AW: Selfies von Tieren
Zum Rechtlichen: es handelt sich bei der Falle um eine Wippbrettkastenfalle. Die habe ich vorgefunden, als ich das Haus kaufte, und 35 Jahre nicht benutzt. Es handelt sich sich nicht um eine Jagd im rechtlichen Sinne, weil Ratten ( und Mäuse) nicht dem Jagdrecht unterliegen. Sonst wäre die Falle nach der Fangjagdverordnung S-H verboten. Und ich bräuchte zur Ausübung der Fangjagd auch auf eigenem Grundstück einen Lehrgang und die Erlaubnis der Jagdbehörde. Gilt aber, wie gesagt, nur für jagdbare Tiere. Stellt aber bitte in der Landschaft keine Fallen auf, in die jagdbare Tiere geraten könnten, egal, was ihr fangen wollt. Das kann Jagdwilderei sein. Das Tierschutzgesetz hingegen gilt auch für Ratten. Also niemals unnötig quälen und so eine Falle in kurzen Abständen überwachen.
Werden die Ratten zur Plage, hilft oft nur noch eine professionelle Schädlingsbekämpfung: Langwierig, teuer und auch nicht immer erfolgreich.
Ditschi
Zum Rechtlichen: es handelt sich bei der Falle um eine Wippbrettkastenfalle. Die habe ich vorgefunden, als ich das Haus kaufte, und 35 Jahre nicht benutzt. Es handelt sich sich nicht um eine Jagd im rechtlichen Sinne, weil Ratten ( und Mäuse) nicht dem Jagdrecht unterliegen. Sonst wäre die Falle nach der Fangjagdverordnung S-H verboten. Und ich bräuchte zur Ausübung der Fangjagd auch auf eigenem Grundstück einen Lehrgang und die Erlaubnis der Jagdbehörde. Gilt aber, wie gesagt, nur für jagdbare Tiere. Stellt aber bitte in der Landschaft keine Fallen auf, in die jagdbare Tiere geraten könnten, egal, was ihr fangen wollt. Das kann Jagdwilderei sein. Das Tierschutzgesetz hingegen gilt auch für Ratten. Also niemals unnötig quälen und so eine Falle in kurzen Abständen überwachen.
Werden die Ratten zur Plage, hilft oft nur noch eine professionelle Schädlingsbekämpfung: Langwierig, teuer und auch nicht immer erfolgreich.
Ditschi
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