haben beileibe nicht alle DKV- Mitglieder. Kann also eigentlich nicht der Grund sein, DKV- Mitglieder zu bevorzugen. Also: wie lautet der Grund, DKV- Mitglieder zu bevorzugen? Welchen Deal hat der DKV da für seine Mitglieder ausgehandelt ? Und ist er rechtens? Für mich eine offene Frage, zumindest, solange ich die Begründung nicht kenne.

                                          Ditschi
                                          Zuletzt geändert von Ditschi; 15.05.2017, 07:18. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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