Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

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  • StevePeacewalker
    Erfahren
    • 26.06.2011
    • 247
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    • Meine Reisen

    AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

    Verstehe nicht wo das Problem bei der Waschbärentsorgung liegt?

    Wenn mich das Vieh auf meinem Grundstück stört und ich habs in der Falle ----> rein ins Auto -----> raus aufs Land ----> Waschbär raus. Aus den Augen aus dem Sinn.

    Edit: Hab grad gesehen dass das verboten ist. Wieder was gelernt. Bei uns in Österreich gibts nicht so viele Waschbären.

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    • Markus K.
      Lebt im Forum
      • 21.02.2005
      • 7452
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      • Meine Reisen

      AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

      Zitat von uli.g. Beitrag anzeigen
      ...zum Umgang mit verletzten Wildtieren:

      Ich schwöre, dass jedes Wort dieser Geschichte wahr ist! Ein ganzer Feuerwehrzug war Zeuge - und hat die Story noch ins nächste örtliche Narrenblättle gebracht! - und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich - sollte sich derartiges wiederholen - ein Beil nehmen und dem Armen Vieh sein Sterben schnell herbeiführen werde! Man stelle sich vor! Der Förster schießt vier Mal mit einem 38er aus kürzester Entfernung auf ein sterbenskrankes Tier! Jedesmal bäumt sich das wieder auf, rennt aus dem Scheinwerferkegel und wird wieder gestellt! Und dann fällt diesem Menschen ein, dass er keine Munition mehr hat!.........
      Einfach anzeigen bei der Polizei wegen Tierquälererei und beim Forstamt. Er soll gefälligst auf den Schiessstand gehen oder ins Schiesskino und trainieren.

      Verstehe nicht, was das mit den Kurzwaffen ausser zum Selbstschutz und oder bei Nachsuchenführern soll.
      "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

      -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12368
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        • Meine Reisen

        AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

        Zitat der Förster: Gegen die Wahl der Waffe ist (wie Cast schon schrieb) nichts einzuwenden, ich hätte eine Flinte und einen Revolver mitgenommen und mich vor Ort entschieden, allerdings hätte ich auch nicht auf der Kellertreppe geschossen (garantiert nicht!) und ihn einfach totschlagen ist m.E. nach dem Jagdgesetz nicht erlaubt (was meinen die anwesenden Juristen?)
        Zunächst: cast hat recht, nach § 13 Abs 2 WaffG dürfen Jäger zwei Kurzwaffen erwerben und besitzen, wenn sie nach § 13 Abs 1 Ziff. glaubhaft machen, die Waffen zur Jagdausübung zu benötigen.

        Wozu diese Kurzwaffen eingesetzt werden dürfen, ergibt sich aus der Ausnahme des generellen Verbotes des § 19 BJagdG.

        Wörtlich:

        § 19 Sachliche Verbote

        (1) Verboten ist .......

        d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;


        Ob ein Fuchs oder überhaupt Wild von einem Jäger erschlagen werden darf ? Explizit habe ich kein Verbot gefunden. Man wird sagen können, daß es waidgerecht ist, ein Tier dort mit den dafür vorgesehenen Jagdwaffen zu erlegen , wo dieses tatsächlich und rechtlich möglich ist.
        Darf jedoch aufgrund der Örtlichkeit nicht geschossen werden, kann wohl ein Erschlagen ultima ratio sein.

        Das ist in diesem Fall einmal von den Behörden als auch von Tierschützern geprüft und bejaht worden:

        http://www.mz-web.de/koethen/koethen...,17382298.html

        Ich bin da nicht weiter eingestiegen und kann das nicht kommentieren.

        Gruß Ditschi

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        • tjelrik
          Fuchs
          • 16.08.2009
          • 1244
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          AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          [...]
          Das ist in diesem Fall einmal von den Behörden als auch von Tierschützern geprüft und bejaht worden:

          http://www.mz-web.de/koethen/koethen...,17382298.html

          [...]
          Lesenswerter Artikel! Und Tierschutzbund und Jägerschaft sind auch einer Meinung.
          bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 12368
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            • Meine Reisen

            AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

            Und Tierschutzbund und Jägerschaft sind auch einer Meinung.
            ...mit einer Ausnahme: der Herr von Tierschutzbund fordert des anschließende Ausbluten des Fuchses. Ich will ihm nicht widersprechen, bin aber immer skeptisch, wenn so etwas tradiert wird ohne Nennung der Quelle.
            Im Gesetz finde ich die Forderung des Ausblutens weder in § 22 a BJagdG noch bei der Tötung eines Tieres nach § 4 TierschutzG. Das Gesetz sieht das Erfordernis erst bei der Schlachtung eines Tieres nach § 4 a TierschutzG vor.
            Geschlachtet werden sollte der Fuchs nun nicht. Hat er etwas durcheinanderbekommen, oder übersehe ich etwas?
            Ditschi

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            • tjelrik
              Fuchs
              • 16.08.2009
              • 1244
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              • Meine Reisen

              AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

              Wie dem auch sei, ob Herzstich beim Fisch, oder dem Ausbluten beim bolzenschussbetäubten Rind.
              Mit dem Ausbluten geht man auf Nummer sicher, dass das Tier auch schnellstmöglich stirbt - wenn dies bis dato noch nicht geschehen: v.a. bei Tieren, deren Schädel, Wirbelsäule mehr Widerstand bietet, als der eines Wiesels oder Kaninchens.

              Alternativ kannst du das Tierchen auch rasieren und ein EEG (Hirntod) anlegen - falls du auf das "Ausbluten lassen" verzichtest um zu sehen, ob es nach dem Erschlagen auch wirklich tot ist. Aber soweit kommts hoffentlich nicht. Deswegen ist das Ausbluten lassen schon eine sinnvolle Sache und da ja waidgerecht gehandelt werden soll - rechtlich die sicherere Sache.
              Zuletzt geändert von tjelrik; 31.05.2013, 17:08.
              bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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              • Ditschi
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                • 20.07.2009
                • 12368
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                • Meine Reisen

                AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                Hallo @ tjelrik, in dem Artikel ist offen geblieben, ob das Ausbluten erfolgte oder nicht.

                Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll war oder darüberhinaus rechtlich verpflichtend ?

                Die komplizierte neue "Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV) vom 01.01.2013"
                erwähnt zwar bei einigen Tieren den Schag auf den Kopf mit einem stumpfen Gegenstand als Mittel der Betäubung bei anschließendem Erfordernis der Ausblutung, erwähnt aber nicht Wildtiere, sondern Fische, Haustieren Nutztiere, Gattertiere etc.
                Beim Anwendungsbereich heißt es jedoch in § 1 Abs 3 Ziff 2, die ganze Norm sei nicht anwendbar " bei waidgerechter Ausübung der Jagd". Sie gilt daher wohl nicht unmittelbar, wenn ein Jäger ein dem Jagdrecht unterstelltes Tier tötet.
                Ob dann " waidgerecht " eine sinngemäße Anwendung der Ausblutungsvorschriften erfordert, erscheint mir fraglich.
                Wie überzeugt sich ein Jäger, der ein Tier mit der Schußwaffe erlegt, ob und wann es tot ist?
                Hallo cast, Praxisfrage.
                Gruß Ditschi

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                • cast
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                  • 02.09.2008
                  • 19413
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                  • Meine Reisen

                  AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                  Verstehe nicht, was das mit den Kurzwaffen ausser zum Selbstschutz und oder bei Nachsuchenführern soll.
                  Das beantworte ich dir gerne per PM, hier zu sehr OT.

                  Wie überzeugt sich ein Jäger, der ein Tier mit der Schußwaffe erlegt, ob und wann es tot ist?
                  Hallo cast, Praxisfrage.
                  Das merkst du schon. Ich habe kein Messgerät für Hirnströme dabei.

                  und wenn ein Schuss in einer Notsituation zu gefährlich für andere ist, dann bekommt das arme Vieh entweder mit einem ausreichend langen Messer oder was auch immer geholfen.
                  Alles was das Leiden schnell beendet ist dann in Ordnung.
                  Wenn hysterische Weiber zuschauen, sollte man das allerdings unterlassen. Der armen Kreatur ist damit allerdings nicht geholfen.

                  Ob dann " waidgerecht " eine sinngemäße Anwendung der Ausblutungsvorschriften erfordert, erscheint mir fraglich
                  .

                  Die Wildbrethygienevorschrift sagt so einiges. Wild wird nach dem Schuß aufgebrochen on die Beckenarterien geöffnet, dann schweisst der Körper im hängen aus.
                  Ansonsten würde die Fleischqualität leiden.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                  • Ditschi
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                    • 20.07.2009
                    • 12368
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                    • Meine Reisen

                    AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                    Ob dann " waidgerecht " eine sinngemäße Anwendung der Ausblutungsvorschriften erfordert, erscheint mir fraglich.
                    Mir auch. Da wird es bei den konplizierten EU-Normen unübersichtlich und teilweise widersprüchlich. Da das hier kein Jura-Forum ist, müssen wir das nicht vertiefen. War halt nur zur Info, daß " es da noch was gibt".

                    Wo wir da schon mal sind: Wer mal die gesetzliche Vorschrift sucht, wie man als Angler Fische zu töten hat : die wilde TierSchlV vom 01.01.2013 ist in § 12 Abs. 10 mit Anl. 1 Nr 9 die genaue aktuelle Fundstelle:

                    http://www.gesetze-im-internet.de/ti...298200012.html

                    Gruß Ditschi

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                    • tjelrik
                      Fuchs
                      • 16.08.2009
                      • 1244
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                      AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                      ditschi, es scheint nicht rechtlich abgeklärt, ob auch bei Tieren größer z.B. Wiesel das Töten allein durch Totschlagen rechtens ist.

                      Ist aber der Schusswaffengebrauch nicht möglich, ein Abfangen mit der kalten Waffe nicht möglich (Eigenschutz, keine Saufeder vorhanden) ist wohl das Erschlagen ein probates Mittel.

                      Sollte das mit dem Totschlagen nicht klappen und das arme Tierchen wacht nach einiger Zeit DOCH wieder auf, dann kann man den Jäger insofern belangen, als dass er das Stück eben nicht waidgerecht tötete und weitere Qualen zulässt-> es ist gesetzlich geregelt, dass dies eben ausgeschlossen werden muss. Und das lässt sich ja, durch entsprechendes -DIREKT- nach dem "Betäuben", durchgeführtes Ausbluten bewerkstelligen.

                      Somit kann sich der Jäger des waidgerechten Tötens sicher sein und ist rechtlich abgesichert - UND v.a. ist so auch das Tier auf der "sicheren" Seite.

                      Sorry das die ganze Diskussion und die gebrauchten Worte so markaber wirken können -
                      bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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                      • Markus K.
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                        • 21.02.2005
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                        AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                        Zitat von cast Beitrag anzeigen
                        Das beantworte ich dir gerne per PM, hier zu sehr OT.
                        Du brauchst nicht antworten. Nur sollte die Handhabung der Kurzwaffen in Fleisch und Blut übergegangen sein.


                        @Ditschi
                        Entweder sind die Verletzungen bereits lethal oder es wird mit den entsprechenden Mitteln an den entsprechenden Stellen nachgeholfen. Anhand der Körperbewegungen sieht man dann, wann ein Leben ausgehaucht wird und ist.
                        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                        • Markus K.
                          Lebt im Forum
                          • 21.02.2005
                          • 7452
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                          AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                          Zitat von tjelrik Beitrag anzeigen
                          Ist aber der Schusswaffengebrauch nicht möglich, ein Abfangen mit der kalten Waffe nicht möglich (Eigenschutz, keine Saufeder vorhanden) ist wohl das Erschlagen ein probates Mittel.
                          Naja, erkläre mir mal wo Du bei einer Sau draufschlagen willst? Normalerweise dient der Knüppel nur zur Betäubung. Dann sticht man ins Herz oder zwischen Schädel und erstem Halswirbel (Atlas) und durchtrennt das Rückenmark.
                          "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                          -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                          • tjelrik
                            Fuchs
                            • 16.08.2009
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                            AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                            Ich bezog mich dabei auf den hier angeführten Fall mit dem Fuchs ;)
                            bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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                            • Ditschi
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                              • 20.07.2009
                              • 12368
                              • Privat

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                              AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                              Zitat Tjelrik: ditschi, es scheint nicht rechtlich abgeklärt, ob auch bei Tieren größer z.B. Wiesel das Töten allein durch Totschlagen rechtens ist.

                              Ist aber der Schusswaffengebrauch nicht möglich, ein Abfangen mit der kalten Waffe nicht möglich (Eigenschutz, keine Saufeder vorhanden) ist wohl das Erschlagen ein probates Mittel.

                              Sollte das mit dem Totschlagen nicht klappen und das arme Tierchen wacht nach einiger Zeit DOCH wieder auf, dann kann man den Jäger insofern belangen, als dass er das Stück eben nicht waidgerecht tötete und weitere Qualen zulässt-> es ist gesetzlich geregelt, dass dies eben ausgeschlossen werden muss. Und das lässt sich ja, durch entsprechendes -DIREKT- nach dem "Betäuben", durchgeführtes Ausbluten bewerkstelligen.

                              Somit kann sich der Jäger des waidgerechten Tötens sicher sein und ist rechtlich abgesichert - UND v.a. ist so auch das Tier auf der "sicheren" Seite.
                              Hallo @ tjelrik, ich finde Deine Überlegungen beachtenswert und bin mir meiner Sache keinesfalls sicher. Aber zum Fuchsfall folgende Überlegung:

                              Ein Jäger kann notgedrungen nicht zur Schußwaffe greifen und muß den Fuchs erschlagen. Das macht er stümperhaft, überzeugt sich nicht, daß das Tier tot ist, fügt ihm weitere unnötige Leiden zu. Und läßt ihn nicht ausbluten.
                              Dann könnte er sich sowohl nach Jagdrecht als auch Tierschutzrecht dem Vorwurf ausgesetzt sehen, nicht waidgerecht gehandelt zu haben. Klar, dann hat er ein Problem. Und alle sagen: ...hätte er doch ausbluten lassen.

                              Zweiter Fall: der Jäger erlegt einen Fuchs bei normaler Jagd und stellt mit seinen üblichen Methoden und seiner Erfahrung korrekt fest, daß der Fuchs mausetot ist. Ohne Hirnstrommessung und ohne Ausbluten. Ich habe jedenfalls noch nicht gehört, daß das dann üblich wäre. Würde man ihm einen Vorwurf machen, daß er das Tier nicht hat ausbluten lassen? Das ist wohl noch nie geschehen, und die TierSchlV ist unzweifelhaft nicht anwendbar.

                              Dritter Fall, der, den wir diskutieren: Der Jäger kann notgedrungen nicht zur Schußwaffe greifen und muß den Fuchs erschlagen. Er stellt mit seinen üblichen Methoden und seiner Erfahrung korrekt fest, daß der Fuchs mausetot ist. Ohne Hirnstrommessung und ohne Ausbluten.
                              Wo wäre jetzt der Unterschied zum Erlegen? Wieso sollte jetzt die TierSchlV tatsächlich oder sinngemäß anwendbar sein?
                              Hat er sich Ordnungswidrig verhalten, wenn er den Fuchs nicht hat ausbluten lassen, auch wenn der tatsächlich tot war?
                              Da teile ich die Meinung von cast: sehr zweifelhaft. Warum sollten das Erlegen oder Erschlagen unterschiedlich behandelt werden?

                              Gruß Ditschi

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                              • tjelrik
                                Fuchs
                                • 16.08.2009
                                • 1244
                                • Privat

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                                AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                                -gelöscht-
                                Zuletzt geändert von tjelrik; 31.05.2013, 22:23.
                                bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
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                                  AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                                  Eigenes Zitat post 63: Es stellt sich auch die Frage, wer bei herrenlosem Wild den Tierarzt bezahlt ? Schleppst Du das Tier dahin, bist Du Auftraggeber und damit Vertragspartner. Das kann teuer werden.
                                  Ditschi
                                  Grade gefunden. Hier ist es mal so geschehen, wenn es auch mit 16,50 € nicht teuer war.

                                  http://www.noz.de/lokales/57718135/w...sten-verbunden

                                  Das gilt zumindest bei herrenlosen Wildtieren.

                                  Vorsicht, es ist nicht alles ganz richtig, was da in dem Artikel steht. Zumindest ist einiges stark verkürzt. Aber mit dem Tierarzt und den Kosten ist es richtig.

                                  Ditschi

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                                  • Chouchen
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                                    AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                                    Mal am Rande: Ich finde es auch selbstverständlich den Tierarzt zu bezahlen, wenn ich ihm ein Tier hinschleppe und er Zeit und Material investiert.
                                    "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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                                      • 05.07.2011
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                                      AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                                      Das ist jetzt nicht euer Ernst oder?

                                      Ist sowas von einfach und wird jedem Kind in der Schule beigebracht:
                                      Tote und verletzte, aber auch unverletzte Wildtiere sind NICHT! anzufassen.

                                      Nur ein paar Gründe:
                                      -Krankheiten
                                      -könnte ein Beutetier sein, der Jäger hat das Weite gesucht, als das Trampeltier "Mensch" näher kam
                                      -Übertragung von Gerüchen auf Jungtiere und damit keine Akzeptanz mehr von den Eltern
                                      -Tiere stellen sich tot/verletzt
                                      ...


                                      Daher gilt für 99%(inkl. mir) folgendes:
                                      -liegenlassen, nicht anfassen!
                                      -ggf. Polizei verständigen
                                      -tun was Polizei sagt

                                      Dazu gibt es doch den "Freund und Helfer". Man kann sich schließlich nicht mit allem beschäftigen. Wäre ja auch schlimm, da es sonst 99% falsch machen würden.

                                      OT: Verletzte Tiere in der Stadt hat jetzt nichts mit Outdoor zu tun. Hier gilt aber gleiches: nicht anfassen! Polizei verständigen.
                                      Bei verirrten Tieren im Haus, Handschuh nehmen und sachte nach Draußen tragen.


                                      Boah ist das krass einfach alter
                                      Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
                                      UGP-Mitglied Index 860

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                                      • Ditschi
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                                        AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                                        Grade noch mal die Rechtsprechung bei Fundtieren ( gilt nicht für herrenlose Tiere, also Wildtiere !) gegoogelt.

                                        http://www.rechtsprechung.niedersach...&showdoccase=1

                                        Da zahlt die Gemeinde. Das Urteil ist rechtskräftig. Sozusagen brandneu am 28.02.2013 hat das Bundesvwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und damit das Ergebnis zumindest indirekt bestätigt.

                                        http://www.bverwg.de/entscheidungen/...0213B8B60.12.0

                                        Ist ein Eigentümer des Fundtieres bekannt, kann man sich bei dem schadlos halten wegen der Tierarztkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677, 683, 670 BGB.

                                        Zunächst einmal ist aber derjenige Vertragspartner des Tierarztes und damit zahlungspflichtig, der das Tier dort hinschleppt und Behandlung verlangt.

                                        Schmusi, lies den ganzen thread!

                                        Gruß Ditschi
                                        Zuletzt geändert von Ditschi; 02.06.2013, 14:08. Grund: Schreibfehler berichtigt

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                                        • Der Foerster
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                                          • 01.03.2007
                                          • 3702
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                                          AW: Über den Umgang mit toten und verletzten Wildtieren

                                          Zitat von volx-wolf Beitrag anzeigen
                                          Das man im Wohngebiet nicht schießt, ist klar.
                                          Aber warum man einen - immerhin schon eingefangenen - Waschbären wieder laufen lassen soll, erschließt sich mir nicht.
                                          Immerhin darf man als Privatperson, wenn man den entsprechenden Waschbären-Kastenfallen-Schein (oder wie immer der Nachweis heißt), Waschbären fangen. Nur die "Entsorgung" muss dann der Jagdberechtigte machen.
                                          Ist auch richtig so, sonst wird man dieser Plage definitiv nicht Herr.

                                          ...
                                          Du hättest es also für richtig gehalten wenn ein Förster als offizieller Vertreter des Landes Hessen den gesunden Waschbär a) mit einem Spaten erschlagen hätte (irgendwann so nach dem 3. Schlag wäre der sicherlich tot)
                                          oder
                                          b) das (spätestens dann total panische) Tier in der Falle 10km in den Wald gefahren hätte um es (wenn es dann noch lebt) zu erschießen?

                                          Dir ist schon klar, dass so etwas Tierquälerei ist und zu recht verboten?

                                          Es ist schon interessant wie unterschiedlich die Wahrnehmung ist, da ist zum einen das angefahrene Rehkitz welches extrem niedlich ist und wo es schon empörend ist wenn der Jagdpächter/Förster es mit einem Schuss erlöst statt es liebevoll gesund zu pflegen und da ist zum anderen der gesunde Waschbär bei dem jeden Mittel recht ist um "der Plage Herr zu werden".

                                          Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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